mini|Symbolische Unterzeichnung am Tag der Erde (22. April 2016) in New York

Das Übereinkommen von Paris (), im allgemeinen Sprachgebrauch meist Pariser Klimaabkommen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den 195 Vertragsparteien anlässlich der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes in Nachfolge des Kyoto-Protokolls geschlossen haben.

Das Übereinkommen wurde am 12. Dezember 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) von allen Vertragsparteien der UNFCCC, seinerzeit 195 Staaten und die Europäische Union, verabschiedet und sieht vor, die globalen Erwärmung auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen und Anstrengungen für eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius zu unternehmen.UNFCCC: . Presseerklärung vom 12. Dezember 2015. Abgerufen am 17. Januar 2016. Eine Überblicksstudie von Steffen et al. (2018) legt jedoch nahe, dass bereits das 2-Grad-Ziel nicht ausreichen könnte, um irreversible Rückkopplungen durch Kippelemente im Erdsystem sicher zu verhindern, die das Erdklima dann in eine Heißzeit überführen würden, deren Temperatur um mehrere Grad über der heutigen Temperatur liegen würde. Deswegen sollte gemäß den Autoren ein ambitionierteres Temperaturlimit angestrebt werden, um diese Risiken möglichst zu minimieren. Auch der Sonderbericht 1,5 °C globale Erwärmung des IPCC von 2018 warnt in diesem Zusammenhang vor irreversiblen Folgen, zudem vor der weiteren Zunahme von Hitzeextremen, Starkniederschlägen und Dürren sowie einer zusätzlichen Erhöhung des Meeresspiegels.

Mit Stand vom 7. November 2017 erkennen alle Staaten der Erde bis auf Syrien das Übereinkommen von Paris an. Noch im selben Monat gab auch Syrien seine Beitrittsabsicht bekannt. Auch Nicaragua trat bei, nachdem es zunächst den Beitritt abgelehnt hatte, weil es die Verpflichtungen im Vertrag für zu schwach hielt. US-Präsident Donald Trump kündigte am 1. Juni 2017 den Austritt der USA aus dem Übereinkommen an.Nicaragua to sign Paris Agreement, leaving America and Syria as the only countries not in it. In: The Independent, 21. September 2017. Abgerufen am 25. September 2017.Syria signs Paris climate agreement and leaves US isolated. In: The Guardian, 7. November 2017. Abgerufen am 7. November 2017. Dieser wurde am 4. November 2020 offiziell vollzogen, vom amtierenden US-Präsidenten Joe Biden am 20. Januar 2021 jedoch wieder zurückgenommen. Am 20. Januar 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein präsidentielles Dekret, wodurch die USA erneut aus dem Übereinkommen austreten.

Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft, 30 Tage, nachdem 55 Staaten, die zudem mindestens 55 % der Emissionen verursachen, die Ratifizierung abgeschlossen hatten. Am 3. November 2016, einen Tag vor Inkrafttreten des Abkommens, hatten insgesamt 92 Staaten das Abkommen ratifiziert. Zudem hatten 163 Staaten Klimaschutzpläne ausgearbeitet,Bericht zum Klimaschutz. Uno warnt vor menschlicher Tragödie . In: Spiegel Online, 3. November 2016. Abgerufen am 3. November 2016. für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Klimaschutzplan 2050 mit einer langen Liste politisch umstrittener Einzelmaßnahmen. In der Schweiz wird das seit dem Jahr 2000 gültige CO2-Gesetz angepasst; Kernstück bleibt weiterhin die finanzneutrale CO2-Lenkungsabgabe, Zwischenziele werden festgelegt und überprüft (Evaluation), auch der Flugverkehr innerhalb der Schweiz sowie von und nach Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes wird in die Pflicht genommen.Vernehmlassung vom 31.08.2016-30.11.2016 über die zukünftige Klimapolitik der Schweiz, BAFU auf admin.ch, aktualisiert am 19. August 2016. Abgerufen am 7. November 2016.

