Abū l-ʿAbbās Schihāb ad-Dīn Ahmad ibn Muhammad Ibn Hadschar al-Haitamī ( geboren 1503 od. 1504 in Mahallat Abī l-Haitam im Gouvernement al-Gharbiyya, gestorben am 3. Februar 1567 in Mekka) war ein ägyptischer Rechtsgelehrter und Mufti der schafiitischen Lehrrichtung, der die meiste Zeit seines Lebens in Mekka lebte und in dieser Zeit eine große Anzahl von Traktaten, Fatwas und Kommentaren abfasste. In diesen Werken propagierte er ein Gelehrtenideal, das auf die Kombination von Fiqh und sufischer Spiritualität ausgerichtet war. Bekannt war Ibn Hadschar allerdings auch für seine Kritik an den Schiiten und seine verbalen Attacken auf Ibn Taimīya.

Leben Abkunft Ibn Hadschar gehörte zu den Banū Saʿd, einer Sippe, die ursprünglich in dem Ort Salmant in der Region Scharqīya in Unterägypten wohnte und sich auf die Ansār zurückführte.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 3. Der Name Ibn Hadschar ging auf den Großvater zurück, dem man aufgrund seiner Schweigsamkeit den Laqab Hadschar (arab. ḥaǧar = „Stein“) gegeben hatte.Vgl. al-ʿAidarūs: an-Nūr as-sāfir. 2001, S. 396. Aufgrund von Kämpfen in Scharqīya-Region war er in das Dorf Mahallat Abī l-Haitam in der Region Gharbīya umgesiedelt. Er soll diesen Ort ausgewählt haben, weil seine Bewohner sehr religiös waren, dem Weg der Sufismus folgten und ständig den Koran rezitierten.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 3. Sein Enkel Ahmad Ibn Hadschar wurde hier im Radschab 909 (= Dezember 1503/Januar 1504)Vgl. Mirdād Abū l-Ḫair: al-Muḫtaṣar. 1978, S. 87. geboren.

Jugendzeit und Studium in Ägypten Als er noch ein Kind war, starben nacheinander sein Vater und sein Großvater, aber die Lehrer seines Vaters, Ibn Abī l-Hamā'il (gest. 1526) und sein Schüler Muhammad asch-Schinnāwī (gest. 1535) kümmerten sich um seinen Unterhalt und seine Erziehung. Asch-Schanāwī brachte ihn zum Heiligtum von Ahmad al-Badawī in Tanta. Nachdem Ibn Hadschar dort seine religiöse Grundausbildung abgeschlossen hatte, sandte ihn asch-Schinnāwī 1518 zur Azhar-Moschee in Kairo, wo er zunächst unter schwierigen Bedingungen seine Ausbildung fortsetzte. Zu seinen wichtigsten Lehrern dort gehörten Ober-Qādī Zakarīyā al-Ansārī (gest. 1520), ʿAbd al-Haqq as-Sunbātī (gest. 1525) und Muhammad ad-Daladschī (gest. 1540), alle drei Schafiiten.Vgl. aš-Šāfiʿī: Ǧawāhir ad-Durar. 1998, S. 20f. Indirekt fühlte er sich auch Dschalāl ad-Dīn as-Suyūtī verbunden, obwohl er diesen nie kennengelernt hatte.Vgl. al-ʿAidarūs: an-Nūr as-sāfir. 2001, S. 395. Seine Ausbildung umfasste Tafsīr, Hadith, Kalām-Wissenschaft, Usūl al-fiqh, arabische Grammatik, Rhetorik, Logik und Sufismus.Vgl. al-ʿAidarūs: an-Nūr as-sāfir. 2001, S. 392. Außerdem besuchte er die Medizin-Vorlesungen von Schihāb ad-Dīn as-Sā'igh al-Hanafī. Ende 1523 händigten ihm seine Lehrer Schihāb ad-Dīn ar-Ramlī, Nāsir ad-Dīn at-Tablāwī und Abū l-Hasan al-Bakrī ungefragt eine Idschāza aus, die ihm erlaubte, selbst Fatwas zu erteilen und zu lehren. Sein früherer Mentor asch-Schinnāwī drängte ihn 1526 zur Ehe mit seiner Nichte, wobei er selbst die Brautgabe stellte.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 4.

