Der Salzkammergut-Vogelfang ist ein seit Jahrhunderten ausgeübtes Brauchtum in kleinen Teilen des Bundeslandes Oberösterreich. Die Tradition findet im Salzkammergut in den politischen Bezirken Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land, von Attnang bis Obertraun und von St. Wolfgang und Mondsee bis Scharnstein, statt. salzi.at, 15. September 2011, abgerufen am 30. Mai 2012.
Im Jahr 2010 wurde der Salzkammergut Vogelfang in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen, er gehört damit offiziell zum schutzwürdigen Kulturgut Österreichs. Nach anhaltender öffentlicher Debatte prüft die UNESCO im Frühjahr 2026 die Einstufung des „Vogelfangs im Salzkammergut“ als Immaterielles Kulturerbe. Kritische Stimmen hinterfragen das Fangen und Halten von Wildtieren, insbesondere unter den Aspekten Tierethik und Tierwohl. Der Vogelfang stehe im Widerspruch zum österreichischen Tierschutzgesetz und zu der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Der heute vereinsmäßig organisierte Vogelfang von Kleingruppen im Salzkammergut mit der jährlichen Prämierung und Schaustellung der Vögel hat mit dem historischen Vogelfang und seinen einstigen Motiven nur teilweise enge Bezüge. Außerhalb des oberösterreichischen Salzkammergutes ist aus Gründen des Tierschutzes und des Naturschutzes der Vogelfang untersagt und wird entsprechend bestraft.
Geschichte Die Anfänge Kaiser Rudolf II. erlaubte am 20. Dezember 1579 in einem Dekret den Vogelfang im Land ob der Enns. In einer kaiserlichen Instruktion an den Forstmeister in Linz wurde bestimmt, was in Oberösterreich erlaubt und verboten sei. Das Dokument wird heute im Oberösterreichischen Landesarchiv aufbewahrt.Oberösterreichisches Landesarchiv, Linz. Herrschaft Steyr, Schachtel 694, Fasz. 34. (Pkt. 39. fol. 24) Der Punkt 39 in der Urkunde von 1579 lautet dort:
Das Hochwild blieb somit dem Adel vorbehalten, der Fang von Singvögeln galt teilweise als Jagd des kleinen Mannes. Seit dieser kaiserlichen Ermächtigung der Forstmeister zur ortsgebundenen Bewilligung von Vogelfang-Stätten sicher auch schon länger wurden im Salzkammergut und in weiten Teilen Österreichs nach Bewilligung durch die Obrigkeit Vögel gefangen. Ausdrücklich gestattete der Monarch unter Auflagen die fallweise Ausübung des Vogelfangs auch in den kaiserlichen Besitzungen, wodurch insbesondere das direkt durch die kaiserliche Hofkammer verwaltete Salzkammergut als Kammergut und Staatsdomäne in die neue Bestimmung eingeschlossen war. Dieser Vogelfang bzw. die Vogeljagd diente vor allem dem Nahrungswerwerb.
Bei der immer wieder vorkommende Auswanderung von Salzkammergutbewohnern in andere Kronländer der österreichischen Monarchie, haben diese angeblich ihr Brauchtum mitgenommen. Daher ist etwa im Gebiet um Deutsch-Mokra – heute in der Ukraine, damals im Königreich Galizien und Lodomerien gelegen – ein Vogelfang (und eine deutschsprachige Bevölkerung) mit Salzkammergut-Prägung angeblich bis heute nachweisbar. Nachdem der Vogelfang historisch aber keine Eigenheit Oberösterreichs war, ist der Bezug des Vogelfanges zu oberösterreichischen Auswanderern umstritten.
In einer Verordnung für das Land Oberösterreich von 1727 wird erneut festgelegt, dass Singvögel im Frühjahr – vor und während der Brutzeit – nicht mehr gejagt werden dürfen. Verschiedene Verbote zur Vogeljagd in den Monaten der Brut und Jungenaufzucht sind aber bereits viel älter. Eine Schlussfolgerung, dass möglicherweise z. T. vorher eine ganzjährige Vogeljagd möglich gewesen wäre, ist daher unstatthaft.
19. Jahrhundert Auswirkungen auf die Vogelfänger hatte auch der Tourismus. Der Fremdenverkehr im Ischltal kam rund um 1830 auf, als die Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen begannen, regelmäßig das Innere Salzkammergut aufzusuchen. Ein deutlicher touristischer Aufschwung stellte sich ein, als 1853 der Kaiser von Österreich Franz Joseph I. und Kaiserin Elisabeth die Kaiservilla in Bad Ischl als Hochzeitsgeschenk erhielten und das kaiserliche Paar die Villa für Jahrzehnte zu ihrer Sommerresidenz machte. Der steigende Tourismus brachte eine vermehrte Nachfrage nach Stubenvögel mit sich.
