mini|hochkant|Wappen derer von Zwierlein Das Adelsgeschlecht der Freiherrn von Zwierlein geht auf den Prokurator am Reichskammergericht Johann Jacob von Zwierlein zurück. Er wurde vom Fürstenhaus zu Schwarzburg-Sondershausen zum kaiserlichen Pfalzgrafen sowie durch den Kaiser am 24. Februar 1752 in den erblichen Adelsstand erhoben. Er erwarb Anfang der 1750er Jahre das reichsritterschaftliche Rittergut Bubenrod(früher auch „Biberod“ geschrieben). bei Gießen.Anette Baumann: Advokaten und Prokuratoren: Anwälte am Reichskammergericht (1690-1806) (2006), S. 128. Am 27. September 1790 wurde die Witwe mit den Kindern von Zwierlein in den Reichsfreiherrenstand erhoben.Kneschke 1870, S. 636. Der Sohn Christian Jacob kaufte 1782 den freiherrlichen Besitz Winnerod und das Hofgut Langsdorf bei Lich.

Genealogie (Auswahl) Hans Friedrich Zwirlein; um die Mitte des 17. Jahrhunderts Schulmeister und Rechenmeister zu Lauf (entweder bei Nürnberg oder, was wahrscheinlicher ist, bei Bamberg).

Wappen mini|hochkant|Wappen derer von Zwierlein mit Wahlspruch Das Wappen der Familie wird wie folgt blasoniert: In Grün ein von Rot und Gold geschachter schrägrechter Balken. Nach der für Johann Jacob von Zwierlein geprägten Medaille auf dem gekrönten Helm ein wie der Schild bezeichneter offener Flug, der Schrägbalken einwärts gekehrt.

Wahlspruch: „Durant virtute parata“ (Das durch Tugend Erworbene währt)

Literatur Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, Band 9, Steinhaus-Zwierlein, Verlag Friedrich Voigt’s Buchhandlung, Leipzig 1870, S. 636. Gustav Ernst Köhler: Die Freiherren von Zwierlein. Aufstieg und Untergang einer Barockfamilie. In: Hessische Heimat, Nr. 18, 5. September 1992 (auch separat in der Schriftenreihe der Heimatgeschichtlichen Vereinigung Reiskirchen e.V. Nr. 4, 2. Auflage 2002).

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Einzelnachweise

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