Diese Liste enthält zeitlich geordnet bekannte Fälle von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung. Zusätzlich werden kontroverse Fälle aufgeführt, in denen ein Fehlurteil nicht offiziell bestätigt wurde, an der Richtigkeit des Urteils jedoch durch Experten in der Öffentlichkeit erhebliche Zweifel geäußert wurden.

Bekannte Justizirrtümer Bis 1950 Josef Jakubowski wurde 1926 in Mecklenburg für einen Mord hingerichtet, den er nicht begangen hatte. Der wirkliche Täter legte zwei Jahre später ein Geständnis ab. Johann Evangelist Lettenbauer wurde 1947 vom Landgericht Lindau wegen Mordes an seiner Tochter und seinem Enkel verurteilt. Daraufhin war er 18 Jahre eingesperrt, zunächst 10 Jahre im Zuchthaus, dann in einer Heil- und Pflegeanstalt sowie in einem Altersheim. Im März 1965 wurde der Fall nach einer neuen Zeugenaussage neu aufgerollt und gegen den teilweise geständigen Haupttatverdächtigen Manfred Jung ermittelt. 1965 wurde Lettenbauer in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Kempten wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Hans Burkert saß sechs Jahre in Haft, nachdem er 1947 vom Landgericht Weiden wegen Totschlags zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Der Hauptbelastungszeuge war sich sicher, Burkert bei dem Mord im Mondschein erkannt zu haben. 1952 wurde Burkert in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Dazu hatten vier Gutachten geführt, die es infolge von schlechten Sichtverhältnissen am Tatort und der stark eingeschränkten Sehfähigkeit des Belastungszeugen für ausgeschlossen hielten, dass dessen Aussage belastbar sei. In einem psychologischen Gutachten wurde zudem der Belastungszeuge als wichtigtuerisch, eigenwillig und unglaubwürdig bezeichnet. In dem Hauptprozess hatte Burkerts Verteidiger bereits entsprechende Beweisanträge gestellt (Gutachten), die vom Gericht allerdings abgelehnt worden waren.Mord im Mondlicht neu aufgerollt. Oberpfalznetz.de, 31. Mai 2011Unschuldig verurteilt. In: Hamburger Abendblatt, 17. Oktober 1961 Arthur Meinberg wurde 1950 in einem Indizienprozess vom Landgericht Siegen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 1968 wurde die Vollstreckung der Strafe ausgesetzt, nachdem sein Ex-Arbeitgeber Privatdetektive mit neuen Recherchen beauftragt hatte. Diese hatten eine Zeugin ermittelt, die Meinberg zum Tatzeitpunkt zwei Kilometer vom Tatort entfernt gesehen hatte. 1970 wurde Meinberg in einem Wiederaufnahmeverfahren nachträglich freigesprochen.Glänzendes Blut – Nach 20 Jahren: Meinberg wurde freigesprochen. In: Die Zeit, Nr. 19/1970.Eine Frau führte Arthur Meinberg ins Leben zurück. In: Hamburger Abendblatt, 2. Mai 1970.

