Die im norddeutschen Tiefland gelegene Provinz Pommern war die 1815 nach dem Wiener Kongress aus dem Herzogtum Pommern und dem nordöstlichen Teil der Neumark gebildete Provinz Preußens. Sie bestand aus dem westlich der Oder gelegenen Vorpommern und Hinterpommern. Hauptstadt war Stettin.
Als Landeshymne hatte sich das Pommernlied etabliert. Es entstand um 1850 und geht auf den Theologen und Dichter Adolf Pompe zurück.
Nach der Kapitulation der Wehrmacht wurden die östlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete Pommerns – militärische Sperrgebiete ausgenommen – 1945 seitens der sowjetischen Besatzungsmacht der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. Am 5. Juli 1945 stellte dann die SMAD im Schweriner Grenzvertrag das gesamte Stettiner Gebiet unter polnische Verwaltung.Schweriner Grenzvertrag: Wie Stettin zu Szczecin wurde. Die westlichen Alliierten, die in der Anti-Hitler-Koalition an der Seite der Sowjetunion gekämpft hatten, akzeptierten den Status quo gemäß dem Potsdamer Abkommen.
Der bei Deutschland verbliebene größte Teil Vorpommerns bildet den Ostteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ein kleinerer Teil Vorpommerns um die Stadt Gartz liegt im Land Brandenburg. Hinterpommern einschließlich der westlich der Oder gelegenen – ursprünglich zu Vorpommern gehörenden Städte Stettin und Swinemünde auf Usedom, der Insel Wollin und des sogenannten Stettiner Zipfels – bilden den größten Teil der polnischen Woiwodschaft Westpommern. Der östlichste Teil Hinterpommerns liegt in der Woiwodschaft Pommern.
Gebiet und Einwohnerentwicklung Im Jahr 1905 war die Provinz Pommern 30.120 km² groß und zählte 1.684.326 Einwohner (= 56/km²). Darunter 1.616.550 Evangelische, 50.206 Katholiken und 9960 Juden.Meyers Großes Konversationslexikon. 6. Auflage. 16. Band. Leipzig/Wien 1909, S. 134. Die Provinz zählte damit zu den am dünnsten besiedelten Gebieten Preußens und Deutschlands. Nur Ostpreußen wies eine noch geringere Bevölkerungsdichte auf.
Nachdem aufgrund des Versailler Vertrages von 1919 ein Gebiet von 6,64 km² Größe, das zuvor zu den östlichen Landkreisen Bütow, Lauenburg und Stolp gehört und im Jahre 1910 insgesamt 224 Einwohner aufgewiesen hatte, an die polnische Woiwodschaft Pommerellen abgetreten werden musste, wurde die Fläche der Provinz Pommern, ohne das Stettiner Haff, die Bodden und sonstigen Meeresteile, im Jahr 1925 mit 30.208 km² angegebenDer Große Brockhaus. 15. Auflage. 14. Band, Leipzig 1933, S. 741–744. und die Einwohnerzahl mit 1.878.780.
Im Jahr 1905 lebten in der Provinz 14.162 Personen (0,84 %) mit polnischer und am Lebasee sowie am Garder See insgesamt 310 Personen mit kaschubischer Muttersprache.Meyers Großes Konversationslexikon. 6. Auflage. 16. Band, Leipzig/Wien 1909, S. 134. Zehn Jahre zuvor waren es 9913 (0,66 %) bzw. 704 gewesen, von denen auf die Regierungsbezirke Köslin 5631 (1,01 %), Stettin 3207 (0,43 %) und Stralsund 1075 (0,52 %) entfielen.Siehe Königliches statistisches Bureau (Hrsg.): Statistisches Handbuch für den preußischen Staat. Band III, Verlag des königlichen statistisches Bureaus, Berlin 1898, S. 128 f.
Die Provinz besaß eine winzige Exklave in Mecklenburg, die Säben Dörper (Sieben Dörfer) genannt wurde. Sie bestand zuletzt aus den Gemeinden Pinnow, Rottmannshagen und Zettemin. 1937 wurde sie Mecklenburg zugeschlagen.
Jahr Einwohner 1819 729.834 1846 1.165.073 1871 1.431.633 1880 1.540.034 1890 1.520.889 1900 1.634.832 1905 1.684.326 1910 1.716.921 1925 1.878.780 1933 1.920.897 1939 2.393.844
Geschichte
Durch den Westfälischen Frieden 1648 kam Hinterpommern an Brandenburg und Vorpommern wurde zu Schwedisch-Pommern. Zwar gelang dem brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. 1678 die Eroberung ganz Schwedisch-Pommerns, doch musste er auf Druck Frankreichs im Frieden von Saint-Germain (1679) auf den überwiegenden Teil der eroberten Gebiete verzichten. Nach dem Ende des Großen Nordischen Krieges (1700–1721) kam der Teil Vorpommerns südlich der Peene zu Preußen (Altvorpommern). Bei der territorialen Neuordnung Europas 1815 wurde auch der zuletzt schwedisch gebliebene Teil Vorpommerns mit der Insel Rügen preußisch (Neuvorpommern). Gleichzeitig erhielt Pommern die Kreise Dramburg und Schivelbein sowie die nördlichen Teile des Kreises Arnswalde mit der Stadt Nörenberg von der Neumark, die ansonsten bei der Provinz Brandenburg verblieb.
