Zielfernrohrgewehr 4 ist eine Schießsport-Disziplin. Der Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) bietet diese für alle Halbautomaten mit Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen an.
Waffen und Munition Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Funktionsfähige Sicherung muss vorhanden sein Abzugswiderstand darf (im Auslösemoment) nicht geringer als 1500 g sein Ein Zielfernrohr mit maximal 10-facher Vergrößerung Das Gewicht inkl. Zweibein, Zielfernrohr und Montage darf 6,5 kg nicht Überschreiten Mündungsbremsen sind nicht erlaubt Ein Flimmerschutz ist ebenfalls nicht gestattet
Es sind halbautomatische Waffen im Kaliber bis 8 mm erlaubt. Die Munition darf handelsüblich oder wiedergeladen sein.
Ablauf Diese Disziplinen wird im liegenden Anschlag auf 100 Meter geschossen. Dabei werden 4 Durchgänge à 5 Schuss in 8 Sekunden geschossen; immer 10 Schuss bzw. 2 Durchgänge auf eine Wertungsscheibe. Die Anzahl der Probeschüsse auf eine Probescheibe ist beliebig, die Zeit hierfür sind 5 Minuten.
ZG 4 Modifiziert Bei ZG 4 modifiziert (ZG 4 mod.) gelten folgende Abweichungen zu den Regeln von ZG 4: Das Gesamtgewicht darf 10 kg betragen Es darf mit beliebiger Vergrößerung geschossen werden Mündungsbremsen sind erlaubt Die Schießzeit pro Serie wird auf 6 Sekunden verkürzt
Literatur Bund der Militär- und Polizeischützen: Sportordnung vom 10. September 2009 Teil D. Langwaffen-Disziplinen: D.14 Zielfernrohrgewehr 4 (ZG 4)
Weblinks
BDMP-Website BDMP-Handbuch
Kategorie:Schießsportdisziplin