Das Referendum über den Europäischen Verfassungsvertrag in Luxemburg fand am 10. Juli 2005 statt. Ausgelöst wurde es durch einen entsprechenden Beschluss der Abgeordnetenkammer, des luxemburgischen Parlaments, nach dem Abschluss der mehrjährigen Verhandlungen über den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Weiterhin waren dem Beschluss vergleichbare Referenden in Frankreich und den Niederlanden vorausgegangen, die beide eine Mehrheit an „Nein“-Stimmen ergeben hatten. Vor diesem Hintergrund sah der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker das Referendum als Möglichkeit eines klaren Bekenntnisses zur europäischen Integration. Für den Fall einer mehrheitlichen Ablehnung des Verfassungsvertrages im Referendum in Luxemburg, kündigte er seinen Rücktritt an.
Das unverbindliche Referendum, sprich die Volksbefragung, ergab eine Mehrheit von 56,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen für die Annahme des Vertrags. Zusammen mit dem Anfang 2005 abgehaltenen Referendum in Spanien über den Verfassungsvertrag bestärkte dies die Befürworter einer weiteren europäischen Integration, das Vorhaben nicht aufzugeben, sondern in weitere Verhandlungen für eine Vertiefung der Europäischen Union zu treten. Dies führte letztlich zum Vertrag von Lissabon.
Hintergrund mini|300px|Ratifizierung in den Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde innerhalb der Europäischen Union debattiert, wie eine weitere Vertiefung der europäischen Integration erreicht werden könnte. Das Ergebnis war der 2002/03 vom Europäischen Konvent ausgearbeitete Entwurf für Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser wurde jedoch nicht direkt übernommen, sondern über mehrere Monate hinweg von den Regierungen der europäischen Mitgliedsstaaten verändert und überarbeitet. Die Gespräche gestalteten sich schwierig und es konnte erst im Jahresverlauf 2004 ein Einvernehmen erzielt werden. Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgte schließlich am 29. Oktober 2004 in Rom.
Vor dem Inkrafttreten war jedoch noch die Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer notwendig. In einigen Staaten sollte dies durch Parlamentsbeschluss geschehen, in anderen war zwingend ein Referendum vorgeschrieben, wieder andere sahen die Abhaltung eines freiwilligen Referendums vor. Zu dieser letzten Gruppe gehörte auch Luxemburg.
Der Weg zum Referendum Der Vertrag wurde von allen großen politischen Parteien in Luxemburg befürwortet und hätte theoretisch einfach durch Parlamentsbeschluss ratifiziert werden können. Am 28. Juni 2005 stimmten alle 55 sich beteiligenden Abgeordneten der luxemburgische Abgeordnetenkammer einstimmig in erster Lesung für die Annahme des Vertrages.
Die luxemburgische Regierung entschloss sich jedoch, wegen der Bedeutung und Tragweite des Vertrages, und um die demokratische Legitimierung des Vertragsabschlusses zu unterstreichen, eine Volksabstimmung abzuhalten. Der Vertrag sollte erst dann in zweiter Lesung der Abgeordnetenkammer erneut vorgelegt, von dieser endgültig beschlossen und damit rechtsgültig werden, wenn das luxemburgische Stimmvolk dem Vertragsentwurf mehrheitlich zugestimmt hatten.
Dem luxemburgischen Referendum waren allerdings schon die beiden Referenden in Frankreich (am 29. Mai 2005) und in den Niederlanden (am 1. Juni 2005) vorangegangen, bei denen die Abstimmenden den Vertrag jeweils mehrheitlich abgelehnt hatten. Trotzdem bestand der damalige Premierminister Luxemburgs Jean-Claude Juncker darauf, die luxemburgische Abstimmung wie geplant stattfinden zu lassen und kündigte an, dass er von seinem Amt zurücktreten werde, sollte der Entwurf abgelehnt werden.
Ergebnis mini|hochkant=0.6|Ergebnisse nach Gemeinden Die Volksbefragung über den Vertrag über eine Verfassung Europas wurde am 10. Juli 2005 abgehalten. Stimmberechtigt waren alle Personen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft ab 18 Jahre, für alle Personen bis 75 Jahre bestand Stimmpflicht. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die dreisprachig (französisch, lëtzebuergesch und deutsch) gestellte Abstimmungsfrage lautete:
Von den gut über 220.000 Stimmberechtigten nahmen 199.609 (= 90,4 %) an dem Plebiszit teil. Von den gültig Abstimmenden sprach sich eine Mehrheit von 109.510 (= 56,5 %) für die Annahme des Vertrags aus, mit „Nein“ stimmten hingegen 84.241 (= 43,5 %) Personen. Der Anteil an ungültigen Stimmen war mit 3 % etwas erhöht.
Endergebnis der Volksbefragung über den Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 10. Juli 2005Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Luxemburg, 10. Juli 2005 : Verfassung der Europäischen Union Stimmkreis Stimmberechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 220.717 199.609 90,44 % 193.751 97,07 % 5.858 3,02 % 109.510 56,52 % 84.241 43,48 %
Folgen Auch wenn das Referendum in Luxemburg für die Annahme des EU-Verfassungsvertrags keine unmittelbare Bedeutung mehr hatte, ging nach der mehrheitlichen Ablehnung in den Abstimmungen in Frankreich und der Niederlande von dem positiven Votum in Luxemburg ein wichtiges Signal für die weitere europäische Integration aus. Die EU-Länder starteten daraufhin weitere Verhandlungen, um zumindest Teile des Verfassungsvertrags in einem weiteren Abkommen aufzugreifen. Hieraus ging der im Dezember 2007 unterzeichnete und am 1. Dezember 2009 schließlich in Kraft getretene Vertrag von Lissabon hervor.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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