Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) ist der Zusammenschluss der seit 1923 in Deutschland bestehenden Sondersysteme, die die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten) darstellen. Im System der Altersvorsorge in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der „1. Säule“. (Als „2. Säule“ bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als „3. Säule“ die ergänzende Alterssicherung mit den privaten Lebensversicherungen und der individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken.)Das 3-Säulen-System der Alterssicherung in Deutschland. Website der Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 11. November 2015

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist ein 1973 gegründeter und im Vereinsregister des Amtsgerichts CharlottenburgRegisternummer im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg: VR 34785 B eingetragener Verein (e. V.) und wird in der Regel mit dem Akronym „ABV“ abgekürzt. Sie ist die Spitzenorganisation der 91 auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen „eigener Art“ für die Angehörigen der in Berufskammern organisierten freien Berufe in Deutschland. Sie vertritt ca. 1.000.000 Mitglieder. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen nimmt die gemeinsame Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit ihrer Mitgliedseinrichtungen wahr. Sie ist keine ihnen übergeordnete Behörde.

Organisation Die berufsständischen Versorgungswerke sind nicht Sozialversicherung im Sinne von Art. 74 Nr. 12 Grundgesetz. Sie sind entweder Anstalten des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen der berufsständischen Kammern, die ihrerseits als öffentlich-rechtliche Körperschaften strukturiert sind. So oblag die Geschäftsführung der Bayerischen Ärzteversorgung zunächst der Bayerischen Versicherungskammer, seit 1995 der Bayerischen Versicherungskammer-Versorgung (Bayerische Versorgungskammer). Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Oberbehörde des Freistaates Bayern und führt als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe Deutschlands die Geschäfte von zwölf Altersversorgungseinrichtungen, darunter fünf berufsständische Versorgungswerken. Abgerufen am 11. September 2016..

Organe Oberstes Organ der ABV ist die Mitgliederversammlung, an der Vertreter aller Mitgliedseinrichtungen teilnehmen. Das Stimmengewicht des einzelnen Versorgungswerkes richtet sich nach der Anzahl der beitragsleistenden Teilnehmer. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den 16-köpfigen Vorstand. Vorsitzender des Vorstands von 2024 bis 2028 ist der Arzt Rudolf Henke, stellvertretende Vorsitzende sind Eva Herberger und Hartmut Rüdiger. Weitere Gremien sind der Rechtsausschuss, der Europaausschuss sowie der Finanzausschuss. Darüber hinaus werden Vorstand und Geschäftsführung von drei Arbeitskreisen zu den Themen „Vermögensanlage-Fragen“, „IT“ und „Datenschutz“ beraten.

Der Vorstand bestellt einen Hauptgeschäftsführer. Dieser leitet gemeinsam mit weiteren Geschäftsführern die Geschäftsstelle mit Büros in Berlin und Brüssel. Derzeitiger Hauptgeschäftsführer ist der Rechtsanwalt Peter Hartmann.

Mitglieder Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen hat 91 rechtlich selbständige Mitgliedseinrichtungen. Diese sind Versorgungswerke der kammerangehörigen freien Berufe nach Landesrecht. Einige Versorgungseinrichtungen sind länder- und/oder berufsgruppenübergreifend tätig.

Liste der Mitglieder (Quelle: ) Baden-Württemberg Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg Ingenieurversorgung Baden-Württemberg Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg Notarversorgungswerk Baden-Württemberg

Bayern Bayerische Ärzteversorgung Bayerische Apothekerversorgung Bayerische Architektenversorgung Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung

Berlin Berliner Ärzteversorgung Apothekerversorgung Berlin Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

Brandenburg Ärzteversorgung Land Brandenburg Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Brandenburg

Bremen Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen

Hamburg Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg Notarversorgungswerk Hamburg Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg

Hessen Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Hessische Zahnärzte-Versorgung

Mecklenburg-Vorpommern Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Mecklenburg-Vorpommern Versorgungswerk der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Versorgungswerk der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen Ärzteversorgung Niedersachsen Apothekerversorgung Niedersachsen Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Psychotherapeutenversorgungswerk Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen Steuerberaterversorgung Niedersachsen Tierärzteversorgung Niedersachsen Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen Nordrheinische Ärzteversorgung Ärzteversorgung Westfalen-Lippe Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Architektenversorgung Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW Notarversorgungswerk Köln Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Rheinland-Pfalz Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier Notarversorgung Koblenz Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Saarland Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerberaterinnen / Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen im Saarland

Sachsen Sächsische Ärzteversorgung Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Ländernotarkasse AdöR – Leipzig Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk Steuerberater Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen Zahnärzteversorgung Sachsen

Sachsen-Anhalt Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Sachsen-Anhalt Versorgungswerk der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Sachsen-Anhalt Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein Apothekerversorgung Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Versorgungswerk für Rechtsanwälte Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Steuerberaterversorgungswerk Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Thüringen Ärzteversorgung Thüringen Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen

Finanzen Die Altersversorgung wird von den Versorgungswerken mit zwei unterschiedlichen Kapital bildenden Verfahren finanziert. Das so genannte „modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren“ ähnelt dem Finanzierungsmodell der privaten Lebensversicherungen. Dabei wird die Verweildauer der Beiträge im Versorgungswerk bei der Wirkung für die Rentenhöhe berücksichtigt. Meistens erfolgt die Finanzierung in den Versorgungswerken nach dem so genannten „offenen Deckungsplanverfahren“. Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant, zusätzlich werden auch die Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen. Deshalb ist das offene Deckungsplanverfahren noch mehr auf den kontinuierlichen Neuzugang von Beitragszahlern angewiesen.

Mit der Kapitalbildung schaffen die Versorgungswerke Rücklagen. Das Prinzip ist, dass jede Generation für ihr eigenes Alter vorsorgt.

Aufsicht Berufsständische Versorgungswerke unterliegen den gesetzlichen Kontrollinstanzen der jeweiligen Bundesländer. Die Rechts- und Versicherungsaufsicht üben die zuständigen Ministerien bzw. Senatsbehörden des Innern beziehungsweise der Wirtschaft aus. Die Jahresabschlüsse und die Rechnungsprüfung bewerkstelligen wirtschaftsmathematische Sachverständige.

Weblinks Homepage der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.

Einzelnachweise

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