Das Parlament der Wallonie oder Wallonische Parlament ( oder ) ist das legislative Organ der Wallonischen Region (Wallonie) Belgiens mit Sitz im Hospice Saint-Gilles in Namur. Die Abgeordneten werden seit dem 21. Mai 1995 alle fünf Jahre direkt gewählt, davor wurde der Rat indirekt besetzt.

Das Parlament ist verantwortlich für die Gesetzgebung der Wallonischen Region (die sogenannten „Dekrete“), die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung und die Festlegung des Haushalts. Es wird aus 75 Abgeordneten gebildet, die sich in der aktuellen Legislaturperiode auf fünf Fraktionen aufteilen: Parti Socialiste (PS, Sozialdemokraten), Mouvement Réformateur (MR, Liberale), Ecolo (Grüne), Les Engagés (LE, Zentristen) und Parti du Travail de Belgique (PTB, Kommunisten).http://www.parlement-wallon.be/groupes

Geschichte Die drei Regionen Belgiens wurden bei der ersten Staatsreform im Jahr 1970 verfassungsrechtlich geschaffen, doch handelte es sich dabei nur um eine provisorische Regionalisierung durch das sogenannte „Perin-Vandekerckhove-Gesetz“.Gesetz vom 1. August 1974 zur Schaffung regionaler Einrichtungen zur Vorbereitung der Anwendung von Artikel 107quater der Verfassung (B.S. 22. August 1974; Erratum 29. August 1974). Siehe auch: Zu diesem Zeitpunkt wurden auch erste Regionalräte eingesetzt, die aus den Senatoren der jeweiligen Sprachgruppen im Parlament zusammengesetzt waren und ausschließlich eine beratende Funktion besaßen. Der erste wallonische Regionalrat, Vorgänger des Wallonischen Parlaments, hielt am 26. November 1974 unter dem Vorsitz von Franz Janssens (PLP) seine erste Sitzung ab. Die in der Opposition sitzenden Sozialisten verweigerten jedoch die Anerkennung dieser Versammlung und boykottierten sie. Im Jahr 1977, als die PS unter Léon Hurez wieder in die Mehrheit der Nationalregierung unter Premierminister Leo Tindemans (CVP) gelangte, wurden die Regionalräte aufgelöst und vorerst wieder abgeschafft.Gesetz vom 19. Juli 1977 zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 1974 zur Schaffung regionaler Einrichtungen zur Vorbereitung der Anwendung von Artikel 107quater der Verfassung (B.S. 27. Juli 1977).

In Abwesenheit einer offiziellen Institution hielten die wallonischen Parlamentarier am 14. Mai 1979 eine informelle Versammlung ab, in der die mit den wallonischen Angelegenheiten beauftragten Minister und Staatssekretäre eine eigene Regierungserklärung verlasen. Dieselbe Versammlung forderte am 10. Dezember desselben Jahres die unverzügliche Schaffung eines regionalen Legislativorgans, vor dem die wallonischen Minister verfassungsmäßig verantwortlich wären.

Erst bei der zweiten belgischen Staatsreform im Jahr 1980 wurden die Regionen tatsächlich eingesetzt. Die Verfassung wurde abgeändert und den Regionalräten wurde eine eigene gesetzgeberische Kompetenz zuerkannt. Allerdings wurden sie weiterhin indirekt zusammengesetzt: Die in der Wallonischen Region gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats waren von Rechts wegen Mitglied des wallonischen Regionalrats. Die erste Sitzung als eigenständige parlamentarische Versammlung fand am 15. Oktober 1980 unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten Georges Glineur (PCB) im Sofitel-Hotel in Namur statt. Die erste wallonische Regionalexekutive unter Ministerpräsident André Damseaux (PRL) erhielt am 23. Dezember 1981 das Vertrauen des Rates.

Die Zuständigkeiten der Regionalräte wurden in den Jahren 1989 und 1993 erheblich erweitert. Mit der vierten Staatsreform wurden sie auch in direkt gewählte parlamentarische Versammlungen umgewandelt. Die erste Regionalwahl fand am 21. Mai 1995 statt. Im selben Jahr legte der wallonische Regionalrat ebenfalls fest, dass er sich ab nun „Wallonisches Parlament“ nennen würde.Resolution des Wallonischen Parlamentes vom 5. April 1995. Die amtliche Anpassung der Verfassung erfolgte allerdings erst 10 Jahre später am 18. März 2005. Im Jahr 2015 nannte sich das Wallonische Parlament in „Parlament der Wallonie“ (Parlement de Wallonie) um und gab sich bei dieser Gelegenheit auch ein neues Logo.