Wallfahrten und Traumerlebnisse 1527 begab sich Ibn Hadschar zusammen mit seinem Scheich Abū l-Hasan al-Bakrī zum ersten Mal auf die Wallfahrt nach Mekka, an die die beiden einen einjährigen Aufenthalt der Mudschāwara („Studium in der Nähe eines Heiligtums“) anschlossen. Während dieser Zeit hatte er einen Traum, in dem ihm der Mystiker Hārith al-Muhāsibī (gest. 857) erschienen, der ihn dazu aufforderte, mit der Abfassung von Büchern zu beginnen. Dies erinnerte ihn an einen früheren Traum, in dem er eine wunderschöne Frau gesehen hatte, die ihren Unterbauch entblößte und ihn dazu aufforderte, darauf in roter Tinte den Text und in schwarzer Tinte den Kommentar zu schreiben. Man deutete ihm diesen Traum in der Weise, dass seine Werke zunächst völlig in Vergessenheit geraten und dann wiederentdeckt würden. Ibn Hadschar betrachtete diese Träume als gutes Vorzeichen und begann mit der Abfassung seines ersten Werkes, des Kommentars zu Ibn al-Muqri's Rechtswerk al-Iršād.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 4. In einem weiteren Traum erschien ihm sein verstorbener Lehrer, der Qādī Zakarīya, zog seinen Turban aus und setzte ihn ihm auf. Darin sah er ein untrügliches Zeichen dafür, dass Gott ihn in eine Reihe mit ihm stellte.Vgl. aš-Šāfiʿī: Ǧawāhir ad-Durar. 1998, S. 21. Nach seiner Rückkehr nach Ägypten unternahm Ibn Hadschar im Jahre 1531 mit Abū l-Hasan al-Bakrī eine zweite Wallfahrt, wobei er dieses Mal auch seine Familie mitnahm. Auch dieses Mal schlossen sie einen einjährigen Mudschāwara-Aufenthalt in der heiligen Stadt daran an.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 4.

Als Gelehrter und Mufti in Mekka Nach einer schweren persönlichen Krise, die durch den Diebstahl eines von ihm abgefassten Buches ausgelöst worden war, begab sich Ibn Hadschar im Jahre 1533 zusammen mit al-Bakrī erneut auf Wallfahrt. Während al-Bakrī nach einem Jahr wieder abreiste, ließ sich Ibn Hadschar dauerhaft in Mekka nieder und widmete den Rest seines Lebens dem Unterricht und der Abfassung von Schriften und Gutachten.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 4. Seine Meinung als Mufti war auch bei den Muslimen in Indien sehr gefragt. So wandten sich die Muslime aus Calicut und Malabar bei ungeklärten Rechtsfragen an ihn. Und der Mogulherrscher Humayun bat ihn um Erstellung einer Schrift gegen diejenigen, die Muʿāwiya ibn Sufyān verfluchten.Vgl. Fikrat: "Ibn Ḥaǧar-i Haitamī" in DMBI Bd. III, S. 332a.

Als sich im Jahre 1552 zeigte, dass die Kaaba baufällig war und die osmanischen Autoritäten eine Reparatur des Gebäudes in Angriff nahmen, gehörte er zu einer Kommission von Gelehrten, die zur Zulässigkeit dieser Maßnahme befragt wurde. Nachdem die Kommission die Reparatur der Kaaba befürwortet hatte, kam es in Mekka zu Protesten verschiedener Gelehrter, die das heilige Gebäude für unantastbar hielten. Sie konnten die Volksmenge auf ihre Seite ziehen, so dass großer Tumult ausbrach. Ibn Hadschar schrieb daraufhin ein langes Gutachten, in dem er die Zulässigkeit der Reparaturmaßnahme mit rechtswissenschaftlichen Argumenten begründete. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde anschließend die Reparatur der Kaaba in Angriff genommen.Vgl. Quṭb ad-Dīn an-Nahrawālī: Al-Iʿlām bi-aʿlām Bait Allāh al-ḥarām. Ed. Ferdinand Wüstenfeld in Die Chroniken der Stadt Mekka Bd. III. Leipzig 1857. S. 56–58.

