Die Referenden über Fragen der Verfassungsreform in Luxemburg fanden am 7. Juni 2025 statt. Ausgelöst wurden sie von einem entsprechenden Beschluss der Abgeordnetenkammer, des luxemburgischen Parlaments, als Abschluss einer mehrjährigen Debatte über den bereits 2009 vorgelegten Entwurf einer neuen Verfassung für Luxemburg. Gegenstand waren drei Aspekte der Verfasungreform: Das Wahlalter, ein Ausländerwahlrecht und eine Amtszeitbegrenzung für Regierungsmitglieder.
Bei den Abstimmungen wurden alle drei Vorschläge mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. So sprachen sich 80,9 % der gültig Abstimmenden gegen eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre aus, 78 % gegen ein Ausländerwahlrecht und 69,9 % gegen die Amtszeitbegrenzung.
Über die Form des unverbindlichen Referendums (sprich: Volksbefragung), die Auswahl der Fragen, die Fragestellung sowie der Beratungsprozess war zwischen den politischen Parteien Luxemburgs intensiv gerungen worden. Das letztlich gewählte Vorgehen wurde vielfach kritisiert, sodass auch die Referenden kaum eine breite Legitimationswirkung für die Verfassungsreform entfalten konnten.
Die neue Verfassung wurde schließlich erst im Jahr 2023 nach weiteren Verhandlungen beschlossen, nachdem der erste Vorschlag 2019 keine Zweidrittelmehrheit in der Abgeordnetenkammer gefunden hatte.
Hintergrund Die Luxemburgische Verfassung war zuletzt im Jahr 1919 geändert worden. Seinerzeit war das allgemeine Wahlrecht ohne Ansehen des Geschlechts, Referenden sowie der Primat des Parlaments über den Willen der Monarchin beziehungsweise des Monarchen festgeschrieben worden. Ende der 1990er Jahre mehrten sich politische Stimmen, die eine weitreichende Überarbeitung der Verfassung forderten, um sie an die geänderten Anforderungen anzupassen. Ein förmlicher Prozess zur Verfassungsreform wurde jedoch erst 2008 eingeleitet, als sich Großherzog Henri weigerte, ein von der Abgeordnetenkammer beschlossenes Gesetz zur Sterbehilfe zu unterschreiben. Nur wenige Monate später legte Paul-Henri Meyers, Abgeordnetener der CSV, einen ersten Entwurf vor, der die Grundlage für die folgenden Debatten bildete.Laurent Schmitt: Fahrplan für eine neue Verfassung.
Der Weg zu den Referenden Die Debatte über die Referenden Die Debatten zwischen den politischen Parteien erstreckten sich über mehrere Jahre. Insbesondere die Zivilgesellschaft kritisierte, dass die Verfassungsdebatte nahezu ausschließlich im Parlament geführt wurde. Vorschläge aus der Universität oder außerparlamentarischen politischen Organisationen wurden weitgehend ignoriert. Zudem sei es nicht sinnvoll, dass die immer wieder angekündigte Einbeziehung der Öffentlichkeit erst am Ende des Beratungsprozesses erfolge.Laurent Schmitt: „Approuvez-vous l’idée…?“.
Neben den inhaltichen Fragen zur Verfassung wurde über die Ausgestaltung eines Plebiszits intensiv diskutiert. Während die Partei Die Linke ausschließlich verbindliche Abstimmungen eintrat, bevorzugten die anderen Parteien unverbindliche Volksbefragungen, die dem Parlament die Letztentscheidung überließen. Das Regierungsbündnis aus DP, LSAP und Déi Gréng, das sich nach den Wahlen 2013 gebildet hatte, kündigte eine Reihe von Volksbefragungen zu vier verschiedenen Themen (Wahlalter, Ausländerwahlrecht, Amtszeitbegrenzung und den Priestergehältern), und dann eine abschließende und verbindliche Abstimmung über den Gesamtentwurf an.Laurent Schmitt: Fahrplan für eine neue Verfassung.
Die Beratungen im Parlament wurden in veränderter personeller Besetzung aber im Stil weitgehend unverändert 2014 fortgesetzt. Im September 2014 wurde dann der Beschluss gefasst, zunächst die vier angekündigten Volksbefragungen durchzuführen. Im Januar 2015 erzielte die Regierung dann jedoch eine Einigung mit den luxemburger Glaubensgemeinschaften, sodass die Frage über die Priestergehälter hinfällig war und gestrichen wurde. Die verbliebenen drei Volksbefragungen wurden auf den 7. Juni 2015 festgesetzt.