Zusammensetzung Allgemeines mini|Lage der Wallonischen Region (rot) innerhalb Belgiens Das Wallonische Parlament setzt sich aus 75 Abgeordneten zusammen,Artikel 24, § 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen (B.S. 15. August 1980). Siehe auch: die alle fünf Jahre – gleichzeitig mit den Europawahlen – direkt gewählt werden.Artikel 116–117 der (koordinierten) Verfassung.

Die Abgeordneten des Wallonischen Parlaments sind gleichzeitig auch Mitglied des Parlaments der Französischen Gemeinschaft (auch „Parlament der Föderation Wallonie-Brüssel“ genannt).Artikel 24, § 3, Nr. 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980. Eine Ausnahme bilden die wallonischen Abgeordneten, die gleichzeitig auch Mitglied des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG-Parlament) sind: Für sie besteht eine Unvereinbarkeit und sie werden im Parlament der Französischen Gemeinschaft durch einen Nachrücker ersetzt.Artikel 24bis, § 4, Absatz 1 u. § 5, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980. Die wallonischen Abgeordneten, die ihren Verfassungseid zuerst oder nur auf Deutsch ablegen („Ich schwöre, die Verfassung zu befolgen“),Artikel 31bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980. unterliegen derselben Unvereinbarkeit.Artikel 24bis, § 4, Absatz 2 u. § 5, Absatz 3 sowie Artikel 50, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980. Sie gehören dem DG-Parlament mit beratender Stimme an.

Wahlsystem mini|hochkant=1.5|Die 13 Wahlkreise 1995–2014 und 11 Wahlkreise ab 2019 Die 75 Mitglieder des Wallonischen Parlaments werden von den Wählern der Wallonischen Region (französisches und deutsches Sprachgebiet) in Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. Innerhalb dieser Wahlkreise werden die verschiedenen Sitze im Verhältnis zur Bevölkerung des jeweiligen Wahlkreises vergeben.Artikel 26 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 u. Artikel 5 sowie Anhang I des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur (B.S. 16. Juli 1993). Siehe auch: Bei den Wahlen 1995 bis 2014 gab es 13 Wahlkreise. +Gewählte Abgeordnete pro Wahlkreis 1995–2014ProvinzRegionalwahlkreisAbgeordneteWahlen 1995und 1999Wahlen 2004und 2009Wahl 2014Wallonisch-BrabantNivelles78 (+ 1)8HennegauCharleroi109 (– 1)9Mons665 (– 1)Soignies444Thuin333Tournai–Ath–Mouscron777LüttichLüttich1413 (– 1)13Huy–Waremme444Verviers666LuxemburgArlon–Marche-en-Famenne–Bastogne333Neufchâteau–Virton222NamurDinant–Philippeville34 (+ 1)4Namur667 (+ 1)Wallonien757575 Seit der Wahl 2019 war das Wahlgebiet in elf Wahlkreise eingeteilt. +Gewählte Abgeordnete pro Wahlkreis ab 2019ProvinzRegionalwahlkreisAbgeordneteWahlen 2019und 2024Wallonisch-BrabantNivelles8HennegauCharleroi-Thuin10Mons5Soignies-La Louvière5Tournai–Ath–Mouscron7LüttichLüttich13Huy–Waremme4Verviers6LuxemburgArlon–Marche-en-Famenne-Bastogne–Neufchâteau–Virton6NamurDinant–Philippeville4Namur7Wallonien75 Auf den Wahllisten gibt es zwei Spalten: Einerseits werden die effektiven, andererseits die Ersatzkandidaten aufgeführt.Artikel 28 des Sondergesetzes vom 8. August 1980. Diese Ersatzkandidaten können ein Mandat im Parlament annehmen, wenn ein effektiv gewählter Kandidat seinen Posten aufgeben muss (beispielsweise weil er in die Regierung wechselt oder aufgrund einer anderen Unvereinbarkeit).

Folgende Bedingungen sind zu erfüllen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen (aktives Wahlrecht):Artikel 25, § 1, Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980. die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein, im Bevölkerungsregister einer Gemeinde der Wallonischen Region eingetragen sein, sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe befinden (wie beispielsweise die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von über vier Monaten).

