Treaty of Neuilly, Article 179, Annex, Paragraphe 4 (Interpretation) ist der Name einer Entscheidung des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 12. September 1924.
Sachverhalt In diesem Fall hatte sich der Gerichtshof mit der Frage der Interpretation des Vertrags von Neuilly-sur-Seine auseinanderzusetzen. Bulgarien legte dem Gerichtshof die Frage vor, wie der letzte Satz des ersten Unterabsatzes von Paragraph 4 des Anhangs zu Abschnitt IV Teil IX des Vertrages auszulegen sei. Dieser lautet
Der Gerichtshof sollte diesbezüglich über zwei Fragen entscheiden. Zum einen ging es Bulgarien darum, ob von dem Text auch solche Ansprüche erfasst sein sollen, die außerhalb des bulgarischen Hoheitsgebiets, wie es zum 1. Oktober 1915 bestanden hat, entstanden sind, insbesondere in den von Bulgarien nach Eintritt in den Ersten Weltkrieg besetzten Gebieten. Zum anderen sollte das Gericht klären, ob Paragraph 4 auch als Grundlage für Schadenersatzansprüche herangezogen werden kann, die auf Deportationen, Misshandlungen, Internierungen oder Ähnlichem beruhen.
Die Entscheidung Der Gerichtshof, besetzt mit Bernard Loder als Vorsitzendem, Max Huber und André Weiss als Beisitzer und Åke Hammarskjöld als Urkundsbeamter, entschied, dass Paragraph 4 des Anhangs auch Ansprüche erfasst, die außerhalb des bulgarischen Hoheitsgebiets in den Grenzen vom 1. Oktober 1915 entstanden sind und das darüber hinaus nicht nur Schadenersatz für solche Taten verlangt werden kann, die Güter, Rechte und Interessen beeinträchtigen, sondern auch solche Taten von der Vorschrift erfasst sind, die den Betroffenen in seiner Person verletzen.Seite 9 der Entscheidung
Literatur
Weblinks Volltext der Entscheidung auf worldcourts.com
Einzelnachweise
Kategorie:Entscheidung des Ständigen Internationalen Gerichtshofs