miniatur|Landtag von Sachsen-Anhalt Der 13. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt war ein Untersuchungsausschuss der 6. Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt. Er war mit der Aufklärung der Dessauer Fördermittelaffäre beauftragt.
Situation vor Einsetzung des Ausschusses Im Februar 2010 erfolgten wegen des Verdachts des Fördermittelbetrugs Hausdurchsuchungen bei Unternehmen und in Privatwohnungen in Dessau-Roßlau, Wittenberg, Kemberg und Eisleben. Nach Berichten in den Medien hatte das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel für Bildungsmaßnahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro zu Unrecht an Unternehmen ausgezahlt. Es gab Vermutungen dahingehend, dass ein ehemaliger Regionalbereichsleiter des Bildungszentrums der Industrie- und Handelskammer Halle/Dessau in Dessau Bildungsmaßnahmen vermittelt hatte, die jedoch, trotz Zahlung von Fördermitteln, nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt worden wären.
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen beruhten auf von der IHK festgestellten Auffälligkeiten, die zur Einschaltung eines privaten Ermittlers führten, der seinen Abschlussbericht im Oktober 2008 vorgelegt hatte. Hieraus ging hervor, dass bei geförderten Bildungsmaßnahmen Anwesenheitslisten von Teilnehmern unterschrieben wurden, obwohl sie nicht teilgenommen hatten. Die Staatsanwaltschaft erhielt von den Ergebnissen Kenntnis. Parallel hierzu waren bei einer Vor-Ort-Kontrolle des Landesverwaltungsamtes Unregelmäßigkeiten aufgefallen.
Es bestand in der Öffentlichkeit der Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen den Unregelmäßigkeiten bei der Fördermittelvergabe an Unternehmen und Spenden an die CDU gebe. Insbesondere bestand die Vermutung, dass der Regionalbereichsleiter die Fördermittelempfänger aufgefordert hatte, Parteispenden an die CDU zu leisten. Die Vermutung wurde dadurch genährt, dass mehrere handelnde Personen, darunter der Regionalbereichsleiter und mehrere durch die Fördermittelvergabe begünstigte Unternehmer, Mitglied der CDU waren und Ehrenämter in Stadträten bzw. beim Sportverein Dessau 05 innehatten.
Darüber hinaus bestand der Verdacht, dass es zwischen dem Regionalbereichsleiter und dem zuständigen Referent im CDU-geführten Ministerium für Wirtschaft und Arbeit direkte Beziehungen und eine Zusammenarbeit gab. Es habe einen unzulässigen Einfluss auf die Fördermittelbearbeitung gegeben. Trotz dieser Situation seinen innerhalb des Ministeriums keine Konsequenzen gezogen worden. Weiterhin bestand der Vorwurf, dass auch nach vier Jahren kein konkretes Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vorgelegen habe und eine Weigerung bestünde, Ermittlungen bezüglich an die CDU gerichteter Parteispenden vorzunehmen. miniatur|Plenarsaal des Landtages von Sachsen-Anhalt Vor diesem Hintergrund beantragte die Fraktion Die Linke am 5. Juli 2012 eine Aktuelle Debatte zur Bewertung des Dessauer Fördermittel- und CDU-Spendenskandals, die am 13. Juli 2012 durchgeführt wurde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft einen Antrag auf Selbstbefassung gestellt. Der Ausschuss war übereingekommen die Angelegenheit auf der Sitzung am 19. Juli 2012 zu beraten. Die Landesregierung erstattete dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft Bericht.
Die beiden Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beurteilten die Aufklärung durch die Landesregierung als unzureichend und stellten in der Landtagssitzung vom 18. Oktober 2012 gemeinsam einen Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Mit den Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag, bei Stimmenenthaltung der regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD, angenommen.
Untersuchungsauftrag Der Untersuchungsauftrag umfasste nach dem Einsetzungsbeschluss fünf Punkte.
