Der Begriff Umgehungsverbot bezeichnet allgemein eine Vorschrift, die die Umgehung einer Regel verbietet, im deutschen Recht zum Beispiel in § 306a des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder in § 42 der Abgabenordnung das Verbot, den gegnerischen Rechtsanwalt zu umgehen, siehe Umgehungsverbot (anwaltliches Berufsrecht).