Wie für alle Wahlen in Belgien herrscht Wahlpflicht.Artikel 26bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980. Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, die er entweder der gesamten Liste geben kann („Kopfstimme“), oder die er auf die Kandidaten einer Liste verteilen kann, um die interne Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste zu beeinflussen („Vorzugsstimme“).

Die Sitze werden getrennt nach Provinzen verhältnismäßig nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt.Artikel 29 ff. des Sondergesetzes vom 8. August 1980.

Abgeordnete mini|Der Plenarsaal des Parlamentsgebäudes Um Abgeordneter des Wallonischen Parlaments zu werden (passives Wahlrecht) müssen vier Bedingungen erfüllt sein:Artikel 24bis, § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980. die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein, im Bevölkerungsregister einer Gemeinde der Wallonischen Region eingetragen sein, sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe befinden.

Das Amt des Abgeordneten ist unvereinbar mit gewissen anderen Funktionen.Artikel 119 der Verfassung u. Artikel 24bis, § 2, 2bis u. 2ter des Sondergesetzes vom 8. August 1980. So ist es nicht möglich, Mitglied des Parlaments zu sein und gleichzeitig ein Ministeramt zu bekleiden.Artikel 49 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 u. Dekret der Wallonischen Region vom 13. Juli 1995 zur Organisation der Ersetzung der Minister durch ihren parlamentarischen Stellvertreter (B.S. 21. Juli 1995).

Die Abgeordneten genießen ebenfalls eine gewisse parlamentarische Immunität. So wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches ohnehin als Grundrecht in der Verfassung verankert ist, für Parlamentarier verstärkt.Artikel 58 u. 120 der Verfassung. Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Parlamentarier unterliegt besonderen Bestimmungen. Außer bei Entdeckungen auf frischer Tat kann ein Abgeordneter nur mit Erlaubnis des Parlaments festgenommen werden. Ein Abgeordneter, der strafrechtlich verfolgt wird, kann jederzeit das Parlament bitten, die Aussetzung der Verfolgung zu veranlassen. Diese Garantien gelten nur während der Sitzungsperioden.Artikel 59 u. 120 der Verfassung.

Präsident mini|Willy Borsus 2017 Dem Wallonischen Parlament sitzt der Präsident vor, der prinzipiell alle fünf Jahre zu Beginn der Legislaturperiode neu gewählt wird. Er stammt traditionell aus der Regierungsmehrheit, agiert allerdings in der Regel überparteilich. Der Präsident leitet die Plenarsitzung, sorgt für Ordnung in der Versammlung und für die Einhaltung der Geschäftsordnung. Er sitzt ebenfalls dem Präsidium vor.

NameBeginn der AmtszeitEnde der AmtszeitParteiPräsidenten des Wallonischen Regionalrats1Léon Hurez6. November 19806. Oktober 1981PS2André Cools23. Dezember 19813. September 1985PS3Charles Poswick27. November 19859. November 1987PRL4Valmy Féaux3. Februar 198810. Mai 1988PS5Willy Burgeon 10. Mai 198817. Oktober 1991PS68. Januar 199212. April 1995Präsidenten des Wallonischen Parlaments7Guy Spitaels20. Juni 19957. Februar 1997PS8Jean-Marie Severin8. Februar 199713. März 1997PRL9Yvon Biefnot13. März 199712. Juni 1999PS10Richard Miller12. Juli 19994. April 2000PRL11Robert Collignon5. April 200012. Juni 2004PS12Willy Taminiaux29. Juni 200419. Juli 2004PS13José Happart19. Juli 20046. Juni 2009PS14Monika Dethier-Neumann23. Juni 200916. Juli 2009Ecolo15Emily Hoyos16. Juli 20094. März 2012Ecolo16Patrick Dupriez14. März 201224. Mai 2014Ecolo17Maxime Prévot13. Juni 201422. Juli 2014cdH18André Antoine22. Juli 201411. Juni 2019cdH19Christophe Collignon11. Juni 201913. September 2019PS20Jean-Claude Marcourt13. September 201921. Dezember 2022PS21André Frédéric21. Dezember 202225. Juni 2024PS22Jean-Paul Wahl25. Juni 202415. Juli 2024MR23Willy Borsus15. Juli 2024amtierendMR

Wahlergebnisse

Die letzte Wahl des wallonischen Parlaments erfolgte am 9. Juni 2024. Anschließend erfolgte die Bildung der Regierung Dolimont, einer Koalitionsregierung aus Mouvement Réformateur (MR) und Les Engagés (LE).

Zusammensetzungen seit 1995