mini|Fahne Schweizergarde-Regiment in Frankreich 1616–1792, 1815–1830
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft vom 15. bis ins 19. Jahrhundert mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland. Hinter dem Ziel, die ungeregelte individuelle Reisläuferei einzudämmen, steckte auch die Absicht, finanzielle Einnahmen zu erzielen.Der moderne Schweizer Bundesstaat schaffte den fremden Militärdienst von Schweizer Söldnern schrittweise ab: die geführten, ganzen Truppenkörper 1849 bzw. 1859 und den unbewilligten von Einzelpersonen 1927. Ausnahmen gelten für die Päpstliche Schweizergarde und die Auslandeinsätze der Schweizer Armee in neuerer Zeit.
Massnahmen der Behörden mini|Präambel der Militärkapitulation der niederländischen Generalstaaten mit der Republik Bern vom 8. Januar 1714 (Staatsarchiv Bern)
Im 15. Jahrhundert begannen die Behörden der einzelnen OrteDie alte Eidgenossenschaft der 13 souveränen Orte bestand bis 1798 als lockerer Staatenbund aus sechs ländlichen Kantonen (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Appenzell), sieben städtischen Ständen (Zürich, Basel, Schaffhausen, Freiburg, Solothurn, Luzern, Bern), zwei zugewandten Orten (St. Gallen, Graubünden), vier Untertanengebieten (Waadt, Aargau, Thurgau, Tessin), drei informell Verbündeten (Neuenburg, Wallis, Genf) und verschiedenen zeitweilig eingebundenen Körperschaften. Der heutige Kanton Jura gehörte als französischsprachiges Territorium des Fürstbistum Basel zum Deutschen Reich, war aber grossenteils mit Bern verbündet. und die TagsatzungDie Tagsatzung der periodisch zusammentretenden instruierten Delegierten ihrer Bundesgenossen war die einzige gemeinsame Behörde und alleiniges Bindeglied der Eidgenossen. der alten Eidgenossenschaft die ungeregelte individuelle Reisläuferei und deren Auswirkungen,Allen Bundesgliedern gemeinsam war aus verschiedenen Gründen (Überbevölkerung, Armut, Abenteuerlust, Geldgier, Familientradition oder persönliche Ausweglosigkeit beispielsweise durch Schulden, Flucht aus Leibeigenschaft oder vor Strafverfolgung, nachgeborene Bauernsöhne (ohne Erbanspruch auf Hof des Vaters), faktisches Berufsverbot für Handwerker durch restriktive Zunftordnungen oder Arbeitslosigkeit von Berufsleuten) seit alters die Reisläuferei und ihre Auswirkungen (Tod in der Fremde, Verrohung, Invalidität und Verwahrlosung).Alexander Sury: Das Schicksal eines Berner Auswanderers. In: Der Bund. 16. März 2020. diesen «Export von Blut»Lorenz Stucki: Das heimliche Imperium. Wie die Schweiz reich wurde. Scherz, Bern/München 1968, ., durch Staatsverträge in geordnetere Bahnen zu lenken.
Zuerst gestatteten sie unternehmerischen einheimischen Hauptleuten mit privatem Vertrag (Partikularkapitulation) Söldner anzuwerben, schlossen aber schon bald eigene Offensiv- und Defensivverträge mit fremden Fürsten und Staaten ab (siehe auch: Söldner in der europäischen Geschichte).
Die Wucht und Disziplin des gegen die habsburgischen und burgundischen Ritterheere erfolgreichen GewalthaufensGeviert aus Hellebardieren als Nahkämpfer, geschützt durch Pikeniere mit ihren Langspiessen (16 Fuss = 5 m). der Eidgenossen festigte schon im 15. Jahrhundert deren Ruf der Unbesiegbarkeit und militärischen Marktwert. Die Fürsten Europas, fast dauernd in Kriege gegeneinander verstrickt, waren stark an eidgenössischen Truppen und an dieser besonderen Kampfformation interessiert. Sie bemühten sich immer öfter um offizielle Bündnisverträge mit den eidgenössischen Behörden.
Im Bündnisvertrag wurden die militärischen Belange in einem eigenen Kapitel, der Militärkapitulation,Heinrich Türler, Viktor Attinger, Marcel Godet: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz. Vierter Band. Neuenburg 1927.Burin de Roziers: Capitulations militaires entre la Suisse et la France. Diss. Juristische Fakultät der Universität Paris, Arthur Rousseau, Paris 1902. zusammengefasst:
Den ersten eidgenössischen Bündnisvertrag schloss die Tagsatzung 1453 mit dem französischen König Karl VII. ab.Anna Maria Cetto: Die Urkunde ewiger Freundschaft zwischen Karl VII. und der Eidgenossenschaft (1453). Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde, Band 11, 1949.
