Ein vernetztes Auto ist ein Fahrzeug, das über das Internet mit anderen Fahrzeugen und der Umwelt verbunden ist und in alle Richtungen kommunizieren kann.

Definition Eine Legaldefinition oder eine allgemein anerkannte Definition der deutschen bzw. englischen Begrifflichkeiten „vernetztes Fahrzeug“ bzw. „connected car“ gibt es derzeit noch nicht.

In der Zeitschrift Recht der Datenverarbeitung wird das vernetzte Auto wie folgt definiert: „Das Automobil der Zukunft ist ein rollender Computer, der mit der Umwelt, der Infrastruktur und dem Internet vernetzt ist. Hiermit verbunden ist die Preisgabe einer Vielzahl personenbezogener Daten.“

In der Zeitschrift Kriminalistik wie folgt: „Die Ausstattung eines Fahrzeugs mit mindestens einem Modul, welches die diversen Sensoren und/oder Speicherkapazitäten im Fahrzeug mit mindestens einem anderen Gerät, Netzwerk oder Dienst außerhalb des Fahrzeugs verbindet. Dies schließt Verbindungen zum Internet, zu anderen Fahrzeugen (Car-to-Car), zu Häusern (Car-to-Home), zum Hersteller oder anderen Firmen (Car-to-Enterprise) oder zu anderen Infrastrukturkomponenten (Car-to-X) mit ein.“ Eigenschaften des vernetzten Autos in der Gegenwart und Zukunft Bordcomputer, Assistenz- und Sicherheitsfeatures als Fahrzeugelektroniken (z. B. Antiblockiersystem, Elektronisches Stabilitätsprogramm, Einparkhilfen) und Rückfahrkameras sind schon heute integrierte Bestandteile des Autos. Darüber hinaus werden beispielsweise durch das On-Board-Diagnose (OBD) Fahrzeugsystem schon heute Daten gesammelt, die bisher als Informationsquelle für Werkstätten dienen. Entwickelt und eingeführt wurde das OBD zur Überwachung abgasrelevanter Komponenten.

Demnach ist das vernetzte Auto schon jetzt kein Phänomen der Zukunft mehr. Denn schon heute wird durch den Einbau einer SIM-Karte im Fahrzeug die Möglichkeit geschaffen, Verbindungen für Daten- und Sprachkommunikation zu konstruieren und zudem den Fahrer durch Fahrerassistenzsysteme zu entlasten. Der Einsatz von Sensorik und die Erfassung und Auswertung von Daten durch den Bordcomputer fallen in den Bereich der internen Vernetzung. Die externe Vernetzung des Automobils zeichnet sich durch die Verwendung von Telekommunikations- und Telemediendiensten während der Fahrt aus.Hansen: „Das Netz im Auto & das Auto im Netz.“ 2015, S. 367. Dazu gehören beispielsweise Navigationsdienste, standortbezogene Dienste und die Verknüpfung des Autos mit Mobilfunkgeräten.Hornung: „Verfügungsrechte an fahrzeugbezogenen Daten.“ 2015, S. 359.

Zukünftig wird sich das vernetzte Auto zum autonomen Fahrzeug (Selbstfahrendes Kraftfahrzeug) weiterentwickeln. Entsprechende Prototypen existieren bereits heute schon. Unabhängig davon wird die Vernetzung des Autos mit der Umwelt zunächst noch stärker ausgebaut werden. Informations- und Kommunikationstechnik verschmelzen immer mehr mit der Automobiltechnik und bilden somit eine Einheit. Fahrzeuge sollen sowohl untereinander kommunizieren („Car-2-Car“) können, als auch mit ihrer Umgebung („Car-2-X“). Die Kommunikation mit der Umgebung kann beispielsweise über die Infrastruktur erfolgen. Durch die Sammlung der Daten sollen frühzeitige Warnungen vor Glatteis, Staus oder anderen Hindernissen ermöglicht werden und dadurch der Straßenverkehr sicherer und zügiger gestaltet werden.

