mini|Oben: ein Musterstimmzettel der Stadt Frankfurt am Main mit zahlreichen Listen (Spalten) und deren Kandidaten. Unten: der etwas übersichtlichere Zettel zur Ortsbeiratswahl.Die Kommunalwahlen in Hessen 2016 fanden am 6. März 2016 statt. Die Hessische Landesregierung hatte durch Verordnung vom 13. Mai 2015 den Wahltermin festgelegt.
Alle fünf Jahre werden in Hessen Kommunalvertretungen gewählt. Dazu gehört die Wahl der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sowie der Ortsbeiräte. Indirekt werden die Mitglieder der Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und die Zusammensetzung der Regionalversammlungen der drei hessischen Regierungsbezirke – Darmstadt, Gießen, Kassel – bestimmt.
Zeitgleich mit den Kommunalwahlen fanden Bürgermeisterwahlen statt, beispielsweise in den Städten Hattersheim am Main und Karben und in der Gemeinde Frielendorf.Termine für Bürgermeister- und Landratswahlen in Hessen bei statistik-hessen.de, abgerufen am 13. Mai 2016
Die vorherigen Kommunalwahlen hatten am 27. März 2011 stattgefunden.
Wahlberechtigte Bei den hessischen Kommunalwahlen 2016 waren alle Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz hatten. Für die Ortsbeiratswahlen musste ein stimmberechtigter Wähler mindestens drei Monate im Ortsbezirk wohnhaft sein. Zudem durfte der Wähler nicht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet worden sein.
Wählbar waren alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde oder Stadt wohnhaft waren. Ebenso durften sie nicht durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.§ 32 HGO (Passives Wahlrecht), abgerufen am 13. Mai 2016
Wahlablauf
Bei den Kommunalwahlen sind die hessischen Bürger aufgerufen, die Zusammensetzung der kommunalen Gremien neu zu bestimmen. Dazu zählen Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte.
Die Wahlen finden nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.§ 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), abgerufen am 13. Mai 2016 Dies war in Sensbachtal im Odenwaldkreis und in Rasdorf im Landkreis Fulda der Fall.
Bei den Wahlen hat man so viele Stimmen wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen zu kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und zu panaschieren, das heißt Kandidaten verschiedener Listen ihre Stimme zu geben.
Bei den Bürgermeisterwahlen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Ergebnisse Bei den Wahlen ergaben sich Einbußen für die großen Parteien CDU und SPD, die nun fast gleichauf liegen. Große Verluste mussten die Grünen hinnehmen, die den größten Teil ihrer Gewinne von 2011 wieder abgaben. Die AfD kam auf ein zweistelliges Ergebnis, auch die FDP konnte einen Teil ihrer Verluste von 2011 wieder wettmachen. Das bundespolitische Thema Flüchtlingskrise in Deutschland sowie das Abschneiden der AfD beherrschten die überregionale und regionale NachberichterstattungDie Zeit: Hessen: Sieg der Protestwähler der hessischen Kommunalwahlen, die mehrheitlich als Protestwahl gedeutet wurden. Medien und Politiker empfanden die Wahlbeteiligung von 48 % als problematisch für die Demokratie. Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorsitzender der SPD Hessen, kritisierte in diesem Zusammenhang bereits vor Wahlbeginn den „die Bürger überfordernden“ Wahlmodus.Frankfurter Rundschau vom 7. März 2016: Wahlreform: Stimmzettel bleiben groß
In den 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten waren 224 Wahlvorschläge zugelassen und in den 421 kreisangehörigen Gemeinden warben 1804 Wahlvorschläge um Stimmen.Hessisches Statistisches Landesamt: Liste der Wahlvorschläge XLS-Datei 245 kB
Folgende ausgewählten Gruppierungen haben Mandate erringen können:Hessisches Statistisches Landesamt: Regionale Besonderheiten zu den Kommunalwahlen in Hessen 2016 PDF-Datei 518 kBAuswertung der Daten in den Artikeln über die Landkreise und Gemeinden
