mini|Großherzogliches Amtshaus um 1890|290x290px Das ehemalige Großherzoglich Mecklenburgische Amtsgericht Bützow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das zum Bezirk des Landgerichtes Rostock gehörte. Es befand sich im historischen Großherzoglichen Amtshaus am Schlossplatz 3 in Bützow.
Geschichte Mecklenburg-Schwerin In Bützow befand sich bis 1879 das Criminal-Collegium Bützow. Eingangsgerichte in Bützow waren das großherzogliche Amtsgericht Bützow und Rühn, das großherzogliche Stadtgericht Bützow, der Stadtrat von Bützow als Magistratsgericht und Patrimonialgerichte.Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten. 1836, S. 88 ff., online Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde diese und die anderen bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Bützow war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das zweitgrößte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 462 online
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Bützow und das Domanialamt Bützow-Rühn und Teile des ritterschaftlichen Amtes Bukow (Groß Belitz, Klein Belitz, Berendshagen und Dolglas, Klein Gischow, Gnemern, Klein Gnemern, Hohen Luckow und Neukirchen), des ritterschaftlichen Amtes Crivitz (Dreetz, Langensee, Peetsch und Ziebühl), des ritterschaftlichen Amtes Mecklenburg (Groß Gischow, Katelbogen mit Gralow, Moisall mit Moorhagen, Reinstorf, Scheppendorf, Steinhagen, Kurzen Trechow, Langen Trechow und Viezen), des ritterschaftlichen Amtes Schwaan (Boldenstorf und Wokrent) und des ritterschaftlichen Amtes Schwerin (Diedrichshof).Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 289–290, Digitalisat
DDR In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Bützow entstand so das Kreisgericht Bützow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Bützow.
Nach dem Jahr 1989 Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Bützow.§ 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB). Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Bützow.§ 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991. Dem Amtsgericht Bützow war das Landgericht Rostock übergeordnet.§ 3 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Güstrow umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 26. Juli 1999 geschlossen.Verordnung vom 5. Juli 1999, GVOBl. M-V 1999, S. 428.
Gebäude Das Gericht befand sich bis zur Auflösung des Landkreises Bützow in einem 1854 erbauten, denkmalgeschützten Gebäude unter der Anschrift Schloßplatz 3. In dem in unmittelbarer Nähe zum Schloss Bützow befindlichen Gebäude ist heutzutage ein Schulhort untergebracht. auf der Internetpräsenz des Hortes am Schloßplatz, abgerufen am 14. Oktober 2015. Bis zu seiner Aufhebung befand sich das Amtsgericht unter der Anschrift Schloßplatz 7.
Einzelnachweise
Butzow Butzow Kategorie:Geschichte der Stadt Bützow Kategorie:Geschichte (Landkreis Rostock) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1952 Kategorie:Gerichtsgründung 1991 Kategorie:Aufgelöst 1997