mini|Flagge des Fürstentums Samos mini|Wappen des Fürstentums Samos mini|Standarte des Fürsten mini|Briefmarke mit dem Wappen des Fürstentums Das Fürstentum Samos (, ) war im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert für ein knappes Jahrhundert ein autonomer Bezirk im Osmanischen Reich, der aus der Insel Samos (türkisch Susam, in osmanischer Schreibweise Sisām) bestand. Die Hauptstadt des Fürstentums war Vathy, heute Samos genannt. Die Insel war in vier Distrikte mit den Hauptorten Vathy, Chora, Karlovasi und Marathokambos geteilt, die noch heute weitestgehend der Verwaltungsgliederung von Samos zugrunde liegen.
Geschichte Die griechische Bevölkerung der Insel genoss bereits vor dem griechischen Unabhängigkeitskrieg (1821–1829) unter osmanischer Herrschaft gewisse Privilegien, die auf Sultan Süleyman I. zurückgingen, der die Insel in den 1560er Jahren dem späteren Kapudan Pascha Kılıç Ali Pascha übertrug. Während des ausgehenden Mittelalters war die Insel in den turbulenten Auseinandersetzungen zwischen lateinischen Herrschern und Kreuzrittern, den italienischen Seerepubliken Venedig und Genua, den Byzantinern, türkischen Ghazis und den Osmanen entvölkert worden. In den nach der Etablierung der osmanischen Herrschaft im 16. Jahrhundert friedlicher gewordenen Jahren strebten die Osmanen danach, die Insel mit neuen griechischen Siedlern aus benachbarten Inseln wieder zu bevölkern. So war Muslimen die Niederlassung auf der Insel verboten, die Samioten hatten ihr eigenes Recht und genossen in Istanbul Zollfreiheit für ihre Waren. Die Regelung der internen Angelegenheiten und die Erhebung der Steuern für den Sultan übernahm ein griechischer Präfekt, dem vier von den Notabeln der Insel gewählte Berater zur Seite standen. Diese Freiheiten, wiewohl wiederholt in der Folgezeit immer wieder formal bestätigt, wurden in der Folgezeit eingeschränkt, sodass schließlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein osmanischer Gouverneur und ein Kadi auf der Insel amtierten, die Bewohner aber ihre inneren Angelegenheiten weiter weitgehend selbst regeln konnten. Auch verfügte die Insel über eine Handelsmarine, mit der sie sich unter Lykurgos Logothetis am griechischen Unabhängigkeitskrieg beteiligte. Anders als die Nachbarinseln Chios und Psara konnte sich Samos, auch mit Hilfe der Flotte der aufständischen Griechen, gegen Vergeltungsmaßnahmen der Osmanen effektiv zur Wehr setzen.
Nach dem Ende des Krieges sollte Samos aber außerhalb der Grenzen des neuen unabhängigen Königreichs Griechenland liegen, wie es in den Londoner Protokollen 1829–1832 konstituiert wurde. Weil die Samioten aber nicht unter osmanische Herrschaft zurückkehren wollten, wurden sie durch eine militärische Intervention unter Mithilfe der drei europäischen Großmächte Großbritannien, Frankreich und Russland gezwungen, die osmanische Herrschaft zu akzeptieren. Weil sich die Samioten aber dem Schutz der drei Mächte unterstellt hatten, wurde für die Insel ein Autonomiestatut vorgesehen. Gemäß den damaligen politischen Vorstellungen und Gegebenheiten wurde diese Autonomie als tributpflichtiges Fürstentum unter der Oberhoheit des Sultans ausgestaltet. Der Fürst von Samos sollte ein orthodoxer Christ sein, der vom Sultan ernannt wurde. Ihm zur Seite stand eine gewählte Versammlung, in der er den Vorsitz führen und die die Verwaltung der Insel führen sollte. Auf der Insel lebten bereits zu dieser Zeit nur Griechen.
Der Fürst von Samos wurde im griechischen Sprachgebrauch Hegemon (῾Ηγεμὼν), im europäischen Prince und im osmanischen Sprachgebrauch Wālī (Gouverneur) genannt. Erster Fürst wurde 1834 ein Phanariot bulgarischer Herkunft, Stefanos Vogoridis (Στέφανος Βογορίδης), ein Vertrauter der Sultane Mahmud II. und Abdülmecid I. Vogoridis behandelte Samos nahezu wie sein Privateigentum und besuchte die Insel während seiner annähernd 20-jährigen Regierungszeit ein einziges Mal und regierte im Übrigen durch Stellvertreter (Kaymakam), während seiner Regierungszeit insgesamt aufeinander folgend elf an der Zahl, darunter Gawril Krastewitsch. Die Unzufriedenheit mit der dadurch entstandenen Misswirtschaft und Korruption führte 1849 zu einer Revolte der Samioten gegen die Herrschaft von Vogoridis, die wiederum zu einer türkischen Militärintervention auf der Insel und 1850 zur Abberufung von Vogoridis als Fürst führte. Die osmanische Intervention führte zu einer Reform und Präzisierung der internen Verfassung der Insel und zu einer dauernden Stationierung einer osmanischen Garnison von 150 Mann.