Ibn Hadschar besaß in Mekka einen großen Schülerkreis, zu dem Gelehrte wie ʿAbd al-Qādir al-Fākihī und ʿAlī al-Qārī gehörten. Seinen Unterricht pflegte er in der Heiligen Moschee zu halten.Vgl. aš-Šāfiʿī: Ǧawāhir ad-Durar. 1998, S. 26. Im Kreise seiner Schüler und der Schafiiten Mekkas wurde Ibn Hadschar sehr stark verehrt, eine eher kritische Haltung gegenüber ihm nahm dagegen ʿAlī al-Qārī ein. In seinen Kommentaren griff er ihn immer wieder mit großer Schärfe an. Wegen dieser Kritik wurde er von einigen seiner Zeitgenossen getadelt. An einer Stelle seines Kommentars zu dem Hadith-Werk Miškāt al-maṣābīḥ berichtet al-Qārī von einem Schafiiten, der ihm gegenüber äußerte: „So einem wie dir steht es nicht zu, gegen den Schaich al-Islām und Mufti der Menschen Ibn Hadschar, der bei den großen Imamen einer der Berge des Wissens ist, zu opponieren“.Vgl. ʿAlī al-Qārī: Mirqāt al-mafātīḥ li-Miškāt al-maṣābīḥ Ed. Ṣidqī M. Ǧamīl al-ʿAṭṭār. Dār al-Fikr, Beirut, 1414/1994. Bd. IV, S. 229.

Tod und Begräbnis Ibn Hadschar starb am 23. Radschab 974 (= 3. Februar 1567) und wurde auf dem Maʿlāt-Friedhof in Mekka in der Türbe der Tabarīyūn-FamilieVgl. al-ʿAidarūs: an-Nūr as-sāfir. 2001, S. 391. in einem HolzsargVgl. aš-Šāfiʿī: Ǧawāhir ad-Durar. 1998, S. 25. begraben. Nachdem die Nachricht von seinem Tode in Damaskus eingetroffen war, verrichtete man dort am 6. Schauwāl 974 (= 16. April 1567) das Totengebet für ihn.Vgl. Naǧm ad-Dīn al-Ġazzī: al-Kawākib as-sāʾira. 1997. Bd. III, S. 102.

Textproduktion Ibn Hadschar hat über 60 Werke verfasst.Vgl. die Aufstellungen bei Brockelmann: "Geschichte der arabischen Litteratur". Bd. II, S. 508–511, Suppl.-Bd. II, S. 527–529 und Kallek: "İbn Hacer el-Heytemî" in TDVİA Bd. XIX, S. 532b-533c. Von diesen sind 11 datiert, die übrigen sind undatiert.