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Vogelfänger nicht organisiert und handelten ihre Vögel im kleinen Kreise. 1861 schlossen sich in Ebensee rund 80 Vogelfänger zu einem Verein zusammen. Für das Jahr 1862 ist im Ebenseer Gasthaus Stockerau die erste Waldvogelausstellung belegt, in Gmunden sind Ausstellungen seit 1864 dokumentiert. In den 1860er Jahren wurde noch eine große Artenvielfalt gezeigt, darunter Gimpel, Stieglitz, Zeisig, Nachtigall, Lerche, Amsel, Drossel und diverse Meisen. In den folgenden Jahrzehnten verkleinerte sich die Auswahl kontinuierlich auf die vier Vogelarten, die auch heute noch der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Das „Gesetz vom 30. April 1870, betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel“ brachte neue Schutzbestimmungen. Unter bestimmten Voraussetzungen durften 71 Vogelarten gefangen werden, wobei es jedoch noch keine zahlenmäßige Beschränkung gab. Die Fangzeit galt zwischen 1. September und 31. Jänner, von 1. Februar bis 31. August waren die Vögel geschützt. Verboten wurde auch die Verwendung geblendeter Lockvögel, der Vogelhandel außerhalb der Fangzeiten sowie der Fang mit großen Deck- oder Strecknetzen. Ein Landesgesetz aus dem Jahr 1890 bestätigte im Wesentlichen diese Bestimmungen.
20. Jahrhundert Bis zur Jahrhundertwende war die Zahl der Vogelfänger, welche als Einzelpersonen agierten, noch deutlich höher als die Anzahl der in einem Verband organisierten Vogelfreunde. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts konstituierten sich – nach dem Ebenseer Vorbild von 1861 – in den weiteren Salzkammergut-Gemeinden Vereine. Im Jahr 1910 bildete sich in Bad Ischl der „1. Ischler Vogelpflegeverein“ und hielt im gleichen Jahr seine erste Vogelausstellung ab. Weitere Vogelausstellungen folgten in Bad Goisern (1927), St. Agatha bei Bad Goisern (1928), Attnang (1932), Neukirchen bei Altmünster (1934) und Hallstatt (1936). Ursprünglich als Veranstaltung zur Versteigerung der (prämierten) Vögel gedacht, verschwand der verkäuferische Charakter dieser Spektakel in der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Vogelausstellungen rund um das Datum von „Kathrein“ (25. November) blieben aber als Brauchtumsveranstaltung erhalten.
Durch den Anschluss Österreichs an das Dritte Reich (März 1938) trat die „Reichsnaturschutzverordnung von 1936“ in Kraft. Nach der Reichsverordnung durften 20 Vogelarten gefangen werden. Fangzeit war in der Regel vom 15. September bis 15. November. Als Voraussetzung für eine Fangbewilligung wurden bestimmt: Leumundszeugnis, Nachweis von Kenntnissen in Vogelkunde, Vogelfang und Vogelhaltung, Führung einer Fangliste mit einigen Angaben über die gefangenen Vögel. Die Fangliste musste bis 1. Februar an die höhere Naturschutzbehörde eingereicht werden. Die Reichsverordnung verbot ausdrücklich: Vogelleim, Leimruten, Schlingen und geblendete Vögel aus Fangmittel.
1949 wurden Gespräche über die Gründung eines Dachverbandes der Vogelfänger geführt. 1950 schlossen sich 11 Vereine im „Salzkammergutverband der Vogelfreunde“ zusammen. Sitz des Verbandes ist Ebensee. In den folgenden Jahrzehnten traten schließlich alle weiteren Vogelfreunde-Vereine dem Verband bei, die Mitgliederzahl erhöhte sich daher auf über 30 Vereine.
