mini|Bild 24 verdeutlicht hier die Fahrtrichtung im Kreisverkehr, Leipzig, 1951 mini|Das Ende des Parkverbots (Bild 23) wird durch ein eher provisorisch angebrachtes Zusatzschild verdeutlicht, darunter befindet sich Bild 30, Leipzig, 1951 mini|Bild 30a, Leipzig, 1951
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956 zeigt die Verkehrszeichen in der Sowjetischen Besatzungszone bis zur Verordnung der ersten Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1956.
Bis zur vollständigen Besetzung Deutschlands behielt die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 mit ihren bis 1944 erfolgten NovellenReichsgesetzblatt, Jahrgang 1944, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 4. Februar 1944, S. 48. ihre Gültigkeit, doch schon kurz nach der Eroberung einzelner Städte und Regionen begann die Demontage der nationalsozialistischen Symbole. Spätestens mit dem am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verkündete der Alliierte Kontrollrat das Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen. Das Verbot untersagte auch den Gebrauch des Hakenkreuzes. Spätestens damit wurde das 1943 erlassene Verkehrszeichen Bild 34a Rufstelle des NSKK-VerkehrshilfsdienstesVerordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334. ungültig.
Grundsätzlich galten die StVO als auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus dem Jahr 1937 bis auf die Einführung der im sowjetischen Sektor von Berlin ohnehin nicht übernommenen DDR-Novelle zur StVO vom 6. Februar 1953 unverändert fortSiegfried Mampel: Der Sowjetsektor von Berlin. Eine Analyse seines äußeren und inneren Status. Metzger, Frankfurt a. M., Berlin 1963. S. 315, 316. und wurde erst mit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung vom 4. Oktober 1956 außer Kraft gesetzt.Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251; hier: S. 1250. Statt der Novelle waren im sowjetischen Sektor von Berlin von 1949 bis 1956 einige ergänzende Polizeiverordnungen zur StVZO von 1937 ergangen.Siegfried Mampel: Der Sowjetsektor von Berlin. Eine Analyse seines äußeren und inneren Status. Metzner, Frankfurt a. M. 1963, S. 316; a) Polizeiverordnung über die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges vom 26.8.1949; b) Verordnung über die Ausgabe von polizeilichen Kennzeichen, über die Durchführung der technischen Überprüfung, über die Registrierung von Kraftfahrzeugen von Kraftfahrzeug-Anhängern und über den Umbau von Kraftfahrzeugen vom 19.11.1953, dazu: Erste Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung vom 19.11.1953; c) Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausgabe von polizeilichen Kennzeichen, über die Durchführung der technischen Überprüfung, über die Registrierung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über den Umbau von Kraftfahrzeugen vom 31.3.1955; d) Bekanntmachung über die Registrierung von Motorfahrrädern (Mopeds) und die Erteilung einer Fahrerlaubnis vom 15.3.1956; nur die Verordnungen unter b) und c) folgten den Vorbildern aus der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR. Diese hatten jedoch keinen Einfluss auf die Verkehrszeichen.
Schon sehr früh bemühte sich die sowjetische Besatzungsmacht um einen anhaltenden Verkehrsfluss, der zunächst hauptsächlich ihrer unverzögerten militärischen Operationsfähigkeit dienen sollte. Unter anderem auch in diesem Sinne erließ der Chef der NKWD-Truppen in Deutschland, Pawel Michailowitsch Simin und Stabschef Anatoly Wolkow am 27. April 1945 eine Ordnung zur Dienstausübung in Berlin an ihre Soldaten. Die Grenzkontrollposten hatten dabei darauf zu achten, dass keine nachlässig oder unsauber ausgeführten Verkehrsschilder aufgestellt wurden.Direktive des Stabs der NKWD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der 1. Belorussischen Front, Nr. Sch/1-001083 über die Ordnung der Dienstausübung in Berlin, 27. April 1945 Verschiedene Fotografien aus der Sowjetzone belegen beispielsweise Autobahnschilder, die in sorgfältiger Ausführung und angeglichen an die deutschen Vorkriegsvorschriften, in kyrillischen und teilweise lateinischen Lettern Nah- und Fernziele angaben.
Farben Bereits kurz nach Gründung der DDR wurden Überlegungen laut, sich von den bisher gültigen deutschen Industrienormen und Farbstandards zu lösen, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin in Kraft geblieben waren. Diese Maßnahmen zielten unter anderem darauf, die Souveränität und Unabhängigkeit des neuen Staates zu unterstreichen. Die Arbeit an der neuen Industrienormierung wurde zu einem der großen Projekte des Landes. Die Masse der alten Normen, die neu zu definieren waren, sowie die sich ständig ändernden Vorgaben durch Neuerungen in der Forschung und Technik machten dieses Werk bis zum Ende der Deutschen Demokratischen Republik zu einer Sisyphusarbeit. Das neue System TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) wurde erstmals ab 1955 der westdeutschen DIN-Norm gegenübergestellt. Erst mit der Typfarbkarte 5/62, die 1962 erschien, kam eine erste DDR-eigene Farbnormierung zum Tragen. Bis dahin orientierten sich die Farbgebungen am RAL-Farbtonregister 840 R, das 1940, während des Zweiten Weltkriegs, erschienen war.Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
Folgende Farbtöne waren im Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegt. In Klammern stehen die heutigen Farbnamen, die es damals noch nicht gab.
