mini|Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein

Das Dienstleistungszentrum Personal (kurz: DLZP; bis 2016: Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es ist zuständig für die Festsetzung der Bezüge von Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern. Außerdem ist es für die Festsetzung und Anweisung von Beihilfen sowie für Abwicklung von Trennungsgeld und Umzugskosten zuständig. Daneben werden weitere zentrale Aufgaben für die Landesverwaltung wie beispielsweise Bearbeitung/Regulierung von Kfz- und Personenschäden und Fiskalerbschaften wahrgenommen.

Das Rechenzentrum wird von dem IT-Dienstleister Dataport (früher: Datenzentrale Schleswig-Holstein) betreut. Gemeinsam mit dem Nachbar-Bundesland Hamburg wird derzeit (Stand 2016) an einem gemeinsamen IT-Verfahren KoPers (Kooperation Personaldienste) gearbeitet. In: schleswig-holstein.de, abgerufen am 14. Mai 2016

Das DLZP hat seinen Sitz in der Gartenstraße 6 in Kiel.

Organisation Das DLZP gliedert sich (Stand 1. Oktober 2019) in fünf Dezernate. Dezernat 1: Allgemeine Angelegenheiten, Organisation, Controlling, Personal, Haushalt, Fiskalerbschaften, Steuerung, Kompetenzmanagement, IT-Leitstelle Dezernat 2: Beihilfe Dezernat 3: Besoldung, Versorgungslastenteilung, Versorgungslastenausgleich, Nachversicherung, Versorgung, Versorgungsausgleich Dezernat 4: Entgelt, Innerer Dienst, Familienkasse, Koordination für Fachverfahren Dezernat 5: Justiziariat Leiter des Finanzverwaltungsamtes war bis zum 31. Dezember 2014 Klaus-Peter Milkereit; seit dem 1. März 2015 ist Silke Ruck Leiterin. In: schleswig-holstein.de, abgerufen am 14. Mai 2016 Mit rund 350 Mitarbeitern betreut die Behörde ca. 90.000 aktive Bedienstete und Versorgungsempfänger (Stand Dezember 2017).

Geschichte Bis zum 31. März 2009 führte die Behörde den Namen Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein (LBesA). Danach trug es bis zum 31. Dezember 2015 den Namen Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (FVA). Seit dem 1. Januar 2016 wurde die Behörde unter der Bezeichnung DLZP (Dienstleistungszentrum Personal) umorganisiert und war danach zunächst direkt der Staatskanzlei zugeordnet. In: schleswig-holstein.de, abgerufen am 16. November 2015 Seit der neuen Regierungsbildung nach den Landtagswahlen im Mai 2017 wurde das DLZP wieder eine Landesoberbehörde, zugehörig zum Finanzressort. In: schleswig-holstein.de, abgerufen am 13. April 2018

Kritik Für die Berechnung von Beihilfen wird das EDV-Verfahren PERMIS-B (Personalmanagement- und Informationssystem – Beihilfe) verwendet, das am 4. September 1989 (noch unter dem Vorläufernamen BABSY = Beihilfeabrechnungssystem) in Betrieb genommen wurde.

Im November 2012 wurde aufgrund einer Kleinen Anfrage im schleswig-holsteinischen Landtag festgestellt, dass die Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge zu lang waren.Drucksache 18-251 vom 2. November 2012 (PDF) Die Bearbeitungszeiträume wurden bis Oktober 2015 nicht in angestrebtem Maß verkürzt.Drucksache 18-3479 vom 30. Oktober 2015 (PDF)

Die Landesregierung hat folgende Maßnahmen zur Reduzierung der BearbeitungszeitenDrucksache 18-4058 vom 24. April 2016 (PDF) ergriffen: Einsatz von zusätzlichem Personal: Aufgrund einer erforderlichen umfangreichen Einarbeitungszeit wird diese Maßnahme jedoch erst nach einiger Zeit zu einer nachhaltigen Besserung der Situation führen Risikoorientierte Beihilfesachbearbeitung nach § 5 Abs. 10 BhVOBeihilfeverordnung Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2006 Einrichtung eines Service-Center Beihilfe zur telefonischen Beantwortung auch fachlicher Fragen zur Beihilfe; dadurch erfolgt eine ungestörte und damit beschleunigte Beihilfeantragsbearbeitung sowie freiwillige Samstagsarbeit

Einzelnachweise

Kategorie:Finanzbehörde (Deutschland) Kategorie:Behörde (Kiel)