Die katholische Kirche in Österreich ist Teil der weltweiten römisch-katholischen Kirche. Sie gliedert sich in drei Kirchen eigenen Rechts, die römisch-katholische (lateinische), die griechisch-katholische (byzantinische) und die armenisch-katholische Kirche.
Sie ist die mitgliederstärkste Konfession des Christentums sowie insgesamt die größte Religionsgemeinschaft Österreichs. Sie hat fast 3000 Gemeinden mit etwa 4,49 Millionen Mitgliedern, die bis auf etwa 10.000 sämtlich der lateinischen Kirche angehören. Ende 2025 waren damit rund 48,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung Mitglied in der katholischen Kirche.
Geschichte
Christianisierung Das Christentum kam über die Römer ins Gebiet des heutigen Österreich. Ein erster Nachweis der Existenz des Christentums datiert 174. Hier befanden sich die Bistümer Tiburnia und Virunum (bei den alten Hauptstädten der Provinz Noricum, Teurnia und Virunum in Kärnten) und Lauriacum (Lorch in Oberösterreich, bei der neuen Hauptstadt Ovilava/Wels) sowie Aguntum (Aguntum in Osttirol). In den Wirren der Völkerwanderung gingen die christlichen Strukturen großteils verloren, nicht aber die christliche Glaubenspraxis. Davon zeugen zum Beispiel auch das Wirken des Märtyrers Florian von Lorch († 304) und des Missionars Severin von Noricum († 482).
Die Neuchristianisierung erfolgte im Mittelalter vor allem durch die Missionare Rupert und Virgil, die etwa im Raum Salzburg und in Lorch noch kräftige christliche Gemeinden vorfanden, und die 739 von Bonifatius gegründeten Diözesen Passau und Salzburg. Passau betrieb die Mission donauabwärts, Salzburg in den Alpenraum. Zahlreiche Klöster entstanden: Mondsee (748), Innichen (769), Kremsmünster (777), Sankt Florian (um 800). Konsolidiert werden konnten die Strukturen erst nach dem Awarenfeldzug Karls des Großen um 800 und der Schlacht auf dem Lechfeld 955, so wurde denn auch das freisingische Landgut Ostarrichi (kaiserliche Schenkung 996) Keimzelle des heutigen Österreich.
Staatskirche der Habsburgermonarchie Die aus der heutigen Schweiz stammenden Habsburger basierten ihre Hausmacht auch auf den kirchlichen Strukturen. Herzog Rudolf IV. ließ an der Wiener Stephanskirche 1365 ein Kapitel einrichten, doch erst 1469 wurde Wien eine eigene Diözese. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert, als die österreichischen Erzherzöge – de facto in Personalunion erbliche – Kaiser des Heiligen Römischen Reiches waren, und damit auch oberste weltliche Schirmherrn des Heiligen Stuhls, des Papsttumes und der diesem untergebenen Christenheit, als nominelle Könige von Jerusalem Beschützer der Stätten im Heiligen Land, wie auch Erben der Heiligen Stephanskrone Ungarns („Apostolische Majestät“), gewann die katholische Kirche den Charakter einer Staatskirche der Habsburgermonarchie.
Ab 1520 breitete sich die Reformation aus, um 1570 war Österreich weitgehend protestantisch. Doch die katholisch gebliebenen Habsburger betrieben die Gegenreformation sehr energisch und nach dem Dreißigjährigen Krieg war das Land wieder katholisch. In den Türkenkriegen vom 16. noch bis ins 19. Jahrhundert war Österreich mit dem Osmanischen Reich im Konflikt, und für viele Jahrzehnte das „Bollwerk“ der Christenheit gegen den Islam, was dann an der Militärgrenze und anderen grenznahen Gebieten im Zuge von Ansiedlungsmaßnahmen zu erstaunlich toleranter Haltung führte, die im Kernland so nicht möglich gewesen wäre. In den Toleranzpatenten (1781 und 1782) von Joseph II. wurde die Religionsfreiheit dann zumindest für einige weitere christliche Konfessionen garantiert.
Erst Joseph II. konnte mit einem Vertrag von 1784, der die Diözese Passau zur Abgabe aller obderennsischen Gebiete zwang, eine weitgehend vollständig dem Staatsgebiet der Erblande entsprechende Kirchengliederung schaffen, letzte Korrekturen erfolgten mit der Eingliederung des bis dahin souveränen Erzstifts Salzburg 1803 und der Aufgabe des zersplitterten Vorderösterreich bis 1815. Zugleich wurden aber im Josephinismus auch alle (kontemplativen) Orden aufgehoben, und die katholische Kirche ganz im Sinne des Absolutismus in den Dienst des Staats gestellt. Eine Trennung von kirchlicher und weltlicher Jurisdiktion wurde schon im Mittelalter eingeführt, doch blieb etwa die pfarrliche Gliederung bis zur Aufhebung der Grundherrschaft und der Schaffung der Ortsgemeinden nach der Revolution 1848/49 Basis der habsburgischen Verwaltung.
