Das Referendum über die Staatsschulden-Vereinbarung der „Institutionen“ mit Griechenland am 5. Juli 2015 war ein Referendum im Zusammenhang mit der Griechischen Staatsschuldenkrise. Ausgelöst wurde das Plebiszit durch einen Beschluss des , des griechischen Parlaments, auf Antrag der Regierung Tsipras.

Dem Referendum vorausgegangen waren mehrmonatige Verhandlungen Griechenlands mit den „Institutionen“, bestehend aus Europäischer Union, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds. Da hierbei keine Einigung erzielt werden konnte, stellte die griechische Regierung am 27. Juni 2015 den Antrag auf das Referendum. Zur Abstimmung gestellt wurde der letzte, aus zwei Dokumenten bestehende, Vorschlag der „Institutionen“. Diese distanzierten sich umgehend von dem Referendum und bezeichneten dieses als gegenstandslos, da der zur Abstimmung gestellte Vorschlag bereits hinfällig sei.

Bei dem nur zehn Tage später abgehaltenen Referendum sprachen sich 61,3 % der gültig Abstimmenden für die Ablehnung des Vorschlags der „Institutuonen“ aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 62,5 %, womit das geforderte 40-%-Beteiligungsquorum deutlich überschritten wurde und das Ergebnis Verbindlichkeit erlangt. Aufgrund der sehr kurzen Frist zwischen Ankündigung und Abstimmung, sowie einer mindestens unüblichen Gestaltung des Stimmzettels, wurde das Verfahren kritisiert, gleichwohl entsprach die Abstimmung selbst demokratischen Standards.

Das Abstimmungsergebnis löste eine politische Krise in der Europäischen Union aus und verschärfte unmittelbar die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Griechenland. Nachdem kurzzeitig ein Ausscheiden Griechenlands aus der EU („Grexit“) im Raum stand, erklärte sich die griechische Regierung am 13. Juni 2015 bereit, ein drittes Hilfspaket mit weitreichenden Einsparungen und Strukturreformen anzunehmen.

Hintergrund

Mit der Weltfinanzkrise ab 2007 und der sich daraus ergebenden Eurokrise ab 2010, geriet das ohnehin bereits recht stark verschuldete Griechenland in sehr große wirtschaftliche Schwierigkeiten. So stiegen die Zinsen für griechische Staatsanleihen kontinuierlich und es drohte der Staatsbankrott. Ein ersten Hilfspaket über 73 Mrd. Euro wurde im Jahr 2010 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem IWF zur Verfügung gestellt. Dieses erwies sich jedoch bald als nicht ausreichend und Verhandlungen über ein zweites und schließlich ein drittes Hilfspaket wurden aufgenommen. Bei den Verhandlungen wurde einerseits über Strukturreformen und Sparmaßnehmen in Griechenland diskutiert, aber auch über einen teilweisen Schuldenerlass durch private Gläubiger.

Am 31. Oktober 2011 kündigte der damalige griechische Ministerpräsident Giorgos A. Papandreou in Bezug auf das zweite Hilfspaket () und über einen Schuldenschnitt, speziell über den Tausch von Staatsanleihen, ein Referendum abhalten zu wollen. Diese Ankündigung sorgte sowohl an den Finanzmärkten, als auch in bei vielen europäischen Regierungen und nicht zuletzt in Griechenland selbst für Irritation. Auch wenn das referendum letztlich nicht abgehalten wurde, steigerte sich der innerparteiliche und außenpolitische Druck auf Papandreou. Am 9. November 2011 trat er zu Gunsten einer Regierung der nationalen Einheit von seinem Amt zurück. Im Jahr 2012 kam es zunächst im Mai, dann noch einmal im Juni zu Wahlen, aus denen schließlich die konservative Nea Dimokratia (ND) als knappe Siegerin vor der linken Synaspismos Rizospastikis Aristeras (SYRIZA) hervorging. Die sozialdemokratische Panellinio Sosialistiko Kinima (PASOK) von Papandreou verlor Dreiviertel ihrer Sitze. Das Amt des Ministerpräsidents übernahm Andonis Samaras (ND).

