Die Berufsbildungsreife ist in einigen deutschen Bundesländern der Erste Schulabschluss. Sie kann nach der 9. Klasse erworben werden. Die Bezeichnung wird in den Bundesländern Berlin§ 32 Berufsbildungsreife Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-VO) in der Fassung vom 1. Oktober 2013. und BrandenburgKMK: Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich. verwendet. In Bremen heißt sie Einfache Berufsbildungsreife, in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ist die Bezeichnung Berufsreife üblich.

Abzugrenzen ist die Bezeichnung von der Berufsreifeprüfung bzw. Berufsmatura in Österreich, Schweiz und Liechtenstein, die eher dem Fachabitur bzw. Abitur in Deutschland entsprechen.Volkmar Herkner, Marco Böhss: Vom Hauptschulabschluss zur Berufsbildungsreife – Berufspädagogische Reflexionen zu einem neuen „Label“. In: bwp@ Ausgabe Nr. 25, Dezember 2013, S. 2, Fußnote 1. (Online).

Literatur Volkmar Herkner, Marco Böhss: Vom Hauptschulabschluss zur Berufsbildungsreife – Berufspädagogische Reflexionen zu einem neuen „Label“. In: bwp@ Ausgabe Nr. 25, Dezember 2013. (Online)

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