Der Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ist in Deutschland eine Sammelbezeichnung von circa 50 Berufsgruppen im sozialen und erzieherischen Bereich.
In Deutschland waren 2015 laut GEW über 1,2 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen tätig, davon rund 300.000 bei kommunalen Trägern und 800.000 bei freien Trägern. Die Gewerkschaft Verdi gab die Anzahl der Beschäftigten im SuE mit rund 740.000 an, davon 240.000 bei kommunalen und mehr als 500.000 bei kirchlichen und freien Trägern. Laut Statistischem Bundesamt gab es Mitte 2018 im öffentlichen Dienst bei den Kitas 226,7 Tausend und bei den Ländern 9,2 Tausend Beschäftigte.DeStatis: Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nach Aufgabenbereichen
Die größte Berufsgruppe der Beschäftigten im SuE stellen die Erzieher mit 371.893 Beschäftigten (Stand: 1. März 2015). Ein Jahr zuvor gab es 354.976 als Erzieher tätige Beschäftigte (Stand: 1. März 2014). Das Statistische Bundesamt sieht bei den Erzieherinnen und Erziehern im öffentlichen Dienst einen Zuwachs von 62 % in den letzten zehn Jahren.Destatis: +9200 bei Kitas
Berufsgruppen Der SuE umfasst 2015 circa 50 Berufsgruppen, dazu zählen unter anderem Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Kindheitspädagogen, Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst und in der Behindertenhilfe, Heilpädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychagogen, Streetworker und weitere Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen.
Bezahlung Für Beschäftigte des öffentlichen Diensts gelten grundsätzlich die Bedingungen des TVöD. Der TVöD trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Ihm liegt eine erfahrungs- und leistungsorientierten Vergütung zugrunde. Monatliche Bruttoentgelte des TVöD finden sich in tabellarischer Form im Artikel Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst existieren Entgelttabellen für den SuE (TVöD-SuE). Die allgemeinen TVöD-Entgelte können von den spezielleren Entgelttabellen des TVöD-SuE abweichen. Die circa 300.000 Beschäftigten bei kommunalen Trägern werden in der Regel nach einem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst z. B. TVöD-SuE bezahlt. Bei einer Einrichtung eines privaten Trägers angestellt sind ungefähr 800.000 Beschäftigte im SuE. Der private Träger kann selber entscheiden, ob er seine Angestellten nach einem Tarifvertrag z. B. TVöD-SuE, TV-AVH, TV-L etc. bezahlt oder ein eigenes Bezahlungsmodell wählt. In der Regel orientieren sich die gemeinnützigen (z. B. kirchlichen) und nicht-gemeinnützigen (z. B. privatgewerblichen) Träger an den Abschlüssen des TVöD bzw. TVöD-SuE.
+ Entgeltgruppen TVöD-SuETVöD – Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltgruppe ZuordnungTVöD / TVÜ-VKA Tätigkeitsmerkmal Voraussetzung laut TVöD S 18 E 12 Leiter/in Erziehungsheim (ab 90 Plätzen) Fachhochschulstudium oder Bachelor S 17 E 11 Leiter/in KiTa (ab 180 Plätze); Leiter/in Erziehungsheim (ab 50 Plätze); Stellv. Leiter/in Erziehungsheim (ab 90 Plätze); Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in; Psychagoge/in S 16 E 10 Leiter/in KiTa (ab 130 Plätze); Stellv. Leiter/in KiTa (ab 180 Plätze) S 15 E 10 Leiter/in KiTa (ab 100 Plätze); Stellv. Leiter/in KiTa (ab 130 Plätze); Leiter/in Erziehungsheim S 14 E 9 Sozialarbeiter/in Garantenstellung mindestens dreijähriges Studium ab EG S11. In den Eingruppierungen darunter genügt eine Ausbildung. S 13 E 9 Leiter/in KiTa (ab 70 Plätze); Stellv. Leiter/in KiTa (ab 100 Plätze) S 12 E 9 Sozialarbeiter/in schwierige Tätigkeit S 11 E 9 Sozialarbeiter/in; Sozialpädagoge/in S 10 E 9 Leiter/in KiTa (ab 40 Plätze); Stellv. Leiter/in KiTa (ab 70 Plätze) S 9 E 9 Koord. Erzieher/in S 8 E 8b Erzieher/in schwierige Tätigkeit; Heilpädagoge/in S 7 E 8 Leiter/in KiTa (bis 40 Plätze) S 6 E 8a Erzieher/in S 5 E 6 handwerklicher Erziehungsdienst S 4 E 5 Kinderpfleger/in bzw. SPA schwierige Tätigkeit S 3 E 4 Kinderpfleger/in bzw. SPA An- und Ungelernte S 2 E 2 Beschäftigte als Kinderpfleger/in bzw. SPA
Die Tabelle Entgeltgruppen zeigt die Zuordnung einer ausgeübten Tätigkeit zu der Besoldungsgruppe.
