Die Liste der Schutzgebiete in Ostrach enthält die Statistik aller Schutzgebiete – Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH- und SPA-Gebiete, Bann- und Schonwälder, Naturdenkmale und Biotope – in der baden-württembergischen Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigmaringen in Deutschland.
Erklärung In den Tabellenköpfen der Listen werden folgende Überschriften und Abkürzungen verwendet: SG-Nr.: Schutzgebietsnummer; verlinkt zum Steckbrief des Schutzgebiets bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Name: offizieller Name des Schutzgebiets gemäß der LUBW Ort: Ortsteil / Gemarkung (Gem.) / Flurstück (Flst.), in dem das jeweilige Schutzgebiet liegt Größe: Fläche in Hektar (1 Hektar (ha) = 10.000 m²) des jeweiligen Schutzgebiets, gerundet auf eine Nachkommastelle Höhe: gibt die geographische Höhe in Meter über Normalnull an TK: gibt die Nummer/n der jeweiligen Topografischen Karte/n, in der/denen das Schutzgebiet verzeichnet ist, an NR: gibt den Naturraum, in dem das Schutzgebiet liegt, an; „DAP“ = Donau-Ablach-Platten, „OH“ = Oberschwäbisches Hügelland KO: Angabe der geographischen Koordinaten des jeweiligen Schutzgebiets; verlinkt, öffnet KarteKoordinatenberechnung aus Rechts- und Hochwerten bei www.deine-berge.deKoordinatenerfassung bei Google-Maps Erfassung / Überarbeitung: Datum der jeweiligen Erfassung/Aufnahme bzw. Überarbeitung in das entsprechende Schutzgebietsverzeichnis Bemerkung/en: Beschreibungen usw. zum jeweiligen Schutzgebiet Bild: Foto des jeweiligen Schutzgebiets Alle angegebenen Daten mit Stand vom 24. März 2015
Schutzgebiete Naturschutzgebiete Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle Naturschutzgebiete innerhalb Ostrachs; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.
SG-Nr. Name Ort/e Größe Höhe TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild 4.028 Pfrunger-Burgweiler Ried südwestlich von Burgweiler 1.508,1864,6 SIG643,5 RV ~ 610 80228122 OH 18.07.194120.11.198009.01.2017 Einzigartiger ausgedehnter Moorkomplex aus Hoch-, Zwischen- und Niedermooren als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt.Teile des Gebiets in Königseggwald, Riedhausen und Wilhelmsdorf (alle Landkreis Ravensburg) zentriert|200x200px 4.288 Taubenried westlich von Kalkreute 126,3 639 8021 DAP 13.12.193916.02.1998 Vielfältiges, durch verschiedenste Vegetationstypen gekennzeichnetes Ried als Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.Teile des Gebiets in PfullendorfPartnerschutzgebiet: LSG 4.37.041 Taubenried zentriert|200x200px 4.312 Schwarzes Moos nordwestlich von Habsthal 11,0 642 DAP 07.12.2005 Gebiet mit landschaftstypischen und kulturhistorisch bedeutenden Wiesenbiotopen, die als Lebens- und Rückzugsbereich einer artenreichen und gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt dienen. zentriert|200x200px
Ehemalige Naturschutzgebiete
SG-Nr. Name Ort/e Größe Höhe TK NR KO Erfassung Aufhebung Bemerkung/en Bild 4.090 Laubbachmühle südöstlich von Laubbach 3,2 625 8022 OH 02.07.1981 09.01.2017 Kalkreiches Hangquellmoor mit besonderer Flora und Fauna; Vorkommen alpiner Arten.
Das Schutzgebiet ist nach der Neuausweisung 2017 im Naturschutzgebiet Pfrunger-Burgweiler Ried aufgegangen. zentriert|200x200px 4.258 Mühlebach südöstlich von Waldbeuren 28,0 635 80228122 OH 20.04.1995 09.01.2017 Zwei Teilgebiete. Hochwertiges Feuchtgebiet mit Kopfbinsen- und Seggenrieden, Schilf- und Hochstaudenbeständen, Feuchtwiesen und naturnahen Weichholzbeständen; Lebensraum für eine stark bedrohte Tier- und Pflanzenwelt; Tertiäraufschluß als geologisches Denkmal von kulturhistorischer Bedeutung.
Das Schutzgebiet ist nach der Neuausweisung 2017 im Naturschutzgebiet Pfrunger-Burgweiler Ried aufgegangen.
