Khaled al-Masri (auch el-Masri; ; * 29. Juni 1963 in Kuwait) ist ein deutsches Opfer einer Entführung (Extraordinary rendition) durch den amerikanischen Auslandsgeheimdienst CIA. Er wurde 2003 im Rahmen des Kriegs gegen den Terror verschleppt und mehrere Monate festgehalten und misshandelt. Einige deutsche Regierungsvertreter und Behörden gerieten in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass sie über die illegale Gefangennahme informiert waren, zeitweise geriet auch der Bundesnachrichtendienst in den Verdacht der Beteiligung eines seiner Mitarbeiter an einem Verhör al-Masris. 2007 erließ das Amtsgericht München trotz Protesten der USA internationale Haftbefehle gegen zehn CIA-Mitarbeiter, die im Verdacht standen, an al-Masris Entführung nach Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Er versuchte seit seiner Freilassung mit diversen rechtlichen Mitteln, Schadensersatz zu erhalten und einzelne Personen zur Verantwortung zu ziehen, darunter den damaligen CIA-Direktor George Tenet. Im Dezember 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Mazedonien habe bei seiner Auslieferung an US-Behörden gegen seine Grundrechte verstoßen und müsse ihm Entschädigung zahlen. Mazedonien hat sich bei ihm im April 2018 offiziell entschuldigt.spiegel.de vom 4. April 2018: Mazedonien entschuldigt sich bei Khaled el-Masri

Leben Khaled al-Masri wurde als Sohn libanesischer Eltern in Kuwait geboren und wuchs im Libanon auf. 1985 kam al-Masri als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland. Seinen Asylantrag begründete er damit, Mitglied in einer islamistischen bewaffneten Vereinigung namens „al-Tawhid“ gewesen und aus diesem Grunde auch gefoltert worden zu sein. Die Organisation al-Tawhid (dt. „Einheit der Gläubigen“) hat ihren Ursprung in Jordanien und unterstützt den „Kampf gegen Ungläubige“. Die sunnitisch-palästinensische Bewegung hat sich laut Generalbundesanwalt dem „militanten Islamismus“ verschrieben. Al-Masri erhielt 1994 die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach der Scheidung von seiner deutschen Frau heiratete er seine zweite Frau, Aischa. Er ist gelernter Schreiner und lebte mit seiner Frau und sechs Kindern in Senden, Bayern.

Nachdem Masri im Mai 2014 nach viereinhalb Jahren wegen zweier Körperverletzungen aus dem Gefängnis entlassen worden war, zog Masri nach Wien und geriet in die Obdachlosigkeit. Seine Familie war während seiner Haft aus Sorge, seiner Frau könnte das Sorgerecht entzogen werden, nach Libanon ausgewandert. Von Wien zog Masri nach Graz weiter, wo er nach acht Jahren seine Familie wiedertraf. In Graz eröffnete Masri einen Laden für orientalische Lebensmittel, musste jedoch nach zweieinhalb Jahren Insolvenz anmelden. Er fand eine Anstellung als Kraftfahrer, erkrankte jedoch an Polyneuropathie und lebte zeitweise bettlägerig in Graz. 2026 hatte sich Masris Gesundheitszustand und finanzielle Situation jedoch wieder stabilisiert.

CIA-Affäre Entführung und Folter Al-Masri wurde Ende 2003 in Mazedonien zunächst von dortigen Behörden festgehalten, weil sein Nachname mit dem eines mutmaßlichen Al-Qaida-Mitglieds übereinstimmt und man seinen deutschen Pass für gefälscht hielt. Die mazedonischen Behörden hielten ihn anschließend für 23 Tage unter Kontaktsperre in einem Skopjer Hotel fest. Nach Hinweisen an den US-amerikanischen Außengeheimdienst CIA entführte dieser al-Masri nach Afghanistan und hielt ihn dort über mehrere Monate fest.„Wrongful Imprisonment: Anatomy of a CIA Mistake“, Washington Post, December 4, 2005

Nach seiner eigenen Aussage, die er wiederholt sehr detailliert und widerspruchsfrei gemacht hatte, wurde er nackt ausgezogen, dann wurden ihm WindelnFAZ, abgerufen am 17. Januar 2013. angezogen, man gab ihm Drogen und einen Einlauf, und er wurde geschlagen. Daraufhin trat er in einen Hungerstreik. Er lernte andere Häftlinge kennen, unter anderem den mittlerweile ebenfalls freigelassenen Algerier Laid Saidi, der seinen Fall ähnlich geschildert hat.

