mini|Eine Europakarte von 1848, die unter anderem einen deutschen Nationalstaat und eine Skandinavische Union vorwegnimmt Die Außenpolitik in Deutschland 1848–1851 behandelte außen- und deutschlandpolitische Fragen von der Märzrevolution 1848 bis zur Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1851. Dazu gehört auch die Tätigkeit der Frankfurter Nationalversammlung und der Provisorischen Zentralgewalt 1848/1849, danach der Streit um die Erfurter Union 1849/1850. Während dieser zwei, drei Jahre brachen länger schwelende Grenz- und Nationalitätenkonflikte auf. Von Bedeutung war ferner, wie die fünf Großmächte auf die damaligen deutschen Einigungsversuche reagierten: Ein deutscher Nationalstaat hätte Folgen für das europäische Gleichgewicht gehabt. Zwei der Großmächte, Österreich und Preußen, gehörten selbst zu Deutschland.

Die liberalen und demokratischen Politiker in Deutschland, aber auch national denkende Konservative, drängten in der Revolutionszeit 1848/1849 auf einen deutschen Bundesstaat, der den Deutschen Bund (einen Staatenbund) ablösen sollte. Das entstehende Deutsche Reich wurde allerdings nur von einigen kleineren europäischen Staaten sowie den USA anerkannt. Außerdem wurden die Anordnungen der Zentralgewalt nur ansatzweise in den Einzelstaaten befolgt.

mini|Lager der Armee von Schleswig-Holstein bei Rendsburg, 1850 Neben Österreich und Preußen waren Großbritannien, Russland und Frankreich Großmächte. Ihr Hauptziel war es, revolutionäre Bewegungen frühzeitig zu unterdrücken und Gebietsveränderungen zu verhindern. So fragten sie sich in den Jahren 1848–1851, welche Vor- oder Nachteile ein geeintes Deutschland für sie haben würde. Vor allem die russische Regierung mischte sich durch Kriegsdrohungen in die deutsche Frage ein, weil sie im entstehenden deutschen Nationalstaat in erster Linie eine Ausgeburt der Revolution sah.

Nach dem Ende der Nationalversammlung im Frühsommer 1849 versuchte Preußen, ein Deutsches Reich unter konservativerem Vorzeichen zu gründen. Dies führte zu der sogenannten Erfurter Union oder Deutschen Union. Österreich versuchte dies zu verhindern und konterte mit dem Plan eines Großösterreich. Ein Krieg zwischen Preußen und Österreich konnte in der Herbstkrise 1850 gerade noch abgewendet werden. Im Jahr 1851 wurde der Deutsche Bund vollständig wiederhergestellt.

Politisch-ideologisch standen sich vor allem das Prinzip der (revolutionären) Volkssouveränität und das monarchische Prinzip gegenüber, also ob der deutsche Nationalstaat durch das Volk und seine Nationalversammlung oder durch die monarchischen Regierungen gegründet werden sollte. Ein weiterer Gegensatz war der zwischen dem historisch-legalistischen und dem Nationalitätenprinzip. Nach ersterem bestand Deutschland aus den Gebieten des Deutschen Bundes. Nach letzterem war die Nationalität der Einwohner eines Gebietes entscheidend.

Die heftigste nationale Auseinandersetzung war diejenige, die zum Schleswig-Holsteinischen Krieg führte. In der preußischen Provinz Posen kam es teilweise ebenfalls zur Gewaltanwendung, und die Limburger Frage bereitete der Zentralgewalt diplomatische Schwierigkeiten, als Einwohner dieser niederländischen Provinz sich Deutschland anschließen wollten. Solche Probleme erschwerten die Nationalstaatsbildung zusätzlich.

Vorgeschichte Pentarchie der Großmächte in Europa mini|Europa-Karte aus einem zeitgenössischen Atlas von 1848

Fast in der gesamten Zeit von 1789 bis 1815 führte das Frankreich der Revolution bzw. Napoleons Frankreich Krieg mit anderen europäischen Ländern. Nach Napoleons Sturz wollten die Großmächte für alle Zukunft verhindern, dass es erneut zu einer solchen Situation kam.Peter Burg: Der Wiener Kongreß. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem. dtv, München 1984, S. 52. Frankreich mit seiner erneuerten Monarchie stieg bald wieder in den Kreis der europäischen Großmächte auf, so dass man von einer Pentarchie (Herrschaft der Fünf) spricht. Für diese Großmächte war politische Stabilität (der Status quo) das oberste gemeinsame Ziel.

