Seehof (auch Seehaus) war eine selbständige Gemarkung im südhessischen Landkreis Bergstraße, die 1972 aufgelöst und auf die Nachbarstädte Lorsch und Lampertheim aufgeteilt wurde. Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert lag dort der Lorscher See. Nach Trockenlegung des Sees entstand auf der Gemarkung ein Dorf, das nach einigen Jahrzehnten aufgelöst und durch einen Gutshof ersetzt wurde.

Naturraum Seehof liegt 3 Kilometer südlich von Lorsch, 9 Kilometer östlich von Lampertheim, 3 Kilometer nördlich des Lampertheimer Stadtteils Hüttenfeld und 5 Kilometer westlich von Heppenheim.

Die Gemarkung Seehof umfasste den Norden des Naturraums Käferthal-Viernheimer Sand, einer Sandebene, die überwiegend von Kiefernwäldern eingenommen wird. Im Osten grenzt der Naturraum Südliches Neckarried an, eine Niederung, durch die früher der Bergstraßenneckar und heute die Weschnitz fließt. In der Gemarkung steht Flugsand an. Am West- und Ostrand verlaufen Dünengürtel. Der östliche, niedrigere Dünengürtel läuft von Hüttenfeld kommend südlich des Wohnplatzes Seehof aus.

Kloster Hagen Eine als Seehof bezeichnete archäologische Fundstätte liegt östlich der früheren Gemarkung auf einer kleinen Flugsandfläche im Neckarried. Bei einer Ausgrabung 1904 und einer Georadaruntersuchung 2002 wurden Grundmauern einer dreischiffigen Kirche, ein römisches Landgut (Villa rustica) sowie eine römische Siedlung gefunden. Die Kirche wurde früher als möglicher Ort von Altenmünster, dem Gründungskloster von Lorsch, in Betracht gezogen. Heute wird Altenmünster im Gewann Kreuzwiese östlich von Lorsch lokalisiert. Die Fundstätte Seehof wird dem Augustinerinnenkloster Hagen zugeordnet. Über dieses Kloster ist kaum etwas bekannt, da die Schriftquellenlage sehr widersprüchlich ist.

Lorscher See mini|Lorscher See mit Zuleitung von der Weschnitz und Abfluss zum Landgraben (Nikolaus Person, 1690) mini|hochkant|Grenzstein von 1721 nordwestlich des Froschkanzelsees Die spätere Gemarkung Seehof wurde 1265 als palus Laurissensis (Lorscher Sumpf) erstmals erwähnt, als das Mainzer Domkapitel dessen Trockenlegung anordnete. Da das Gebiet auch später noch als Bruch bezeichnet wurde, kann keine vollständige Trockenlegung erfolgt sein. Ab 1463 war das zu Kurmainz gehörende Gebiet an die Kurpfalz verpfändet, die 1474 den Lorscher See zur Fischzucht anlegen ließ. Die Fische dienten höchstwahrscheinlich der Versorgung des Jagdschlosses Friedrichsburg, möglicherweise auch des kurpfälzischen Hofes in Heidelberg. Der See wurde zeitweise abgelassen, dann wurden die Flächen als Weide genutzt.

1623 zog Kurmainz die Pfandschaft wieder an sich. In den folgenden Jahrzehnten stritten sich einerseits Kurmainz und Lorsch, andererseits die Kurpfalz und Lampertheim um Besitzrechte und die genaue Größe des Lorscher Sees. Dabei wurden Grenzsteine gesetzt, um die maximale Ausdehnung des Sees im Westen festzulegen. 1721 gesetzte Grenzsteine sind heute noch vorhanden. Wegen Beschwerden von Anwohnern, deren Wiesen durch den See beeinträchtigt wurden, und als Folge der Auseinandersetzungen mit der Kurpfalz ließ der Kurfürst von Mainz den See ab 1718 trockenlegen; 1721 wurde er endgültig aufgegeben.

Der Lorscher See ist auf einer 1690 von Nikolaus Person gefertigten Karte zu Mainzer Besitz in der Rheinebene dargestellt. Eine zweite, detailliertere und in ähnlicher Zeit entstandene Karte des Sees zeigt den Renngraben, der an einem Wehr von der Alten Weschnitz abzweigte und den Landgraben auf einer Rinne aus Brettern oder Bohlen überquerte. Der Graben führte von Dämmen gesäumt in den See. Am Nordende staute ein Damm den See auf; der Abfluss aus dem See konnte über eine als Zapfen bezeichnete Konstruktion gesteuert werden. Dort hatte der See eine Pfanne genannte Vertiefung, in der sich bei niedrigem Wasserstand die Fische sammeln konnten. Ansonsten war der See seicht, erwärmte sich rasch und bot damit günstige Voraussetzungen für die Zucht von Karpfen. Am Damm lag das Seehaus, das möglicherweise auf einen Meierhof zurückgeht, der dem Kloster Lorsch gehörte. Im Seehof wohnten der Seemeister und die Seeknechte. Das Gebäude wurde mehrfach als baufällig oder unbewohnbar bezeichnet.