Inwieweit die Vergabe und Kontrolle von Fördermitteln, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsministeriums, rechtswidrig erfolgten. Inwieweit durch die Landesregierung rechtswidrige Fördermittelvergaben ermöglicht wurden. Ob rechtswidrige Fördermittelvergaben durch ungenügende Kontrollen begünstigt wurden. Ob und in welchem Umfang von Fördermittelempfängern Spenden oder sonstige Zuwendungen an Mitglieder der Landesregierung oder nahestehende Personen und Organisationen geleistet und ob Dozentenverträge beim IHK Bildungszentrum Halle-Dessau zu marktunüblichen Konditionen oder als Scheinverträge abgeschlossen wurden, sowie ob im Zusammenhang mit Informationsveranstaltungen des Bildungszentrums Spenden erfolgten. Ob die Landesregierung alles zur zügigen Aufklärung von Fördermittelbetrugsfällen getan hat und ob die Ermittlungsbehörden ausreichend ausgestattet waren.
Verlauf der Untersuchung Insgesamt fanden 24 Ausschusssitzungen statt. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses erfolgte am 30. November 2012. Die ersten drei Sitzungen dienten der Vorbereitung der Zeugenvernehmungen. Die Vernehmungen fanden ab der vierten Sitzung statt. Während die Zeugenvernahmen in öffentlicher Sitzung durchgeführt wurden, fanden die übrigen Beratungen in nicht öffentlicher Sitzung statt. Im Ausschuss wurden 19 Beweisbeschlüsse gefasst, in denen die Vernahme von insgesamt 58 Zeugen beschlossen wurden. Unter den Zeugen war auch der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff (CDU), der in den Sitzungen vom 15. September 2014 und 1. Juli 2015 vernommen wurde. Die Vernahme der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Angela Kolb (SPD) erfolgte am 19. Dezember 2014. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss neun Aktenvorlageverlangen, auf die dem Ausschuss 227 Akten und fünf DVDs mit umfangreichem Datenbestand vorgelegt worden. In der 23. Sitzung des Ausschusses am 15. Oktober 2015 wurde der Abschluss der Beweisaufnahme beschlossen.
Ergebnisse Der Abschlussbericht wurde in der 24. Sitzung am 20. November 2015 mit acht Stimmen von CDU und SPD gegen fünf Stimmen von Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Er enthält ein nur von CDU und SPD getragenen Teil zu Ergebnissen und Bewertungen. Zum Abschlussbericht gehören darüber hinaus zwei Sondervoten der Mitglieder der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss legte in der Landtagssitzung vom 11. Dezember 2015 seinen Abschlussbericht vom 2. Dezember 2015 vor, in der der Landtag zum Ergebnis debattierte.
Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse festgestellt und Bewertungen vorgenommen:
Ergebnisse und Bewertung der Ausschussmehrheit aus CDU und SPD miniatur|CDU miniatur|SPD Der knapp gehaltene Ergebnis- und Bewertungsteil der regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD kommt auf fünf Seiten zum Schluss, dass weder durch die Akten noch durch Zeugenaussagen eine Einflussnahme der Landesregierung belegt worden wäre. Eine solche Einflussnahme habe es offensichtlich nicht gegeben. Zwar habe es die sogenannte Prioritäts-E-Mail gegeben, mit der dem Landesverwaltungsamt ein Wunsch des damaligen Wirtschaftsministers Reiner Haseloff nach Priorisierung zweier Vorhaben mitgeteilt wurde, die sich als Teil des Fördermittelbetruges darstellen. Diese seien nach den Zeugenaussagen auch als Erlass zu sehen, hätten jedoch das Landesverwaltungsamt nicht davon entbunden, seinen Prüfpflichten nachzukommen. Ziel der E-Mail sei es lediglich gewesen, eine vorrangige Bearbeitung unter Beachtung der Prüfpflichten zu erreichen.
Die Kontrollmechanismen hätten gewirkt. Hätte man die Prüfungen so durchgeführt wie es in den Ausschusssitzungen zum Teil gefordert worden war, hätten viele Antragsteller länger auf die Förderung warten müssen, was öffentlich gerügt worden wäre.