Rot: RAL 2002 (Blutorange) Gelb: RAL 2007 (Leuchthellorange) Blau: RAL 5002 (Ultramarinblau)
Mit der Normierung der Emailfarben durch den RAL ab 1940Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444. war es möglich geworden, vielen dieser Art gefertigten Verkehrsschilder eine einheitliche Farbgebung zu geben.
Von Bedeutung für die Beurteilung der Farben auf den frühen Verkehrszeichen in Ostdeutschland ist die Tatsache, dass aufgrund der Mangelwirtschaft deutliche Abweichungen von den Vorkriegsvorgaben auftreten konnten. Auch die Hauptsiegermächte, in diesem Fall insbesondere die Vertreter der Sowjetunion, hielten sich bei neu beauftragten Zeichen stellenweise nur andeutungsweise an die RAL-Farbgebung.
Typographie mini|Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451 Die typographische Grundlage bildete das 1932 erstmals erschienene Normblatt DIN 1451. Als Empfehlung war 1937 im Reichsgesetzblatt festgelegt worden, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.
I. Warnzeichen (Bilder 1 bis 10)
II. Gebots- und Verbotszeichen (Bilder 11 bis 31)
III. Hinweiszeichen (Bilder 32 bis 52)
Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen (Bilder 35 bis 36)
Ortstafel
(Bilder 37 bis 38)
Anstelle des Verwaltungsbezirks konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
Wegweiser für Reichsstraßen (offiziell ab 1953: Fernverkehrsstraßen) (Bilder 39 bis 41)
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
Wegweiser für unbefestigte Straßen
Reichsstraßen-Nummernschild (offiziell ab 1953: Fernverkehrsstraßen-Nummernschild)
Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr
Vor-Wegweiser (Bilder 46 bis 51)
Zeichen für Hauptverkehrsstraßen
IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen (Bilder 53 bis 58)
Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen (Bilder 53 bis 54)
Wegweiser für Umleitungen (Bilder 55 bis 56)
Unnummerierte, aber ab 1. Januar 1938 ebenfalls gültig gewordene Zeichen
Zusatztafeln
Nicht in der StVO aufgeführt, aber im Reichsverkehrsblatt veröffentlichte Zeichen Folgende Zeichen wurden im Reichsverkehrsblatt 1939Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939 veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen.
Leitsteine Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der DDR weiter. Sie wurden lediglich textlich leicht modifiziert, wie das Fachbuch Linienführung im Straßenbau vom März 1956 bestätigt. Danach sollten die „Leitsteine“ möglichst aus hellem und wetterbeständigen Naturstein hergestellt werden. Betonsteine sollten nur in Ausnahmefällen Verwendung finden, beispielsweise wenn Natursteine fehlten oder deren Frachtkosten zu hoch seien. Es galten auch weiterhin die bereits 1942 festgelegten Sicherungen für den Verkehr: 1. Leitsteine und Leitpflöcke, 2. Baumspiegel, 3. Schutzanlagen (Geländer und Brüstungen), 4. Trennstriche. Auch die Abmessungen der Steine und die farbliche Gestaltung blieben identisch, wobei auf eine Abbildung – wie 1942 – verzichtet werden konnte.Erwin Fuchs: Linienführung im Straßenbau, Fachbuchverlag Leipzig, Leipzig 1956, S. 139.
Kennzeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe Diese Zeichen für Wegübergänge waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden, sondern gehörten zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
Warnkreuze
Warnlichter
Ältere Warnlichter, die noch nicht abgebaut waren Diese Zeichen gehörten nicht zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
StVO-Novelle 1953 Im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1953 erstmals eine am 6. Februar 1953 verkündete Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr veröffentlicht.Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung – (STVO). In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 19, Ausgabetag: 13. Februar 1953, S. 269. Unterzeichnet hatte dieses Dokument der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl sowie der Chef der Deutschen Volkspolizei, Karl Maron, im Auftrag des Ministeriums des Inneren. Die Verordnung blieb bis zur grundlegenden Überarbeitung der StVO, die 1956 veröffentlicht wurde, die einzige DDR-Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung von 1937. In der Novelle von 1953 wurde unter anderem festgelegt, dass Benutzer von Hauptstraßen die Vorfahrt besitzen. Hauptstraßen waren: a) Fernverkehrsstraßen (einschl. Ortsdurchfahrten), gekennzeichnet durch die Nummernschilder (Anl. I, Bild 44 STVO) und durch das Schild „Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr“ (Anl. I, Bild 45 STVO); b) Hauptverkehrsstraßen, gekennzeichnet durch ein auf der Spitze stehendes Viereck (Anl. I, Bild 52 STVO); c) ferner an einzelnen Kreuzungen und Einmündungen: Straßen, bei denen auf den einmündenden oder kreuzenden Straßen auf der Spitze stehende Dreiecke „Vorfahrt auf der Hauptstraße achten“ (Anl. I, Bild 30 STVO) oder „Halt, Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!“ (Anl. I, Bild 30 a STVO) angebracht sind.