Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines der vier Amtsgerichte (AG) im Bezirk des Landgerichtes Bad Kreuznach.

Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Simmern/Hunsrück, der Kreisstadt des Rhein-Hunsrück-Kreises, Rheinland-Pfalz. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg, Rheinböllen und Simmern. § 6 Gerichtsorganisationsgesetz, abgerufen am 2. Dezember 2015 In ihm leben rund 66.000 Menschen.

Im Gerichtsbezirk liegt der Flughafen Frankfurt-Hahn. Das Gericht ist deshalb erstinstanzliches Gericht für viele Fluggastrechte-Sachen, etwa Ansprüche von Passagieren gegen Airlines bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen.

Registergericht ist das Amtsgericht Bad Kreuznach, das auch für die Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren zuständig ist. Mahnverfahren werden vom Amtsgericht Mayen als zentralem Mahngericht bearbeitet.

Gebäude Das AG Simmern ist in dem von 1961 bis 1963 errichteten Gebäude Schulstraße 5 untergebracht, das bis 1968 auch einen Gefängnistrakt hatte. Vorher residierte das Gericht im Schloss Simmern.

Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück ist das Landgericht Bad Kreuznach übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.

Geschichte Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Simmern, welches dem Tribunal erster Instanz Simmern zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Simmern war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Simmern. Das Amtsgericht Simmern war für den Landkreis Simmern außer den Teilen, die den Amtsgerichten Kastellaun und Kirchberg zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 558, Digitalisat. Am Amtsgericht Münstermaifeld bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 413 online.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1950 trat das am 2. September 1949 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Landesgesetz über die Errichtung eines Landgerichts in Bad Kreuznach in kraft. Das Amtsgericht Simmern wurde dessen Sprengel zugeordnet.

1966 wurde die Amtsgerichte Kirchberg und Kastellaun mit dem Ersten Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung aufgehoben und deren Sprengel dem Amtsgericht Simmern zugeteilt.GVBl. Rheinland-Pfalz 1966 S. 203. Mit dem Zehnten Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz 1970 erhielt das Amtsgericht Simmern noch die Gemeinde Mastershausen aus dem aufgelösten Amtsgericht Zell.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz Gerichte in der Rheinprovinz

Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Simmern/Hunsrück Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Simmern/Hunsrück

Einzelnachweise

Simmern Simmern Kategorie:Organisation (Simmern/Hunsrück) Kategorie:Gerichtsgründung 1879