Es wurde offen gelassen, ob vermehrte unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zur Vermeidung von Missbräuchen geführt hätte. Sie hätten nur Sinn bei einer flächendeckenden Anwendung, dazu hätte jedoch das Personal, angesichts des Massengeschäfts dieses Förderinstruments, nicht ausgereicht. Stichproben habe es gegeben. Ministerien hätten keinen Einfluss genommen.
Die untersuchten Sachverhalte sei auf die hohe kriminelle Energie Einzelner zurückzuführen. Dies könne man nicht in Gänze verhindern. Die Ausschussarbeit habe mit dazu beigetragen, die Förderpolitik des Landes zu verbessern.
Bezüglich der Parteispenden gelangen CDU und SPD zum Ergebnis, dass es keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Spenden und Fördermittelvergaben gab. Insbesondere sei das Spendenaufkommen des CDU-Kreisverbandes Dessau im fraglichen Zeitraum nicht auffällig.
Eine Einflussnahme der Landesregierung oder Dritter auf die Ermittlungen habe es nicht gegeben. Die Ermittlungen seien sorgfältig durchgeführt worden.
Im Fazit werden die fünf Fragen des Untersuchungsauftrages jeweils verneint.
Sondervotum der Mitglieder der Fraktion Die Linke miniatur|Die Linke Im 29 Seiten umfassenden Sondervotum der Ausschussmitglieder der Fraktion die Linken wird hingegen von einer partiellen Bestätigung der im Einsetzungsbeschluss genannten Vorwürfe und Behauptungen ausgegangen.
Durch ungenügendes Handeln der Landesregierung sei zumindest fahrlässig jahrelanger Fördermittelmissbrauch begünstigt worden. Auf personelle Engpässe sei nicht reagiert, notwendige Kontrollmechanismen seien nicht unterstützt bzw. realisiert worden. Es habe an einem Mitzeichnungsrecht des Wirtschaftsministeriums ab einem bestimmten Umfang und an standardisierten Berichtspflichten gefehlt.
Darüber hinaus sei eine mangelnde Sensibilität hinsichtlich der Korruptionsanfälligkeit sowie an Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen festzustellen.
Weiterhin habe es zumindest eine mittelbare Beeinflussung des Landesverwaltungsamtes durch die Landesregierung gegeben, da Bitten, Hinweise und Empfehlungen von Mitgliedern der Landesregierung von den Mitarbeitern als Weisungen und Erlasse verstanden und nicht in Frage gestellt worden sein.
In vielen Fällen sei eine erfolgreiche Rückforderung der zu Unrecht in Höhe von 7,2 Millionen Euro ausgereichten Fördermittel, aufgrund erfolgter Anmeldung von Insolvenz, im Nachhinein nicht mehr möglich. Es handele sich bei den Missbräuchen nicht um Einzelfälle, sondern um das Ergebnis eines ausgeklügelten Systems. Ein Betrugsgeflecht habe unmittelbar Einfluss auf Fördermittelvergaben genommen. Die Kurse wären in den untersuchten Fällen nicht bzw. nicht im angegebenen Umfang durchgeführt worden. Zum Teil wären die Weiterbildungsmaßnahmen Bestandteil des kontinuierlichen Arbeitsablaufs gewesen. Für eine Mehrzahl der Fördermaßnahmen seien darüber hinaus Scheinangebote eingereicht worden, bei denen der günstigste Anbieter der jeweiligen Bildungsmaßnahme bereits im Vorfeld festgestanden habe. Über Unterverträge hätten Unternehmen und das IHK-Bildungszentrum sich gegenseitig Schulungsaufträge zugeschoben und Differenzbeträge der unterschiedlichen Leistungspreise kassiert. Der interne Kontrollmechanismus der IHK wäre unzureichend gewesen, die Rechtsaufsicht über die IHK habe dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit oblegen. Das Ministerium unter der Leitung des damaligen Wirtschaftsminister Reiner Haseloff habe die politische Verantwortung gehabt und stünde in der Pflicht die Voraussetzungen zu schaffen, um Fördermittelmissbrauch zu verhindern.