In der Klimarahmenkonvention können Rechtsinstrumente erlassen werden, um die Ziele des Übereinkommens zu erreichen. Für den Zeitraum von 2008 bis 2020 wurden bereits Treibhausgas-Reduktionsmaßnahmen mit dem 1997 beschlossenen Kyoto-Protokoll und dessen 2012 beschlossenen Doha-Änderungen vereinbart. Ab 2020 greifen dann die Regelungen des Übereinkommens von Paris.

Die Weltklimakonferenz und das Übereinkommen von Paris erhielten den Prinzessin-von-Asturien-Preis für Internationale Zusammenarbeit für 2016.

Ziele des Übereinkommens Das Ziel des Übereinkommens ist in Artikel 2 „Verbesserung der Umsetzung“ des UNFCCC wie folgt geregelt:FCCC/CP/2015/L.9/Rev.1, 12. Dezember 2015. Deutsche Übersetzung: (a) Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau; Anstrengungen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das vorindustrielle Niveau ist der Mittelwert der Jahre 1850 - 1900. Dadurch sollen die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich reduziert werden; (b) Erhöhung der Fähigkeit, sich an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie Förderung einer Entwicklung, die mit geringen Treibhausgasemissionen einhergeht und zugleich die Nahrungsmittelproduktion nicht bedroht; (c) Vereinbarkeit der Finanzströme mit einem Weg hin zu niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung.

Die Ziele des Übereinkommens im Einzelnen (a) 1,5-Grad-Ziel: Die Länder haben sich das Ziel gesetzt, den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Die Verschärfung des Ziels (vormals 2 Grad) erfolgte insbesondere auf Druck der südlich gelegenen Länder, da diese schon heute unter enormen Schäden aufgrund von lang anhaltenden Dürreperioden, andernorts unter massiven Stürmen und Überschwemmungen leiden und viele Todesopfer zu verzeichnen haben. Niedrig gelegene Staaten wie Bangladesch oder viele Inselstaaten sind durch den Meeresspiegelanstieg existenziell bedroht. Entsprechend haben die Staaten beschlossen zu versuchen, die Erwärmung auf 1,5 Grad statt wie bisher nur auf 2 Grad zu begrenzen.

Vor Beginn der Klimaverhandlungen in Paris haben 187 Staaten nationale Klimaaktionspläne und entsprechende CO2-Reduktionsziele bei der UN eingereicht. Allerdings sind die bisher eingereichten und zwischenzeitlich von über 100 Staaten verschärften CO2-Reduktionsziele nicht ausreichend. Sie würden Stand 2023 zu einer Erderwärmung von ca. 2,5 Grad (Spanne 1,9 – 3,6 Grad) führen.

Um innerhalb der gesetzten Grenzen zu bleiben, müssen die Vertragsstaaten ihre Reduktionszusagen entsprechend anheben. Dafür soll der sogenannte „Hebemechanismus“ sorgen. Er funktioniert folgendermaßen:

Unter dem Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris müssen die Vertragsstaaten regelmäßig über den Fortschritt der Zielumsetzung berichten und die Berichte werden einer internationalen Begutachtung unterzogen. Die im Transparenzrahmen zusammengetragenen Informationen werden anschließend in die globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake) eingespeist, in der der kollektive Fortschritt zur Erreichung der Langfristziele bilanziert wird. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wiederum sollen bei der Festlegung der nationalen Klimaschutzbeiträge berücksichtigt werden und so zu einer Steigerung der Ambition beitragen.

(b) Förderung der Klimaresilienz: Die klimatischen Bedingungen werden sich verändern und es bedarf Anpassungsmaßnahmen, um zum Beispiel Deiche an den steigenden Meeresspiegel anzupassen. Die Landwirtschaft muss sich an die Verschiebung von Klimazonen anpassen. Städte müssen sich anpassen und innerstädtische Wärmeinseln durch Kaltluftschneisen vermeiden. Wasserrückhaltesysteme, Bäche und Flüsse müssen mit Starkregen zurechtkommen. Transformatoren dürfen bei hohen Temperaturen nicht ausfallen. Die Energieversorgung darf während sommerlicher Hitzeperioden und niedrigen Wasserstands von Kühlwasser führenden Flüssen nicht gefährdet sein. Straßen und Autobahnen müssen hitzefest gebaut werden.

