Abū ʿUthmān ʿAmr ibn ʿUbaid (, geboren 699 in Basra; gestorben 761 in Marrān in der Nähe von Mekka) war ein islamischer Theologe und Hadith-Überlieferer, der der Qadarīya zugerechnet wird und neben Wāsil ibn ʿAtā' als einer der Begründer der Muʿtazila gilt. Zu Anfang der Abbasidenzeit hatte er eine sehr zahlreiche Gefolgschaft. ʿAmr stand in einem Näheverhältnis zu dem Kalifen al-Mansūr, wurde aber von diesem verdächtigt, einen Aufstand gegen ihn vorzubereiten.
Herkunft ʿAmr war Klient der Familie ʿArāda, die zu der Balʿadawīya-Untergruppe des Hanzala-Zweigs des arabischen Stammes Tamīm gehörte.Vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taʾrīḫ Baġdād. 1997, Bd. XII, S. 164. Seine eigene Familie stammte aus der Region Kabul im heutigen Afghanistan. Sein Großvater Bāb war dort gefangen genommen worden, als die Muslime unter ʿAbdallāh b. Samura zwischen 663 und 665 Kabul erobert hatten, und war nach Basra verbracht worden. ʿAmrs Vater ʿUbaid, der von seiner Ausbildung her Weber war, diente unter al-Haddschādsch ibn Yūsuf als Polizist in Basra.Vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taʾrīḫ Baġdād. 1997, Bd. XII, S. 165.
Leben Unter den späten Umaiyaden ʿAmr erlernte wie sein Vater den Weber-Beruf und machte dadurch wahrscheinlich schon früh die Bekanntschaft des gleichaltrigen Wāsil ibn ʿAtā', der in Basra seinen Lebensunterhalt als Garnhändler verdiente. Ihre enge Beziehung schlug sich auch darin nieder, dass Wāsil ʿAmrs Schwester heiratete. ʿAmr gehörte dem Lehrzirkel von al-Hasan al-Basrī an und interessierte sich für Kalām.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 4. Nach al-Hasans Tod im Jahre 728 scheint ʿAmr mit Qatāda ibn Diʿāma (gest. 735) um die Führung des Lehrzirkels gerungen zu haben. Nachdem er diesen Streit verloren hatte, schloss er sich Wāsil ibn ʿAtā' an. Auf dogmatischer Ebene vertraten die beiden ursprünglich unterschiedliche Ansichten. Wāsil soll aber ʿAmr in einem langen Streitgespräch zu seiner eigenen Lehre von dem Zwischenstatus (al-manzila baina l-manzilatain) des Todsünders bekehrt haben.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 255, Bd. V, S. 140–142. Der Bruch mit den anderen Schülern von al-Hasan al-Basrī ging so weit, dass ihn einige von ihnen nicht mehr grüßten.Vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taʾrīḫ Baġdād. 1997, Bd. XII, S. 171. 744 äußerte sich ʿAmr sehr lobend über den qadaritisch ausgerichteten umaiyadischen Kalifen Yazīd III. Auch soll er seine Leute dazu aufgefordert haben, zu dessen Unterstützung auszuziehen.Vgl. Madelung: Der Imam al-Qāsim ibn Ibrāhīm. 1965, S. 37. Nach dem Tod von Wāsil im Jahre 749 trat ʿAmr an dessen Stelle als Führer der von ihm begründeten Bewegung.
Zwar arbeitete ʿAmr als Weber, doch lebte er vor allem von der Miete eines Hauses, in dem Palmblattflechter (ḫauwāṣūn) lebten. Daraus bezog er ein Einkommen von monatlich einem Dinar.Vgl. ʿAbd al-Ǧabbār: Faḍl al-iʿtizāl. 1974, S. 248. Bezeugt ist außerdem, dass ʿAmr ibn ʿUbaid schon vor dem Sturz der Umaiyaden zu Abū Dschaʿfar, dem späteren abbasidischen Kalifen al-Mansūr, in Beziehung stand und Einfluss auf seine Ansichten hatte.Vgl. Madelung: Der Imam al-Qāsim ibn Ibrāhīm. 1965, S. 36 und G. van Vloten: "Zur Abbasidengeschichte" in Zeitschrift der Morgenländischen Gesellschaft 52 (1898) 213-226, hier S. 225f. Wenn Abū Dschaʿfar nach Basra kam, stieg er bei ʿAmr ibn ʿUbaid ab, wobei dieser für seine Kosten aufkam und ihm Wohltaten erwies.Vgl. ʿAbd al-Ǧabbār: Faḍl al-iʿtizāl. 1974, S. 247.
