Beauftragter für Biologische Sicherheit ist gemäß Gentechnikgesetz (GenTG) eine Person oder eine Mehrheit von Personen (Ausschuß für Biologische Sicherheit), die die Erfüllung der Aufgaben des Projektleiters überprüft und den Betreiber berät.

Der Betreiber von gentechnischen Anlagen hat gemäß Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) einen oder mehrere Beauftragte für die Biologische Sicherheit schriftlich zu bestellen. Dieser hat die Aufgabe, die Erfüllung der auf die Sicherheit gentechnischer Arbeiten oder der Freisetzungen bezogenen Aufgaben des Projektleiters zu überwachen, den Betreiber, den Betriebs- oder Personalrat auf dessen Verlangen und die jeweils verantwortlichen Personen zu Aspekten der biologischen Sicherheit zu beraten und dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen im Bereich der biologischen Sicherheit zu erstatten.

Die Anforderungen an die Sachkunde eines Beauftragten für Biologische Sicherheit entsprechen denen an einen Projektleiter. Gefordert werden der Abschluss eines naturwissenschaftlichen, medizinischen oder tiermedizinischen Hochschulstudiums mit einem Master, einem Diplom, einem Staatsexamen oder einer Promotion in diesen Fachrichtungen, eine je nach Sicherheitsstufe mindestens zweijährige oder dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik und die Bescheinigung über den Besuch einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Die dort vermittelten Kenntnisse müssen mindestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

Einzelnachweise

Kategorie:Berufliche Funktion (Sicherheit)