WahlvorschlagZahl der LandkreiseSpitzenergebnisseZahl der GemeindenSpitzenergebnisseName%Name%Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)21FD46,5405EppertshausenIn Rasdorf erreichte die CDU als einziger angetretener Wahlvorschlag 100 %72,2Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)21KS44,3414Söhrewald71,1 Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)21MTK14,2209Darmstadt29,7Die Linke21MR6,549Wetter (Hessen)In Marburg erreicht die Marburger Linke 13,8 %8,1Freie Demokratische Partei (FDP)21HG11,3197Steinbach (Taunus)39,0 Freie Wähler (namentlich FW, FWG, UWG, ÜWG)20ERB13,7206ReinhardshagenIn Sensbachtal erreichte eine Überparteiliche Wählervereinigung als einziger angetretener Wahlvorschlag 100 %64,7Alternative für Deutschland (AfD)20HP15,923Dietzenbach14,7Piratenpartei Deutschland (Piraten)8GI1,78Frankenau3,7 Die Republikaner (REP)3FD1,05Hanau9,6Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)3FB2,24Leun11,2
Zusammensetzung der kommunalen Gremien Die Größe der kommunalen Gremien ist von den Einwohnerzahlen abhängig, die das Hessische Statistische Landesamt im September 2015 bekanntgegeben hatte. Die jeweilige Zahl der Sitze ist in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt.
Kreistage mini|Musterstimmzettel zur Wahl des Kreistages des Schwalm-Eder-Kreises
Bei den Kreistagen sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:§ 25 Hessische Landkreisordnung (HKO) Zahl der Kreistagsabgeordneten
Einwohnerzahl eines Landkreises Anzahl Sitze bis zu 100.000 Einwohnern 51 von 100.001 bis 150.000 Einwohner 61 von 150.001 bis 200.000 Einwohner 71 von 200.001 bis 300.000 Einwohner 81 von 300.001 bis 400.000 Einwohner 87 über 400.000 Einwohner 93
Die Zahl der Kreistagsabgeordneten kann spätestens ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl mit der Zweidrittelmehrheit der Kreistagsabgeordneten auf die nächstniedrigere Zahl geändert werden. Es kann auch eine ungerade Zahl zwischen der bisherigen und der nächstniedrigeren gewählt werden. Es müssen mindestens 41 Kreistagsabgeordnete sein. Die Änderung muss durch die Hauptsatzung erfolgen.
Es gibt derzeit keinen Kreistag, der aus 93 Mitgliedern besteht. Die größten Kreistage gibt es im Landkreis Offenbach und im Main-Kinzig-Kreis mit jeweils 87 Mitgliedern. Normalerweise würde der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises aus 93 Mitgliedern bestehen, da der Main-Kinzig-Kreis mehr als 400.000 Einwohner hat. In der Hauptsatzung des Main-Kinzig-Kreises ist die Zahl der Mitglieder des Kreistages allerdings auf 87 festgesetzt.
Stadtverordnetenversammlungen/Gemeindevertretungen mini|Musterstimmzettel zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg
Bei den Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:§ 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO): Zahl der Gemeindevertreter
Einwohnerzahl Anzahl Sitze bis zu 3.000 Einwohnern 15 von 3.001 bis zu 5.000 Einwohnern 23 von 5.001 bis zu 10.000 Einwohnern 31 von 10.001 bis zu 25.000 Einwohnern 37 von 25.001 bis zu 50.000 Einwohnern 45 von 50.001 bis zu 100.000 Einwohnern 59 von 100.001 bis zu 250.000 Einwohnern 71 von 250.001 bis zu 500.000 Einwohnern 81 von 500.001 bis zu 1.000.000 Einwohnern 93 über 1.000.000 Einwohner 105
Die Zahl der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter kann spätestens ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl mit der Zweidrittelmehrheit der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter auf die nächstniedrigere Zahl geändert werden. Es kann auch eine ungerade Zahl zwischen der bisherigen und der nächstniedrigeren gewählt werden. Es müssen mindestens elf Stadtverordnete bzw. Gemeindevertreter sein. Die Änderung muss durch die Hauptsatzung erfolgen.
