Thomas „Tom“ Sack (* 30. März 1982 in Dresden) ist ein deutscher Rechtsanwalt und ehemaliger Kunsthändler, der als Kunstfälscher und Kunstbetrüger Bekanntheit erlangte, nachdem er nicht nur herkömmliche Fälschungen von Werken bekannter Maler anfertigte, sondern auch frei erfundene Künstler in den Kunstmarkt integrierte, Einträge in Auktionspreisdatenbanken manipulierte und auf diese Weise selbstgemalte Bilder für überhöhte Preise verkaufte.

Geschäftliche Tätigkeiten Kunsthändler Anfang der 2000er Jahre betrieb Sack in Berlin-Zehlendorf das Unternehmen kunstkommission.de, das den Kommissionshandel mit Kunstwerken und Antiquitäten über das Internet zum Gegenstand hatte.International Directory of Arts. K.G. Saur, München 2007, 31. Ausgabe, Teil 3, ISBN 978-3-598-23113-1. Im Rahmen seines geschäftlichen Auftretens gab er sich auch als Kunsthistorikerhotfrog.de und Galerist von angeblich neu entdeckten Künstlern aus. Zusätzlich war er bis Ende 2005 als Inhaber einer Firma TS-Kunsthandel e.K. mit Sitz in Rudolstadt und dem Geschäftszweig Handel mit Kunstgegenständen jeder Art im Handelsregister eingetragen.moneyhouse.de 2006 gründete er eine englische Limited mit dem Namen Invenit, über die nichts weiter bekannt ist. Die Firma wird als dissolved im englischen Handelsregister geführt.

Bis ca. 2024 betrieb Sack unter dem Firmennamen Sack Echte Kunst weiterhin einen gewerblichen Kunsthandel.

Rechtsanwalt Neben seiner Tätigkeit im Kunsthandel absolvierte Sack ein Jurastudium nebst Referendariat und ist heute als Rechtsanwalt im Rintelner Ortsteil Schaumburg-Rosenthal in eigener Kanzlei tätig.Rechtsanwalt Thomas Sack, Rinteln, abgerufen am 4. Mai 2020.

Eine gewisse Bekanntheit als Strafverteidiger erlangte Sack dadurch, dass er in ein und derselben Strafsache dreimal hintereinander erfolgreich Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld einlegte, was statistisch nahezu unmöglich ist.StGB III: Zm Dritten bzw. Gut (?) Ding will Weile haben, oder: OLG Hamm nochmals zur Volksverhetzung, abgerufen am 24. September 2026.Drei erfolgreiche Revisionen, 1.000 Euro an den Tierschutz: Flugblattfall aus Kleinenbremen beendet, abgerufen am 24. September 2026.

Kunstskandal und gerichtliche Verurteilungen Ermittlungen Nachdem Sack 2005 unwissentlich ein gestohlenes Gemälde eines flämischen Malers aus dem 17. Jahrhundert zum Kauf angeboten hatte, kam es zu einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten durch die auf Kunstkriminalität spezialisierte Ermittlungsgruppe um René Allonge vom LKA Berlin. Ermittelt wurde zunächst nur wegen des Verdachts der Hehlerei. Neben dem gesuchten Bild wurde ein Stempel mit der Aufschrift Nachlass E.L. Kirchner als Zufallsfund sichergestellt, eine Nachmachung des sogenannten Basler Nachlassstempels, mit dem der zeichnerische Nachlass des deutschen Expressionisten Ernst Ludwig Kirchner vom Kunstmuseum Basel gekennzeichnet wurde. Danach wurden die Ermittlungen ausgedehnt, und 2006 kam es erneut zu einer Durchsuchung. Es wurden weitere Beweismittel gefunden, die auf eine umfangreiche Aktivität Sacks als Fälscher und Betrüger hinwiesen.Gerichtsbericht vom 30. November 2010, abgerufen am 21. Oktober 2015.

Trotz der laufenden Ermittlungen verlegte Sack 2006 seinen Geschäftssitz nach Rinteln, wo er ein größeres Haus erwarb und den Namen seines Unternehmens in Kunsthaus Schaumburg und später in Sack Echte Kunst änderte.Newsgroups-Beitrag, abgerufen am 21. Oktober 2015. 2008 wurde von der nun zuständigen Staatsanwaltschaft Bückeburg ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, und es kam zu weiteren Durchsuchungen. Hierbei wurde eine größere Anzahl zum Verkauf bereitstehender Kunstwerke und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt.