Im Innenraum des Fahrzeuges sollen die Daten über Sensoren, Kameras, Mikrofone, Sitzbelegungs- und Temperaturfühler gesammelt werden. Es ergeben sich somit Informationen und Meldungen über Vorgänge, Ereignisse, Fahrer und Mitfahrer. Daten über die Umgebung des Fahrzeuges sollen über Sensoren, Kameras, Infrarot und Ultraschall zusammengetragen werden. Diese geben Informationen z. B. über die Außentemperatur und andere Wetterphänomene und sollen ebenfalls zur Sicherheit beitragen. Gleichzeitig sorgen z. B. GPS-Systeme dafür, dass durchgängig der Standort und die Route des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt werden können.Roßnagel: „Grundrechtsausgleich beim vernetzten Automobil.“ 2015, S. 354. Diese unterschiedlichsten Sensoren erzeugen qualitativ hochwertige Datenströme, da sie unmerklich und allgegenwärtig erhoben werden können.Volker Lüdemann: Connected Cars. In: ZD 06/2015, S. 247–254. Werden sie gebündelt, können sie detaillierte Einblicke in das Fahrverhalten und in die Privatsphäre ermöglichen.Harald Kaiser: Datenerfassung im Auto, Spione an Bord Stern. Abgerufen am 16. Juli 2016

Datenkategorien Die gesammelten Daten des vernetzten Autos können unter verschiedenen Aspekten eingeordnet werden. Eine Differenzierung nach signifikanten Bereichen induziert eine mögliche Einteilung in folgende Datenkategorien: fahrzeugbezogene Daten, direkte insassenbezogene Daten, umweltbezogene Daten und drittanbieterbezogene Daten.

Fahrzeugbezogene Daten Direkt insassenbezogene Daten Grunddaten Modell Kennzeichen Fahrzeug-Identifizierungsnummer aktuelle Position / Positionsveränderungen Geschwindigkeit Beschleunigungs- und Bremsvorgänge Zustand des Fahrzeugs Batterie Bremsen und andere Komponenten Identifizierungsinformationen Pin / Passwörter biometrische Daten Hardware-Token Kreditkarteninformationen

persönliche Vorlieben Sitzeinstellungen Temperatur Radiosender

Angaben über das Verhalten Fahrverhalten Interessen der Mitfahrer Ton- oder Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum

körperlich-geistige Verfassung Reaktionszeiten Müdigkeit Alkohol- oder Drogenkonsum Umweltbezogene Daten Drittanbieterbezogene Daten andere Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge Fahrradfahrer E-scooter-Fahrer Fußgänger

Verkehrsinfrastruktur Verkehrsschilder Straßenzustand

Verkehrsvorfälle Unfälle Staus

Umgebungsmerkmale Geschäfte Sehenswürdigkeiten Veranstaltungen

Wetter Daten, die sich aus Verträgen mit Dritten, d. h. mit anderen als den Kfz-Herstellern, ergeben Anbieter von Navigationsdiensten Mobilfunk Internet-Apps Kfz-Versicherungen

Mögliche Verwendung der erfassten Daten Es gibt eine Vielzahl an Personen und Unternehmen, die ein Interesse an den erfassten Daten des vernetzten Autos aus verschiedenen Gründen haben.

So existiert ein gemeinsames Vertriebssystem von Herstellern, Vertragshändlern und Vertragswerkstätten, dem spezialisierte Dienstleistungen bezogen auf bestimmte Kraftfahrzeugmarken zugeordnet werden. Daher interessieren sich diese Instanzen für die gesammelten Daten des vernetzten Autos sowohl um die Fahrzeuge zu verbessern als auch um Gewährleistungsfälle zu prüfen, Fahrzeugfehler zu entdecken, Fahrzeugwartungen zu gewährleisten und um Dokumentationen bzw. Beweismaterialien für Vorfälle bezüglich der Produkt- und Vertragshaftung zu ermöglichen.

Durch die genaue Definition des Problems auf der Basis der gesammelten Daten des Bordsystems werden unabhängige Werkstätten und Pannendiensten in die Lage versetzt, exaktere sowie gründlichere Reparaturen durchzuführen.

Eigentümer von Dienstwagen, Flottenmanager, Autovermietungen und Carsharing-Unternehmen sind weitere potenzielle Interessenten. Diese können durch die Daten des vernetzten Fahrzeugs Kenntnisse über Aufenthaltsort, Beschaffenheit des Fahrzeuges und Fahrweise des Fahrers erhalten.

Weitere potenzielle Datenbezieher können Versicherungen sein, die sich unter dem Aspekt „Pay as you drive“ (Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags in Abhängigkeit von der Fahrweise des Fahrers) für die Informationen aus dem vernetzten Auto interessieren. Auch können die Daten des vernetzten Autos für staatliche Stellen wie die Polizei und Gerichte von Bedeutung sein, wenn z. B. Verkehrsverstöße oder Unfälle aufgeklärt werden sollen.Roßnagel: „Grundrechtsausgleich beim vernetzten Automobil.“ 2015, S. 355 f.