Während der Weimarer Republik war bei den Wahlen zum Provinziallandtag bis 1929 und den Reichstagswahlen bis 1930 stets die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) stärkste Kraft in Pommern. Diese holte hier ihre reichsweit höchsten Ergebnisse (Reichstagswahl Mai 1924: 49,5 Prozent). Ab 1930 verlor sie jedoch stark zugunsten der NSDAP. Bei der letzten demokratischen Reichstagswahl, im März 1933, erzielten die Nationalsozialisten in Pommern mit 56,3 % nach Ostpreußen den zweitgrößten Stimmenanteil in einem Wahlkreis des Deutschen Reichs. Zusammen mit den Stimmen der DNVP stimmten die Wahlberechtigten zu 73,3 % für rechtsextreme Parteien – der höchste Wert in einem Wahlkreis.Reichstagswahlen, Wahlkreis Pommern. www.wahlen-in-deutschland.de Abgerufen am 11. Januar 2017.
Ab März 1945 wurde Hinterpommern, einschließlich des Gebietes um Stettin, unter vorläufige polnische Verwaltung gestellt, de facto aber administrativ dem polnischen Staat eingegliedert. Die Bewohner wurden vertrieben; das ab 1945 mit Polen besiedelte Hinterpommern gehört seit 1992 auch völkerrechtlich zu Polen. Der verbleibende Teil Vorpommerns wurde 1945 Teil der Sowjetischen Besatzungszone. Mit der Bildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Anfang Juli 1945 endete die Geschichte der preußischen Provinz Pommern. Die DDR erkannte die neue Grenze zu Polen bereits 1950 diplomatisch an, die Bundesrepublik Deutschland indirekt 1972 und endgültig erst mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag.
Die Verwaltungsgliederung in der Provinz Pommern von 1816 bis 1945 mini|hochkant=1.4|Verwaltungsgliederung Pommerns im Jahr 1913: mini|hochkant=1.4|Verwaltungsgliederung Pommerns im Jahr 1939
1816 bestand die Provinz Pommern aus den drei Regierungsbezirken Köslin, Stettin und Stralsund. In der Zeit bis 1945 hat sich die territoriale Verwaltungsgliederung in der überwiegend landwirtschaftlich strukturierten Provinz Pommern wiederholt verändert.
Im 19. Jahrhundert wurden zwei große Kreise aufgeteilt: Der Kreis Lauenburg-Bütow wurde 1846 geteilt in die Kreise Lauenburg i. Pom. und Bütow. Der Kreis Fürstenthum wurde 1872 aufgeteilt in die Kreise Köslin, Kolberg-Körlin und Bublitz.
Während der Weimarer Republik wurden umgekehrt zwei kleine Kreise in größere eingegliedert: Der erst 1872 gebildete Kreis Bublitz wurde 1932 in den Kreis Köslin eingegliedert, wobei die Kreisgrenzen teilweise geändert wurden. 1932 wurde der Kreis Schivelbein in den Kreis Belgard eingegliedert. Ebenfalls 1932 wurde der Regierungsbezirk Stralsund aufgelöst und sein Bezirk dem Stettiner Regierungsbezirk zugeschlagen.
Während der Zeit des Nationalsozialismus fanden umfangreiche Neugliederungen statt. Zum 1. Oktober 1938 wurden die Grenzen der preußischen Provinz Pommern neu gezogen: Die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen wurde aufgelöst und mit ihren meisten Kreisen als neuer Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen mit Sitz in Schneidemühl in die Provinz Pommern integriert. Zusätzlich wurden die Landkreise Arnswalde und Friedeberg (Neumark) aus der Provinz Brandenburg sowie die pommerschen Kreise Dramburg und Neustettin in den neuen Regierungsbezirk eingegliedert.
Eine letzte Änderung ihrer Kreisstruktur erfuhr die Provinz Pommern 1939 mit dem Groß-Stettin-Gesetz: Der Kreis Randow wurde vollständig aufgelöst und seine Gemeinden den umliegenden Kreisen zugeteilt, wodurch vor allem der Stadtkreis Stettin vergrößert wurde (siehe Kreis Randow#Städte und Gemeinden 1939).
