Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ist ein gemäß § 9 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge einzusetzendes ehrenamtliches Gremium. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Gemäß § 9 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es die Aufgabe des AfAMed, arbeitsmedizinische Regeln und arbeitsmedizinische Empfehlungen zur Konkretisierung der ArbMedVV zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und des arbeitsmedizinischen Gesundheitsschutzes beraten.Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Der AfAMed hat zwölf ehrenamtliche Mitglieder von Seiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft.Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 10. August 2015. Derzeitiger Vorsitzender des AfAMed ist Volker Harth. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 10. Dezember 2024.
Weblinks Fünf Jahre Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, PDF
Einzelnachweise
Kategorie:Deutsche Organisation (Arbeitsschutz) Kategorie:Organisation (Arbeitsmedizin)