Die Selbstverpflichtung der Habsburger gegenüber der römischen Kirche blieb auch mit der Ausrufung des Kaisertums Österreich 1804 und dem Ende des Römisch-deutschen Reiches 1806 – als der päpstliche Auftrag des Schutzes des Heiligen Stuhls kurzfristig an Napoleon übergeben wurde – aufrecht, und der Katholizismus blieb in der Habsburgermonarchie bis zu deren Ende 1918 politisch und gesellschaftlich vorherrschend. Ein Konkordat von 1855, das das staatskirchenhoheitliche Josephinische System bereinigte, wurde aber 1870 von Österreich aufgekündigt, als der Heilige Stuhl zunehmend unter Einfluss des Königreichs Italien geriet und in Folge der Kirchenstaat aufgelöst wurde.
In dem Jahr erfolgte auch die Dogmatisierung der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubensfragen. Die österreichischen Bischöfe hatten sich zunächst gegen diese ausgesprochen, die Erzbischöfe von Salzburg und Wien (Maximilian Joseph von Tarnóczy und Joseph Othmar von Rauscher) akzeptierten die Entscheidung jedoch rasch und auch der das Dogma ablehnende Prager Erzbischof Friedrich zu Schwarzenberg musste die neuen Lehrsätze auf ausdrückliche Aufforderung des Papstes hin in seinem Bistum veröffentlichen.
Die liberalen Kräfte in Österreich konnten den Kaiser dazu bewegen, Ehegerichtsbarkeit, Unterrichts- und Erziehungswesen und Religionszugehörigkeit sowie Verhältnisse interkonfessioneller Ehen der Staatsgewalt zu unterstellen (Maigesetze 1870 und Novelle 1874).
Mit der endgültigen Einführung des Parlamentarismus ab 1861 stellt die katholische Kirche auch in Österreich-Ungarn (ab 1867) weiterhin die geistlichen Mitglieder im Herrenhaus und Virilstimmen in den Landtagen, mit der Christlichsozialen Partei (CS, ab 1893) auch bis in die Vorkriegsjahre die politischen Mehrheiten.
Bis 1918 nominierte der Kaiser die Bischöfe, anschließend wurden sie vom Papst gemäß der kaiserlichen Entscheidung ernannt.Erwin Gatz: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder von 1785/1803 bis 1945. Bemerkungen zu einem biographischen Lexikon. In: Stimmen der Zeit, Bd. 202 (1984), S. 137–141, hier S. 138 und 141.
Erste Republik und Zeit des Faschismus In der Ersten Republik war die katholische Kirche weiter eng mit der Christlichsozialen Partei verbunden. Mit dem Konkordat von 1933 wurde unter Engelbert Dollfuß, der selbst als Christlichsozialer und CV-Mitglied dem Katholizismus nahestand, die Rechtsstellung der katholischen Kirche, Heranbildung des Klerus, Religionsunterricht, das Recht der Kirche auf eigene Schulen, die kirchliche Eheschließung, die Militärseelsorge, die kirchlichen Feiertage sowie die vermögensrechtlichen Belange der Kirche geregelt. Durch die Ausnahmestellung des Heiligen Stuhls als Völkerrechtspersönlichkeit hat diese vertragliche Vereinbarung die Sonderform des Konkordats. Die katholischen Bischöfe Österreichs begrüßten die Ausschaltung der Demokratie und die Etablierung der Diktatur durch die christlichsoziale Regierung. Regime und Kirche hatten ähnliches Interesse an einer Rekatholisierung der Bevölkerung, besonders der entfremdeten Arbeiterschaft. Wie die katholische Kirche 2024 festhielt, redeten zahlreiche Vertreter der Kirche der „unter dem Deckmantel vermeintlich christlicher Politik agierenden Diktatur das Wort“ und handelten danach.
