Das Amtsgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Zweibrücken.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Zweibrücken. Der rund 274,35 km² große Amtsgerichtsbezirk ist für ein Gebiet mit ca. 63.000 Einwohnern zuständig.
Gebäude Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Herzogstraße 2 in Zweibrücken.
Zuständigkeit Das Amtsgericht Zweibrücken ist für alle Sachen zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können.
Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Zweibrücken ist das Landgericht Zweibrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.
Geschichte In Zweibrücken bestand bis 1879 das Landgericht Zweibrücken. Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes des Deutschen Reichs zum 1. Oktober 1879 wurde die dort vorgesehene Gerichtsstruktur auch in Bayern eingeführt. Die Bestimmungen dazu enthielt die Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879. Danach wurde das Amtsgericht Zweibrücken dem Landgericht Zweibrücken zugeordnet. Sein Sprengel entsprach dem der früheren Landgerichte Zweibrücken und Hornbach mit Ausnahme der zur Bürgermeisterei Walsheim gehörenden Gemeinden Bliesdalheim, Breitfurt, Niedergailbach und Walsheim, die dem Amtsgericht Blieskastel zugeordnet wurden.Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879; in: Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1879, S. 355 f., Digitalisat; das Amtsgericht Zweibrücken wird auf S. 367 aufgeführt, Digitalisat.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz
Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Zweibrücken Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Zweibrücken
Einzelnachweise
Zweibrucken Zweibrucken Kategorie:Organisation (Zweibrücken) Kategorie:Gerichtsgründung 1879