EU-Arbeitsplatzgrenzwerte (, EU OEL) und biologische Grenzwerte (BGW) können gemäß der Richtlinie 98/24/EG von der EU-Kommission festgelegt werden. Die Richtlinie definiert den Arbeitsplatzgrenzwert als einen Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines chemischen Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Bei dem Referenzzeitraum handelt es sich üblicherweise entweder um 8 Stunden (, TWA) oder 15 Minuten (, STEL).
EU-Arbeitsplatzgrenzwerte basierten bis 2019 auf den Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL). 2019 wurde diese Aufgabe dem Ausschuss für Risikobewertung (RAC) übertragen. DG Employment, Social Affairs & Inclusion, abgerufen am 19. September 2019. Es können zwei Arten von EU-Arbeitsplatzgrenzwerten unterschieden werden:Ausländische und EU-Grenzwerte Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 27. Juni 2015 verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (, EU BOELV) und Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (, EU IOELV).
Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (BOELV) Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EU sind Mindeststandards, die von allen Mitgliedstaaten übernommen werden müssen.Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 27. Juni 2015. Der nationale Grenzwert für einen Arbeitsstoff darf also niedriger (d. h. strenger) sein als der verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert, aber er darf nicht höher sein als dieser.
Die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte der EU basieren nicht ausschließlich auf wissenschaftlichen Daten zum Gesundheitsschutz, sondern berücksichtigen auch sozioökonomische Aspekte und die technische Machbarkeit.SCOEL's involvement in setting Occupational Exposure Limits Dokument des Wissenschaftlichen Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL), abgerufen am 27. Juni 2015. Demnach entsprechen die verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EU z. B. nicht der deutschen Definition des Arbeitsplatzgrenzwertes nach § 2 Abs. 8 der GefStoffV, bei dessen Einhaltung akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.Gefahrstoffverordnung § 2 Begriffsbestimmungen Aus diesem Grund werden sie nicht in der TRGS 900 geführt. In Deutschland werden die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte der EU über § 7 Abs. 11 der GefStoffV in nationales Recht überführt.Gefahrstoffverordnung § 7 GrundpflichtenHerkunft deutscher Luftgrenzwerte GESTIS, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 27. Juni 2015.
Bisher wurden in Richtlinien (98/24/EG, 2004/37/EG, 2009/148/EG, 2017/2398/EU, 2019/130/EU und 2022/431/EU) verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für insgesamt 22 Arbeitsstoffe festgelegt:
+ Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (BOELV) der EU Arbeitsstoff EU-Richtlinie BOELV Referenz Blei und anorganische Bleiverbindungen 98/24/EG 0,15 mg/m³ Benzol 2004/37/EG 1 ml/m³ über den Schutz der Arbeitnehmer durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit. Hartholzstäube 2004/37/EG 2017/2398/EU 2 mg/m³ (E) Vinylchlorid 2004/37/EG 2017/2398/EU 2,6 mg/m³ Asbest 2009/148/EG 100.000 F/m³ Acrylamid 2004/37/EG 2017/2398/EU 0,1 mg/m³ Bromethylen 2004/37/EG 2017/2398/EU 4,4 mg/m³ 1,3-Butadien 2004/37/EG 2017/2398/EU 2,2 mg/m³ Chrom (VI)-Verbindungen 2004/37/EG 2017/2398/EU 0,005 mg/m³ (als Chrom) 1,2-Epoxypropan (Propylenoxid) 2004/37/EG 2017/2398/EU 2,4 mg/m³ Ethylenoxid 2004/37/EG 2017/2398/EU 1,8 mg/m³ Hydrazin 2004/37/EG 2017/2398/EU 0,013 mg/m³ Keramikfasern, feuerfest 2004/37/EG 2017/2398/EU 0,3 F/ml 2-Nitropropan 2004/37/EG 2017/2398/EU 18 mg/m³ Siliciumdioxid, kristallin, alveolengängig 2004/37/EG 2017/2398/EU 0,1 mg/m³ o-Toluidin 2004/37/EG 2017/2398/EU 0,5 mg/m³ Dieselmotoremissionen2004/37/EG 2019/130/EU0,05 mg/m³ (EC)Epichlorhydrin2004/37/EG 2019/130/EU1,9 mg/m³Ethylendibromid2004/37/EG 2019/130/EU0,8 mg/m³Ethylendichlorid2004/37/EG 2019/130/EU8,2 mg/m³4,4'-Methylendianilin2004/37/EG 2019/130/EU0,08 mg/m³Trichlorethylen2004/37/EG 29/130/EU54,7 mg/m³
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (IOELV) Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der EU müssen von den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Erlassung von rechtlich bindenden Arbeitsplatzgrenzwerten berücksichtigt werden. Es besteht jedoch keine ausdrückliche Verpflichtung, den Luftgrenzwert exakt in der von der EU-Kommission empfohlenen Höhe zu übernehmen. Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte basieren ausschließlich auf wissenschaftlichen Daten zur Gesundheitsgefährdung durch einen bestimmten Arbeitsstoff.
Bisher wurden in vier Richtlinien Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte festgelegt:
Falls in Deutschland für einen Arbeitsstoff kein Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900 festgelegt ist, kann nach TRGS 402 zur Bewertung der Exposition z. B. der Arbeitsplatz-Richtgrenzwert der EU herangezogen werden.Technische Regel für Gefahrstoffe 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition, BAuA, abgerufen am 29. Juni 2015
Einzelnachweise
Kategorie:Arbeitsschutz Kategorie:Chemikalienrecht (Europäische Union) Kategorie:Klinische Toxikologie