Der Wiener Kongress von 1814/1815 hatte zwei Hauptaufgaben. Erstens ging es darum, den mit Frankreich geschlossenen Frieden zu vollziehen und dabei den Kontinent neu zu ordnen. Zweitens war der Kongress ein „deutscher Verfassungskongress“ (Ernst Rudolf Huber), auf dem die deutschen Staaten einen Bund schlossen. Dabei war die „deutsche Verfassungsfrage […] zugleich eine Frage der europäischen Politik“. Vor allem Russland und Frankreich mischten sich oft in die Angelegenheiten des neuen Deutschen Bundes ein.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830. 2. Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1967, S. 543–545. In der Praxis war das System des Wiener Kongresses weniger stabil als gedacht, da die Großmächte neben den gemeinsamen Interessen (die Wahrung der Friedensordnung) auch eigene Interessen verfolgten.

Deutscher Bund mini|Gebiet des Deutschen Bundes, 1815 bis 1848 und 1851 bis 1866 Der Deutsche Bund war kein deutscher Nationalstaat, sondern ein Staatenbund. Die Mitgliedsstaaten bewahrten ihre Eigenständigkeit. Dies kam auch dem Umstand entgegen, dass die Mitglieder eine unterschiedliche Innenpolitik betrieben.Peter Burg: Der Wiener Kongreß. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem. dtv, München 1984, S. 87. Mithilfe des Deutschen Bundes sollten in der Mitte Europas revolutionäre Bestrebungen bekämpft werden. Dies geschah etwa dadurch, dass Truppen des Bundes oder eines Mitgliedsstaates in einer Bundesintervention einem deutschen Staat gegen Revolutionäre zur Hilfe kam. Oder aber der Bund ergriff Maßnahmen gegen einen Staat, durch eine Bundesexekution, wenn ein Staat den Bundespflichten nicht nachkam. Überhaupt versuchte der Bund, durch Einschränkungen der Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit frühzeitig unliebsame Tendenzen zu unterdrücken.

Zum Bund gehörten zwei der fünf Großmächte, nämlich Österreich und das weniger mächtige Preußen. Zusammen mit Russland galten sie als die konservativen der fünf Großmächte. Einige der größeren der über dreißig deutschen Staaten nannte man Mittelstaaten; zuweilen fasst man sie unter dem Begriff Drittes Deutschland zusammen. Damit sind vor allem vier Königreiche gemeint: Bayern und Württemberg im Süden und Hannover und Sachsen im Norden. Manchmal wird auch das Großherzogtum Baden im äußersten Südwesten hinzugezählt. mini|Saal des Bundestages in Frankfurt In Deutschland gab es verschiedene Gruppen, die sich eine Veränderung der Situation wünschten. Die Demokraten oder Radikalen wollten einen deutschen Nationalstaat als demokratische Republik mit allgemeinem Wahlrecht errichten. Die eigentlichen Liberalen und gemäßigte Konservative hingegen erstrebten eine konstitutionelle Monarchie mit einem Machtgleichgewicht zwischen Monarchen und Volksvertretung. Wählen sollten nach liberaler Ansicht nur die Reichen und Gebildeten. Ein geeintes Deutschland könne Handel und Wirtschaft besser fördern und wäre ein bedeutender Machtfaktor in Europa oder gar in der Welt. Außerdem erwarteten sie eine freiere Entwicklung als im Spätabsolutismus oder den halbherzigen Frühkonstitutionalismus vieler deutscher Staaten. mini|Deutschlandkonzepte 1848–1867: Begriffe Für viele Staaten in Europa war der Deutsche Bund eine willkommene Konstruktion: Die Staaten des Deutschen Bundes bildeten einen Puffer vor allem zwischen Frankreich und Russland. Der Bund verhinderte das Entstehen eines geeinten Deutschlands, das die Machtkonstellation erschüttern würde. Er beschützte die kleineren deutschen Staaten vor Österreich, Preußen und fremden Mächten. (Frankreich beispielsweise wünschte sich den Rhein als seine Ostgrenze.) Einige nichtdeutsche Monarchen waren Oberhäupter von deutschen Gebieten, wodurch sie ein Interesse erhielten, den Status quo aufrechtzuerhalten. Sie schickten auch Gesandte zum Bundestag nach Frankfurt: die Niederlande (für Luxemburg, ab 1839 für den Ostteil Luxemburgs und Limburg), Dänemark (für Holstein), Großbritannien (für Hannover, bis 1837). Der Bund unterdrückte revolutionäre Bestrebungen innerhalb Deutschlands. Ein britischer Diplomat, Frederick Lamb, Botschafter in Wien, drückte es 1832 so aus: Deutschland solle monarchisch und föderativ sein, unfähig zu eigener Aggression, aber stark genug, um fremde Aggression aus dem Osten oder Westen zurückzuschlagen.Frank Lorenz Müller: Die Revolution von 1848/1849. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, S. 97.