Landschaftsschutzgebiete Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle Landschaftsschutzgebiete innerhalb Ostrachs; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.
SG-Nr. Name Ort/e Größe Höhe TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild 4.37.004 Lausheimer Weiher nördlich von Lausheim 62,0 620 53.1136015 16.01.1963 Größerer Weiher mit seiner Umgebung. zentriert|200x200px 4.37.030 Altshausen-Laubbach-Fleischwangen Laubbach und Unterweiler 676,0??? (SIG)??? (RV) 53.1136015 13.09.196302.07.1981 Typische kuppige Schmelzwasserlandschaft Oberschwabens mit vermoorten Niederungen, Bachläufen, Seen und Weihern.Teile des Gebiets im Landkreis Ravensburg zentriert|200x200px 4.37.041 Taubenried westlich von Kalkreute 65,4 640 8021 53.1136015 16.02.1998 Das LSG dient als Pufferzone zur Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das gleichnamige Naturschutzgebiet. zentriert|200x200px
FFH-Gebiete Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.
Die folgende, sortierbare Liste führt zwei FFH-Gebiete innerhalb Ostrachs. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.
SG-Nr. Name Ort/e Größe Höhe TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild 8122342 Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee südöstlich von Burgweiler 1723,5996,4 (SIG)727,1 (RV) 607–760⌀ 621 OH 53.1136015 01.01.2005 Vier TeilgebieteGroßes Moorgebiet mit Hoch- und Zwischenmooren, ausgedehnten, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Niedermoorbereichen, kleinen Quellmooren und größeren Torfstichgewässern, drei natürlichen Seen- mit Verlandungsmoor in südlichen Teilgebieten.Teile des Gebiets in Königseggwald, Riedhausen, Wilhelmsdorf und Illmensee (alle Landkreis Ravensburg) 200x200px 8021311 Riede und Gewässer bei Mengen und Pfullendorf westlich von Kalkreute 540,03 DAPOH 53.1136015 31.05.2015 Neun Teilgebiete 200x200px
Vogelschutzgebiete Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzung seitens der EU-Mitgliedsstaaten teils nur sehr langsam voranging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.
In Ostrach ist ein Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen:
SG-Nr. Name Ort/e Größe Höhe TK NR KO Aufnahme Bemerkung/en Bild 8022401 Pfrunger und Burgweiler Ried südöstlich von Burgweiler 2825,81433,4 (SIG)1392,4 (RV) 605–683⌀ 613 80228122 OH 53.1136015 20.11.2007 Ausgedehnter Moorkomplex aus Hoch-, Zwischen- und Niedermooren mit großflächigen Wäldern und Grünlandflächen, Gewässern durch Torfabbau in allen Verlandungsstufen, Brachen, bewaldete Seitenmoräne, Streuobst an Ortsrändern, Äcker.Teile des Gebiets in Guggenhausen, Königseggwald, Riedhausen und Wilhelmsdorf (alle Landkreis Ravensburg) 200x200px
Bannwälder Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.
In Ostrach ist ein Bannwald ausgewiesen: SG-Nr. Name Ort/e Größe Höhe TK NR KO Aufnahme Bemerkung/en Bild 100058 Pfrunger-Burgweiler Ried südöstlich von BurgweilerFlst. 701 (teilweise), 3030, 3031 (teilweise), 3103, 4216 (teilweise), 4230, 4232, 4240, 4241, 4243, 4245, 4246, 4247, 4251, 4254, 4256, 4273 (teilweise), 4283, 4284 (teilweise), 4285, 4286, 4293, 4294, 4295, 4298, 4299, 4300, 4301, 4304, 4305, 4306 (teilweise), 4309, 4310, 4311, 4312 (teilweise), 4316 (teilweise), 4318 (teilweise), 4319 (teilweise), 4324, 4325, 4326, 4327, 4328 440,5314 610 8022 OH 53.1136015 09.02.2012 Bannwald mit Rauschbeeren-Fichten-Wald, Rauschbeeren-Kiefern-Moorwald, Schwarzerlen-Bruchwald, Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald, Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald, Waldmeister-Buchenwald und daran angrenzenden Bereiche mit seltenen Tier- und Pflanzenarten.Der Bannwald ist Teil des FFH-Gebiets Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee sowie des Vogelschutzgebiets Pfrunger und Burgweiler Ried. 200px200px
Schonwälder