Die mit den Verträgen verbundenen Patronageressourcen wurden teilweise zur gewichtigen Grundlage der Staatsbudgets einzelner Orte, der finanziellen Basis etlicher Führungseliten und des beträchtlichen Reichtums einiger Soldunternehmer.Cécile Huber/Katrin Keller: Französische Pensionen in der Eidgenossenschaft und ihre Verteilung in Stadt und Amt Zug durch die Familie Zurlauben. Kapitel in: Soldgeschäfte, Klientelismus, Korruption in der Frühen Neuzeit. Herausgeber: Kaspar von Greyerz, André Holenstein, Andreas Würgler, V&R unipress, Göttingen 2018.
Ausländische Vertragspartner In vier Jahrhunderten sollen zwei Millionen Schweizer in fremde Dienste gezogen (die Hälfte davon nach Frankreich) und jeder Dritte dabei umgekommen sein.Paul de Vallière: Der Fremdendienst in der Schweizer Geschichte. In: Alexander Randa: Handbuch der Weltgeschichte. Sonderdruck, Otto Walter Verlag, Olten , S. 1724.
Frankreich, 1453–1830
Frankreich war der erste und über vier Jahrhunderte der wichtigste Vertragspartner der Eidgenossen mit mehr als 90 Schweizer Verbänden. Sie bildeten mit der Leibgarde der «Hundertschweizer» die erste stehende Schweizer Truppe im Ausland, unterstützten die Königsdynastie der Valois gegen Burgund, die Hugenotten und Habsburg, kamen während der Expansionspolitik der nachfolgenden Bourbonen und schliesslich in und nach den Revolutionszeiten zum Einsatz.Die Königlich französische Fremdenregimenter (Infanterie étrangère de ligne) waren im 17. und 18. Jahrhundert im Ausland angeworbene Infanterie-Regimenter der französischen Armee des Ancien Régime. Ihre Angehörigen kamen hauptsächlich aus der Schweiz (Régiment suisse), Deutschland (Régiment allemand), Irland (Régiment irlandaise) und Wallonien (Régiment wallon bzw. Régiment liégeois) sowie einigen anderen Ländern, aus denen aber nur kleinere Kontingente verpflichtet waren. Bei den Schweizer Regimentern findet sich mehrmals der Zusatz «des grisons» (Graubündner) oder «de bâlois» (Basler).
Heiliger Stuhl, seit 1506
Insgesamt 21 Schweizer Verbände waren am Ausbau des Kirchenstaates beteiligt, stützten die weltliche Politik des Papstes und stellten Leibgarden für ihn (die heutige Schweizergarde) und seine Legaten. Sie konnten um 1870, als Teil von und zusammen mit seinen Truppen, die Integration des Kirchenstaates in den entstehenden italienischen Nationalstaat jedoch nicht verhindern. Mit einer Sonderbewilligung des Bundesrats sind heute noch 110 Schweizergardisten für die persönliche Sicherheit des Papstes verantwortlich.
Niederlande, 1568–1829
31 Schweizer Verbände sind in niederländische Dienste gezogen: 1568 für den Freiheitskampf der Republik der Vereinigten Niederlande (darunter die Leibgarde Guardes Switsers), im 18. Jahrhundert für die Niederländische Ostindien-Kompanie (nach Afrika und Asien) und im 19. Jahrhundert für die Monarchie des Vereinigten Königreiches der Niederlande.
Venedig, 1573–1719
Die Republik Venedig wurde in knapp 150 Jahren von 12 Schweizer Verbänden unterstützt. Durch Vasco da Gamas Seeweg nach Indien wirtschaftlich in der Defensive und militärisch durch die Osmanen schrittweise ihrer Kolonien entledigt, musste sie sich 1797 kampflos den napoleonischen Truppen ergeben. Sie wurde 1866 vom italienischen Nationalstaat übernommen.
Spanien, 1574–1835
Dreissig Schweizer Verbände in spanischen Diensten (zwei davon nicht reguläre Einheiten) unterstützten von 1574 bis 1835 nacheinander die Königsdynastien der spanischen Habsburger und die ihnen auf dem Throne Spaniens nachfolgenden spanischen Bourbonen, sowie kurzzeitig König Joseph I., einen Herrscher von Napoleons Gnaden.