Während der Herrschaft von al-Mansūr ʿAmrs Gefolgschaft wuchs in der frühen Abbasidenzeit beträchtlich. Verschiedene Quellen berichten davon, dass 30.000 Menschen auf seinen Befehl hörten.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 288. Abū Dschaʿfar al-Mansūr hielt nach seinem Herrschaftsantritt im Jahre 754 das freundschaftliche Verhältnis zu ihm aufrecht.Vgl. Madelung: Der Imam al-Qāsim ibn Ibrāhīm. 1965, S. 38. Allerdings wurde ʿAmr auch von den alidischen Thronprätendenten umworben. ʿAbdallāh, der Vater von Muhammad an-Nafs az-Zakīya, schrieb einen Brief an ʿAmr und versuchte, ihn für die Sache der Aliden zu gewinnen.Vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taʾrīḫ Baġdād. 1997, Bd. XII, S. 167. Außerdem gab es Gerüchte, dass ʿAmr einen Aufstand gegen al-Mansūr vorbereite. Möglicherweise war an den Gerüchten etwas dran, denn es wird überliefert, dass ʿAmr den Qādī von Kufa Ibn Schubruma (gest. 761) zum Dschihad aufforderte und dies mit dem Gebot des Amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿan al-munkar begründete.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 286.
Al-Mansūr machte sich wegen dieser Aufstandsgerüchte große Sorgen und fürchtete einen Abfall von Basra und mehreren anderen Provinzen seines Reiches.Vgl. ʿAbd al-Ǧabbār: Faḍl al-iʿtizāl. 1974, S. 246. Im Jahre 142 (= 759/60 n. Chr.) reiste er deswegen nach Basra und ließ ʿAmr zu sich kommen, um seine Haltung gegenüber an-Nafs az-Zakīya in Erfahrung zu bringen. ʿAmr ibn ʿUbaid sicherte al-Mansūr seine Neutralität zu und erinnerte ihn daran, dass er das Kämpfen mit dem Schwert nicht befürwortete.Vgl. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taʾrīḫ Baġdād. 1997, Bd. XII, S. 167. Den von ihm geforderten Treueschwur lehnte er jedoch ab, mit dem Argument, dass dem Kalifen, wenn er ihn aus Taqīya angelogen hätte, auch ein Schwur nichts nützen würde, weil er in diesem Falle auch Taqīya üben könnte.Vgl. z. B. al-Ḥimyarī: al-Ḥūr al-ʿīn. 1985, S. 264 und ʿAbd al-Ǧabbār: Faḍl al-iʿtizāl. 1974, S. 246. Möglicherweise fanden noch weitere Begegnungen mit al-Mansūr statt.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 289f. In einer von ihnen war al-Mansūrs Sohn Muhammad, der spätere Kalif al-Mahdī, anwesend war. ʿAmr kritisierte bei dieser Gelegenheit, dass al-Mansūr ihm diesen Thronnamen (al-Mahdī = "der Rechtgeleitete") gegeben hatte.Vgl. z. B. al-Masʿūdī: Murūǧ aḏ-ḏahab. Bd. VI, S. 209f. Aber auch Muhammad an-Nafsīya stand ʿAmr reserviert gegenüber. Abū l-Faradsch al-Isfahānī zitiert ihn mit der Aussage, dass er keinem Mann den Treueid leisten wolle, den er nicht vorher auf seine Redlichkeit hin überprüft habe.Vgl. Abū l-Faraǧ al-Iṣfahānī: Maqātil aṭ-ṭālibīyīn. Ed. as-Saiyid Ahmad Ṣaqar. Manšūrā aš-šarīf ar-Radī, Qum 1416h. S. 187.
ʿAmr starb Anfang des Jahres 144 (= Frühjahr 761 n. Chr.) auf dem Rückweg vom Haddsch auf dem Weg von Mekka nach Basra in dem Ort Marrān, vier Tagesreisen von Mekka entfernt.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 284f. Al-Mansūr soll später an seinem Grab gebetet, für ihn ein Bittgebet gesprochen und ein Trauergedicht rezitiert haben.Vgl. Ibn al-Murtaḍā: Ṭabaqāt al-Muʿtazila. 1961, S. 40f.
Werke ʿAmr ibn ʿUbaid stellte einen Korankommentar zusammen, der auf den Lehren al-Hasan al-Basrīs basierte, der aber weitgehend verloren ist. Er wurde innerhalb der Muʿtazila weitertradiert und noch bis ins frühe 10. Jahrhundert in al-Andalus benutzt.Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 299. Nur ein paar wenige Zitate haben sich in der späteren Tafsīr-Literatur erhalten. Ansonsten soll ʿAmr noch ein Kitāb al-ʿAdl wa-t-tawḥīd ("Buch über Gerechtigkeit und Tauhīd") sowie ein Kitāb ar-Radd ʿalā al-qadariyya ("Buch zur Widerlegung der Qadarīya") verfasst. Auch diese Bücher sind nicht eigenständig erhalten, sondern nur in wenigen Exzerpten in späteren muʿtazilitischen Quellen.