Die kleinsten Gemeindevertretungen sind die in Hesseneck, Sensbachtal und Cornberg mit je 11 Sitzen sowie die in Breitenbach am Herzberg mit 13 Sitzen. 15 Sitze gibt es in weiteren 45 Kommunen. Darunter in den sechs Städtchen Rosenthal, Grebenau, Frankenau, Romrod, Ulrichstein und Schwarzenborn. In fünf Kommunen hat das Gremium 17 Sitze: in den Gemeinden Gorxheimertal, Ronneburg und Schrecksbach sowie in den kleinen Städten Bad Karlshafen und Hirschhorn (Neckar). 12 Kommunen haben je 19 Sitze zu vergeben. Es handelt sich um neun Gemeinden und die drei Kleinstädte Lorch, Neckarsteinach und Wanfried. Die nächstgrößere Kategorie sind 23 Sitze, die in 75 Kommunen zu besetzen sind, darunter 17 Stadtverordnetenversammlungen. 25 Sitze umfassen die Bürgervertretungen in 19 Kommunen, darunter die Kleinstädte Neustadt (Hessen), Diemelstadt, Beerfelden und Leun. 18 Gemeindeparlamente in Hessen haben 27 Sitze zu vergeben, darunter die Städte Reichelsheim (Wetterau), Staufenberg, Bad König, Homberg (Ohm) und Bad Sooden-Allendorf. Die Stadtverordnetenversammlung in Gedern umfasst 29 Sitze. Eine große Gruppe sind schließlich die Volksvertretungen mit 31 Sitzen, die in Hessen 114 Mal anzutreffen sind, darunter in 43 Städten. In vier Stadtverordnetenversammlungen gibt es 33 Sitze. Und 37 Sitze sind 93-mal anzutreffen, wobei es sich 72-mal um Städte handelt. Die Städte Rödermark und Bad Hersfeld haben die Zahl auf 39 festgelegt. In 20 Städten gibt es je 45 Stadtverordnete. In Bad Homburg vor der Höhe sind 49 Plätze zu besetzen. In Hanau sind es 53, während in Fulda, Gießen, Marburg und Wetzlar 59 Stadtverordnete zu wählen sind. In Darmstadt, Kassel und Offenbach umfasst die Stadtverordnetenversammlung je 71 Sitze, in Wiesbaden sind es 81 und in Frankfurt 93. Damit hat diese Stadt das größte Kommunalparlament in Hessen.
Ortsbeiräte mini|Musterstimmzettel zur Wahl des Ortsbeirates in Pfieffe (Stadt Spangenberg)
Die Zahl der Mitglieder eines Ortsbeirates bestimmen die jeweiligen Städte oder Gemeinden in ihren Hauptsatzungen. Sie muss zwischen drei und neun liegen. Bei mehr als 8000 Einwohnern im Ortsbezirk dürfen es bis zu 19 Mitglieder sein.§ 82 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Wahl und Aufgaben der Ortsbeiräte.
Nachwahl in der neugegründeten Stadt Oberzent am 28. April 2018 Die Stadt Beerfelden sowie die Gemeinden Sensbachtal, Rothenberg und Hesseneck im Odenwaldkreis stimmten am Tag der Wahl gleichzeitig über einen Zusammenschluss ab. Die Stadt Oberzent wurde zum 1. Januar 2018 gegründet, daraufhin fand am 28. April 2018 eine Nachwahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte statt. Gleichzeitig wurde auch der Bürgermeister in einer Direktwahl bestimmt.
Siehe auch Ergebnisse der Kommunalwahlen in Darmstadt Ergebnisse der Kommunalwahlen in Frankfurt am Main Ergebnisse der Kommunalwahlen in Kassel Ergebnisse der Kommunalwahlen in Offenbach am Main Ergebnisse der Kommunalwahlen in Wiesbaden
Weblinks
Endgültige Ergebnisse der Kommunalwahlen 2021 und 2016 – Land Hessen – Hessisches Statistisches Landesamt Dossier des Hessischen Rundfunks zur Kommunalwahl 2016 – Hessische Landeszentrale für politische Bildung Präsentation „Kumulieren und Panaschieren“
Einzelnachweise
Hessen #2016