Ein Hauptstadtdistrikt (Hauptstadtgebiet, Hauptstadtterritorium) ist eine spezielle Verwaltungseinheit, welche die Hauptstadt eines Staates enthält.
Gründe für die Einrichtung eines Hauptstadtdistrikts können folgende sein: Die Hauptstadt hat eine Sonderfunktion, und diese soll durch Abgrenzung gegenüber den anderen Regionen hervorgehoben werden. Kein Landesteil sollte einen Vor- oder Nachteil (im Wettbewerb und/oder in Bezug auf Fördermittel) haben, nur weil sich auf seinem Gebiet die Hauptstadt befindet. Die Hauptstadt sollte zu allen anderen Regionen in politischer Hinsicht ein neutrales Verhältnis haben. Kein Landesteil sollte die Möglichkeit bekommen, direkt in die Staatspolitik einzugreifen. Kompetenzkonflikte sind rigoros ausgeschlossen. Z. B. wird von vornherein ausgeschlossen, dass Regionalbehörden (z. B. Baupolizei) Hoheit über Einrichtungen des Gesamtstaats (z. B. Sperrung des Parlamentsgebäudes vor einer wichtigen Sitzung) erhalten.
Ein Hauptstadtdistrikt, der ein bundesunmittelbares Gebiet in einem föderativen Staat bildet, wird häufig auch als Bundesdistrikt bezeichnet.
Bundesdistrikte in föderativen Staaten
Australien Canberra im Australian Capital Territory Brasilien Rio de Janeiro im Distrito Federal do Brasil (1889–1960) Brasília im Distrito Federal do Brasil (seit 1960) Indien Unionsterritorium Delhi Neu-Delhi (Hauptstadt) und Delhi Malaysia Kuala Lumpur (Hauptstadt) Putrajaya (Regierungssitz) Nigeria Abuja im Federal Capital Territory Pakistan Islamabad USA Washington, D.C. im District of Columbia Venezuela Caracas im Distrito Federal de Venezuela
Hauptstadtdistrikte in Einheitsstaaten
Brasilien 1834–1889 Rio de Janeiro („Neutrale Stadt“ / Município Neutro) Kolumbien Bogotá in einem Distrito Capital Mongolei Ulaanbaatar Turkmenistan Aşgabat
Hauptstädte in regulären Verwaltungseinheiten Keine Hauptstadtdistrikte sind Hauptstädte, die reguläre Verwaltungseinheiten der höchsten Stufe bilden oder diesen angehören: Bosnien-Herzegowina Sarajewo (Stadtgemeinden) Frankreich Paris (reguläres Département) Kroatien Zagreb Syrien, Arabische Republik Damaskus (reguläres Gouvernement) Republik China (Taiwan) Taipeh (regierungsunmittelbare Stadt) Tschechien Prag Volksrepublik China Peking (regierungsunmittelbare Stadt)
Gliedstaaten in föderalen Staaten Ebenfalls keine Hauptstadt- oder Bundesdistrikte sind Hauptstädte, die in föderalen Staaten eigenständige Gliedstaaten o. Ä. bilden, wie z. B.: Argentinien Buenos Aires, seit 1994 als Ciudad Autónoma de Buenos Aires als Gliedstaat autonomVerfassung Argentiniens, Art. 129, Internetquelle: Infoleg, davor bundesunmittelbarer Distrikt Belgien Region Brüssel-Hauptstadt Deutschland Berlin Mexiko Mexiko-Stadt, seit 2016 autonom, davor Distrito Federal (meist als México D.F. bezeichnet) Österreich Wien Russland Moskau
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorie:Föderalismus Kategorie:Verwaltungseinheit