mini|Engers: Grauer Turm, Rest der Zollfeste
Rheinzölle wurden im gesamten schiffbaren Teil des Rheines vom Frühmittelalter bis in die 1830er Jahre auf den Warenverkehr mittels Schifftransport erhoben. Abgaben für den Transport auf dem Rhein und anderen deutschen Flüssen sind bereits in der Zeit der Merowinger nachweisbar. In einem Edikt von 615 von Chlothar II. werden auch Kosten für den Transport auf Flüssen, Anlandungen, Ziehleistungen und Benutzung eines Hafens behandelt.Ockhart, Joseph Franz, in: Geschichtliche Darstellung der früheren und späteren Gesetzgebung über Zölle und Handelsschifffahrt des Rheines. 1818, S. 50. Onlinefassung Auch die Karolinger erließen Dekrete, in denen die Schifffahrt und die Flusszölle geregelt waren.Joseph Franz Ockhart, in: Geschichtliche Darstellung der früheren und späteren Gesetzgebung über Zölle und Handelsschifffahrt des Rheines. 1818, S. [103/104]85/86. Onlinefassung
Einzelne Zollstätten am Rhein sind ab Mitte des 8. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen. Der Zoll war anfangs eine Gebühr, um den Transport per Schiff auf dem Rhein zu verbessern und damit den Warenhandel zu erleichtern. Durch Wasserstrudel sowie Sand- und Felsenbänke herrschten am Rhein stellenweise ungünstige Bedingungen für die Anlandung und das Be- und Entladen wurde stark behindert. Mit dem Geldaufkommen aus dem Zoll sollten diese Bedingungen verbessert werden. Allerdings wurde bereits von den Karolingern der Zoll als eine Handelssteuer angesehen, wovon auch der Rheinzoll betroffen war.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Berlin, 1997, S. 44. Die Annahme, dass der Rheinzoll ursprünglich eine „Gebühr“ gewesen sei, wird von aktuellen Historikern inzwischen überwiegend nicht mehr akzeptiert. (Nachweis: F. Pfeiffer, S. 669)
Spätestens ab dem Ende des 12. Jahrhunderts hatte sich der Zoll jedoch weitgehend von einer Abgabe zu einer Gebühr und einem wichtigen Finanzaufkommen für das Reich und die lokalen Herrscher am Rhein entwickelt, der den Warentransport verteuerte.In: Jahresbericht der Städtischen Handelslehranstalt zu Frankfurt am Main. 1905 bis 1907, S. 6. Onlinefassung Ein Rest der ursprünglichen Gebühr ist noch in einer Urkunde von 1276 zu erkennen. Nach dieser mussten die Zollherren am Binger Loch den Schiffern beim Umladen der Fracht noch Hilfe leisten.
Typische Waren, die mit dem Schiff rheinaufwärts transportiert wurden, waren Wein, Fische aus den Niederlanden (überwiegend Heringe, Schollen und Stockfisch), Spezereien (beispielsweise Gewürze), Salz und Steinkohle. Später in der Neuzeit kamen noch Kolonialwaren hinzu. Getreide und Vieh wurde rheinauf- und -abwärts nur wenig befördert, da der Transport überwiegend über Land erfolgte. Allerdings wurden auch dort vielfach Zölle erhoben. Rheinabwärts gehörten Wein, Erze, Metallwaren, Steine und Schieferplatten zu den am häufigsten beförderten Waren.W. John, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein. Heft 48, 1889, S. 51. Onlinefassung. Zur Zeit des Kölner Zolls 1480 (siehe unten) war die Menge transportierter gepökelte Heringe und Wein besonders hoch. Beispielsweise bezog allein der Pfalzgraf 80 Tonnen Heringe.