Datierte Werke Fatḥ al-ǧawād bi-šarḥ al-Iršād, mehrbändiger Kommentar zu dem schafiitischen Rechtswerk al-Iršād al-ġāwī fī masālik al-Ḥāwī von Ismāʿīl ibn Abī-Bakr Ibn al-Muqri' (gest. 1433), abgefasst nach der Wallfahrt von 1531.Vgl. Fākihī: al-Fatāwā al-kubrā. 1938, S. 4. al-Iʿlām bi-qawāṭiʿ al-islām, Auflistung von blasphemischen Ausdrücken (alfāẓ mukaffira), durch deren Aussprechen der Muslim zum Ungläubigen wird, aus Anlass eines von ihm Jahre 1535 gegebenen Fatwas zu Eheangelegenheiten, das ihm viel Ärger eingebracht hatte.Vgl. Wilhelm Ahlwardt: Die Handschriften-Verzeichnisse der königlichen Bibliothek zu Berlin. Verzeichnis der arabischen Handschriften. 10 Bde. Berlin 1887–1899. Nr. 2126. Digitalisat al-Manhaǧ al-qawīm šarḥ al-Muqaddima al-Ḥaḍramīya, 1538 abgefasster Kommentar zu dem al-Muqaddima betitelten schafiitischen Rechtskompendium von ʿAbdallāh ibn ʿAbd ar-Rahmān Bā Fadl al-Hadramī.Eine im Jahre 2000 in Beirut, Dār al-Kutub al-ʿilmīya, erschienene Druckausgabe wurde hier digitalisiert. Das Werk wurde mehrfach glossiert.Vgl. Kallek: "İbn Hacer el-Heytemî" in TDVİA Bd. XIX, S. 532c. Ašraf al-madāḫil ilā maʿrifat aš-Šamāʾil, im Dezember 1542 abgefasster Kommentar zum Kitāb aš-Šamāʾil von Muhammad ibn ʿĪsā at-Tirmidhī. aṣ-Ṣawāʿiq al-muḥriqa fī r-radd ʿalā ahl al-bidaʿ wa-ḍ-ḍalāl wa-z-zandaqa („Die zündenden Blitzstrahlen zur Widerlegung der Anhänger ketzerischer Neuerungen, der Abirrung und der Freigeisterei“), Abhandlung in elf Kapiteln über die Legitimität der beiden ersten Kalifen Abū Bakr und ʿUmar ibn al-Chattāb und die strafrechtliche Einordnung der Beschimpfung von Prophetengefährten, vorgetragen erstmals im Dezember 1543 in der Heiligen Moschee von Mekka. Der Autor reagierte mit dem Werk auf die starke Präsenz von Schiiten und „Rāfiditen“ in der Heiligen Stadt und antwortete darin auf Fragen, die man ihm gestellt hatte.Vgl. Goldziher: Beiträge zur Literaturgeschichte 1874, S. 453. Später ergänzte er das Buch um Abschnitte zur Legitimität der anderen beiden rechtgeleiteten Kalifen.Vgl. Fikrat: "Ibn-i Ḥaǧar-i Haitamī" in DMBI Bd. III, S. 332b. Wie Ibn Hadschar selbst in einer Nachschrift berichtet, verbreitete sich das Werk innerhalb von 14 Jahren über die fernsten islamischen Länder vom äußersten Maghreb bis nach Transoxanien, Kaschmir, Indien und in den Jemen.Vgl. Goldziher: Beiträge zur Literaturgeschichte 1874, S. 454. Die beiden schiitischen Gelehrten Nūrallāh asch-Schuschtarī (gest. 1610) und Ahmad ibn Muhammad Murtadā (gest. 1630) verfassten zu diesem Werk Widerlegungen.Vgl. Kallek: "İbn Hacer el-Heytemî" in TDVİA Bd. XIX, S. 533c. Aufgrund seiner anti-schiitischen Polemik in dem Werk war Ibn Hadschar bei den späteren Zwölfer-Schiiten sehr unbeliebt und wurde von ihnen als „verfluchter Schiitenhasser“ (nāṣib malʿūn) beschimpft.Vgl. Muḥammad Bāqir al-Ḫawānsārī: Rauḍāt al-ǧannāt fī aḥwāl al-ʿulamāʾ wa-s-sādāt. Teheran/Qom 1390h, Bd. I, S. 347. und Kallek: "İbn Hacer el-Heytemî" in TDVİA Bd. XIX, S. 532a-b. Kitāb al-Zawāǧir ʿan iqtirāf al-kabāʾir, Sammlung 461 Hadithen über die großen Sünden, begonnen 1546 in Mekka. al-Ǧawhar al-munaẓẓam fī ziyārat al-qabr aš-šarīf an-nabawī al-mukarram, Abhandlung über den Besuch des Prophetengrabes in Medina, verfasst nach seiner Wallfahrt im Jahre 1549 (Digitalisat). Taḥrīr al-maqāl fī ādāb wa-aḥkām wa-fawāʾid yaḥtāǧu ilai-hā muʾaddib al-aṭfāl, Abhandlung über die Regeln bei der Unterrichtung von Kindern, verfasst 1550.