Förderung von geringeren Treibhausgasemissionen: Um das Zwei-Grad-Ziel erreichen zu können, muss die Emission von anthropogenen Treibhausgasen schrittweise eliminiert werden. Die Reduzierung fossiler CO2-Emissionen erfolgt zum Beispiel durch den Ausbau von Wind- und Solarenergie und durch die Beimischung von derzeit 5–10 % Bioethanol im E-10-Kraftstoff. Der Ersatz von fossilen Treibstoffen durch nachwachsende Rohstoffe soll dabei jedoch die Nahrungsmittelproduktion der wachsenden Weltbevölkerung nicht gefährden. Ein weiterer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen könnte die Einführung einer weltweiten CO2-Steuer sein, wie es die IWF-Chefin Christine Lagarde fordert.

(c) Vereinbarkeit der Finanzströme mit Klimazielen: Das Übereinkommen von Paris hielt als übergreifendes Ziel fest, die „Finanzmittelflüsse in Einklang [zu bringen] mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ – und damit weg von kohlenstoffintensiven Investitionen.Artikel 2c) in Für den damit implizierten Abzug von Kapital aus emissionsintensiven Finanzanlagen:

Im Zusammenhang mit der sogenannten Klimafinanzierung, also der Finanzierung von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsländern, wurde darüber hinaus vereinbart, dass die Industrieländer von 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden Dollar für den Umbau der Energieversorgung, aber auch zur Beseitigung von durch den Klimawandel verursachten Schäden zur Verfügung stellen. Allerdings wird ein Großteil dieser Gelder voraussichtlich als privatwirtschaftliche Investitionen in die Entwicklungsländer fließen und nur ein vergleichsweise geringer Anteil aus öffentlichen Quellen. Bis zum Jahr 2025 können andere weiter entwickelte Schwellenländer wie z. B. China auf „freiwilliger Basis“ ebenfalls Unterstützungen leisten. Ab dem Jahr 2026 soll ein neuer, die 100 Milliarden US-Dollar übersteigender Klimafonds aufgelegt werden, an dem sich auch die Schwellenländer verbindlich beteiligen sollen.

Regelung von klimabedingten Verlusten und Schäden: Obwohl bereits der eingerichtete Klimafonds Gelder enthält – wenn auch in einem noch nicht ausreichenden Umfang –, die für die Beseitigung von Klimaschäden verwendet werden können, haben insbesondere die USA explizit vermieden, dass die Entschädigung von klimawandelbedingten Schäden verbindlich im Übereinkommen geregelt wird.

Notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele

mini|350px|Diese Abbildung zeigt die Raten, mit denen die weltweiten CO2-Emissionen nach 2024 sinken müssen, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5, 1,7 oder 2,0 Grad Celsius zu begrenzen, ohne auf Netto-Negativemissionen angewiesen zu sein.

In naturwissenschaftliche Begriffe übersetzt bedeutet das Abkommen, das Zwei-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 66 % einzuhalten und zugleich eine 50-%-Chance auf die Begrenzung von 1,5 °C zu erhalten. Daraus ergibt sich ein festes CO2-Budget, das heißt eine Obergrenze für Emissionen, die maximal noch freigesetzt werden dürfen. Inklusive eines kleinen Risikopuffers (in Höhe von circa 100 Mrd. Tonnen) für klimawandelverstärkenden Rückkopplungen oder Verzögerungen beim Einsatz negativer Emissionen dürfen daher bis 2100 weltweit noch maximal 400 Mrd. Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen werden, für eine 50-%-Chance bei linearer Absenkung der Emissionen auf null hat die Menschheit noch 19 Jahre Zeit, also bis Ende 2038 (Stand 2020).