Lehren ʿAmr ist vor allem für seine Lehre vom freien Willen bekannt, die für ihn implizierte, dass der Mensch für seine Handlungen selbst verantwortlich ist und das Gottesurteil über die Taten der Menschen unbedingt gerecht ist.Vgl. dazu auch den Aufsatz von Aydınlı: İlk Mu'tezile'nin özgür irade söylemi. 2002. Ibn Qutaiba (gest. 889) zählte ihn deswegen auch zu den Qadariten.Vgl. Watt/Marmura: Der Islam II. 1985, S. 104f. Im Bereich des Hadith bekämpfte ʿAmr solche Traditionen, die prädestinatianische Ansichten stützten. Dabei stieß er auf den Widerstand solcher Kollegen aus dem Lehrzirkel von al-Hasan al-Basrī, die dessen Erbe anders verstanden und eine solche prädestinatianische Auffassung vertraten. Hierzu gehörten insbesondere Aiyūb Sichtiyānī (gest. 748-49), Yūnus ibn ʿUbaid al-ʿAbdī (gest. 756 od. 757) und ʿAbdallāh ibn ʿAun (gest. 768).Vgl. Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī: Tahḏīb at-tahḏīb. 1907, Bd. VIII, S. 70.ʿAmrs Lehre vom freien Willen hatte auch Einfluss auf sein Verständnis des Korans, dem auf Grund von Sure 85:22 zu seiner Zeit eine göttliche Urschrift auf einer wohlverwahrten Tafel (lauḥ maḥfūẓ) zugeschrieben wurde. ʿAmr meinte, dass die Sünde des Abū Lahab, die in Sure 111:1 erwähnt wird, nicht auf der wohlverwahrten Tafel gestanden haben könnte, weil Abū Lahab sonst nicht für seine Sünden verantwortlich zu machen wäre und Gott den Menschen gegenüber am Jüngsten Tag kein Argument habe, wenn sie Sünder gewesen seien.Vgl. Tilman Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. Orientalisches Seminar Bonn, Bonn, 1975. S. 321–323.
Hinsichtlich der Sündenlehre meinte ʿAmr, dass derjenige Muslim, der große Sünden (kabāʾir) begangen hat, auf der Stufe eines Munāfiq (Heuchler) stehe. Dies begründete er damit, dass in Sure 24:4 diejenigen, die in sündiger Weise ehrbare Frauen in Verruf haben, als Frevler (fāsiqūn) bezeichnet und in Sure 9:67 die Frevler mit den Heuchlern gleichgesetzt werden. Wāsil ibn ibn Atā' soll ihn dann davon überzeugt haben, für den großen Sünder nur den Begriff "Frevler" (fāsiq), weil sich auf ihn alle Muslime einigen können, und zwar sowohl die Charidschiten als auch die Murdschi'iten und Schiiten.Vgl. Ibn al-Murtaḍā: Ṭabaqāt al-Muʿtazila. 1961, S. 37–39. Die Disputationen, die Wāsil ibn ʿAtā' mit ʿAmr hatte, soll er in einem Buch zusammengefasst haben.Vgl. Watt/Marmura: Der Islam II. 1985, S. 215. Unterschiede bestanden zwischen den beiden Männern besonders hinsichtlich der Beurteilung der ersten Kalifen. Während Wāsil ʿUthmān ibn ʿAffān nicht mochte, hatte ʿAmr eine gewisse Vorliebe für ihn und stellte Abū Bakr über ʿAlī ibn Abī Tālib.Vgl. Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. 1. Leiden: Brill 1967. S. 597.
Bekannt war auch ʿAmrs Position hinsichtlich der göttlichen Bestrafung von großen Sündern. ʿAmr vertrat die Auffassung, dass Gott zu einer solchen Bestrafung gezwungen sei, weil er dem Sünder im Koran Bestrafung angedroht habe und ein Bruch des göttlichen Versprechens gemäß Sure 13:31 nicht möglich sei. Als der Philologe Abū ʿAmr ibn ʿAlā' dies mit dem Argument zurückwies, dass die Araber nur dann von Wortbruch sprächen, wenn man etwas Gutes zu tun versprochen habe, hatte ʿAmr dem aber nichts entgegenzusetzen.Vgl. van Ess: Traditionistische Polemik. 1967, arab. Text § 16.
Im Bereich des Fiqh vertrat ʿAmr die Auffassung, dass nur das verboten ist, von dem dies explizit ausgesagt oder nach strenger Methode zu erschließen ist. Aus diesem Grund plädierte er auch für die Erlaubtheit des Dattelweins (nabīḏ).Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft. 1992, Bd. II, S. 302. Seinem Lehrer al-Hasan al-Basrī schrieb er die Aussage zu, dass derjenige, der von Dattelwein betrunken sei, nicht ausgepeitscht werden müsste.Vgl. al-Fasawī: al-Maʿrifa. 1975, Bd. II, S. 260.
Beurteilung durch die Nachwelt