Freiherr Eberhardt Georg Otto Bock von Wülfingen, kurz genannt Georg von Bock (* 10. Juni 1754 in Lüneburg; † 21. Januar 1814 vor der Küste von Pleubian, Frankreich), war ein deutscher General im Dienst der britischen Krone.

Herkunft Georg von Bock wurde in Lüneburg am 10. Juni 1754 als Sohn des späteren kurhannoverschen Generalleutnants der Infanterie Ernst Wilhelm von Bock (1707–1790) und dessen Ehefrau Charlotte von Geyso (1714–1777) geboren. Sein Großvater war Georg Wilhelm von Bock, kurhannoverscher Major.

Georg gehörte der Elzerer Stammlinie des uralten und weitverzweigten Adelsgeschlechtes Bock von Wülfingen an, welches mit Hermannus de Wulvingen im Jahr 1175 erstmals urkundlich auf Burg Poppenburg bei Hildesheim erwähnt wird. Die sichere Stammreihe beginnt um 1230 mit Arnold von Wülfinghausen (auch Wülfingen, Bock). Sie war bis 1387 auf Burg Poppenburg ansässig und nannte sich daher auch „Bock von Poppenburg“. Abwechselnd war der Älteste, der Linien Bockerode, Gronau und Elze seit 1371 Erblicher Drost und seit 1400 Erbkämmerer des Hochstifts der Fürstbischöfe von Hildesheim, Amt, mit dem sie 1371 von Bischof Gerhard beliehen wurdenDrost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart bezeichnete seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland (am Niederrhein, in Westfalen, in Ostfriesland), aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann, Regierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar. Ein Kämmerer (vom lateinischen Begriff camera (Kammer), speziell „Schatzkammer“) war der Kammerherr als Schlüsselverwalter der Gemächer. Im Mittelalter wurde damit ein Bediensteter fürstlicher Höfe oder der Inhaber eines Klosteramts bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister. Ursprünglich hatte der Kämmerer eines der alten Hofämter inne. Der Landeskämmerer war in einigen Gegenden eine obrigkeitliche Person, die für die herrschaftlichen Einnahmen einer ganzen Provinz verantwortlich war..

Das Geschlecht, von dem Georg von Bock abstammte, nannte sich nach dem Dorf Wülfingen nördlich der Stadt Elze zunächst von Wülfingen und seit 1241 zum Teil Bock von Wülfingen. Im 19. Jahrhundert besaß diese Linie derer von Bock die Güter Bockerode (nördlich Eldagsen), Sindorf (südwestlich Walserode), einen Hof in Elze (Leine) und drei Höfe in GronauZwei Jahre nach der Gründung Gronaus, im Jahre 1298, veranlasste der Bischof Siegfried, zu dessen Stift die junge Stadt gehörte, dass sich dort einige Adelsgeschlechter niederließen um deren Bewohner, vorwiegend im Waffenhandwerk noch wenig erfahrene Bauern, zu stärken und zu schützen. Seinem Rufe folgten die Familien von Dötzum, Bock von Wülfingen und Bock von Northolz. Sie alle hatten Besitz in den Feldmarken der drei genannten Dörfer. Diese Adelsgeschlechter sind bis das auf die Bock von Wülfingen ausgestorben.

