Die Rettung der bulgarischen Juden im März 1943 während der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch den Einsatz der bulgarischen Politiker und Intellektuellen, der bulgarisch-orthodoxen Kirche, aber vor allem durch Massenproteste der Bevölkerung und mit der Zustimmung des bulgarischen Zar Boris III. möglich. Zeitgleich wurden von Bulgarien mehr als 12.000 Nansen-Pässe für Juden aus Europa erstellt. mini|Ein von Bulgarien erstellter Nansen-Pass diente als Vorlage für das Fridtjof-Nansen-Memorial am Osloer Rathaus
Historischer Kontext Bulgarien wurde seit 1935 autoritär von Zar Boris III. geführt, dem ab 1938 ein Parlament mit eingeschränkten Vollmachten zur Seite stand. Die bulgarische Führung verfolgte zunächst eine Neutralitätspolitik, trat aber im März 1941 dem Dreimächtepakt bei und konnte seine Gebietsansprüche auf Thrakien, Makedonien und Pirot realisieren. Bulgarien bewahrte weitgehend seine Eigenständigkeit und stellt damit einen Sonderfall unter den mit dem Großdeutschen Reich verbündeten Staaten dar.Hans-Joachim Hoppe: Bulgarien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. dtv München 1996, ISBN 3-423-04690-2, S. 275–277. Innenminister Petar Gabrowski und sein „Judenkommissar“ Aleksandar Belew entwarfen im Sommer 1940 ein erstes antisemitisches Gesetz: Das Gesetz zum Schutz der NationDokument VEJ 13/286 in: Mariana Hausleitner u. a. (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 13: Slowakei, Rumänien und Bulgarien. Berlin 2018, ISBN 978-3-11-036500-9, S. 593–600. sah die Registrierung von Juden sowie wirtschaftliche und politische Einschränkungen vor. Juden sollten aus öffentlichen Ämtern ausscheiden. Teile ihres Eigentums wurden eingezogen und eine Sondersteuer erhoben. Der Zugang zu einigen Berufen sollte eingeschränkt werden. Hierbei galt jemand nicht als Jude, wer zum Christentum übergetreten, mit Bulgaren verheiratet oder in den Militärdienst getreten war. Trotz hitziger Debatten und einer breiten Protestbewegung trat das Gesetz am 23. Januar 1941 in Kraft.Hans-Joachim Hoppe: Bulgarien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. dtv München 1996, ISBN 3-423-04690-2, S. 280–281.
Derartige Gesetze und Verordnungen waren in der Region nicht neu, so hatte das Königreich Jugoslawien bereits 1939 ein eigenes antisemitisches Gesetz erlassen, welches sich auch auf die jüdische Bevölkerung in Vardar-Mazedonien erstreckte. Es verwehrte der jüdischen Bevölkerung jeglichen Handel und den Zugang zu höheren Schulen und Universitäten. Tausende Juden verloren dort so ihre berufliche Grundlage, noch bevor Bulgarien die Kontrolle über die Region übernahm. Auch wenn das Gesetz zum Schutz der Nation für ganz Bulgarien galt, gab es Unterschiede bei der Umsetzung. So waren alle Juden mit einer bulgarischen Staatsangehörigkeit von der Verfolgung geschützt. Einer Ausdehnung der bulgarischen Staatsangehörigkeit auf die jüdische Bevölkerung Vardar-Mazedoniens widersetzte sich jedoch Nazideutschland. Obwohl Bulgarien die Region faktisch besetzt hatte, erkannten die zuständigen deutschen Behörden nur die bulgarische Militärverwaltung, nicht aber die Zivilverwaltung an.
Gegen das Gesetz formte sich in der Bevölkerung Widerstand. So predigte der Metropolit von Sofia Stefan I., der spätere Exarch von Bulgarien, in seiner Kirche von der Gleichheit aller Menschen und dass niemand das Recht habe, Juden zu verfolgen und zu verletzen. Als der Judenstern in Bulgarien eingeführt wurde, sprach er bei Premierminister Bogdan Filow vor und rang ihm das Versprechen ab, dies gelte für konvertierte Juden nicht. Als Stefan dies schriftlich verbreitete, dementierte Filow und gab an, es habe sich lediglich um seine private Meinung gehalten. Dennoch erreichten Stefan I. zusammen mit dem Metropoliten Neofit von Widin, dass alle Anträge auf Konversion genehmigt wurden und diese Personen nicht mehr den Judenstern tragen mussten.