Fragestellungen und Abstimmungskampf mini|Plakate verschiedener Parteien zu den Volksbefragungen Im Vorfeld der Volksbefragungen hatten sich die Regierungsparteien DP, Déi Gréng und LSAP sowie auch die oppositionelle Déi Lénk für ein „Ja“ zu allen drei Fragen ausgesprochen. Die CSV und die ADR lehnten hingegen alle drei Vorschläge ab.
Wahlalter Die Wahlalterdebatte drehte sich um die Frage, ob das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden sollte. Der letztlich in die Abstimmung gebrachte Vorschlag sah vor, dass sich Personen ab 16 Jahre in die Stimmverzeichnisse eintragen lassen und dann auch an allen Wahlen und Abstimmungen in Luxemburg teilnehmen können. Dies setzte jedoch ein aktives Handeln der Stimmwilligen voraus, erst ab 18 Jahre sollten Personen automatisch in das Stimmverzeichnis eingetragen werden. Angesichts der in Luxemburg geltenden Wahlpflicht wurde kontrovers diskutiert, ob diese auch für Personen unter 18 Jahre gelten sollte. Weiterhin sah der Vorschlag vor, dass ausschließlich das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte, das Wählbarkeitsalter (das passive Wahlrecht) sollte bei 18 Jahren bleiben.
Die Debatte wurde auch vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention geführt, die eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den sie betreffenden Angelegenheiten zwingend vorschreibt. In Luxemburg hatte es zuvor bereits mehrere Anläufe gegeben, eine Wahlaltersenkung in der Abgeordnetenkammer zu beschließen, die jedoch allesamt scheiterten. Zugleich machten Umfragen im Vorfeld der Volksbefragung deutlich, dass wohl eine große Mehrheit der Personen ab 18 Jahre, dem Vorschlag einer Ausweitung des Wahlrechts ablehnend gegenüberstanden.Julie Wieclawski: Braucht Luxemburg ein Wahlrecht ab 16?.
Ausländerwahlrecht Die Debatte um das Ausländerwahlrecht hatte für Luxemburg eine besondere Bedeutung, da etwa 45 % der Bevölkerung nicht über die luxemburgische Staatsangehörigkeit verfügten. Ein Großteil davon waren allerdings Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union und damit bereits zu den Kommunalwahlen und für die Europawahlen stimmberechtigt.
In der Diskussion stellte sich die Frage, ob das bestehende Wahlrecht nun auch auf Wahlen zur Abgeordnetenkammer und Referenden ausgeweitet werden sollte. Von Bedeutung für die Diskussion war dabei einerseits die in Luxemburg geltende Wahlpflicht. Zum anderen die Frage der Fristen. So galt bereits für das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren. Für Europawahlen wiederum war eine Mindestfrist erst im Jahr 2013 gestrichen worden. Die in der Volksbefragung vorgestellte Regelung sah eine Mindestdauer von zehn Jahren für die Teilnahme an nationalen Wahlen und Abstimmungen vor.Michèle Finck: Nicht nur ob, sondern wie.
Luxemburgs liberaler Premierminister Xavier Bettel sprach sich für ein Wahlrecht für Ausländer unter den vorgestellten Bedingungen aus.
Als Hauptfigur der Ablehnung gegenüber dem Ausländerwahlrecht kristallisierte sich die Plattform "Nee2015.lu", mit ihrem Sprecher, dem Geographielehrer Fred Keup heraus. Weitere Akteure, die das Ausländerwahlrecht ablehnten waren die Partei ADR und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP. Die CSV bekannte sich erst spät zu einer eher zögerlichen Ablehnung. Für das Ausländerwahlrecht setzte sich ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Kultur ein. Neben der Regierung und den sie bildenden Parteien (DP, LSAP, Déi Gréng) sprachen sich Déi Lénk und Piratepartei Lëtzebuerg dafür aus. Weiterhin warben verschiedene Medienhäuser in ihren Publikationen, eine Reihe von Gewerkschaften aber auch Arbeitgebervereinigungen sowie prominente Personen der luxemburger Kultur dafür. Im Februar 2015 befürworteten noch 48 % in einer Umfrage das „Ja“, jedoch nahm dieser Antreil im Verlauf des Abstimmungskampfes kontinuierlich ab.