Militärische Laufbahn Georg von Bock schlug eine militärische Laufbahn ein und trat 1769 in hannoversche Dienste. Fünf Jahre später, nach dem Kauf seines Leutnantspatents, wurde er in das Leibgarde-Regiment – Garde du Corps – in Hannover versetzt. Dreißig Jahre nach seiner Bewerbung zum Offizier übernahm er selbst als Oberstleutnant die Führung dieses Regiments. Militärische Laufbahn1769 Fähnrich im kurhannoverschen Infanterie-Regiment von Ahlefeld1774, am 29. Juli, Leutnantspatent, Versetzung in die Kavallerie-Leibgarde1783 Rittmeister (Hauptmann der Kavallerie)1794 Major1799, am 24. Juli, Oberstleutnant und Regimentskommandeur der Leibgarde1803, am 5. Juli, Auflösung der hannoverschen Armee (Konvention von Artlenburg)1804, am 21. April, in den britischen Dienst mit dem Brevet Rank eines englischen OberstenEin Brevet-Rang war eine Garantie eines nächsthöheren Dienstgrades, welchen man einem höheren Offizier gab als Belohnung für Tapferkeit oder verdienstvolles Verhalten, aber, ohne die Autorität, Vorrang, und Bezahlung die der entsprechende reale Dienstgrad rechtfertigte. Ein Offizier als solcher befördert galt als „brevetted“ (zum Beispiel: „er war brevetted Generalmajor“). Diese Art Beförderung wurde üblicherweise in den Titel des Offiziers vermerkt (z. B. „Bvt. Maj. General Eberhardt Bock“). Der Dienstgrad der letztendlich wirklich zählte war derjenige, den man in einem Regiment hatte. Der Brevet-Dienstgrad darf nicht mit einem temporären Rang verwechselt werden.1810 Brigadegeneral i. G. (im Generalstab)1810, am 21. April (anderen Quellen nach am 25. Juli), Titulierter oder Brevet-Generalmajor und Brigade-Kommandeur1812 Permanenter Rang als Generalmajor in der britischen Armee Als Nachfolger seines Vaters in der Hildesheimer Ritterschaft, die ihn sofort zu einem ihrer Deputierten und Schatzräte wählte, hatte sich Georg von Bock von 1790 bis 1803 nebst seinen militärischen Dienstgeschäften in Hannover noch zivildienstlich in Hildesheim engagiert. Er genoss dort großes Ansehen, was durch die Tatsache bezeugt wird, dass sie ihn zu den Friedensverhandlungen nach Rastatt 1797 entsandten, obgleich es dienstältere und erfahrenere Amtsträger in der Ritterschaft gab. Bereits als 20-jähriger Leutnant war er mit anderen 14 Kameraden und Zivilisten unter Leitung des ersten Stuhlmeisters Ludwig Freiherr von Spörcken, Mitbegründer der Johannis-Loge „Zum schwarzen Bär“ von Hannover gewesen „damit die reine Lehre der Freimaurerei wieder in Hannover einziehen möge“. Die Loge gibt es noch heuteRümpler, Carl: Die Freimaurerei im Oriente von Hannover: Erinnerungsblätter an die Feste vom 14. und 15. Januar 1857. Hannover, 1859. Seite 54..

Im Krisenjahr 1803 erhielt Georg von Bock die Ernennung zum Propst des lutherischen Kollegiatstifts Sankt Bonifatii in Hameln. Schon vor der Besetzung durch die napoleonischen Truppen war der Zustand der Münsterkirche von Hameln, besonders des Kreuzgewölbes, so verfallen, dass die Gottesdienste eingestellt werden mussten. Von den Franzosen wurde die 812 erbaute Kirche als Magazin und Pferdestall genutzt. Sie konnte aus mangelnder Finanzierung erst 70 Jahre später wieder restauriert und als Gotteshaus benutzt werden.

Unter dem Kommando von Feldmarschall Heinrich Wilhelm von Freytag, der das hannoversche Kontingent des deutschen Reichsheeres unter britischem Sold (Herzog von York) im Ersten Koalitionskrieg führte, nahm von Bock an dem Feldzug von 1793 in Flandern teil. In der Schlacht von Famars, im Norden Frankreichs, am 23. Mai dieses Jahres wurde Bock durch zwei Säbelhiebe am Arm und Kopf schwer verwundet.

Reichsgraf von Wallmoden-Gimborn hatte bereits als Chef des Leibgarde-Regiments die Fähigkeiten seines Offiziers Georg von Bock richtig eingeschätzt. Als Generalstabschef und Befehlshaber der kurhannoverschen Truppen sandte er ihn vom Dezember 1794 bis Mitte 1796 nach London. Anschließend setzte er den 42-jährigen Major in seinem Generalstab ein, zu dem auch Gerhard von Scharnhorst, der spätere Chef des preußischen Generalstabes, gehörte.

