Diese Liste der Wahlbezirke im Königreich Böhmen listet alle Wahlbezirke im Kronland Böhmen für die Wahlen des Österreichischen Abgeordnetenhauses auf. Die Wahlbezirke bestanden zwischen 1907 und 1918.

Geschichte Nachdem der Reichsrat im Herbst 1906 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht beschlossen hatte, wurde mit 26. Jänner 1907 die große Wahlrechtsreform durch Sanktionierung von Kaiser Franz Joseph I. gültig. Mit der neuen Reichsratswahlordnung schuf man insgesamt 480 Wahlbezirke mit in der Regel je einem zu wählenden Abgeordneten, der durch Direktwahl mit allfälliger Stichwahl bestimmt wurde. In Böhmen hatten vor der Abschaffung des Klassenwahlrechts 110 Wahlkreise bestanden, wobei die Städte 32 Abgeordnete, die Landgemeinden 30, die Großgrundbesitzer 23, die Allgemeine Wählerklasse 18 und die Handels- und Gewerbekammern 7 Abgeordnete entsandten.Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1873, XV. Stück, Nr. 40: „Gesetz vom 2. April 1873, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 21. December 1867 (R.G.BL. Nr. 141) abgeändert wird“Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Lander, 1896, LXVI. Stück, Nr. 168 „Gesetz vom 14. Juni 1896, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, R.G.Bl.Nr. 141, beziehungsweise die Gesetze vom 2. April 1873, R.G.Bl. Nr. 40, und vom 12. November 1886, R.G.Bl. Nr. 162, abgeändert und ergänzt werden“ Mit der Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts wurden in Böhmen 130 Wahlbezirke geschaffen, wobei die Tschechen in den Wahlbezirken 1 bis 75 und die Deutschen in den Wahlbezirken 76 bis 130 die Mehrheit stellten. Neben den 45 Städtewahlkreisen, in denen die Wahlberechtigten einer Reihe von Städten, Märkten und Gemeinden zusammengefasst wurden, existierten 85 Landgemeindewahlkreise, die wiederum aus einer gewissen Anzahl von Gerichtsbezirken ohne die Gemeinden der Städtewahlkreise bestanden.Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1907, IX. Stück, Nr. 17: „Gesetz vom 26. Jänner 1907 betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates“

Wahlbezirke Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen: Nr.: Nummer des Wahlkreises mit Link zum WahlbezirksartikelWahlbezirktyp: Angabe, ob es sich um einen Städtewahlkreis oder Landgemeindenwahlkreis handeltRegion: Die Wahlbezirke 1 bis 33 enthalten die angegebenen Stadtteile oder Städte bzw. Städte, Märkte und Gemeinden. Die Wahlbezirke 34 bis 75 beinhalten die angegebenen Gerichtsbezirke ohne die Ortsgemeinden der Wahlbezirke 9 bzw. 12 bis 33 und 102 sowie ohne die zusätzlich angegebenen Ortsgemeinden. Die Wahlbezirke 76 bis 96 beinhalten die angegebenen Städte und Gemeinden, die Wahlbezirke 97 bis 102 die angebenden Gerichtsbezirke und Städte, die Wahlbezirke ab 103 die angegebenen Gerichtsbezirke ohne die Gemeinden der Wahlbezirke 31, 76 bis 96 und 102 sowie ohne die weiteren erwähnte Gemeinden. WB: Anzahl der Wahlberechtigten bei der Reichsratswahl 1911 Partei 1907: Parteizugehörigkeit des Abgeordneten des Wahlbezirks bezogen auf die Reichsratswahl 1907 Partei 1911: Parteizugehörigkeit des Abgeordneten des Wahlbezirks bezogen auf die Reichsratswahl 1911ADV=Alldeutsche Vereinigung, AT=Alttschechen, ČSA=Tschechoslowakische Agrarpartei, CSP=Christlichsoziale Partei, ČSNS=Tschechische national-soziale Partei, ČSSD= Tschechische Sozialdemokratische Partei, CSSP=Tschechische staatsrechtlich-fortschrittliche Partei, AP=Deutsche Agrarpartei, DRP= Deutschradikale Partei, DFP=Deutsche Fortschrittspartei, DVP=Deutsche Volkspartei, FS=Freier Sozialist, JT=Jungtschechen, SČA=Selbständige Tschechische Agrarier, SDAP=Sozialdemokratische Arbeiterpartei, TKP=Tschechisch Klerikale Partei, TKA=Tschechisch Klerikaler Agrarier, TFVP=Tschechisch Fortschrittliche Volkspartei.