Beispiel: Berufsgruppe Erzieher Nachfolgend wird beispielhaft auf die Ausbildung und die Bezahlung der größten Berufsgruppe im SuE mit circa 350.000 Beschäftigten (Stand: 1. März 2014), den Erziehern, eingegangen.
Informationen zur Ausbildung und Bezahlung von Erziehern im europäischen Vergleich finden sich im Artikel Erzieher#Erzieher im europäischen Vergleich.
Ausbildung Der Weg zum „Staatlich anerkannter Erzieher“ / „Staatlich anerkannte Erzieherin“ führt über eine dreijährige Berufsausbildung an einer sogenannten Fachschule. Laut dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein „Staatlich anerkannter Erzieher“ / eine „Staatlich anerkannte Erzieherin“ mit einer Ausbildung, die mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden Praxis umfasst, in das DQR-Niveau 6 eingestuft. Ebenfalls im DQR-Niveau 6 eingeordnet sind unter anderem die Qualifikationen Bachelor, Fachwirt und Meister (für mehr Details siehe Niveaustufen des DQR). Der DQR hat empfehlenden Charakter und ist nicht verbindlich.
Bezahlung Nach dem bundesweit geltenden TVöD-SuE werden Erzieher, die in einer Einrichtung eines kommunalen Trägers angestellt sind, entweder in die Entgeltgruppen S8a („Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie Beschäftigte mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung“) oder S8b („Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie Beschäftigte mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten“) eingruppiert. Private Träger entscheiden selber, ob die Bezahlung eines Erziehers nach einem Tarifvertrag wie TVöD-SuE, TV-AVH etc. erfolgt oder ob ein eigenes Bezahlungsmodell verwendet wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttoverdienste und Entwicklungsstufen.
+Monatliches Bruttoentgelt (Grundgehalt) in Euro ab 1. März 2020 für Beschäftigte im Rahmen des TVöD-SuE Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1Neueinstellung Stufe 2nach 1 Jahr in Stufe 1 Stufe 3nach 3 Jahren in Stufe 2 Stufe 4nach 4 Jahren in Stufe 3 Stufe 5nach 4 Jahren in Stufe 4 Stufe 6nach 5 Jahren in Stufe 5 S 8a2.852,263.099,413.317,513.524,153.725,023.934,52 S 8b2.893,453.168,293.420,823.788,164.132,544.396,57
Örtliche Beispiele Nachfolgend wird die spezifische Situation von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in den Großstädten Hamburg und München dargestellt.
Situation in Hamburg
In Hamburg hatten 1.037 von 1.048 (entspricht 98,95 %) Tageseinrichtungen private Träger (Stand: 1. März 2015). Zum 1. März 2014 waren 1.025 von 1.034 (99,13 %) Kindertageseinrichtungen in der Hand von privaten Trägern. Die privaten Träger können sich dementsprechend ein Bezahlungsmodell z. B. TV-AVH für ihre Erzieher auswählen. Zu den privaten Trägern zählt z. B. auch die „Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH“ mit ca. 182 Kindertagesstätten und rund 5.000 Beschäftigten (davon rund 3.444 Erzieher).
In Hamburg waren zum 1. März 2015 15.485 Personen in Tageseinrichtungen tätig. Davon waren 2.376 im hauswirtschaftlichen/technischen Bereich und 13.109 Personen als pädagogisches und Verwaltungspersonal beschäftigt. In der Menge der vorher erwähnten 13.109 Personen finden sich 6.877 Erzieher, 1.686 Kinderpfleger und 855 Assistenten im Sozialwesen (u. a. zählen dazu auch SPAs) wieder. 10.676 von 15.485 Personen oder 68,94 % haben weniger als 38,5 Wochenstunden.
In der Hansestadt existiert der Hamburger Tarifvertrag (TV-AVH). Der TV-AVH ist an den TVöD-SuE angelehnt. Im „Besonderen Teil – Verwaltung“ finden sich neben „Allgemeinen Vorschriften“ auch „Sonderregelungen“ im Hinblick auf die Eingruppierung der Erzieher aus dem Sozial- und Erziehungsdienst.