Bereits 1830 war erneut eine Revolution in Frankreich ausgebrochen. Sie brachte eine liberalere Monarchie an die Macht, in der das Parlament etwas mehr Macht hatte. Belgien spaltete sich von den Vereinigten Niederlanden ab, und in Deutschland gaben sich einige weitere, kleinere Staaten erstmals eine Verfassung. In den 1840er-Jahren stieg wieder eine revolutionäre Stimmung in Europa an, die sich in Frankreich im Februar 1848 entlud. Diese Februarrevolution führte in Frankreich zu einer Republik, und in zahlreichen europäischen Ländern mussten die Monarchen liberale Regierungen einsetzen, so auch in Deutschland.

Deutsches Reich 1848/1849

mini|Einzug des Reichsverwesers in Frankfurt, Juli 1848. Reichsverweser Erzherzog Johann diente als vorläufiger deutscher Monarch und setzte eine Reichsregierung ein.

In Deutschland ging es nicht nur um eine Liberalisierung, sondern auch um die Schaffung eines Nationalstaates. Unter Druck der Revolution ließen die Staaten im Deutschen Bund eine Nationalversammlung wählen. Dies war das erste gesamtdeutsche Parlament. Es hatte die Aufgabe mitbekommen, eine Verfassung zu erarbeiten, die dann mit den Staatsregierungen zu vereinbaren war.

Die Nationalversammlung tagte ab Mai 1848 und arbeitete nicht nur an einer Verfassung, sondern richtete sogar bereits eine Regierung Deutschlands ein. Dazu erließ sie ein Reichsgesetz mit einer vorläufigen Verfassungsordnung und wählte einen Ersatz-Monarchen, den Reichsverweser.

Der Reichsverweser ernannte Minister und bildete mit ihnen zusammen die sogenannte Provisorische Zentralgewalt. Sie wurde auch Reichsregierung oder Reichsministerium genannt. Der Bundestag beendete seine Tätigkeit und übertrug seine Rechte auf den Reichsverweser. Allerdings blieb die Lage der Reichsregierung prekär: Sie konnte keine direkte Macht ausüben, verfügte kaum über Beamte und war auf die Unterstützung der einzelstaatlichen Regierungen angewiesen. Diese Unterstützung gaben die Regierungen je nach eigenem Gutdünken.

Die Nationalversammlung über das neue Deutschland In der Nationalversammlung wurde deutlicher, wie die Demokraten und Liberalen sich das geeinte Deutschland vorstellten. Wenn die Nationalversammlung über die Form des künftigen Deutschlands debattierte, dann ging es neben dem politischen System und um die Landesgrenzen darum, welche Bedeutung Deutschland künftig in der Welt haben sollte. In den Debatten kristallisierte sich eine Art „Magnettheorie“ heraus, so Günter Wollstein: Es sei ein Kerngebiet zu schaffen, das durch freiheitliche Verfassung, durch Wirtschaft und Machtpolitik mitsamt Überseeflotte, attraktiv sein solle. Ein späterer Machtzuwachs ergebe sich dann automatisch und friedlich, durch außenpolitische Bündnisse und Gebietserweiterungen.Günter Wollstein: Das ‚Großdeutschland‘ der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848/1849. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 325/326. Mal stellte man den Freiheitsaspekt in den Vordergrund, mal die Machtpolitik. Ihren eigentlichen Sinn habe diese Magnettheorie aber erst im Zusammenhang mit dem Elsass und Lothringen erhalten.Günter Wollstein: Das ‚Großdeutschland‘ der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848/1849. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 324. mini|Die Frankfurter Nationalversammlung tagte in der Paulskirche in Frankfurt.