Insgesamt dauerten die Ermittlungen im Fall Sack etwa fünf Jahre.

Erfundene Künstler, manipulierte Auktionsergebnisse und falsche Versprechungen Seitens der Ermittlungsbehörden wurde der Vorwurf erhoben, Sack habe nicht nur Kunstwerke berühmter Maler gefälscht, sondern auch mehrere Künstler einschließlich Biografie frei erfunden und Einträge in Auktionspreisdatenbanken manipuliert. Für ein Werk der von Sack angeblich vertretenen, 1971 in Paris geborenen Künstlerin Cara Gano, die in Madrid Kunst studiert haben soll, befand sich etwa ein völlig unrealistisches Auktionsergebnis von 41.700,00 Euro für ein nichtssagendes Acrylbild im Format 20 × 100 cm mit dem Titel Ohne Titel in der Datenbank Artprice, was Sack gegenüber Kaufinteressenten ausdrücklich als Indiz für eine hohe internationale Nachfrage nach Werken der Malerin hervorhob. Dies hatte zur Folge, dass hunderte Sammler jahrelang völlig überhöhte Preise für Cara-Gano-Bilder zahlten. Die an sich wertlosen Bilder wurden in Wirklichkeit von Sack und seiner Lebensgefährtin Isabell S. mit billigsten Materialien selbst gefertigt und rückseitig mit einem Stempel Atelier Cara Gano – Original versehen. Sack ließ den Begriff Cara Gano zudem als Wortmarke für Uhren und Schmuck und Gemälde beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen. Mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 ließ er die Marke mittels Verzichtserklärung löschen.Wie vor (Verfahrensdaten, Position 3)

Eine zusätzliche Masche, die Preise in die Höhe zu treiben, waren sogenannte „notariell beglaubigte Rückkauf-Verpflichtungen“. Mit diesen Dokumenten wurde den Käufern die Möglichkeit versprochen, die Bilder nach einigen Jahren für Geldbeträge bis 50.000 Euro an die Firma Kunstkommission zurück zu verkaufen. Dies stand unter der Bedingung, dass nicht bis zu einem Stichtag bestimmte Preiseintragungen über die Künstlerin Cara Gano in den Kunstmarkt-Datenbanken erfolgt waren, was den Käufern wiederum den Verkauf der Bilder mit viel Gewinn ermöglichen sollte. Da diese Eintragungen von Sack selbst herbeigeführt wurden, waren die Rückkaufoptionen in Wirklichkeit wertlos.

mini|Stempel Nachlass Ernst Cuno auf der Rückseite einer Zeichnung In einem anderen Fall hatte er angeblich den Nachlass eines Künstlers namens Ernst Cuno (1901–1986) bei einer Haushaltsauflösung gekauft, tatsächlich aber auch diese Bilder selbst gemalt oder wertlose Zeichnungen aus Studienmappen mit einem selbst gefertigten Nachlassstempel versehen.

Eine weitere Erfindung Sacks ist der angeblich 1938 geborene Künstler Joe Kapingo.Joe Kapingo – ein gefälschter Künstler, Vortrag von Prof. Nils Büttner bei der Tagung Fälschung, Plagiat und Kopie: Künstlerische Praktiken in Mittelalter und Früher Neuzeit (Schwabenakademie Irsee, 15.–17. März 2013), hsozkult.de abgerufen am 21. Oktober 2015. Ein mit J. Kapingo signiertes Gemälde mit dem Titel Face wurde 2006 in einem Leipziger Kunstauktionshaus für 3.150 Euro versteigert.artsalesindex.artinfo.com Wie im Fall Cara Gano war auch dieses Auktionsergebnis fingiert, um den Bildern des neu erfundenen Malers eine erste „preisliche Hausnummer“ zu verpassen. Danach wurden die Bilder über eBay und klassische Auktionshäuser vertrieben. Allein im Fall Kapingo soll es mehr als 80 Geschädigte gegeben haben.Gastbeitrag von Adelheid Straten im The Fake-Blog, Museum Aktuell, blog.museum-aktuell.de abgerufen am 22. Oktober 2015. 2015 wurde ein Gemälde in einem Schweriner Auktionshaus als Joe Kapingo (wohl Pseudonym Tom Sack) für einen Mindestpreis von 120 Euro angeboten.Los 122 der Auktion vom 23. Mai 2015 des Auktionshauses Schwerin, the-saleroom.com, abgerufen am 28. Mai 2023. 2022 tauchte erneut ein Gemälde im Handel auf und wechselte in einem Berliner Auktionshaus als Kapingo, Joe (geb. 1938 Berlin) für 220 Euro den Besitzer.Los 3826 der 167. Auktion des Auktionshauses Dannenberg, Berlin, auktion-dannenberg.de, abgerufen am 28. Mai 2023.