Im Mai und Juni 1803 war von Bock als Unterhändler von dem zum Feldmarschall und Oberbefehlshaber der kurhannoverschen Armee aufgestiegenen Wallmoden beauftragt worden, die Verhandlungen seitens Kurhannovers mit dem französischen Generalleutnant Édouard Adolphe Mortier für die Kapitulation von Sulingen zu führen. In dieser Rolle unterschrieb er den Konventionsvertrag gemeinsam mit dem Geheimen Kabinettsrat Ernst Brandes und dem Hofrichter Friedrich Franz Dietrich von Bremer im Namen des Kabinetts, das aus Kammerpräsident Graf Ludwig von Kielmansegg, Kabinettsrat Wilhelm August Rudloff, und Graf Wallmoden-Gimborn sowie dem Abt des Klosters St. Michaelis in Lüneburg, Karl von Lenthe, bestand. Zwei Tage später besetzten die napoleonischen Truppen Hannover, während sich das kurhannoversche Heer ans Nordufer der Elbe ins Herzogtum Sachsen-Lauenburg in die Internierung zurückzog.

„Am selben Tage, en welche die Konvention von Sulingen unterzeichnet wurde, allein ehe noch die speziellen Punkte dieses Dokumentes in Hannover bekannt geworden waren, begab sich der Feldmarschall Wallmoden von dieser Residenz nach Celle, um das Kommando der Armee zu übernehmen. In den Nachmittagsstunden des folgenden Tages traf der Oberstleutnant von Bock daselbst bei ihm ein, welcher ihm eine Abschrift der ersten fünf, und des siebenzehnten Artikels der Konvention überbrachte. Da diese sechs Artikel alles enthielten, was sich unmittelbar auf die Armee bezog, so war es vielleicht nicht wesentlich notwendig, dass die übrigen Artikel sogleich dem Feldmarschall mittgeteilt würden; allein ihn über die von Marschall Mortier hinzugefügte Bedingung (wegen der vorbehaltenen Genehmigung Napoleons) unwissend und zur Erfüllung des Inhalts der Konvention schreiten zu lassen, ohne ihn von einer Klausel unterrichtet zu haben, welche völlig die Gültigkeit dieses Dokumentes aufhob, war eine unverzeihliche und gänzlich unerklärbare Unterlassung von Seiten des Oberstleutnants v. Bock, eine Unterlassung, welche, wenn sie auch nicht unbedingt die Widerwärtigkeiten, von welchen die hannoversche Armee bald darauf niedergebeugt wurde, veranlasst haben sollte, doch gewiss wesentlich zu dem schnelleren Eintreten derselben beitrug. Der Feldmarschall, in der Überzeugung, dass ein vollgültiges, beide kontrahierende Parteien gleich bindendes Dokument zu Sulingen unterzeichnet worden sei, schritt sogleich dazu, die Verpflichtungen in Erfüllung zu bringen, welche dasselbe der Armee auferlegte. (...) Am 13ten ließ der Oberstleutnant von Bock, welcher um die kleinen Details der militärischen Angelegenheiten zu beaufsichtigen nach Hannover zurückgekehrt war, eine vollständige Abschrift der Sulinger Konvention an den Feldmarschall abgehen, welche demselben am 15ten zu Händen gelangte, und ihn zum ersten Mal mit der Klausel bekannt machte, unter welcher der General Mortier diesem Dokumente seine Genehmigung erteilt hatte. Am 15ten Juni benachrichtigte der französische General den Oberstleutnant von Bock, dass er an diesem Tage ein Schreiben von dem ersten Konsul erhalten habe, welches dessen Ratifikation der Konvention von Suhlingen enthalte, allein unter der Bedingung, dass auch der König von England, welchem zu diesem Zwecke bereits eine Kopie jenes Dokumentes zugesendet worden sei, die seinige nicht vorenthalten würde.“Beamisch, North Ludlow: Geschichte der königlich deutschen Legion. Band 1. Hahnsche Hofbuchhandlung. Hannover 1832. Seite 31.

Die Ratifizierung der Konvention von Sulingen wurde, wie von Napoleon erwartet, von Georg III. in seiner Eigenschaft als König von England abgelehnt, wodurch der Korse freie Bahn bekam, um sie auch abzulehnen und Kurhannover zu besetzen. Am 5. Juli 1803 sah sich schließlich Wallmoden genötigt, die weitergehende Konvention von Artlenburg über die Kapitulation des Kurfürstentums und die Auflösung der Hannoverschen Armee zu unterzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt war jeder Widerstand unmöglich geworden, da die Armee zu früh aufgelöst worden war. Die Besetzung Kurhannovers führte 1803 zur Wiederaufnahme des Krieges durch Großbritannien gegen Frankreich.