Neu gegründete Stadtkreise Außer dem bereits 1816 bestehenden Stadtkreis Stettin entstanden im Laufe der Zeit die folgenden weiteren Stadtkreise:
Name des Stadtkreises Gründungsjahr vorheriger Landkreis Stralsund 1873 Kreis Franzburg-Barth Stolp 1898 Kreis Stolp Stargard 1901 Kreis Saatzig Greifswald 1913 Kreis Greifswald Kolberg 1920 Kreis Kolberg-Körlin Köslin 1923 Kreis Köslin
Verwaltungsgliederung der Provinz Pommern 1945 Mit Stand 1945 war die Provinz Pommern wie folgt gegliedert:
Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen Der Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen bestand aus einem Stadtkreis und acht Landkreisen:
Stadtkreise Schneidemühl
Landkreise Kreis Arnswalde Kreis Deutsch Krone Kreis Dramburg Kreis Flatow Kreis Friedeberg Nm. Netzekreis (Sitz: Schönlanke) Kreis Neustettin Kreis Schlochau
Regierungsbezirk Köslin Der Regierungsbezirk Köslin bestand aus drei Stadtkreisen und zehn Landkreisen:
Stadtkreise Köslin Kolberg Stolp
Landkreise Kreis Belgard Kreis Bütow Kreis Greifenberg Landkreis Köslin Kreis Kolberg-Körlin (Sitz: Kolberg) Kreis Lauenburg i. Pom. Kreis Regenwalde (Sitz: Labes) Kreis Rummelsburg Kreis Schlawe Kreis Stolp
Regierungsbezirk Stettin Der Regierungsbezirk Stettin bestand aus vier Stadtkreisen und dreizehn Landkreisen:
Stadtkreise Greifswald Stargard i. Pom. Stettin Stralsund
Landkreise Kreis Anklam Kreis Cammin i. Pom. Kreis Demmin Kreis Franzburg-Barth (Sitz: Barth) Kreis Greifenhagen Landkreis Greifswald Kreis Grimmen Kreis Naugard Kreis Pyritz Kreis Rügen (Sitz: Bergen auf Rügen) Kreis Saatzig (Sitz: Stargard i. Pom.) Kreis Ueckermünde Kreis Usedom-Wollin (Sitz: Swinemünde)
Politik mini|220px|Gebäude der Regierung des Regierungsbezirkes Stettin an der Hakenterrasse in Stettin, heute der Sitz der Woiwodschaftsverwaltung Westpommern
Statthalter Nachdem die Grenzfragen mit Schweden im Gefolge des Westfälischen Friedens geklärt worden waren, ernannte der Große Kurfürst einen Statthalter für Hinterpommern. Die Nachfolger waren für die 1679, 1720 und 1818 vergrößerte Provinz Pommern zuständig. Einen wirklichen Anteil an der Verwaltung des Landes hatten sie seit dem Beginn der 18. Jahrhunderts nicht mehr. Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts war Pommern die einzige Provinz, die durch die kontinuierliche Ernennung eines Statthalters ausgezeichnet wurde.Hans Branig: Die Statthalter von Pommern, Blätter für Deutsche Landesgeschichte 99 (1963), S. 135–152.
1650–1659 Philipp von Horn, letzter pommerscher Kanzler 1659–1665 Vakanz 1665–1678 Ernst Bogislaw von Croÿ , Neffe des letzten Herzogs von Pommern 1678–1695 Georg von Derfflinger, Feldmarschall 1695–1706 Heino Heinrich von Flemming, Feldmarschall 1706–1731 Albrecht Friedrich von Brandenburg-Schwedt, Halbbruder König Friedrichs I. 1731–1786 Vakanz 1786–1797 Friedrich Wilhelm (III.), Kronprinz 1798–1840 Friedrich Wilhelm (IV.), Kronprinz (ernannt im Alter von zwei Jahren) 1840–1861 Wilhelm (I.), Kronprinz 1861–1888 Friedrich (III.), Kronprinz 1888–1911 Vakanz 1911–1918 Eitel Friedrich Prinz von Preußen, zweiter Sohn Kaiser Wilhelms II.
Oberpräsidenten Mit der preußischen Verwaltungsreform (1815) wurde das Amt des Oberpräsidenten mit Sitz in Stettin geschaffen. Bis 1945 hatte Pommern 15 Oberpräsidenten: 1815–1816: Karl von Ingersleben 1816–1831: Johann August Sack 1831–1835: Moritz Haubold von Schönberg 1835–1852: Wilhelm von Bonin 1852–1866: Ernst Senfft von Pilsach 1867–1882: Ferdinand von Münchhausen 1883–1891: Ulrich von Behr-Negendank 1891–1899: Robert Viktor von Puttkamer 1900–1911: Helmuth von Maltzahn 1911–1917: Wilhelm von Waldow 1917–1918: Hermann Freiherr von Ziller 1918–1919: Georg Michaelis 1919–1930: Julius Lippmann (DDP) 1930–1933: Carl von Halfern (DVP) 1934–1945: Franz Schwede (NSDAP)
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