Historische Rheinschifffahrt mini|Woensam: 1531 Oberländer (Flussschiffe) vor Köln
Bereits die Römer transportierten Güter auf dem Rhein mit Schiffen und Flößen. Ab der Zeit der Karolinger liegen wieder häufiger Nachrichten für einen Schiffstransport auf dem Rhein vor. Vor Beginn einer planmäßigen Regulierung des Rheines etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts war keine durchgehende Fahrrinne vorhanden und zahlreiche Sandbänke und Untiefen sowie im Bereich des Mittelrheines Felsbänke behinderten und erschwerten den Schiffsverkehr.Looz-Corswarem, Clemens von, in: Zur Entwicklung der Rheinschiffahrt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. 1996, Veröffentlichung zum 100 jährigen Jubiläum des Düsseldorfer Hafens, S. 2. Die Schifffahrt auf dem Rhein war in zwei Abschnitte unterteilt. Der untere Bereich ab Köln bis zur Nordsee war die niederrheinische Schifffahrt und der Abschnitt ab Köln rheinaufwärts die oberrheinische Schifffahrt.
Bedingt durch die Verhältnisse auf dem Rhein konnten von der Nordsee bis Köln größere bauchige Schiffe, Küstenfahrer und kleine Seeschiffe den Fluss befahren. Rheinaufwärts ab Köln Richtung Mittel- und Oberrhein waren flache und kleinere Schiffe erforderlich. Das mögliche Ladevolumen der Schiffe lag normalerweise bei maximal 50 t und einem Verhältnis von 2 zu 1 (2 = rheinabwärts, 1 = rheinaufwärts). Lediglich die Niederländer konnten in ihren Strombereichen flachbodige Schiffe bis etwa 80 t einsetzen.Looz-Corswarem, Clemens von, in: Zur Entwicklung der Rheinschiffahrt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. 1996, Veröffentlichung zum 100-jährigen Jubiläum des Düsseldorfer Hafens, S. 2 + 14.
Besonders problematisch war die Schifffahrt zwischen Bacharach und Bingen am Mittelrhein. Da Felsbänke im Strom die Schiffe behinderten, musste in diesem Bereich für den Transport auf noch kleinere Schiffe umgeladen werden. Vor der Rheinregulierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts war ab Verzweigung des Rheines zu Waal und Lek ersterer die Hauptverkehrsrichtung zur Nordsee, in den Jahren danach wurde dagegen überwiegend der Lek benutzt.Looz-Corswarem, Clemens von, in: Zur Entwicklung der Rheinschifffahrt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. 1996, Veröffentlichung zum 100 jährigen Jubiläum des Düsseldorfer Hafens, S. 3.
Der Transport erfolgte rheinabwärts mit Hilfe der Strömung und die größeren Schiffe wurden durch feste Senkruder gesteuert. Rheinaufwärts gegen die Strömung war im niederländischen Bereich die Verwendung von Segeln möglich, etwa ab Kleve konnte nur durch Treideln eine Fortbewegung erreicht werden. Für das Treideln hatten die Boote mit flachen Böden einen Treidelmast, an dem ein Zugseil befestigt war. Kleinere Boote konnten durch Personen, größere nur mit bis zu acht Pferden rheinaufwärts gezogen werden. Für das Treideln waren am Ufer Leinpfade vorhanden, die in der Römerzeit linksrheinisch lagen. Ab dem Mittelalter wurden auch rechtsrheinisch Leinpfade angelegt.Clemens von Looz-Corswarem, in: Zur Entwicklung der Rheinschiffahrt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. 1996, Veröffentlichung zum 100 jährigen Jubiläum des Düsseldorfer Hafens, S. 9 bis 12.
Die Waren wurden für den Schiffstransport in Säcke und Fässer verpackt. Während mit Wein oder anderen Flüssigkeiten gefüllte Fässer nicht gerollt werden durften (Vermeidung von Undichtigkeiten), war dies bei Fässern mit festen Waren üblich. Für die Be- und Entladung waren nur sehr selten Hafenbecken vorhanden. Wo Altrheinarme oder Flussmündungen das Anlegen der Schiffe landeinwärts ermöglichten, wurden diese Einbuchtungen im Winter zusätzlich als Sicherheitshäfen zum Schutz gegen den Eisgang auf dem Rhein benutzt. Üblicherweise fuhren die Schiffe für das Be- und Entladen mit ihrem flachen Bug auf das Ufer auf. Die Be- und Entladung erfolgte dann über aufgelegte Bretter zwischen Land und Bug des Schiffes. An Steilufern oder Kaianlagen waren mobile Schiffskräne oder feste Turmkräne erforderlich, die ab Ende des Mittelalters an den größeren Rheinhäfen vorhanden waren.Looz-Corswarem, Clemens von, in: Zur Entwicklung der Rheinschiffahrt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. 1996, Veröffentlichung zum 100 jährigen Jubiläum des Düsseldorfer Hafens, S. 21 bis 24.