Amtszeitbegrenzung Der Vorschlag zur AMtszeitbegrenzung war nicht zuletzt eine Reaktion auf die 19-jährige Amtszeit des vorherigen Premierminister Jean-Claude Juncker, und die insgesamt stark von Klientelismus geprägte luxemburgische Demokratie. Von den drei abgefragten Verfassungsänderungen erhielt er jedoch die geringste öffentliche Aufmerksamkeit. Das ist insofern überraschend, als eine Einführung weltweit einzigartig für eine parlamentarische Demokratie gewesen wäre.Michel Dormal: Eine unterschätzte Reform. Die befürwortenden Parteien warben vor allem damit, dass eine Amtszeitbegrenzung einer Verkrustung im politischen System vorbeuge und für mehr Innovation sorge. Während CSV und ADR den Vorschlag als Eingriff in den Willen der Wählenden ablehnten. Zudem gebe es in einem kleinen Land wie Luxemburg nur eine begrenzte Zahl an geeigneten Personen für politische Spitzenämter, da sei es unklug diese durch Amtszeitbegrenzungen vorzeitig aus Ämtern zu entfernen.
Ergebnisse mini|Der dreisprachige Stimmzettel Bei den drei beratenden Referenden am Sonntag, dem 7. Juni 2015 waren knapp 247.000 Personen ab 18 Jahre stimmberechtigt. Hiervon beteiligten sich 214.836 (= 87 %). Stimmberechtigt waren alle Personen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft ab 18 Jahre, für alle Personen bis 75 Jahre bestand Stimmpflicht. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Alle drei Vorlagen wurden auf einem gemeinsamen, dreisprachigen (französisch, lëtzebuergesch und deutsch) Stimmzettel abgestimmt. Dabei wurden die nicht-gültigen Stimmzettel in drei Kategorien unterteilt: ungültige Stimmzettel, leere Stimmzettel und teilweise beantwortete Stimmzettel. Während ungültige und leere Stimmzettel keine Bedeutung für das Ergebnis hatten, behielten die nur teilweise ausgefüllten Stimmzettel für die jeweils beantworteten Fragen ihre Gültigkeit.
Die leeren Stimmzettel, auf denen keine der drei Fragen beantwortet worden war, machten 1 % der abgegebenen Stimmen aus, ungültige Stimmzettel 0,8 %.
Beteiligung an den drei Volksbefragungen in Luxemburg am 7. Juni 2015Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Luxemburg, 7. Juni 2015 : Senkung des Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre / Luxemburg, 7. Juni 2015 : Wahlrecht für Ausländer / Luxemburg, 7. Juni 2015 : Amtszeitbeschränkung für Minister Stimmbezirk Stimmberechtigte(a) abgegebeneStimmen (b) leereStimmen(alle) ungültigeStimmen(alle) ohne Antwort zu… Vorlage 1(Wahlalter) Vorlage 2(Ausländerwahlrecht) Vorlage 3(Amtszeitbeschränkung) Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) 246.974 214.836 86,99 % 2.190 1,02 % 1.635 0,76 % 1.010 0,47 % 1.618 0,75 % 2.080 0,97 %
Wahlaltersenkung mini|hochkant=0.6|Ergebnisse zu Vorlage 1 nach Kommunen Die erste Vorlage behandeltete die Frage einer Wahlaltersenkung. Die Abstimmungsfrage lautete (hier nur deutsche Fassung):
Insgesamt wurden 210.001 (= 97,75 %) gültige Stimmen zu dieser ersten Vorlage abgegeben. Davon sprachen sich 169.899 (= 80,9 %) gegen die vorgeschlagene Wahlaltersenkung aus, 40.102 (= 19,1 %) befürworteten sie. Von den insgesamt abgegebenen 4.835 (= 2,25 %) nicht berücksichtigten Stimmen, entfiel etwa Fünftel auf solche, die sich lediglich zur ersten Vorlage nicht geäußert hatten.
Endergebnis der Volksbefragung über die WahlaltersenkungDatenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Luxemburg, 7. Juni 2015 : Senkung des Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre Stimmkreis Abstimmende(a) gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) 214.836 210.001 97,75 % 4.835 2,25 % 40.102 19,10 % 169.899 80,90 %
Ausländerwahlrecht mini|hochkant=0.6|Ergebnisse zu Vorlage 2 nach Kommunen Die zweite Vorlage behandeltete die Frage eines Ausländerwahlrechts. Die Abstimmungsfrage lautete (hier nur deutsche Fassung):