Rückkehr nach Deutschland Als sich sein Pass als echt herausstellte und CIA-Direktor George Tenet sowie die damalige Nationale Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice von dem Fall erfuhren, wurden deutsche Behörden informiert. Laut Angaben der CIA erhielt al-Masri als Entschädigung für seine fünfmonatige Inhaftierung bei seiner Entlassung 14 500 Euro (etwa 17 700 US$ zum damaligen Wechselkurs). 3000 Euro, die al-Masri bei seiner Verhaftung in Mazedonien bei sich hatte, konnten von der CIA nicht mehr ausfindig gemacht werden. Zuvor hatte das CIA-Hauptquartier für al-Masri eine Entschädigung von bis zu 50 000 US$ autorisiert. Laut CIA führten Bedenken, al-Masri könne durch das Mitführen von mehr als 40 000 Euro in Bargeld bei seiner Einreise nach Deutschland die Aufmerksamkeit der Behörden erwecken, dazu, dass ihm nur eine geringere Summe ausgehändigt wurde. Al-Masri musste sich bei seiner Freisetzung verpflichten, über seine Hafterfahrungen weder mit Medien- noch deutschen Behördenvertretern zu sprechen und wurde gewarnt, dass er weiterhin von der CIA überwacht werden würde. Ende Mai 2004 wurde al-Masri ohne jegliche finanzielle Mittel oder Vorabinformation seiner Familie auf einem albanischen Waldweg unmittelbar an der mazedonischen Grenze ausgesetzt. Er gab an, beim Grenzübergang seinen Reisepass und seine anderen persönlichen Gegenstände ausgehändigt bekommen zu haben. Am 3. Juni 2004 erreichte er Deutschland. Er hatte seit seiner Verschleppung 18 kg Körpergewicht abgenommen.

Enthüllung und öffentliche Reaktion Die Verschleppung wurde durch die deutsche Journalistin Souad Mekhennet enthüllt. Sie berichtete am 9. Januar 2005 in der New York Times (gemeinsam mit ihrem US-Kollegen Don van Natta Jr.) von al-Masris Festnahme und brachte die CIA-Affäre ins Rollen. Zahlreiche internationale Medien griffen dies auf; ein Diskurs über das Tun und Lassen der Regierung Bush und der CIA begann.

Am 16. Oktober 2006 sendete das SWR Fernsehen in seinem Magazin „Report Mainz“ unter der Überschrift Neues zum Fall El-Masri: Gab es Kontakte in die Islamistenszene? einen Bericht, in dem gefragt wurde, warum al-Masri ins Visier seiner Entführer geraten war und ob es Gründe gab, warum gerade er verschleppt wurde. Nach Auswertung geheimer Polizeiunterlagen äußerten die Autoren der Sendung die These, al-Masri sei in ein Netzwerk radikaler Islamisten eingebunden gewesen.

Al-Masri hatte über das Multikulturhaus in Neu-Ulm offenbar Kontakt zu Mitgliedern der extremistischen Moslemszene gehabt, u. a. zu dem Islamisten Reda Seyam.BKA-Eskorte für Terrorverdächtigen, Der Spiegel online, 20. Dezember 2005 Eventuell kannte er durch Kontakte im Multikulturhaus in Neu-Ulm Mamdouh Mahmud Salim, Osama bin Ladens Finanzchef, mitverantwortlich für die Anschläge auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam mit Hunderten von Toten. Auch Mohammed Atta, einer der Piloten des Anschlags am 11. September 2001 in New York, und Said Bahaji, Cheflogistiker ebenjener Anschläge, waren nach dem SWR-Bericht vom 16. Oktober 2006Terrorverdächtiger Fritz G.: Die Heimat als Todfeind – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Politik schon im Multikulturhaus in Neu-Ulm. Auch Fritz G., der am 4. September 2007 unter Terrorverdacht festgenommen wurde, ging dort häufig ein und aus.

Arte strahlte am 31. August 2021 eine Dokumentation des Regisseurs Stefan Eberlein aus, der den Fall über zehn Jahre lang begleitet hatte.