Im Juni 1942 forderte Martin Luther vom Auswärtigen Amt die bulgarische Regierung auf, der Deportation ihrer in Deutschland ansässigen Staatsangehörigen zuzustimmen, die rassistische Definition für „Jude“ nach deutschem Vorbild zu übernehmen und Ausnahmebestimmungen zu streichen.Hans-Joachim Hoppe: Bulgarien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. dtv München 1996, ISBN 3-423-04690-2, S. 282. Am 26. August 1942 wurde durch Regierungsdekret das Kommissariat für Judenfragen (, kurz KEV) eingerichtet, für das bis zu 160 Mitarbeiter beschäftigt waren. An der Spitze stand der Antisemit Alexander Belew, der das deutsche Begehren weitreichend umsetzte.
Die Kennzeichnung der Juden mit einem kleinen gelben KnopfIsrael Gutman u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. München und Zürich 1995, ISBN 3-492-22700-7, Bd. 2, S, 752. im August 1942 war eine der zahlreichen diskriminatorischen Maßnahmen. Auch die Häuser und Betriebe sollten markiert werden. Zudem wurden Sachwerte der Juden eingezogen und ihr Geldvermögen auf Sperrkonten „sichergestellt“, ihre Rundfunkgeräte und Fahrräder konfisziert, die Berufsausübung wurde eingeschränkt und eine Dienstverpflichtung in separaten Arbeitskolonnen angeordnet. Eine Registrierung der Juden ergab, dass 51.500 in Altbulgarien und weitere 11.900 in den annektierten Gebieten lebten.Hans-Joachim Hoppe: Bulgarien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. dtv München 1996, ISBN 3-423-04690-2, S. 283–285.
Im Oktober 1942 wurde das Auswärtige Amt erneut bei der „Judenfrage“ initiativ. Der deutsche Gesandte in Sofia, Adolf Heinz Beckerle, teilte dem Referat D III des Auswärtigen Amtes die prinzipielle Bereitschaft Bulgariens zur Deportation der Juden mit.Dokument VEJ 13/307 in: Mariana Hausleitner u. a. (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden... Band 13: Slowakei, Rumänien und Bulgarien. Berlin 2018, ISBN 978-3-11-036500-9, S. 643–645. Bei der Bestellung eines „Judenberaters“ waren Auswärtiges Amt und Reichssicherheitshauptamt gleichermaßen beteiligt.Eckart Conze; Norbert Frei; Peter Hayes; Mosche Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit - deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2, S. 282–284. Im Januar 1943 nahm Theodor Dannecker seine Tätigkeit in Sofia beim Polizeiattaché Karl Hoffmann auf.
Zur Enttäuschung Walter Schellenbergs reagierte die bulgarische Regierung ausweichend. Im Kabinett bestehe noch keine einheitliche Zustimmung zu Deportationen, angeblich würden die Juden noch dringend zum Straßen- und Eisenbahnbau benötigt und der bulgarischen Bevölkerung würde das Verständnis fehlen. Während man auf höherer Ebene noch Vorbehalte machte, unterzeichneten Belew und Dannecker am 22. Februar 1943 ein Abkommen, bis Ende Mai 20.000 Juden „aus den kürzlich befreiten Territorien“ zu deportieren. Diese Einschränkung war angesichts der Zahlen – insgesamt lebten dort weniger als 12.000 Juden – nicht haltbar und wurde, nachdem das Kabinett am 2. März zugestimmt hatte, stillschweigend gestrichen. Damit war der Weg geebnet, auch Juden aus Altbulgarien zu deportieren.Hans-Joachim Hoppe: Bulgarien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. dtv München 1996, ISBN 3-423-04690-2, S. 286–288.
Der bulgarische Innenminister erklärte sich bereit, 14.000 Juden aus Mazedonien und Thrakien auszuliefern, Belew wollte weitere 6.000 Juden aus Alt-Bulgarien beisteuern. Das Kabinett stimmte zu, sodass am 22. Februar ein Vertrag darüber zustande kam. Nach dem 2. März begannen die Deportationen aus den besetzten Gebieten von Skopje aus bzw. über Lom und dann per Schiff über die Donau.
