Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) regelte das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, um einen offenen wettbewerbsorientierten Warenverkehr dieser Geräte im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen (). Es enthielt Anforderungen für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie der elektromagnetischen Verträglichkeit (). Es wurde mit Wirkung vom 4. Juli 2017 u. a. durch das Funkanlagengesetz (FuAG) abgelöst.

Um die Wahlfreiheit der EndkundenSiehe auch: Routerzwang auch in der Praxis abzusichern, führte die Änderung vom 23. Januar 2016Änderung der FTEG durch des Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (, PDF) bußgeldbewehrte Informationspflichten mit Wirkung vom 1. August 2016 für die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ein.Amtliche Begründung siehe

Einzelnachweise

Literatur Hans-Heinrich Trute, Wolfgang Spoerr, Wolfgang Bosch: Telekommunikationsgesetz mit FTEG: Kommentar, Berlin/New York 2001 (Reprint 2011), Verlag: De Gruyter, ISBN 978-3-110157970.

Kategorie:Telekommunikationsrecht (Deutschland) Kategorie:Historische Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)