Das Amt Diepholz war ein historisches Verwaltungsgebiet, das nacheinander der Grafschaft Diepholz, den Fürstentümern Lüneburg und Calenberg, sowie dem Königreich Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover angehörte.

Geschichte

Den Kern des Amtes bildeten das zwischen 980 und 1030 als Wasserburg erbaute Schloss Diepholz und ihr Zubehör, das der Hauptsitz des gleichnamigen Edelherrengeschlechts (seit dem 16. Jahrhundert Grafen von Diepholz) war. Noch unter den Diepholzer Edelherren bildete sich im 14. Jahrhundert eine Amtsverfassung heraus, die ihr Territorium in die Ämter Diepholz, Lemförde und Auburg untergliederte.

Mit dem Erlöschen der Grafen von Diepholz (1585) fiel das Amt Diepholz an die lüneburgische Linie der Welfen, 1665 an Herzog Ernst August in seiner Funktion als Bischof von Osnabrück und über ihn 1679 an Calenberg-Hannover. Unter der Herrschaft der Welfen fand eine Grenzbereinigung gegenüber den benachbarten Landesherrschaften statt.

1806 kam das Amt Herzberg kurz an das Königreich Westphalen und wurde dann Teil der Hanseatische Departements. Dort wurden die bisherigen Ämter abgeschafft. Für die Verwaltung entstand der Kanton Diepholz in Distrikt Quakenbrück im Département de l’Ems-Supérieur. Die Rechtsprechung übernahm das Friedensgericht Diepholz.

Nach dem Ende der Franzosenzeit (1807–1813) wurde das Amt in seinem früheren Umfang restituiert. Das bis dahin zweiherrige Kirchspiel Goldenstedt wurde 1817 so aufgeteilt, dass der größere Teil an das Großherzogtum Oldenburg und das rechts der Hunte gelegene Dorf Rüssen an das Amt Diepholz fiel. 1820 wurde das bisherige Amt Auburg aufgehoben und als Amtsvogtei in das Amt Diepholz eingegliedert. Im gleichen Jahr wurde das Kirchspiel Colnrade mit den Bauerschaften Austen, Colnrade, Beckstedt und Holtorf von Diepholz an das Amt Harpstedt abgegeben. 1852 wurde das Amt geteilt und erneut ein Amt Auburg geschaffen, das seinen Verwaltungssitz gleichfalls im Flecken Diepholz hatte.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Die Verwaltung blieb beim Amt Diepholz, die Rechtsprechung ging an das neu geschaffene Amtsgericht Diepholz.

1859 wurden die Ämter Auburg und Lemförde in das Amt Diepholz eingegliedert, das seit 1867 zusammen mit den Ämtern Freudenberg und Sulingen den (Steuer-)Kreis Diepholz bildete. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1885 wurde das Amt in die Kreisverfassung überführt.

Umfang Bei seiner Aufhebung (1885) umfasste das Amt folgende Gemeinden Aldorf (*) Aschen Barnstorf (*) Barver (*) Brockum (**) Cornau Dickel Diepholz/Willenberg Dörpel (*) Donstorf (*) Dreeke (*) Drentwede (*) Düste (*) Eydelstedt (*) Heede Hemsloh Hüde (**) Lembruch (**) Lemförde (**) Marl (**) Quernheim (**) Rechtern (*) Jacobidrebber Mariendrebber Rehden Sankt Hülfe Stemshorn (**) Wagenfeld (*) Wetschen Wohlstreck (*)

(*) 1852–1859 zum Amt Auburg; (**) bis 1859 zum Amt Lemförde

Amtmänner -1702: Leonard von Dohren, Oberamtmann 1797–1837 Hans Ernst Bütemeister, Amtmann, ab 1818 Oberamtmann (1824 Diepholzer Ehrenbürger) 1838: vakant 1840–1856: Claus Ernst Friedrich Tiedemann, Amtmann, ab 1853 Oberamtmann 1859–1885: Moritz Denicke, Amtmann, ab 1867 auch Kreishauptmann

Literatur Iselin Gundermann, Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 10: Hannover. Marburg (Lahn) 1981 Manfred Hamann: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Dritter Band: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945. Göttingen 1983, S. 239–243. Herbert Major: Die Ehrenbürger des Fleckens bzw. der Stadt Diepholz. Diepholz 1987, 2000

Einzelnachweise

Diepholz Kategorie:Geschichte (Diepholz) Kategorie:Grafschaft Diepholz Kategorie:Aufgelöst 1885