Rettungsaktionen Die Vorbereitungen für die Deportation der Juden aus den „alten Grenzen“ Bulgariens begannen am 3. März 1943 in einer Reihe von Provinzstädten mit Verhaftungen auf der Grundlage von Listen, die vom Kommissariat für Judenfragen erstellt worden waren. Damit wurde deutlich, dass sich die Aktion entgegen dem Kabinettsbeschluss nicht auf Juden aus den vereinnahmten Gebieten beschränkte, sondern auch Juden bulgarischer Staatsangehörigkeit in Altbulgarien umfasste. Im Gegensatz zu den Juden in Mazedonien und Thrakien konnten die Verhafteten vielerorts auf die Hilfe bulgarischer Freunde zählen.Tzvetan Todorov: The Fragility of Goodness. Why Bulgaria's Jews Survived the Holocaust. London, Weidenfeld & Nicolson, 2001, S. 9 Zahlreiche Einzelpersonen, Kirchenvertreter, Schriftsteller wie auch Jako Baruh vom illegalen zionistischen Zentrum versuchten zu intervenieren oder öffneten ihre Türen für die Verfolgten.Hans-Joachim Hoppe: Bulgarien. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimensionen des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. dtv München 1996, ISBN 3-423-04690-2, S. 289–291.
Die Verhaftungen der Juden in Kjustendil begannen am 7. März 1943. Am 8. März beschloss eine Delegation von 40 Personen, nach Sofia zu reisen, um sich für ihre jüdische Mitbürger einzusetzen. Letztlich fuhren nur vier von ihnen in die bulgarische Hauptstadt: der Rechtsanwalt Iwan Momtschilow, der pensionierte Professor Wladimir Kurtew, der Kaufmann Assen Suitschmesow und der örtliche Abgeordnete Petar Michalew. Sie trafen sich mit dem ebenfalls aus Kjustentil stammenden Dimitar Peschew. Peschew, ein bulgarischer Rechtsanwalt und zudem Vize-Parlamentspräsident, lud die vier ein, ihn am Nachmittag nach ihrer Ankunft in Sofia in der Nationalversammlung zu treffen. Zusätzlich bat er um ein Treffen mit dem Premierminister Bogdan Filow, das ihm verweigert wurde. An Stelle von Filow wurde er, zusammen mit einer Delegation von sieben weiteren Abgeordneten, vom Innenminister Petar Gabrowski empfangen. Dieser leugnete zunächst, Informationen über die Verhaftungen zu haben, gab aber auf Drängen seiner Besucher schließlich telefonisch die Anweisung, die Verhaftungen zu stoppen und die bereits Verhafteten freizulassen.Tzvetan Todorov: The Fragility of Goodness. Why Bulgaria's Jews Survived the Holocaust. London, Weidenfeld & Nicolson, 2001, S. 10
miniatur|Der Metropolit von Plowdiw, Kiril (ca. 1930) In anderen Städten des Landes verliefen die Ereignisse ähnlich, aber mit unterschiedlichem Erfolg. Der Metropolit von Plowdiw, Kyrill, der spätere Patriarch, setzte sich bei den örtlichen Behörden für die Juden von Plowdiw ein und bot sein Haus als Zufluchtsort an. Hintergrund war eine großangelegte Deportation von etwa 600 jüdischen Personen, die zum Teil aus Westthrakien stammten und die am 10. März stattfinden sollte. Die Personen wurden verhaftet und in einer jüdischen Schule festgehalten. Kiril wurde am frühen Morgen darüber informiert und sandte ein Protesttelegramm an Zar Boris. Zusammen mit seinen Anhängern suchte er die Schule auf und verhinderte, dass die jüdischen Personen deportiert wurden. Unter anderem kündigte er an, sich persönlich auf die Gleise zu legen, um eine Abfahrt zu verhindern. In Sofia setzten sich viele Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bei Freunden und Verwandten in Regierungskreisen für die Juden ein. Für die jüdischen Bewohner von Dupniza, die unter Hausarrest gestellt worden waren, setze sich der Metropolit von Sofia, Stefan I. ein. Erneut sprach er bei Filow für die Belange der Juden vor und konnte so erreichen, dass der Hausarrest aufgehoben wurde. Im selben Jahr setzte er sich für die Juden im Sofioter Stadtviertel Jutch Bunar ein, die von der nationalistischen Jugendorganisation Brannik verfolgt wurden.