Abū ʿAbd ar-Rahmān ʿAbdallāh ibn ʿUmar ( häufig auch einfach nur Ibn ʿUmar genannt, geb. zwischen 610 und 612, gest. 693 in Mekka) war der älteste Sohn des zweiten Kalifen ʿUmar ibn al-Chattāb und durch seine Schwester Hafsa ein Schwager des Propheten Mohammed. Während des ersten und zweiten Bürgerkriegs (656–661 und 680–692) wurde ihm mehrfach das Kalifenamt angeboten, was er jedoch jedes Mal ablehnte, weil er darauf bestand, dass die Wahl eines Kalifen einmütig vorgenommen und Blutvergießen zwischen Muslimen unbedingt vermieden werden müsste. Mit dieser politischen Haltung gewann er innerhalb der Gemeinschaft der Muslime großen Respekt. In seinen späteren Lebensjahren diente er aufgrund seiner hohen moralischen Ansprüche und seines Festhaltens an „dem ursprünglichen Auftrag“ (al-ʿahd al-auwal) als wichtiges Rollenvorbild. Nach verbreiteter Auffassung wurde Ibn ʿUmar von al-Haddschādsch ibn Yūsuf ermordet. Bei seinem Tod hatte er unter den Muslimen ein ähnlich hohes Ansehen wie sein Vater.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 211f.
Ibn ʿUmar galt als ein Spezialist für die Riten der Wallfahrt und war auch einer der wichtigsten Überlieferer von Aussprüchen des Propheten Mohammed. Die meisten Überlieferungen über und von ihm werden auf seinen Klienten Nāfiʿ zurückgeführt. In der modernen westlichen Hadith-Forschung ist die Authentizität der in seinem Namen überlieferten Hadithe allerdings umstritten.
Politisches Leben Übertritt zum Islam und Engagement im Kampf ʿAbdallāh ibn ʿUmar war der Sohn von ʿUmar ibn al-Chattāb und Zainab bint Maʿzūn al-Dschumahī, der Schwester des Prophetengefährten ʿUthmān ibn Mazʿūn.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 204. Zusammen mit seinem Vater nahm er in Mekka den Islam an.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 105. Zu dieser Zeit war Ibn ʿUmar wahrscheinlich erst um die sieben Jahre alt. Noch bevor er mannbar wurde, wanderten seine Eltern mit ihm nach Medina aus.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 83. Ibn ʿUmars ursprünglicher Name war ʿĀs, den Namen ʿAbdallāh soll er erst vom Propheten erhalten haben.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 209. In Medina wohnte Ibn ʿUmar in der ersten Zeit in der Prophetenmoschee. In dieser Zeit soll er mehrere Träume gehabt haben, die seine Schwester Hafsa jeweils dem Propheten weitererzählte, woraufhin dieser sie kommentierte.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 101–103. In einem dieser Träume sah sich Ibn ʿUmar am Abgrund des Höllenfeuers. Der Prophet soll daraufhin die Empfehlung ausgesprochen haben, dass er zukünftig einen Teil der Nacht bete. An diese Empfehlung soll sich Ibn ʿUmar in der Folgezeit gehalten und in der Nacht nur noch wenig geschlafen haben.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 210.
An den Schlachten von Badr (624) und Uhud (625) wollte Ibn ʿUmar bereits mitkämpfen, was der Prophet wegen seines jungen Alters jedoch nicht zuließ. Erst bei der Grabenschlacht (627) erlaubte ihm der Prophet die Teilnahme am Kampf.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 105. In verschiedenen Berichten wird außerdem erwähnt, dass er als Berittener und mit einer Lanze ausgestattet an der Eroberung Mekkas im Jahre 630 teilnahm.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 97f. Die Angaben zu seinem Alter bei den verschiedenen Ereignissen sind allerdings widersprüchlich. Während in den meisten Berichten über seine Teilnahme an der Grabenschlacht mitgeteilt wird, dass er zu dieser Zeit 15 Jahre alt war und daraus später geleitet wurde, dass dies die untere Altersgrenze für die Teilnahme an Kämpfen ist,Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 105. wird in den Berichten über seine Teilnahme an der Eroberung Mekkas sein Alter mit 20 Jahren angegeben. Hieraus ergibt sich, dass er zwischen 610 und 612 geboren sein muss.