1951 bis 1980 Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen 1953 angeblich begangenen Mord bei Offenburg unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969 freigesprochen wurde. Maria Rohrbach wurde 1958 in einem Indizienprozess vom Landgericht Münster zu lebenslangem Zuchthaus wegen Mordes an ihrem Ehegatten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, ihn über einen längeren Zeitraum vergiftet und dann ermordet zu haben. Aber sie legte trotz intensiver polizeilicher Verhöre kein Geständnis ab. Deshalb unterstellte ihr der Vorsitzende Richter, sie schweige nur, um sich nicht selbst durch Widersprüche zu belasten – wodurch er die Unschuldsvermutung zu ihren Gunsten von vornherein ausschloss. Doch im Sommer 1959 wurde der Kopf des Ehemannes, von dem man annahm, sie habe ihn im heimischen Ofen verbrannt, in einem ausgetrockneten Tümpel gefunden. In dem Wiederaufnahmeverfahren, das Anfang Mai 1961 begann, deckte ein neuer Sachverständiger erhebliche Fehler bei der Durchführung des ersten Gutachtens auf. Daraufhin wurde Maria Rohrbach Ende Juni 1961 wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. Adolf Scharnowsky, 1959, Tatvorwurf: Mord, Landgericht Lübeck, Urteil: lebenslängliche Haft, verbüßte Haft: 14 Jahre und 7 Monate, in einem Wiederaufnahmeverfahren nachträglich freigesprochenAdolf Scharnowsky beteuert: „Nur der Mörder weiß, daß ich unschuldig bin“. In: Hamburger Abendblatt, 6. Mai 1975 Eva Mariotti wurde im März 1964 vom Landgericht Hamburg wegen gemeinsamen Raubmordes an der Zahnarztwitwe Maria Moser im Jahre 1946 zu lebenslangem Zuchthaus und Ehrverlust verurteilt. Der Prozess war neu anberaumt worden, nachdem das erste Verfahren im Juli 1963 ausgesetzt worden war. Nach einem Revisionsantrag der Verteidigung hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Dezember 1964 auf. Ende März 1965 begann ein dritter Prozess. Nachdem sie sich zuvor in Widersprüche verwickelt hatte, beteuerte die Angeklagte in diesem Prozess ihre Unschuld und verweigerte im Übrigen auf Anraten ihres Verteidigers jede Aussage. Der anklagende Oberstaatsanwalt beschuldigte sie deshalb mit den Worten, sie habe „etwas Furchtbares zu verschweigen“. Doch vor seiner Antragstellung am folgenden Tag ergriff der anwesende Generalstaatsanwalt das Wort und wies darauf hin, dass jeder Angeklagte das Recht hat zu schweigen. Danach führte der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer unter anderem aus, es hätten sich keine zweifelsfreien Schuldbeweise ergeben. Im Juli 1965 wurde Eva Maria Mariotti aufgrund gravierender Widersprüche in den Aussagen ihres vermeintlichen Komplizen freigesprochen. Klaus Peter Löser, ab 1965 über 18 Jahre hinweg in der geschlossenen Forensischen Psychiatrie in Marburg, nachdem er in einem von Gewalt geprägten Elternhaus der Mutter Schläge versetzt hatte. Ihm wurden in der Psychiatrie gegen seinen Willen ständig hohe Dosierungen an Psychopharmaka verabreicht. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wurde später zur Zahlung von 500.000 DM Schmerzensgeld an Löser verurteilt.Klaus-Peter Löser geht jetzt vor Gericht. Zeit Online, 8. Juni 1990Hin zum Schwachsinn. Focus, 24. Juli 19953245 Tage Zwangsunterbringung in der Marburger Psychiatrie. Deutsche Welle, TV-Magazin „Boulevard Deutschland“. Holger Gensmer, 1971, Tatvorwurf: Mord und Unzucht mit einem Kind, Landgericht Hamburg, Urteil: lebenslängliche Haft, verbüßte Haft: 16 Jahre, in einem Wiederaufnahmeverfahren nachträglich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.Der Richter, der das „Lebenslang“ verhängte. In: Hamburger Abendblatt, 9. Dezember 1987Vom leichtfertigen Umgang mit dem Geständnis. In: Die Zeit, Nr. 16/1987 Vera Stein, bürgerlich Waltraud Storck, wurde ab 1974, auf Beschluss verschiedener Gerichte (darunter das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen), ohne hinreichende Diagnose und gegen ihren Willen, jahrelang in geschlossenen psychiatrischen Anstalten festgehalten und mit Psychopharmaka behandelt. Dabei wurde normales pubertäres Verhalten und die Folgen einer Polio-Infektion als Hebephrene Schizophrenie fehldiagnostiziert. Ihr Vater war treibende Kraft bei den vielen stationären Zwangseinweisungen zwischen 1974 und 1979, sogar noch nachdem Stein (Storck) die Volljährigkeit erreicht hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 2005, dass ihre Unterbringung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellte.