mini|Vereidigung des Fürsten Stephanos Mousouros Die weiteren, oft nur kurzzeitig regierenden Fürsten wurden aus dem Kreis der Phanarioten Istanbuls ausgewählt und ernannt. Es handelt sich um folgende Personen: Alexandros Kallimachis (Αλέξανδρος Καλλιμάχης) (1850–1854) Ioannis Gikas (Ιωάννης Γκίκας) (1854–1858) Miltiadis Aristarchis (Μιλτιάδης Αριστάρχης) (1859–1866) Pavlos Mousouros (Παύλος Μουσούρος) (1867–1873) Konstantinos Adosidis (Κωνσταντίνος Αδοσίδης)(1873–1874), (erste Amtszeit) Konstantinos Photiadis (Κωνσταντίνος Φωτιάδης) (1874–1879) Konstantinos Adosidis (1879–1885), (zweite Amtszeit) Alexandros Karatheodoris (Αλέξανδρος Καραθεοδωρής) (1885–1893) Georgios Berovitz (Γεώργιος Βέροβιτς) (1894–1895) Stephanos Mousouros (Στέφανος Μουσούρος) (1896–1897) Konstantinos Vaianis (Κωνσταντίνος Βάγιαννης) (1898–1900) Michail Grigoriadis (Μιχαήλ Γρηγοριαδής) (1900–1902) Alexandros Mavrogenis (Αλέξανδρος Μαυρογένης) (1902–1904) Ioannis Vithynos (Ιωάννης Βιθυνός) (1904–1906) Konstantinos Karatheodoris (Κωνσταντίνος Καραθεοδωρής) (1906-Juli 1907) Georgios Ph. Georgiadis (Γεωργίος Φιλιπ. Γεωργιάδης) (Juli–Dezember 1907) Andreas Kopasis (Ανδρέας Κοπάσης) (1908–1912) Gregorios Vegleris (Γρηγόριος Βεγλερής) (März–September 1912) Die Insel kam aber weiterhin nicht zur Ruhe. Der Grund lag einerseits darin, dass der Kompromiss von 1832 nicht zu einem befriedigenden Ausgleich der unterschiedlichen Standpunkte der Samioten und der osmanischen Regierung geführt hatte, andererseits in dem erbitterten Kampf der samiotischen Parteien gegeneinander. Bezeichnend ist die folgende Bestimmung des Fermans von 1850 über Wahlen: „Die Wahl der Mitglieder der Versammlung soll nicht mit Geräusch und Geschrei gehandhabt werden.“ Artikel 2, zitiert nach Philipp Georgiades: Die Rechtsverhältnisse der Insel Samos. Dissertation, Erlangen 1912, S. 16 Die Fürsten versuchten, auf Samos eine Rolle als konstitutionelle Monarchen auszufüllen, waren aber weder durch Erbrecht oder Wahlrecht legitimiert, sondern von der Ernennung durch den Sultan abhängig. Sie waren ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zur orthodoxen Konfession landfremd und osmanische Untertanen und verstanden sich meist auch als Sachwalter der osmanischen Regierung. Andererseits waren sie zunehmend in ihrer Amtsführung von den Mehrheitsverhältnissen in der Versammlung abhängig. Bei der Versammlung und der Bevölkerung hingegen flammte immer wieder die Befürwortung einer Vereinigung mit Griechenland auf. Es kam zu weiteren Revolten, bei denen die Fürsten auch osmanisches Militär zu Hilfe riefen.
Dessen ungeachtet förderten die Fürsten durch verschiedene Maßnahmen die Entwicklung der Insel. Ioannis Gikas bekämpfte das Räuber- und Piratenunwesen auf der Insel und gründete eine höhere Lehranstalt, das Pythagorion. Das Straßennetz der Insel wurde ausgebaut und die Hauptstadt der Insel bekam durch diverse Baumaßnahmen ein europäisches Gesicht.
Als die osmanische Regierung dem Willen der samischen Versammlung nachkam, den Fürsten Photiadis durch seinen Vorgänger Adosidis zu ersetzen, führte dies letztlich dazu, dass die Fürsten in rascher Folge wechselten.