Betroffene Personen Durch die Vernetzung des Autos werden Daten verschiedener Personengruppen erfasst und verwendet.

In erster Linie werden Daten über den Halter des Autos zusammengetragen. Der Halter eines Kfz ist in der Regel der Käufer und Eigentümer. Bei Leasing oder Eigentumsvorbehalt (Deutschland) wird der Besitzer des Kfz als Halter bezeichnet.

Daten werden auch über den Fahrer des vernetzten Autos gesammelt, der nur zum Teil identisch mit dem Halter ist. So sind über die alternierenden Nutzer innerhalb von Familien, Unternehmen, Autovermietungen oder beim Carsharing gleichzeitig mehrere Personen beteiligt und betroffen.

Unter bestimmten Umständen können auch Daten über Beifahrer bzw. Mitfahrer gesammelt werden. Gleiches gilt für Dritte außerhalb des Fahrzeugs zum Beispiel, wenn Dashcams verwendet werden.Roßnagel: „Grundrechtsausgleich beim vernetzten Automobil.“ 2015, S. 355.

Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anmerkung: Für Multimediaanwendungen im vernetzten Auto, welche regelmäßig Telemedien sein werden, ist das TMG einschlägig. Bei Telekommunikationsdiensten gilt vorrangig das TKG. Für Inhaltsdaten bleibt es bei der Anwendbarkeit des BDSG.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten Das BDSG findet nur Anwendung, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) a.F. Die reine Speicherung von Daten in der Elektronik des Fahrzeugs wäre also unproblematisch, deren Verarbeitung ist datenschutzrechtlich bereits problematisch. Unter Erhebung fällt das Auslesen der Daten sowie eine Vernetzung der Elektronik.Das vernetzte Auto als Herausforderung für den Datenschutz. Michael Kamps. Abgerufen am 10. Juli 2015. S. 18.

Persönliche Daten / Personenbezogene Daten Im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung findet das einfachgesetzliche Datenschutzrecht nach § 1 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BDSG weiter immer dann Anwendung, wenn personenbezogene Daten vorliegen.Hornung: „Verfügungsrechte an fahrzeugbezogenen Daten.“ 2015, S. 364. „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ Im Grunde können alle Daten personenbezogen oder personenbeziehbar sein, ebenso wie Fahrer, Eigentümer, Halter, Insassen und Personen außerhalb des Fahrzeugs betroffen sein können.Hornung: „Verfügungsrechte an fahrzeugbezogenen Daten.“ 2015, S. 361. Ob die Daten als personen- oder fahrzeugbezogene Daten bewertet werden, ist letztlich abhängig von der erhebenden Stelle. Hat diese Stelle Zusatzinformationen, sodass die Daten dadurch einer bestimmten Person zugeordnet werden können, handelt es sich um personenbezogene/personenbeziehbare Daten. Ohne derartige Zusatzinformationen wäre der Personenbezug nicht gegeben. Als ein Beispiel wäre die Kfz-Werkstatt zu nennen, welche entsprechende Daten zwecks Diagnose ausliest und gleichzeitig Informationen über den Fahrzeughalter besitzt.

Stellen Daten weder direkt noch indirekt einen Bezug zu einer bestimmten Person her, fallen diese nicht unter das BDSG und dürfen frei erhoben und genutzt werden. Ein Beispiel dafür wäre, wenn Daten mehrerer Endgeräte so zusammengefasst werden, dass der einzelne Datensatz nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft auf eine bestimmte Person bezogen werden kann. Die Daten wären somit anonymisiert. Eine weitere Möglichkeit stellt die Pseudonymisierung dar.

Erlaubnis durch gesetzliche Vorschrift oder Einwilligung Darüber hinaus muss das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beachtet werden. Demnach ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, sofern keine gesetzliche Vorschrift dieses erlaubt bzw. anordnet oder der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Die verantwortliche Stelle muss also mittels Gesetz dazu bemächtigt sein die Daten zu erheben oder über eine Einwilligung der Betroffenen verfügen. Ist dies nicht der Fall drohen hohe Bußgelder, verwaltungsrechtliche Sanktionen oder auch Schadensersatzansprüche der Betroffenen (§§ 7, 38, 43 BDSG).