Gerichtliche Verfahren Die American Civil Liberties Union hatte im Namen al-Masris Klage gegen die USA und insbesondere gegen den früheren CIA-Chef George Tenet erhoben. Der Vorwurf lautete Verstoß gegen die Menschenrechte und zugleich Verstoß gegen US-Recht. Die USA hatten eine Einreise al-Masris zu einer entsprechenden Pressekonferenz verboten.FAZ.net vom 14. Dezember 2005: CIA-Affäre im Bundestag.

Ein US-Bundesgericht in Alexandria bei Washington wies die Klage gegen die CIA im Mai 2006 ab. Zur Begründung hieß es, der Fall berühre „Staatsgeheimnisse“, die geschützt werden müssten.Al Masris Klage gegen früheren CIA-Chef abgewiesen, FAZ, 19. Mai 2006 Al-Masri legte Berufung ein.The Wronged Man, Washington Post, 29. November 2006 Al-Masri konnte 2005 in die USA einreisen, um dort dem Beginn des Berufungsprozesses beizuwohnen und Interviews zu geben. Die Berufung wurde Anfang März 2007 abgewiesen.Linda Greenhouse, in New York Times: Supreme Court Refuses to Hear Torture Appeal , 10. Oktober 2007 (online), abgerufen am 3. April 2009.

Nachdem im Dezember 2005 bekannt wurde, dass bundesdeutsche Behörden sowie der damalige Innenminister Otto Schily frühzeitig informiert waren, erregte der Fall öffentliches Interesse in Deutschland und auch in den USA. Spekulationen über eine Beihilfe deutscher Behörden bei der Verschleppung al-Masris erhielten auch durch dessen Aussage Nahrung, bei seiner Vernehmung sei ein deutschsprachiger Bundesnachrichtendienst-Ermittler anwesend gewesen, der sich „Sam“ genannt habe. Al-Masri sagte aus, diesen anhand eines Fotos der Online-Zeitung Saar-Echo als Beamten des Bundeskriminalamts und ehemaliges Mitglied der Mehlis-Kommission identifiziert zu haben. Der Beschuldigte bestritt, „Sam“ zu sein, erklärte, er sei zu dem damaligen Zeitpunkt im Urlaub gewesenGermany Weighs if It Played Role in Seizure by U.S., The New York Times, 21. Februar 2006 und erwirkte später eine Gegendarstellung, in der er erklärte, niemals in Afghanistan, sondern zu dem angegebenen Zeitpunkt „nachweislich in Deutschland im Dienst“ gewesen zu sein., fairpress.biz Die Münchner Staatsanwaltschaft ging noch anderen Spuren zu „Sam“ nach, verdächtigt wurden auch konkret Angehörige der CIA.Sind Sie Sam?, Stern, 19. April 2006

Al-Masri schilderte 2006 seine Erfahrungen vor dem Bundestags-Ausschuss zur Untersuchung von BND-Aktivitäten im Irak und CIA-Flügen im Inland. Dort herrschte die einhellige Meinung, dass ihm Unrecht geschehen sei, aber Uneinigkeit zu der Frage, welche Rolle deutsche Behörden dabei gespielt haben und wie weiter untersucht werden soll.Al Masris Aussagen spalten Untersuchungsausschuss (tagesschau.de) (tagesschau.de-Archiv)

Im Januar 2006 erlaubte das Amtsgericht München die Überwachung des Telefonanschlusses von al-Masris Rechtsanwalt. Das Gericht ging davon aus, dass eventuell die Täter der Entführung telefonisch mit al-Masri oder dem Anwalt in Verbindung treten könnten. Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts, welches die Anordnung bestätigt hatte, erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob im Beschluss vom 30. April 2007 – 2 BvR 2151/06 – die Entscheidungen auf, da sie den Rechtsanwalt in seinen Rechten (Fernmeldegeheimnis / Berufsausübung) verletzen.

Ende Januar 2007 erließ das Amtsgericht München Haftbefehle gegen 10 CIA-Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, an al-Masris Entführung nach Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Ihnen wurden Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Bundesjustizministerium gab die Haftbefehle zur internationalen Fahndung frei. Die damalige US-Regierung protestierte dagegen und versuchte erfolglos, die internationale Fahndung zu verhindern.