Nach Mohammeds Tod nahm Ibn ʿUmar an den arabischen Eroberungskriegen teil, allerdings gibt es aus dieser Zeit nur wenige Nachrichten über ihn. Nach Ibn ʿAsākir nahm er bei der Schlacht am Jarmuk (636) teil.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 79. Bei der Eroberung des Irak soll er bei einem Zweikampf einen persischen Ritter (Dehqan - Landadel) besiegt haben.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 125. In einer kurzen Notiz bei adh-Dhahabī wird mitgeteilt, dass er auch bei der arabischen Eroberung Ägyptens (639–642) zugegen war und dort Land zugeteilt bekam.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 209. Später zog er nach Basra und nahm von dort aus an der Eroberung Persiens teil.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 83. Mehrfach hielt er sich in dieser Zeit auch in al-Madā'in auf.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 89. Bei der Schlacht von Nihāwand (642) war er ebenfalls zugegen, hatte jedoch bei diesem kriegerischen Unternehmen einen Asthmaanfall.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 115. Später hielt er sich sechs Monate in Aserbaidschan auf, wo er vom Eis eingeschlossen war.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 119.
Nach einem Bericht, der auf Saʿīd ibn al-Musaiyab und Anas ibn Mālik zurückgeführt wird, kam es bei der Einrichtung des Diwans zu Auseinandersetzungen über die Frage, welcher Gruppe von Zuwendungsempfängern Ibn ʿUmar zuzuordnen war. Während ʿUmar für seinen Sohn eine jährliche Dotation von 5000 Dinar festlegen wollte, lehnten ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAuf und Ibn ʿUmar selbst dies ab.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 104. Mālik ibn Anas wird mit der Aussage zitiert, dass Ibn ʿUmar eine regelmäßige Zahlung von 3.000 Dinar aus dem Diwan bezog.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 105. Des Weiteren hatte er Landgüter in der Oase Chaibar, auf denen er Sklaven für sich arbeiten ließ.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 105. Die Juden von Chaibar wurden verdächtigt, einen Anschlag auf ihn verübt zu haben. Dies bildete eine der Rechtfertigungen für ihre Vertreibung aus der Oase.Vgl. Ibn Hischām: Kitāb Sīrat Rasūl Allāh S. 779f., Digitalisat, ital. Zusammenfassung bei Leone Caetani: Annali dell' Islam. Milano 1911. S. 361. Digitalisat
Auf politischer Ebene trat Ibn ʿUmar zum ersten Mal am Ende des Kalifats seines Vaters auf. Es gibt Berichte, wonach man ʿUmar vorschlug, seinen Sohn zum Nachfolger zu ernennen. ʿUmar meinte jedoch, dass er im Gegensatz ʿAlī ibn Abī Tālib, ʿUthmān ibn ʿAffān, az-Zubair ibn al-ʿAuwām, Talha, Saʿd ibn Abī Waqqās und ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAuf nicht die Qualifikationen für die Herrschaft erfülle.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 179. Nachdem ʿUthmān Kalif geworden war, forderte er Ibn ʿUmar auf, das Qādī-Amt zu übernehmen, was er jedoch mit Verweis auf ein Prophetenwort, wonach es besser sei, sich diesem Amt zu entziehen, ablehnte.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Tāʾrīḫ al-islām. Bd. V, S. 463. Als ʿUthmān in Medina von Aufständischen belagert wurde, gehörte ʿAbdallāh ibn ʿUmar zu denjenigen, die mit ihm ausharrten,Vgl. Madelung: The succession to Muḥammad. 1997, S. 133. doch kam eine Gruppe aus seinem Clan ʿAdī und schleppte ihn aus dem Palast.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 181.