Zollwesen während des Mittelalters Hinweis→Die Angaben für das Zollwesen ab dem Hochmittelalter stammen weitgehend von Überlieferungen des „Koblenzer Zolls und seiner Tarife“ im Mittelalter. Schriftlich vorliegende Unterlagen ermöglichen einen Einblick in den „Ältester Tarif von etwa 1000“ und dessen Revisionen von 1195, 1209 und um 1300, für die an dieser Zollstätte des Rheins übliche Zollpraxis.(Nachweis: Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter.)
Bereits die Römer erhoben im Bereich ihrer linksrheinischen Gebiete neben den Zöllen an den Grenzen auch Abgaben für den Transitverkehr und die Waren auf Märkten. Diese Zollerhebungen wurden von den Franken in der Zeit der Merowinger und Karolinger sowie dem darauf folgenden Hochmittelalter im Ostfrankenreich fortgesetzt.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Akademie Verlag, Berlin 1997, S. 12 bis 29. Im Bereich des Rheines sind nach Ende der römischen Herrschaft bis etwa 700 bisher keine Transport- und Handelszölle belegbar, vermutlich weil der Transport auf dem Rhein damals eine nur untergeordnete Bedeutung hatte. Ab dem 8. Jahrhundert liegen vermehrt Nachrichten für Transitzölle vor, die auch den Transport auf Flüssen betrafen, wenn auch namentlich weniger der Rhein, sondern Loire, Seine und Maas genannt wurden.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Akademie Verlag, Berlin 1997, S. 20 bis 22.
mini|Düsseldorf, Kaiserswerth, Altes Zollhaus
Die ersten schriftlichen Nachweise für Zollstätten am Rhein stammen aus dem Frühmittelalter. Pippin den Jüngeren befreite 763 die Straßburger Kirche vom Zoll auf dem Rhein, und 775 wurde diese Zollbefreiung von Karl dem Großen bestätigt. Ausgenommen von der Befreiung war lediglich die Zollstätte in Dorestad, die im Bereich der Verzweigung von Rhein und Lek lag. Eine weitere frühe Zollbefreiung für den Schiffstransport auf dem Rhein stammt von 858. Mit einer Urkunde verlieh Ludwig der Deutsche dem älteren Kloster Lorch eine Zollbefreiung.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Akademie Verlag, Berlin 1997, S. 26.
Hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Legitimation von Zollerhebungsorten und Beschränkung von Zoll und Zollhöhe erfolgten nachweisbare Edikte 614 von Chlothar II. und nach 800 von Karl dem Großen und 821 durch ein Kapitular von König Ludwig dem Frommen. Dieses Kapitular enthielt weitgehende Vorgaben für alle Arten von Zöllen und führte im ersten Kapitel sowohl rechtmäßige wie auch nicht zulässige Transitzölle an. Mit den Transitzöllen waren zu dieser Zeit eindeutig auch die Rheinzölle gemeint.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Akademie Verlag, Berlin, 1997, S. 47 bis 50 + 55.
Über die Höhe der Zölle und die Art der Waren, die mit Zöllen belegt wurden, liegen bis zum Hochmittelalter fast keine Daten vor. Da bis zu Beginn des Hochmittelalters weder ein einheitliches Münzwesen noch eine flächendeckende ausreichende Versorgung mit geprägten Münzen vorhanden war, erfolgte die Begleichung des Zolls sowohl durch Naturalien als auch durch Münzen. Erst ab der Regierungszeit von Kaiser Otto III. ab 983 erreichte die Prägetätigkeit von Münzen wieder einen Umfang, der für die Begleichung von Zöllen statt durch Naturalabgaben mehr und mehr die Bezahlung mit Münzen ermöglichte. Allerdings wurden während des gesamten Mittelalters weiterhin auch Naturalabgaben in geringerem Umfang erhoben. Dies betraf meist kleinere Mengen von Wein, Getreide und Fisch, die für die Versorgung der Zollstationen benötigt wurden.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Akademie Verlag, Berlin 1997, S. 104.