Genua, 1575–1779
Die Seerepublik Genua stellte 8 Schweizer Verbände in Dienst. Eine davon war eine Schweizer Garde.
Lothringen, 1581–1767
Das Herzogtum Lothringen leistete sich 1581 eine Schweizergarde. Deren wechselvolle Geschichte endete 1767 in österreichischen Diensten am habsburgischen Hof in Wien.
Savoyen/Sizilien/Sardinien, 1582–1848
Fünfunddreissig Schweizer Verbände in savoyischen Diensten dienten den Herzögen und später den Königen aus dem Hause Savoyen von 1582 bis 1848 bei ihrem wechselvollen Aufstieg aus dem Piemont über das Königreich von Sizilien zu demjenigen von Sardinien-Piemont. Darunter befand sich auch eine Schweizergarde.
Kurpfalz, 1582–1777
Die eine Schweizer Truppe in kurpfälzischen Diensten, von den Kurfürsten der Pfalzgrafschaft bei Rhein mehrmals aufgehoben und wiedererrichtet, war eine Schweizer Leib-Garde.
Strassburg, 1592–1679
Insgesamt acht Schweizer Verbände in strassburgischen Diensten unterstützten die freie Reichsstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Streit um das Bistum Strassburg und – vergeblich – gegen den Expansionsdrang des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV.
Schweden, 1632–1634
Das Königreich Schweden hatte 1632 während des Dreissigjährigen Krieges drei unbewilligte Schweizer Verbände in seinen Reihen.
Lucca, 1653–1806
Lucca, der toskanische Stadtstaat, unabhängig bis in die napoleonische Zeit, ging 1861 im Königreich Italien auf. 1653 rekrutierte die Stadt eine Schweizer Palastwache.
Sachsen, 1656–1814
Von den zwei Schweizer Verbänden der Kurfürsten von Sachsen war nur eine kapituliert: die Schweizergarde.
Österreich, 1690–1801
Es befanden sich von 1690 bis 1801 sechzehn Schweizer Verbände in österreichischen Diensten, darunter eine Schweizergarde.
Sie dienten, teilweise fremdfinanziert, den Habsburgern, neben zahlreichen Schweizer Söldnern, im Spanischen, im Polnischen und im Österreichischen Erbfolgekrieg sowie in deren schier endlosen Auseinandersetzungen mit Frankreich.
England/Grossbritannien/Vereinigtes Königreich 1691–1856
Siebzehn Schweizer Verbände in englischen und britischen Diensten waren von 1691 bis 1856 für das Königreich England, das Königreich Grossbritannien (ab 1707) und das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Irland (ab 1801) im Einsatz, meist zugunsten von verbündeten Staaten.
Preussen, 1696–1848
Die Armee von Preussen verfügte über zwei Schweizer Verbände, eine davon war eine Schweizer Palastwache.
Neapel, 1734–1859 mini|Fahne 4. Schweizer Regiment in Neapel
Das Königreich Neapel wurde ein erstes Mal im 18. Jahrhundert, nach dem ersten Einzug der Bourbonen, und ein zweites Mal im 19. Jahrhundert, nach ihrer Wiedereinsetzung nach einer napoleonischen Phase, Vertragspartner für insgesamt 11 Schweizer Verbände.
Portugal, 1762–1763
Der Einsatz der beiden Schweizer Verbände in portugiesischen Diensten im Siebenjährigen Krieg endete unrühmlich.
Brasilien, 1819/1840
Die Anfragen 1819 des Königs und 1840 des Kaisers von Brasilien für Schweizer Truppen im Zusammenhang mit der Gründung der Kolonie Nova Friburgo bzw. der Sezession der Provinz Rio Grande do Sul (Republik Piratini) und weiteren Unruhen hatten keinen Erfolg. Es gab keine Schweizer Truppen in brasilianischen Diensten.
Ägypten, 1882/1883
Der Khedive Muhammad Tawfiq Pascha setzte 1882 in Alexandria eine nicht reguläre Schweizergarde, als Teil einer Europäischen Garde innerhalb der Gendarmerie, zur Sicherung der Stadt ein.
Köln und weitere Orte mit grossen Sakralbauten Kirchenschweizer, in Bischofskirchen auch Domschweizer genannt, ist ein weiteres Beispiel für Schweizer als eine heute noch übliche, nichtmilitärische Berufs- oder Funktionsbezeichnung ohne Bezug zum Schweizer Bürgerrecht.