Politische Verwicklungen während der ersten Fitna Als Kandidat für das Kalifat nach dem Tode ʿUthmāns Al-Hasan al-Basrī wird mit dem Bericht zitiert, dass man unmittelbar nach ʿUthmāns Tod 656 Ibn ʿUmar mit Verweis auf seine führende Stellung in der Umma das Kalifat antrug, er die Übernahme dieses Amtes jedoch auf Grund des zu erwartenden Blutvergießens ablehnte. Obwohl er bedrängt und mit dem Tode bedroht wurde, blieb er bei dieser Haltung.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 111. Möglicherweise machte sich Ibn ʿUmar aber doch Hoffnungen auf das Amt, denn es wird berichtet, dass er sich an dem Tag, an dem ʿUthmān getötet wurde, einen Brustpanzer anzog,Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 115. sich das Schwert seines Vaters ʿUmar umgürtete und sich aufwendig schmückte.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 237. Als ʿAlī wenig später zum Kalifen erhoben wurde, verweigerte ihm Ibn ʿUmar den Treueid, mit dem Argument, dass nicht die gesamte Gemeinschaft der Muslime hinter ihm stehe.Vgl. Ibn ʿAsākir: Taʾrīḫ madīnat Dimašq. 1996, Bd. XXI, S. 182. ʿAlī wollte Ibn ʿUmar wegen seiner Beliebtheit als neuen Statthalter und Ersatz für den Umaiyaden Muʿāwiya ibn Sufyān nach Syrien schicken, was Ibn ʿUmar jedoch ablehnte. Da ʿAlī auf dem Plan bestand und auch die Fürsprache seiner Schwester Hafsa nichts nützte, flüchtete Ibn ʿUmar nach Mekka.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Tāʾrīḫ al-islām. Bd. V, S. 463.
Muʿāwīya, der als Statthalter in Syrien verblieben war und sich von ʿAlī losgesagt hatte, richtete von Syrien aus zusammen mit seinem Kommandeur ʿAmr ibn al-ʿĀs einen Brief an die Bewohner von Mekka und Medina, in dem er ʿAlī den Mord an ʿUthmān anlastete, sie zur Unterstützung im Kampf gegen ihn aufforderte und klarstellte, dass er nicht das Kalifat anstrebe. Ibn ʿUmar, der das Antwortschreiben an Muʿāwiya verfasste, erinnerte ihn daran, dass er ein Talīq war, ein Muslim, der den Islam erst bei der Eroberung Mekkas angenommen hatte, und somit für das Kalifat ohnehin nicht in Frage kam.Vgl. al-Minqarī: Waqʿat Ṣiffīn. 1990. S. 63. Muʿāwiya richtete nun einen weiteren Brief an Ibn ʿUmar, in dem er ihn aufforderte, ihn bei der Bestrafung der Mörder ʿUthmāns zu unterstützen, und ihm die Herrschaft und die Abhaltung einer Schūrā-Versammlung in Aussicht stellte. Ibn ʿUmar schrieb ihm zurück, dass er sich aus dem entstandenen Konflikt heraushalten wolle, weil sich aus dem Auftrag, den er vom Propheten erhalten habe, nicht klar ergebe, wie er sich darin zu verhalten habe.Vgl. al-Minqarī: Waqʿat Ṣiffīn. 1990. S. 71–73.
Rivalität mit Muʿāwiya nach der Schlacht von Siffin Als nach der Schlacht von Siffin (657) in Dūmat al-Dschandal das Schiedsgericht zur Schlichtung des Streits zwischen ʿAlī und Muʿāwiya tagte, plädierte ʿAlīs Unterhändler Abū Mūsā al-Aschʿarī dafür, Ibn ʿUmar das Kalifat zu übertragen. Auf Anraten seiner Schwester Hafsa reiste Ibn ʿUmar selbst zu den Verhandlungen.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 226. In mehreren Quellen wird davon berichtet, dass es bei der Konferenz zu einer Unterredung zwischen ihm und Muʿāwiyas Unterhändler ʿAmr ibn al-ʿĀs kam, bei der letzterer Ibn ʿUmars Anspruch auf die Herrschaft anerkannte und fragte, ob er bereit sei, gegen eine größere Summe Geldes zugunsten einer anderen Person, die größeres Interesse an der Herrschaft habe, darauf zu verzichten.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 226f. Ibn ʿUmar soll dieses Ansinnen empört von sich gewiesen und angemerkt haben, dass er sich nicht für Geld kaufen lasse, und allein die Religion für ihn zähle.Vgl. Ibn Saʿd: Kitāb aṭ-Ṭabaqāt al-kabīr. Bd. IV/1, S. 121. Als Ibn ʿUmar weggehen wollte, hielt ʿAbdallāh ibn az-Zubair ihn am Gewand fest und erklärte, dass ʿAmr ihn damit habe fragen wollen, ob er bereit wäre, etwas zu zahlen, damit man ihm den Treueid leiste. Ibn ʿUmar soll darauf geantwortet haben, dass er sich für die Baiʿa weder bezahlen lasse, noch selbst dafür zahle, sondern sie nur mit dem Einverständnis der Muslime entgegennehmen wolle.Vgl. aḏ-Ḏahabī: Siyar aʿlām al-nubalāʾ. 1981, Bd. III, S. 227.