Fürst Alexandros Karatheodoris ließ die Einflussnahme der Versammlung auf die Vergabe von Beamtenposten zu, so dass in der Folge der öffentliche Dienst zur Pfründe verdienter Parteigänger wurde. Maßnahmen gegen die Reblaus, die die samische Weinproduktion bedrohte, führten zur zunehmenden Unpopularität seiner Regierung, zu Unruhen und schließlich seiner Resignation. William Miller: The Ottoman Empire 1801 - 1913. Cambridge University Press, Cambridge 1913, S. 471
Der vorletzte Fürst Kopasis vertrieb mit massivem osmanischen Militäreinsatz, bei dem es zum Beschuss der samischen Hauptstadt durch die osmanische Marine kam, die samische Opposition unter Themistoklis Sofoulis ins Exil nach Griechenland. Diese ließ ihn dann durch einen gedungenen Attentäter ermorden.
Wirtschaftlich erlebte Samos im 19. Jahrhundert eine Blüte, die auf der Verkehrslage an einer belebten Schifffahrtsroute und dem Export von Olivenöl und Wein beruhte. Der Befall der Weinkulturen durch die Reblaus im späten 19. Jahrhundert führte zum verstärkten Anbau von Tabak als Ersatzkultur. Zur Zeit des Fürstentums stand weiter im Raum Karlovasi das Gerbereigewerbe in Blüte. Diese wirtschaftliche Lage führte zu einem Bevölkerungswachstum, das wiederum zur Folge hatte, dass viele Samioten auf dem gegenüber liegenden anatolischen Festland Grund erwarben und sich dort niederließen.Alfred Philippson: Die griechischen Landschaften. Eine Landeskunde. Teil 4: Das Aegaeische Meer und seine Inseln. Hrsg. unter Mitw. von Herbert Lehmann. Nach dem Tode des Verf. hrsg. von Ernst Kirsten. Klostermann, Frankfurt am Main 1959, S. 268 Die Gerbereien verschwanden dann im Gefolge der Weltwirtschaftskrise, des Zweiten Weltkriegs und unter der dann folgenden italienischen Besatzung bis auf geringe Reste.
Nachdem 1912 im ersten Balkankrieg der letzte Fürst aus seinem Amtssitz vertrieben und zur Resignation gezwungen worden war und die Versammlung der Insel die Vereinigung mit Griechenland ausgerufen hatte, fiel Samos im Londoner Vertrag von 1913 an Griechenland. Bis zum Jahre 1914 wurde die Insel noch von einer provisorischen Regierung verwaltet, die sich nach dem Sturz des letzten Fürsten gebildet hatte, dann wurde Samos auch verwaltungsmäßig in das Königreich Griechenland eingegliedert. In der Folge und insbesondere nach dem Türkischen Befreiungskrieg und dem Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei mussten die samischen Kolonisten das anatolische Festland verlassen.
Verfassung und politisches System Die Verfassung des Fürstentums Samos beruhte auf einem Ferman des Sultans Mahmud II., der in einer in französischer Sprache verfassten und auf den 17. Recep 1248/10. Dezember 1832 datierten Schreiben an die Botschafter Großbritanniens, Frankreichs und Russlands übersandt wurde. Er betont in der Präambel die Zugehörigkeit der Insel zum osmanischen Reich, regelt in acht Artikeln die zukünftige Organisation der Insel mit einem Fürst von Samos genannten „Chef“ und einer „der Sitte entsprechend“ aus gewählten Notabeln gebildeten Versammlung (im französischen Text des Fermans Conseil, im politischen Leben der Insel auf Griechisch Γενικὴ Συνέλευσις; latinisiert Genikí Synélleusis genannt; deutsch: Generalversammlung). Diesem Gremium wurde pauschal die Verwaltung der Insel („l'administration génerale de l'île“) übertragen, dazu dem Fürsten einige spezifische hoheitliche Befugnisse. Während der Text keinerlei Ausführungen zur Wahl, Gesetzgebung und Rechtsprechung, überhaupt zur Gewaltenteilung enthält und anstelle von Grundrechten nur die Verkündung einer Amnestie enthält, werden als Aufgaben der künftigen Verwaltung Fragen des Kultus, des Handels und der Kirchenbaulast genannt.
Ergänzungen folgten in einem weiteren Ferman von 1835 über die Flagge des Fürstentums und die zollamtliche Behandlung der samischen Schiffe in Istanbul. Dort war auch die zollamtliche Gleichstellung der Samioten mit den übrigen „europäischen“ (christlichen) Untertanen des Sultans verfügt.
Außerhalb dieser Fermane war die fiskalische Ausstattung des Fürstentums dadurch geregelt, dass der Fürst Steuerpächter der Insel wurde.