Wertpapierhandelsbanken sind Kreditinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute (vormals Einlagenkreditinstitute) sind und die als Bankgeschäfte das Finanzkommissionsgeschäft, Emissionsgeschäft oder als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung, Anlageberatung, den Betrieb eines multilateralen Handelssystems, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und/oder Eigenhandel betreiben (Legaldefinition nach Abs. 3d Satz 3 Kreditwesengesetz (KWG)). Sie bedürfen einer Banklizenz.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht listet 33 in Deutschland zugelassene Wertpapierhandelsbanken (Stand: 11. Januar 2019). (XLS; 375 kB). Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Stand 27. Juli 2015; abgerufen am 10. August 2015. Den Status der Wertpapierhandelsbank gibt es in dieser Form und mit dieser Bezeichnung nur in Deutschland. In Großbritannien werden vergleichbare Lizenzen als Broker von der FCA bezeichnet.
Literatur Olaf Fischer: Allgemeine Bankbetriebswirtschaft. 7. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-8349-4666-9, S. 4.
Weblinks Liste der zugelassenen Kreditinstitute (XLS; 375 kB) – kann nach Wertpapierhandelsbanken sortiert werden
Einzelnachweise
Kategorie:Kreditinstitutstyp