Als Guildford Four wurden vier 1975 unschuldig als Terroristen verurteilte Personen bekannt: die drei Nordiren Patrick „Paddy“ Armstrong, Gerard „Gerry“ Conlon und Paul Michael Hill sowie die Engländerin Carole Richardson.

Auslöser für eines der schwerwiegendsten Fehlurteile der jüngeren britischen Justizgeschichte waren von der Provisional IRA am 5. Oktober 1974 verübte Bombenanschläge auf zwei Pubs in Guildford („Horse and Groom“ und „Seven Stars“), bei denen fünf Menschen getötet und 65 teilweise schwer verletzt wurden, sowie ein Bombenanschlag auf einen Pub in Woolwich am 7. November 1974, der zwei Todesopfer forderte.

Bombenanschläge und Prevention of Terrorism Act Insbesondere im Oktober und November 1974 verübte die Balcombe Street Gang der Provisional Irish Republican Army eine Reihe von Bombenanschlägen in England, die großen Einfluss auf die dortige öffentliche Meinung hatten. Die verheerendsten Attentate waren dabei die Bombenanschläge von Guildford mit 5 Todesopfern und 65 Verletzten (5. Oktober 1974), von Woolwich mit 2 Todesopfern (7. November 1974) und von Birmingham mit 21 Todesopfern und 161 Verletzten (21. November 1974), letzterer wurde jedoch nicht von der Balcombe Street Gang verübt. Forciert durch die Medien entwickelte sich bereits nach den Anschlägen von Guildford eine deutliche anti-irische Stimmung in der Bevölkerung, die in Brandanschlägen auf ein irisches Gemeinschaftshaus, eine römisch-katholische Schule und einen irischen Pub in Birmingham gipfelte. Um die angespannte Situation zu beruhigen und der öffentlichen Forderung nach Konsequenzen nachzukommen, wurde am 29. November 1974 in einem Schnellverfahren der Prevention of Terrorism Act (dt. etwa: Gesetz zur Terrorismusprävention, Antiterrorgesetz) erlassen. Dieses neue Gesetz erlaubte es der Regierung, die Freizügigkeit innerhalb des Vereinigten Königreichs einzuschränken, und der Polizei, Verdächtige auch bei nicht ausreichender Beweislage vorübergehend festzunehmen. Des Weiteren wurde der Innenminister ermächtigt, der Polizei zu gestatten, Terrorverdächtige auch ohne Einschaltung eines Haftrichters bis zu sieben Tage festzuhalten.

Festnahme und Geständnisse der Guildford Four Nahezu im zeitlichen Gleichklang mit der Verkündung des Prevention of Terrorism Acts wurde Paul Michael Hill als erster der „Guildford Four“ am 28. November 1974 verhaftet.Paul Hill: Gestohlene Jahre. S. 91. Der im englischen Kilburn in einem Wohnheim und zeitweise bei Hausbesetzern lebende Nordire wurde im Hause der Eltern seiner Freundin in Southampton verhaftet und nach Guildford gebracht. Am 30. November stürmte die Polizei dann das Haus der Familie Conlon in der Cyprus Street in Belfast. Dort wurde Gerry Conlon, der von August bis Oktober 1974 einige Zeit in England verbrachte, verhaftet und ebenfalls zum Polizeihauptquartier von Guildford transportiert. Beide wurden unter Anwendung von tagelanger Folter (u. a. Gewaltandrohung, Schlafentzug, psychische Folter, Verweigerung von Nahrungsmitteln, im Falle von Paul Hill auch einer Scheinhinrichtung) durch Polizisten der Surrey-Police und der eigens eingeflogenen Royal Ulster Constabulary zu Geständnissen gezwungen. Hill schreibt dazu in seiner Autobiografie:Paul Hill: Gestohlene Jahre. S. 108–110.