Die Regierung Samaras setzte die Forderungen nach Sparmaßnahmen der Kreditgeber weitgehend um. Griechenland erlebte 2014 den Tiefpunkt der Krise, mit einem Einbruch seines Bruttoinländerprodukts um 26 % und einem Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit auf über 50 %. Bei der Parlamentswahl im Januar 2015 setzte sich Syriza als stärkste Kraft durch und bildete eine Koalition mit der rechtspopulistischen Partei Anexartiti Ellines (ANEL). SYRIZA war im Wahlkampf dafür eingetreten, den äußerst harten Sparkurs zu beenden und mit den Geldgebern einen gesellschaftlich verträglicheren Kurs für die Bewältigung der Staatsschuldenkrise auszuhandeln. Die neue Regierung unter Ministerpräsident Alexis Tsipras stellte am 19. Februar 2015 einen Antrag auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfen für Griechenland (), mit dem Ziel, eine nach sechs Monaten greifende, längerfristige Vereinbarung zu angepassten Konditionen auszuhandeln. Eine der Bitten der griechischen Regierung, der auch entsprochen wurde, war die ab Februar 2015 genutzte Bezeichnung „Institutionen“, anstatt des bislang gebrauchten Ausdrucks „Troika“.

Am 25. Juni 2015 legten jeweils die „Institutionen“ und die griechische Regierung einen neueren Vorschlag über vorrangige Reformmaßnahmen vor, die Eingigung auf einen gemeinsamen Vorschlag war nicht gelungen. Da die „Institutionen“ die verhandlungen des griechischen Vorschlags ablehnten, wurde im Laufe des 26. Juni 2015 nur der Vorschlag der „Institutionen“ noch einmal behandelt. Nach einer Sondersitzung des griechischen Kabinetts am gleichen Tag, lehnte dieses jedoch den Vorschlag der „Institutionen“ ab.

In der Nacht auf den 27. Juni 2015 kündigte Ministerpräsident Alexis Tsipras ein Referendum für den 5. Juli 2015 an, in dem über den am 25. Juni 2015 vorgelegten Vorschlag der „Institutionen“ entschieden werden sollte. Zugleich beantragte die griechische Regierung eine Verlängerung der am 30. Juni 2015 auslaufenden Finanzhilfevereinbarung um einen Monat. Die Euro-Gruppe lehnte diesen Antrag ab und äußerte ihre Enttäuschung über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen durch Griechenland.

Der Weg zum Referendum Beschluss und Vorbereitung des Referendums Noch am Samstag, den 27. Juni 2015 brachte die Regierung über den Staatspräsidenten den Antrag auf Abhaltung eines Referendums am 5. Juli 2015 gemäß Artikel 44 der griechischen Verfassung in das Parlament ein.

Das Referendum wurde noch am Sonntag, den 28. Juni 2015 vom Parlament mit 178 Stimmen zu 120 Gegenstimmen bei zwei Abwesenheiten gebilligt. Unmittelbar im Anschluss an die Abstimmung fertigte Staatspräsident Prokopis Pavlopoulos das entsprechende Dekret aus.

Am Mittwoch, den 1. Juli 2015 veröffentlichte die griechische Regierung einen Internetseite mit Informationen zum bevorstehenden Referendum, darunter auch die die von den Institutionen vorgelegten Dokumente. Bereits am 28. Juni 2015 hatte die Europäische Kommission den letzten Vereinbarungsentwurf der drei Gläubigerinstitutionen veröffentlicht. Die Dokumente beschrieben einschneidende Reformmaßnahmen zu zehn Themenkreisen, nämlich mittelfristige Finanzplanung, Mehrwertsteuerreform, strukturelle fiskalische Maßnahmen, Rentenreform, konkrete Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung, im Rechtswesen (zum Beispiel Katasterämter), bei der Korruptionsbekämpfung, der Steuerverwaltung, im finanziellen Sektor, im Arbeitsmarkt, in den Gütermärkten und bei der Privatisierung. Den umstrittenen Reformmaßnahmen müssen andererseits die schon geleisteten internationalen Hilfszahlungen in der Höhe von mehreren 100 Milliarden Euro an den griechischen Staat gegenübergestellt werden, die zur Finanzierung der Reformmaßnahmen und zum Aufbau der für die Wirtschaftsleistung erforderlichen Infrastruktur eingesetzt wurden, wozu jetzt nach den Vorschlägen der Eurogruppe noch mehr als 80 Milliarden Euro kommen sollen.