Auch ein Maler Hans Spiegel mit den Lebensdaten 1911–1999 ist eine Kreation Sacks und nicht zu verwechseln mit dem tatsächlich existenten Hans Spiegel (1894–1966). Bilder aus dem angeblichen Nachlass des 1999 verstorbenen Spiegel, gekennzeichnet mit einem erfundenen Nachlass-Stempel, wurden über verschiedene eBay-Verkaufsagenten vertrieben. Die Verwechslungsgefahr beim Publikum war offensichtlich beabsichtigt.

Laut Anklageschrift soll Sack mit seiner Masche rund eine Million Euro eingenommen haben.Tom Sack: Kunstbetrug in 200 Fällen? In: Schaumburger Nachrichten. 29. Mai 2009.

Prozesse und Verurteilung Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Bückeburg erhoben 2009 unabhängig voneinander Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Die Berliner Anklage hatte klassische Kunstfälschungen zum Gegenstand, die Bückeburger Anklage daneben auch den Tatkomplex um die erfundenen Künstler mit 201 Anklagepunkten. Zunächst kam es im Herbst 2010 zur Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten als erweitertes Schöffengericht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Sack Zeichnungen von Ernst Ludwig Kirchner, Paul Cézanne, Carl Spitzweg und Gustav Klimt gefälscht und in betrügerischer Absicht über das Internet verkauft hat. Das Gericht verurteilte ihn nach sechs Verhandlungstagen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass es sich bei den abgeurteilten Taten höchstwahrscheinlich nur um die Spitze eines Eisbergs handle.Gerichtsbericht vom 30. November 2010, berlinkriminell.de abgerufen am 21. Oktober 2015. In dem Prozess waren namhafte Fachleute als Sachverständige tätig, so der Spitzweg-Experte Jens Christian Jensen, Sigrid Achenbach (ehemalige Kuratorin des Berliner Kupferstichkabinetts), Martin Fritsch (ehemaliger Direktor des Käthe-Kollwitz-Museums) und Katrin Stoll (Leiterin des Münchener Auktionshauses Neumeister).

Das Berliner Urteil führte dazu, dass die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg Anfang 2011 das Verfahren um die erfundenen Künstler aus Opportunitätsgründen einstellte, jedoch Sack eine Entschädigung für finanzielle Nachteile verweigerte, die durch die Ermittlungsmaßnahmen entstanden sind. Sack hatte angegeben, durch die Beschlagnahme seiner Waren und Computer, aber auch durch den Rufschaden insolvent geworden zu sein. Man gab ihm schließlich sämtliche von der Staatsanwaltschaft Bückeburg beschlagnahmten Gegenstände zurück. In dem Bückeburger Prozess war der Kunsthistoriker Nils Büttner von der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart als Sachverständiger für das Gericht tätig.

Sack legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erfolgreich Berufung ein. Das Landgericht Berlin setzte das Strafmaß mit Urteil vom 11. Juli 2011 auf ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung herab.Gerichtsbericht vom 12. Juli 2011, berlinkriminell.de abgerufen am 13. Oktober 2019. Die Staatsanwaltschaft ging hiergegen in Revision.Gerichtsbericht vom 12. Juli 2011 (Nachtrag ganz unten), berlinkriminell.de abgerufen am 15. Oktober 2019. Daraufhin legte auch Sack Revision ein. Der 3. Strafsenat des Berliner Kammergerichts bestätigte schließlich das Urteil des Landgerichts mit Beschluss vom 15. März 2012.Beschluss des Kammergerichts vom 15. März 2012, Az. (3) 121 Ss 497/11 (27/12). Damit war das Strafverfahren nach knapp sieben Jahren rechtskräftig abgeschlossen.

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