Und weiter:

Neben den Geständnissen gaben Hill und Conlon, die bis auf eine nur wenige Monate dauernde Mitgliedschaft Conlons in der Provisional Fianna keine Verbindung zur IRA hatten, unter den genannten Umständen auch eine Liste von Personen zu Protokoll, die mit IRA-Aktivitäten in Verbindung stehen sollten. Conlon nannte unter anderem den Namen seiner Tante Annie Maguire, Hill eine Reihe von Personen der Hausbesetzerszene. Im Zuge dieser Aussagen wurden neben zahlreichen Personen auch der Nordire Patrick „Paddy“ Armstrong und dessen englische Freundin Carole Richardson verhaftet. Zusammen mit Hill und Conlon wurden Armstrong und Richardson als Hauptbeschuldigte im Falle der Guildford-Anschläge angeklagt. Annie Maguire sowie sechs weitere Familienmitglieder und Freunde, darunter Gerry Conlons Vater Joseph Patrick „Giuseppe“ Conlon, wurden als IRA-Unterstützer angeklagt und später zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie gingen als Maguire Seven in die Geschichte ein. Paul Hill gestand zusätzlich noch den von ihm nicht begangenen Mord an Brian Shaw, einem ehemaligen britischen Militärangehörigen, der 1974 in einem republikanischen Viertel Belfasts getötet wurde. Auf diesem Geständnis basierend, wurde er – noch vor den Guildford-Prozessen – in Belfast angeklagt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In seiner Autobiografie Proved Innocent stellte Gerry Conlon später die These auf, dass die Brutalität der Surrey-Police auch dadurch bedingt war, dass die Birminghamer Polizei bereits wenige Stunden nach den dortigen Bombenanschlägen mit den Birmingham Six geständige Täter präsentieren konnte, die Surrey-Police aber auch nach Wochen keine Ermittlungsergebnisse bei den Guildford-Anschlägen in Händen hielt und in der öffentlichen Meinung als unfähig erschien.Gerry Conlon: Proved Innocent. 1993, S. 128f.

Alibis Sowohl Carole Richardson und Gerry Conlon als auch Paul Hill konnten während der Ermittlungen Alibis für den Tatzeitraum der Guildford-Anschläge geben. Conlon gab an, sich zu der fraglichen Zeit gemeinsam mit einem irischstämmigen Obdachlosen in einem Londoner Park und in einem Wohnheim für irische Arbeiter aufgehalten zu haben. An den Namen der betreffenden Person im Park konnte er sich jedoch nicht erinnern. Wie sich später herausstellte, ging die Surrey Police den Aussagen Conlons nach und konnte die Aussagen im Januar 1975 tatsächlich bestätigen. Das bestehende Alibi wurde jedoch mit dem Hinweis „Not to be disclosed to the defence“ (übersetzt „Darf nicht an die Verteidigung weitergegeben werden“) versehen, unter Verschluss gehalten und nicht im Verfahren verwendet.

Carole Richardson konnte ebenfalls ein Alibi vorweisen. Während ihrer Inhaftierung meldete sich ein befreundeter Engländer bei der Polizei, der angab, gemeinsam mit Carole Richardson im fraglichen Tatzeitraum in einem Konzert gewesen zu sein. Er wurde nach eigener Aussage ebenfalls festgenommen und mittels Folter und Drohungen zu einer Revision seiner Aussage gezwungen. (PDF; 164 kB) innocent.org.uk, S. 12, 13.

Paul Hill hielt sich zur Zeit des Bombenanschlags bei seiner Freundin in Southampton auf. Nach eigener Aussage war er nie später als 18 Uhr in Southampton, wenn er von London anreiste. Dies war deutlich vor den Anschlägen im „Seven Stars“ und im „Horse & Groom“. Von den Anschlägen selbst habe er am folgenden Tag aus der Zeitung erfahren.Paul Hill: Gestohlene Jahre. S. 99 f.

Prozess und Verurteilung mini|Ort des Guildford-Prozesses: Zentraler Strafgerichtshof, genannt „Old Bailey“, in London Der Prozess gegen die Guildford Four wurde am 16. September 1975 im Old Bailey eröffnet. Alle vier Beschuldigten widerriefen unmittelbar nach Prozessbeginn mit dem Hinweis auf Folter ihre Geständnisse. Als Zeugen gehörte Polizeibeamte sagten jedoch unter Eid aus, keine Gewalt angewendet zu haben. Den Widerrufen sowie den geäußerten Foltervorwürfen wurde im späteren Urteil dann auch keinerlei Bedeutung zugemessen. Ebenso wenig wurde berücksichtigt, dass bei der Vernehmung der damals siebzehnjährigen und damit minderjährigen Carole Richardson entgegen bestehender Vorschriften weder ein Erziehungsberechtigter noch ein Rechtsbeistand anwesend waren.