Kritik am Verfahren Gegen den Beschluss wurde von zwei griechischen Stimmberechtigten Verfassungsbeschwerde erhoben, da sie das Verbot eines Referendum über Finanzfragen verletzt sehen. Eine Kritik, die auch vom ehemaligen Finanzminister Evangelos Venizelos von der PASOK, sowie den Parteien To Potami und Nea Dimokratia geteilt wurde. Der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht, lehnt die Beschwerden jedoch am Freitag, den 3. Juli 2015 ab, das Verbot beziehe sich nur auf beschlossene Finanzgesetze, nicht auf eine allgemeine Fragestellung zu Finanzfragen.

Daneben übte auch der Europarat Kritik an dem Referendum, das den üblichen europäischen Standards nicht gerecht werde. Zunächst sei die Frist zwischen Ankündigung und Abhaltung des Referendums mit nur einer Woche zwischen Parlamentsbeschluss und Abstimmungstag zu kurz bemessen. Als Minimalfrist seien zwei Wochen vorgesehen. Weiterhin sei die Abstimmungsfrage zu umständlich formuliert, da hier auf andere Dokumente verwiesen werde. Auch sei fraglich, ob die Abstimmenden angesichts der äußerst komplexen Materie in der kurzen Frist überhaupt in der Lage seien, den zur Abstimmung gestellten Vorschlag der „Institutionen“ zu durchdringen. Auch wichen die von der griechischen Regierung auf einer eigens eingerichteten Internetseite veröffentlichten Dokumente von denen ab, die die EU-Kommission veröffentlichte. Zuletzt wurde kritisiert, dass auf dem Stimmzettel die beiden Antwortmöglichkeiten nicht wie üblich nebeneinander, sondern übereinander dargestellt wurden, wobei die erste Antwort von oben „Nein“ lautete. Auch stehe die Sinnhaftigkeit der Abstimmung in Frage, da die „Institutionen“ verlautbarten, dass der Vorschlag vom 25. Juni 2015 nicht mehr Gegenstand der Verhandlung sei und man sich daher nicht an das Ergebnis der Referendums gebunden fühle.

Abstimmungskampf mini|Demonstrierende in Athen, die sich für ein „Nein“ (ΟΧΙ) bei der Abstimmung aussprechen Das Referendum wurde in Griechenland äußerst kontrovers diskutiert. Von den im Parlament vertretenen Parteien warben die beiden Regierungsparteien, die sozialistische SYRIZA und die nationalkonservative ANEL. Von den 13 Abgeordneten der ANEL rückten am 2. Juli 2015 allerdings vier von der Linie der Partei ab. Ferner sprach sich die faschistische Chrysi Avgi für ein „Nein“ zu der von den europäischen „Institutionen“ vorgeschlagenen Vereinbarung aus. Die konservative ND, die linksliberale To Potami und die sozialdemokratische PASOK lehnten zwar die Abhaltung des Referendums ab, traten im Abstimmungskampf dennoch für ein „Ja“ ein.

In einer Fernsehansprache am 29. Juni 2015 erläuterte der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras den Hintergrund des Referendums. Seiner Ansicht nach könne das griechische Volk ein besseres Verhandlungsergebnis erzielen, wenn es den Vorschlag der drei Institutionen ablehne. Zugleich deutete Tsipras seinen Rücktritt an, falls das Stimmvolk mit „Ja“ stimmen sollte.

Führende damalige Politiker der Eurostaaten, wie der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi und der französische Präsident François Hollande warnten öffentlich, dass ein „Nein“ bei dem Referendum zwangsläufig das Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro-Währungsverbund bedeute. Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker sagte in einer Stellungnahme am 29. Juni 2015, dass von europäischer Seite alles versucht worden sei, Griechenland in der Eurozone zu halten und dass er sich durch seine griechischen Verhandlungspartner durch den Abbruch der Verhandlungen und die Ankündigung des Referendums fühle. Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz warf der Regierung Tsipras vor, sie habe eine Einigung im Schuldenstreit womöglich nie gewollt und sprach von einer . Auch Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem sprach die Möglichkeit eines Grexits an, sollten die Abstimmenden in Griechenland beim Referendum mit „Nein“ stimmen.