Bis 1956 blieb die Reichsverordnung in Geltung und wurde dann durch die „Oberösterreichische Naturschutzverordnung vom 31. Juli 1956“ abgelöst. Durch das „Oberösterreichische Naturschutzgesetz von 1964“ galten 19 Vogelarten als jagdbar, dies in der Zeit vom 15. September bis 15. Dezember. Verboten war der Fang in der Nacht, an Tränken sowie im Umkreis von 300 Metern von Ortschaften und Einzelgehöften. Im „Übereinkommen des Verbandes der Vogelfreunde des Salzkammergutes und der Landesregierung vom 4. März 1976“ wird die Fangzahl auf 10 Tiere und auf 5 Arten beschränkt. Eine Kopie der Fangliste ist von jedem Fänger bis 1. Februar an das Amt der oberösterreichischen Landesregierung abzuliefern. Als Fangmittel wurden festgelegt: Kloben, Fanghäusschen („Schlagl“) und Schlagnetz in der Größe von maximal 1 × 1 Meter.
In den 1980er Jahren erfolgte die rechtliche Einschränkung des Vogelfangs auf das Salzkammergut, bis dahin war er unter den genannten Bedingungen in ganz Oberösterreich erlaubt. Das „Gesetz über die Erhaltung und Pflege der Natur vom 19. Mai 1982“ gestattete den Vogelfang für das Brauchtum der Singvogelhaltung weiterhin, reduzierte aber die Anzahl der gehaltenen Vögel auf 5 Stück.
2001–2009 Durch das „Oberösterreichische Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001“ und die „Oberösterreichische Artenschutzverordnung 2003“ wurden im Wesentlichen die bis heute geltenden rechtlichen Grundlagen für den Brauchtumsvogelfang geschaffen. Fanglizenzen werden erteilt für die vier Vogelarten Gimpel, Stieglitz, Zeisig und Kreuzschnabel. Gegen den weiterhin erlaubten Singvogelfang protestierten einige Tierschützer. Ein Beschwerdeverfahren wurde von Tierschutzorganisationen bei der EU angestrengt, aber wieder eingestellt.
Für einen Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Land Oberösterreich sorgte das Ende 2004 erlassene Bundestierschutzgesetz, welches ein Verbot der „Ausstellung von Wildfängen, mit Ausnahme von Fischen“ vorsah. Nach einem Begutachtungsverfahren lehnte die Bundesministerin im Juli 2005 eine Ausnahmegenehmigung für die Singvogelausstellungen im Salzkammergut ab. Das Bundesministerium ging davon aus, dass dadurch auch der Fang nicht mehr erlaubt sei. Nach einem Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes des Landes Oberösterreich stellte Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider (SPÖ) jedoch fest, dass dennoch Fanglizenzen erteilt werden können.
Zur Unterstützung der Vogelfreunde verfassten im August 2005 die Nationalräte Matthias Ellmauer (ÖVP) und Rainer Wimmer (SPÖ), die Landtagsabgeordneten Martina Pühringer, Josef Steinkogler (ÖVP), Arnold Schenner und Reinhard Winterauer (SPÖ) sowie 15 Bürgermeistern der Region eine gemeinsame Erklärung. Die Volksvertreter stellten gegenüber der Presse fest, dass „Brauchtum eine gewachsene Tradition ist und nicht willkürlich verboten werden darf“. In der Presseaussendung hieß es des Weiteren: „Das Ausstellungsverbot habe Politiker in der Region über die Parteigrenzen hinweg enger zusammenrücken lassen.“
Daran anschließend kam es im September 2005 zu einem „Solidaritätsfest für Brauchtum und Tradition“ in Bad Goisern. Zur Unterstützung der Vogelfänger nahmen nach Berichten des Österreichischen Rundfunks (ORF) über 70 Traditionsvereine mit rund 1500 Personen teil. Mit den Abordnungen bekundeten Trachtenvereine, Sportvereine (inklusive Armbrustschützen, Bogenschützen, Stockschützen), der Kameradschaftsbund, die Prangerschützen, der örtliche Bienenverein (Imkerverein), die Jägerschaft und ein Hundesportklub ihre Solidarität. Begleitet wurde das Solidaritätsfest durch etliche Musikkapellen aus dem Salzkammergut. Die beiden Nationalräte des Wahlkreises und weitere Politiker hielten ebenfalls Unterstützungsreden vor den versammelten Menschen.
Schließlich veröffentlichte auch die Bad Ischler Gemeinderatsfraktion der Partei Die Grünen eine zustimmende Resolution für die Brauchtumspflege und die kulturelle Identität im Salzkammergut. Ausdrücklich sprachen sich die regionalen Grünen für die Beibehaltung von Vogelfang und Waldvogelausstellung aus. Des Weiteren forderten die Bad Ischler Grünen eine Mediation zwischen Vogelfängern und Tierschützern und die Schaffung von Rechtssicherheit. Das Ziel für die Fraktion der Grünen sei eine „Win-Win Situation für Gegner und Vogelfreunde“.