1981 bis 1990 Gabriele Gottwald, Bundestagsabgeordnete, wurde 1984 wegen Beleidigung verurteilt, weil sie von einem Polizisten zu Unrecht beschuldigt worden war. Der Polizist gestand 2008 seine Falschbeschuldigungs-Tat. Michael Mager saß sechs Jahre wegen Mordes an einer Rentnerin im Gefängnis. Nach stundenlangen Verhören hatte Mager den Mord Ende 1983 gestanden. Kurze Zeit später widerrief er allerdings sein Geständnis. 1995 gestand der wahre Täter, Thomas Rung, schließlich den Mord an der Rentnerin im Jahre 1983. Mager wurde 1996 in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Berlin nachträglich freigesprochen. Wolfgang J. wurde vom Landgericht Koblenz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er 1985 eine Schülerin vergewaltigt und ermordet haben soll. Er saß dafür 29 Monate in Untersuchungshaft. Eine DNA-Analyse, um die er selbst kämpfen musste, brachte dann die Wahrheit ans Licht. Die Zeugenaussagen, die ihn in Haft brachten, stellten sich als falsch heraus. Diese waren ein Racheakt der Familie seiner Lebensgefährtin, nachdem Wolfgang J. deren Onkel wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner Partnerin angezeigt hatte. J. wurde 1988 freigesprochen.Südwestdeutsche Zeitung, 11. Juni 2003Südwestdeutsche Zeitung, 5. September 2003 Richard Simmons, 1986, Tatvorwurf: Vergewaltigung und Mord, Landgericht Bielefeld, Urteil: 15 Jahre Haft, verbüßte Haft: 8,5 Jahre. Eine nachträgliche DNA-Analyse ergab, dass er nicht der Täter gewesen sein konnte. Simmons wurde 1994 in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld nachträglich freigesprochen.Wie Richard Simmons um seine Unschuld kämpft. In: Welt am Sonntag 17. Februar 2002Brite achteinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis – Ein verpfuschtes Leben. In: Hamburger Abendblatt, 25. Februar 1994Lippische Landeszeitung, 26. Februar 2002 Bernd Herborth wurde 1989 vom Landgericht Paderborn zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter. Grundlage dafür war ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das die 8-jährige Tochter als glaubwürdig einstufte. Herborth verlor dadurch seine Anstellung als Realschullehrer und seine Familie. Wegen erwiesener Unschuld wurde er 1996 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.Justizirrtum – Lange Leidenstour. Focus, 1. April 1996

1991 bis 2000 Anton Windhager saß infolge einer Falschaussage eines 13-jährigen Mädchens drei Jahre und vier Monate unschuldig im Gefängnis. Er war 1993 vom Landgericht Weiden wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Ein Wiederaufnahmeantrag scheiterte 1994. Windhagers Anwalt warf den Ermittlern und dem Gericht eklatante Fehler vor. So war dem Mädchen bereits vor der Gegenüberstellung ein Foto von Windhager gezeigt worden. Überdies hätte die mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten beauftragte Gutachterin besser befragt werden müssen, zumal diese später einräumte, dass das Mädchen den Täter verwechselt haben könnte. 1999 erfuhr Windhager, dass das inzwischen erwachsene Mädchen seine frühere Aussage widerrufen hatte. Nicht Windhager (genannt Toni) habe sie vergewaltigt, sondern der damalige Freund ihrer Mutter. Weil er ihr mit Gewalt gedroht habe, falls sie die Wahrheit sagen sollte, erfand sie den „Toni aus dem Nachbarort“. Ende 2000 wurde Windhager nachträglich freigesprochen.Unschuldig hinter Gitter. In: Welt am Sonntag, 14. April 2002Bild am Sonntag, 14. April 2002, Seite 16 Oberpfalznet.de vom 17. April 2002 Adolf S. wurde 1995 vom Landgericht Osnabrück wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner Tochter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. 1996 wurde auch der Onkel der Tochter, Bernhard M., wegen des gleichen Vorwurfs zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Es gab keine Geständnisse, Zeugenaussagen von Dritten oder andere Beweise – nur die Beschuldigungen eines 18-jährigen Mädchens, das sich später als psychisch krank herausstellte. Überdies wurde ein Gutachten vom Gericht ignoriert, ebenso wie gewichtige Indizien, z. B. ein noch intaktes Hymen der 18-Jährigen. Nach vollständiger Verbüßung der Haftstrafen konnte die Gerichtsreporterin Sabine Rückert ein Wiederaufnahmeverfahren erwirken. Dieses endete mit Freisprüchen für beide. Donald Stellwag saß acht Jahre wegen eines von ihm nicht begangenen Bankraubs mit Geiselnahme im Gefängnis. Zu seiner Verurteilung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 1995 ein fehlerhaftes Anthropologisches Vergleichsgutachten des Sachverständigen Cornelius Schott geführt. Nach Verbüßung seiner Haft wurde der wahre Täter des Bankraubs gefasst, der dazu ein Geständnis ablegte.