Die seitens der Verteidigung angestrebte Aufklärung der Frage, warum die Polizei Paul Hill als Verdächtigen der Guildford-Anschläge verhaftete, wurde vom vorsitzenden Richter John Donaldson nicht weiter verfolgt. Es wurde lediglich festgehalten, dass die Polizei entsprechenden „Informationen aus Belfast“ nachgegangen sei.

Aussagen von Überlebenden der Bombenanschläge von Guildford ließen darauf schließen, dass im Pub „Horse & Groom“ ein Mann und eine Frau die Bombe platzierten, im Pub „Seven Stars“ seien es zwei Frauen und ein Mann gewesen. Die Ermittlungsbehörden legten dies Patrick Armstrong und Carole Richardson zur Last. Auf Basis von Zeugenaussagen angefertigte Phantombilder zeigten jedoch keinerlei Ähnlichkeit mit den beiden, ebenso war es den Zeugen nicht möglich, Carole Richardson in einer Gegenüberstellung als Täterin wiederzuerkennen.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme lagen weder stichhaltige Zeugenaussagen noch forensische Beweise vor, welche die Sicht der Anklage bestätigten. Vielmehr gab es zumindest im Fall von Carole Richardson entlastende Aussagen, da ihr Freund seine nach eigenen Angaben aufgrund von Folter fehlerhaft abgegebene Aussage vor Gericht zugunsten von Richardson korrigierte. Die Anklage vertrat jedoch die Ansicht, dass Richardson zuerst die Bombe gelegt haben könnte, um anschließend als geplantes Alibi auf das in der Zeugenaussage genannte Konzert zu gehen. Richter Donaldson stützte sich auch deshalb bei seiner Urteilsverkündung am 22. Oktober 1975 ausschließlich auf die in Polizeigewahrsam abgegebenen Geständnisse der vier Angeklagten. Die vier Angeklagten wurden auf dieser Basis zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Richter Donaldson legte für Richardson keine Mindesthaftdauer fest, verfügte jedoch, dass Conlon nicht weniger als 30 Jahre und Armstrong nicht weniger als 35 Jahre verbüßen sollten: (PDF; 164 kB) innocent.org.uk, S. 6.

Im Falle von Paul Hill verzichtete Richter Donaldson auf eine Einschränkung, machte aber deutlich, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe hier wirklich die volle Länge seines Lebens bedeute:

Berufungsversuche, Privatinitiative und Wiederaufnahme und Freilassung Eine Berufung der „Guildford Four“ wurde 1977 abgewiesen, obwohl eine zwischenzeitlich verurteilte IRA-Einheit, in der Folge bekannt als „Balcombe Street Gang“, die zahlreiche Anschläge in Großbritannien verübt hatte, sich unter anderem zu den Anschlägen in Guildford und Woolwich bekannt hatte. Die vier Mitglieder der Balcombe-Gang sagten auch während des Berufungsverfahrens der Guildford Four aus und übernahmen die volle Verantwortung für die Taten. Des Weiteren wurde ein Gutachter gehört, der die Bombenanschläge der Jahre 1974 und 1975, also auch nach der Inhaftierung von Hill, Conlon, Armstrong und Richardson aufgrund identischer Ausführungen und Details als „Anschlagsserie“ bezeichnete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von denselben Tätern verübt worden war. Der leitende Staatsanwalt deutete die Aussagen der Beweisaufnahme jedoch so, dass die (inzwischen ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilten) Mitglieder der Balcombe-Gang versuchten, ihre IRA-Freunde durch die Übernahme der alleinigen Schuld aus der Haft zu befreien. Ferner legte er Ermittlungsergebnisse vor, welche die Interpretation zuließen, dass die Anschläge gemeinsam von den Guildford Four und der Balcombe-Gang verübt worden seien. Der zuständige Richter folgte dieser Interpretation und wies die Berufung ab.