Die Haltung der Kirche zum Nationalsozialismus war ambivalent. Der Anschluss Österreichs wurde von den Bischöfen befürwortet, andererseits kam es auch zu katholischem Widerstand (Rosenkranz-Demonstration). Da die Nationalsozialisten weder das Konkordat anerkannten noch das 1933 zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl geschlossene Konkordat auf Österreich ausdehnten, gab es keinen Schutz für die Kirche. Durch Schikanen wie Enteignung, Verhaftungen, Predigtverbot und Ende des Religionsunterrichts wurde versucht, den Einfluss der katholischen Kirche zurückzudrängen; zahlreiche Priester und Laien wurden in Konzentrationslager deportiert und hingerichtet.
Zweite Republik Mitgliederentwicklung Katholikenin Österreich seit 1951Statistik der katholischen Kirche in Österreich, katholisch.at, abgerufen am 23. September 2026Amtsblatt der österr. Bischofskonferenz, bischofskonferenz.at, abgerufen am 10. Januar 2023Statistik Austria: Bevölkerung 1951 bis 2021 nach ausgewählter Religion, statistik.at, abgerufen am 10. Jänner 2023.Statistik Austria: Bevölkerungsstand Österreich, abgerufen am 17. September 2025. Jahr Bevölkerung Katholiken Anteil 1951 6.933.905 6.170.084 89,0 % 1961 7.073.807 6.295.075 89,0 % 1971 7.491.526 6.548.316 87,4 % 1981 7.555.338 6.372.645 84,3 % 1991 7.795.786 6.081.454 78,0 % 2001 8.032.926 5.915.421 73,6 % 2011 8.408.121 5.403.722 64,3 % 2021 8.978.929 4.827.683 53,8 % 2022 9.104.772 4.733.085 52,0 % 2023 9.158.750 4.638.842 50,6 % 2024 9.197.213 4.557.471 49,6 % 2025 9.215.956 4.488.101 48,7 % In der Zweiten Republik wurden die Beziehungen zur katholischen Kirche im modernen Sinne der Trennung von Kirche und Staat konsolidiert. Im Mariazeller Manifest von 1952 erklärte die katholische Kirche Österreichs, sie wolle keine Rückkehr zum Staatskirchentum. Ebenso lehne sie ein Protektorat einzelner Parteien über die Kirche ab. Dabei wurde das Prinzip der Nichteinmischung der Katholischen Kirche in parteipolitische Tagesfragen Österreichs grundgelegt.
1957 wurde das Konkordat von 1933 von der Koalitionsregierung im Prinzip wieder anerkannt. Aufgrund von Art. 26 des Österreichischen Staatsvertrages wird die katholische Kirche für die Enteignungen während der NS-Zeit entschädigt. 1960 schloss die Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl einen Vertrag, der Einzelheiten regelt. Seit 2018 beträgt der Jahresbetrag der Entschädigung 20,7 Millionen Euro.Bundeskanzleramt: Bundesministerin Raab: „Weiteres Zeichen für gute Zusammenarbeit mit katholischer Kirche“. Jährliche Entschädigungszahlungen um rund 3,5 Millionen Euro erhöht – Vermögensvertrag im Bundeskanzleramt unterzeichnet, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2020. Entsprechende Entschädigungen erhalten auch die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich, die Altkatholische Kirche Österreichs und die Israelitische Religionsgesellschaft in Österreich. Der Religionsfonds – vornehmlich geistlich-herrschaftliche Besitzungen des 18. Jahrhunderts – blieb hingegen zum Gutteil in staatlichem Eigentum.
1962 wurde auch der Religionsunterricht im Sinne des Konkordats neu geregelt. Die (nach dem „Anschluss“ eingeführte) obligatorische und nicht die kirchlicherseits gewünschte fakultative Ziviltrauung (standesamtliche Hochzeit) wurde aber – entgegen den Regelungen im Konkordat – beibehalten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg stagnierte der Anteil der römisch-katholischen Glaubensangehörigen. Sowohl 1951 als auch 1961 bekannten sich 89 Prozent zu diesem Religionsbekenntnis. Die Gesamtzahl der Katholiken nahm bis 1971 weiter zu, als sie ihren Höhepunkt erreichte. Doch bereits ab 1961 ging der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung aufgrund der einsetzenden Zuwanderung von Angehörigen anderer Religionen und aufgrund der Zunahme der Menschen ohne Bekenntnis von 266.000 (1961) auf 321.000 (1971) zurück, was vor allem auf Austritte aus der katholischen Kirche zurückzuführen ist. Dieser prozentuelle Rückgang wurde umso stärker, als ab 1971 auch die Gesamtzahl der Katholiken rückläufig war, während die Zahl der Konfessionslosen bis 2021 auf fast zwei Millionen Personen anstieg.
mini|links|hochkant|Kardinal Franz König