2026 veröffentlichte geowissenschaftliche Untersuchungen bestätigen Teile der historischen Überlieferung. Anhand eines Digitalen Geländemodells kann aufgezeigt werden, dass nur die Alte Weschnitz höher als das frühere Seegelände liegt und den See speisen konnte. Der Seezufluss Renngraben wird im Bereich der heutigen Ortslage Hüttenfeld verortet. Da der Grundwasserspiegel früher höher lag, war der See stark grundwassergespeist. Bei Sedimentuntersuchungen wurden teilweise Seeablagerungen gefunden; an einer anderen Stelle kann es sich um Ablagerungen des Renngrabens handeln.

Gemeinde Seehof Das Seegelände wurde nach der Trockenlegung 1718 von der kurmainzischen Hofkammer als Domanialgut verpachtet. Das Seehaus wurde als Gutshaus weitergenutzt. Es entstanden neue Gebäude, unter anderem eine von Pferden angetriebene Ölmühle, deren Betrieb jedoch unwirtschaftlich war und bald eingestellt wurde. Für die Pächter waren die Erträge des Gutes kaum ausreichend.

Die Böden in den Gemarkung waren teils zu trocken, teils zu nass. Da nicht genügend Futter für das Vieh erzeugt werden konnte, blieb der Viehbestand gering, so dass zu wenig Mist für die Düngung der sandigen Böden vorhanden war. Angebaut wurden Roggen, Gerste, Dinkel, Hafer, Welschkorn, Kartoffeln sowie Tabak, wobei der Tabakanbau noch am einträglichsten war. Missernten, vor allem durch Überschwemmungen, waren häufig, ebenso Wildschäden, verursacht durch das Wild aus dem benachbarten Lorscher Wald. 1739 waren erhebliche Teile der Gemarkung Ödland, das mit Binsen bewachsen war. Zugleich waren die Entwässerungsgräben in einem desolaten Zustand, so dass das Wasser auf den Feldern stehen blieb.

Vier Familien, darunter drei Brüder, boten 1769 an, den Seehof als Erbbestandsgut zu pachten. Für die kurmainzische Hofkammer war das Angebot finanziell vorteilhaft; in den Vertragsverhandlungen setzte die Hofkammer eine höhere Pacht durch. Eine Abschätzung, ob die Pacht für die zu erwartenden Erträge des Seehofs angemessen war, erfolgte nicht. Laut dem Pachtvertrag hatten die Erbbeständer das Recht, das Gut in bis zu 16 gleichgroße Höfe zu teilen. Mit dem Teilungsrecht wollte die Hofkammer ein kleines Dorf entstehen lassen. Erbbeständer waren verpflichtet, ein Wohnhaus mit Scheune und Stall zu bauen, wozu ihnen aus dem Staatswald acht Eichenstämme geliefert wurden.

Durch den Kinderreichtum der Bewohner war die angestrebte Zahl von 16 Erbbeständern bereits 1805 erreicht. Es folgten weitere Teilungen, so dass 1824 neun Höfe mit einer Fläche von 1/32 und zwei Höfe mit einer Fläche von 1/64 des Gutes vorhanden waren. Aus Sicht der Verpächter waren Teilungen lukrativ, da dabei hohe Gebühren anfielen. Die im Pachtvertrag vorgesehenen Holzlieferungen für den Hausbau waren häufig von Konflikten begleitet.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde Kurmainz auflöst; das Amt Lorsch mit dem Seehof kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 zum Großherzogtum erhoben wurde. Ab 1821 war für den Seehof die Bürgermeisterei in Lorsch zuständig. Die von der Verwaltung unabhängige Rechtsprechung erfolgte durch das Landgericht Lorsch.

Nach dem Übergang an Hessen wurden die bisherige Steuerfreiheit und die Befreiung von Kriegsdiensten aufgehoben. 1829 ordnete die großherzogliche Oberfinanzkammer an, dass keine weitere Teilungen von Höfen erfolgen dürfen. Hoferben verschuldeten sich häufig, um ihre Geschwister abfinden zu können. Das Lampertheimer Rentamt, das für die Einziehung von Steuern und Abgaben zuständig war, verhandelte ab 1821 mit den Seehöfern über den Erwerb ihrer Gutsanteile als Eigentum gegen die Zahlung einer einmaligen Summe. Bis 1840 hatte der Großteil der Seehöfer ihre Gutsanteile erworben.