Den Entgeltgruppen S1 bis S8 stehen 30 Tage Urlaub sowie eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 90 % ihres Gehalts zu. Diese Regelung schließt die Erzieher in S6 und S8 mit ein.
Der „allgemeine“ TV-AVH sieht eine Eingruppierung von Erzieher in Hamburg in die Entgeltgruppen S6 oder S8 vor. Diese Eingruppierung und die Bezahlung orientiert sich am TVöD-SuE. Falls die Kita-Träger Mitglieder der „Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg“ (AVH) sind, erfolgt die Eingruppierung aller Erzieher in die Entgeltgruppe S8. Die Gruppe S6 ist unbesetzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt abweichend zur im Abschnitt #Bezahlung 2 dargestellten TVöD-SuE-Tabelle die Bruttoverdienste und Entwicklungsstufen der Beschäftigten des TVöD-SuE, die bei einem Kita-Träger mit Mitgliedschaft im AVH angestellt sind:
+ Monatliches Bruttoentgelt in Euro ab 1. März 2015 für Beschäftigte im Rahmen des TVöD-SuE bei Mitgliedern der AVH Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1Neueinstellung Stufe 2nach 1 Jahr in Stufe 1 Stufe 3nach 3 Jahren in Stufe 2 Stufe 4nach 4 Jahren in Stufe 3 Stufe 5nach 4 Jahren in Stufe 4 Stufe 6nach 5 Jahren in Stufe 5 S 8 2.478,17 2.656,58 2.879,57 3.198,33 3.318,92 3.318,92 S 6 unbesetzt
Personal- bzw. Betreuungsschlüssel
Im Krippenbereich (Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren) wies Hamburg 2012 statistisch einen Personalschlüssel (auch Betreuungsschlüssel genannt) von 5,7 aus. 2013 betrug der Wert 5,4 und zum 1. März 2014 wurde ein Wert von 5,1 erreicht. Für Kinder im Alter von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) wies das Statistische Bundesamt einen Personalschlüssel 2012 von 9,3 aus. 2013 lag der Wert bei 9,0 und zum 1. März 2014 bei 8,5.
Am 10. Dezember 2014 einigten sich die Trägerverbände und der alleinregierende SPD-Senat in der „Eckpunktevereinbarung zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita“ auf eine Verbesserung des Personalschlüssels im Krippen- und Elementarbereich. Demnach sollen zum 1. April 2015 für Kinder im Alter bis 24 Monate 10 Prozent mehr Personalwochenstunden zur Verfügung stehen. Für die Kinder im Alter von 25 bis 36 Monaten sollen ab dem 1. August 2017 die Personalwochenstunden ebenfalls um 10 Prozent erhöht werden. Zum 1. August 2019, aber spätestens im Jahr 2020 soll eine Betreuungsschlüssel von eins zu vier erreicht sein. Für die Elementarkinder im Alter von drei bis sechs Jahren soll spätestens zum Doppelhaushalt 2025/2026 ein Schlüssel von eins zu zehn erreicht werden. Innerhalb des vereinbarten 10-Jahres-Zeitraums soll „mittel- bis langfristig auch ein entsprechender Anteil für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten berücksichtigt werden“. Alle Verbesserungsschritte stehen unter der Maßgabe, dass der Bund die Finanzierung erheblich unterstützt. Die jährlichen Kosten für die Verbesserung in der Endstufe werden auf 110 bis 120 Mio. Euro geschätzt. 2/3 des Betrags soll aus Haushaltsmitteln und 1/3 von den Verbänden übernommen werden.
Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wurde beschlossen, dass für Kinder im Alter von 25 bis 36 Monaten bereits ab dem 1. August 2016 die Personalwochenstunden um 10 Prozent erhöht werden. Damit wurde die „Eckpunktevereinbarung zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita“ vom 10. Dezember 2014 angepasst.
Situation in München Die Stadt München beschäftigt im August 2015 „2.925 Erzieher, 1.669 Kinderpfleger und 187 Sozialpädagogen in ihren 420 Kitas“. 349 Stellen konnten im August 2015 nicht besetzt werden. Insgesamt hat München im August 2015 über 1.200 kommunale und private Kitas. München ist als kommunaler Arbeitgeber Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Bayern. Die Bezahlung des Erziehungspersonals erfolgt nach der Entgelttabelle SuE des TVöD-VKA. Städtische Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind in S4 eingruppiert, Erzieherinnen und Erzieher in S8a oder, wenn das Tarifmerkmal der „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ gegeben ist, in S8b.