Am 28. Dezember 1832 stimmten 39 der 42 Seehöfer Ortsbürger dafür, dass das Dorf seinen bisherigen Status als Lorscher Filialdorf aufgibt und eine selbstständige Gemeinde wird. Das hessische Ministerium des Inneren genehmigte am 22. Februar 1833 die Trennung der beiden Gemeinden, deren Verhältnis als „nicht gerade freundschaftlich“ beschrieben wird. Am 23. März 1833 wurde der erste Gemeinderat mit acht Mitgliedern gewählt. Offenbar fand sich lange niemand, der Bürgermeister werden wollte. 1849 kam der erste und einzige Bürgermeister von Seehof, Ludwig Christian Matthes, ins Amt. Zuvor hatte der Lorscher Bürgermeister die Amtsgeschäfte in Seehof erledigt. 1854 rügte das Kreisamt Heppenheim, dass ein Gemeinderat ein Protokoll mit drei Kreuzen unterschrieben hatte. Bürgermeister Matthes erwiderte, dass dieser Gemeinderat genauso gut oder sogar besser wie seine Amtskollegen mitarbeite. Auch andere Gemeinderäte könnten nur notdürftig ihre Namen schreiben. Der Hauptteil der Einnahmen der Gemeinde stammte aus den Strafen für den Feldfrevel genannten Diebstahl von den Feldern.

Die Mehrheit der Seehöfer war katholisch und nach Lorsch eingepfarrt. Lutheraner gehörten zur Pfarrei in Bensheim. 1832 wurde in Seehof eine katholische Schule eingerichtet. Das Schulhaus war bald zu klein, so dass die Schulverhältnisse improvisiert blieben. Die Lehrer wechselten häufig. Von großer Bedeutung war die Schulglocke, da es in Seehof keine öffentlichen und kaum private Uhren gab.

Gut Seehof Auflösung der Gemeinde Gerüchte über eine Auflösung der Gemeinde Seehof scheinen seit 1850 im Umlauf gewesen zu sein. Nur unter dieser Bedingung war Katharina Scipio aus Mannheim bereit, die Grundstücke der Gemarkung zu kaufen. Scipio wollte ein Gut mit Wiesenwässerung einrichten; die Einwohner sollten Seehof verlassen. Der Schwiegersohn Scipios, Gustav Herth, war maßgeblich am Grunderwerb und der Aufbau des Gutes beteiligt. Herth gab 1868 nach seiner Wahl in das Zollparlament im Parlamentshandbuch an, „die berühmte Wässerungsanlage des Gutes Seehof“ eingerichtet zu haben. Laut Herth lebten in Seehof 380 Menschen in 50 Familien. Es gab 33 Hofstellen; die Gemarkung bestand aus 1352 Parzellen mit 241 Besitzern. Nach anderen Angaben, die auf den Akten der Gemeinde beruhen, lebten rund 300 Menschen in Seehof. 198 Personen wanderten sie nach Amerika aus; der Seehöfer Bürgermeister gab 1854 an, dass sie sich dort eines sorgenfreieren Lebens erfreuen. Andere Einwohner zogen in Orte der Region. Nahezu alle Seehöfer waren verschuldet, viele konnten durch den Verkauf ihrer Grundstücke ihre Schulden begleichen. Gegen die Zusage der Gemeinde, ihre eigenen Grundstücke zu verkaufen, finanzierte Scipio die Auswanderung der Mittellosen.

Die Gebäude wurden auf Abbruch versteigert und zum Teil in Hüttenfeld wiederaufgebaut, beispielsweise das Schulhaus. Die Glocke der heutigen Hüttenfelder Schule stammt aus Seehof. Im Juli 1857 wurden die letzten Kaufverträge abgeschlossen. Beim Grunderwerb kam es zu Konflikten mit Mayer Carl von Rothschild, dem Eigentümer von Schloss Rennhof bei Hüttenfeld, der rund 10 Prozent der benötigten Flächen erwarb und das Projekt ablehnte. Dies führte zu einem sieben Jahre dauernden Gerichtsverfahren und zwei Jahren Bauverzug.

Der Seehöfer Bürgermeister gab sein Amt 1855 auf, die Amtsgeschäfte wurden von Lorsch weitergeführt. Die letzte, vor Ort verbliebene Seehöferin starb 1870. Da einige Personen noch in Seehof heimatberechtigt waren und einzelne Parzellen nicht angekauft werden konnten, verzögerte sich die formelle Auflösung der Gemeinde bis 1873. Die Gemarkung wurde Lampertheim und dem dortigen Beigeordneten für Hüttenfeld unterstellt.

Wiesenwässerung Aufbau mini|Übersichtsplan der Wiesenwässerung des Seehofs, nach Westen ausgerichtet Die Wässerungsanlage für Seehof wurde zwischen 1857 und 1863 erbaut. Der Entwurf stammte vom großherzoglich-badischen Wiesenbaumeister Lauter; die Ausführung leitete der Wiesenbautechniker Dreuttel, der später auch die Anlage bewirtschaftete.