mini|Aktie über 100 Kronen der Oesterreichischen Nationalbank vom 22. Dezember 1922

Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. des Eurosystems. Sie ist wesentlich an der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und der Eurozone beteiligt. Rechtlich handelt es sich bei der OeNB um eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt allerdings zusätzlich weiteren, im NationalbankgesetzRIS-BKA: verankerten Regelungen, die sich aus ihrer gesonderten Position als Zentralbank ergeben. Im Rahmen des Eurosystems wirkt die OeNB an einer stabilitätsorientierten Geldpolitik mit. Auf nationaler Ebene kümmert sie sich um die Sicherung der Finanzmarktstabilität und der Geldversorgung und verwaltet Währungsreserven zur Absicherung des Euro in Krisenzeiten. Die Leitwerte im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Oesterreichischen Nationalbank sind „Sicherheit, Stabilität und Vertrauen“.

Geschichte 1816–1818 mini|Graf von Stadion erhält von Kaiser Franz I. von Österreich das Patent zur Gründung der Oesterreichischen Nationalbank in Wien. Bronzemedaille zum 100. Jubiläum am 1. Juni 1916 von Stefan Schwartz, Vorderseite. mini|Rückseite dieser Medaille zur Hundertjahrfeier der Nationalbank.

Schon 50 Jahre vor der GründungÖNB, Unternehmensgeschichte: 1816–1818, Zeit der Gründung und des Provisoriums der Nationalbank führten die Habsburger erste Experimente mit Wertschriften in Form von Papiergeld durch. Schließlich wurde im 18. Jahrhundert die Ausgabe von Banknoten einem staatsunabhängigen Institut übertragen, woraufhin im Jahr 1762 die Ausgabe von Papiergeld, sogenannte „Bancozetteln“, durch die 1705 gegründete „Wiener Stadtbank“ erfolgte.

In Kriegszeiten übernahm die Staatsführung wieder die Kontrolle der Geldausgabe, sodass es zwischen 1796 und 1810 zu einer Inflation der Banco-Zettel kam. Der Staat ordnete die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr an, was zu einem schnell anwachsenden Abschlag auf Banknoten am Markt führte. 1799 bekam man demnach für 100 Gulden Papiergeld nur 92 Gulden in Silbermünzen, und am Ende des Jahres 1810 war der Wert der Papiergulden auf 15 Prozent des Nominalwertes der Banco-Zettel gesunken. Später deklarierten die Habsburger eine Abwertung der Banco-Zettel im Verhältnis von 5:1. Dieser Akt wurde von der Geschäftswelt als Staatsbankrott gewertet, womit das Papiergeld eine rasche Entwertung erlebte.

Am Ende der napoleonischen Kriege stand der Vielvölkerstaat der Habsburger (→ Habsburgermonarchie) vor einer neuen Herausforderung: der Wiederherstellung einer europäischen Balance. Kirche, Adel, die Armee und das Beamtentum als Elemente im Ancien Régime reichten nicht aus, diese Aufgabe zu lösen, eine gut fundierte Wirtschaftslage war vonnöten. Außerdem konnte man die Gesetze von Angebot und Nachfrage nicht ohne weiteres vernachlässigen.

In Hinblick darauf wurden am 1. Juni 1816 von Kaiser Franz I. zwei Patente erlassen (später zur Unterscheidung als „Hauptpatent“ bzw. „Bankpatent“ bezeichnet); die „privilegirte Oesterreichische National-Bank“, als Aktiengesellschaft konzipiert, hatte sich ehestens zu konstituieren, dem Kaiser drei ihrer Direktoren zur Auswahl des Gouverneurs vorzuschlagen und ihre Tätigkeit provisorisch bereits am 1. Juli 1816 aufzunehmen.Politische Gesetze und Verordnungen 1792–1848, Nr. 70 / 1816 (= S. 190 f.).Politische Gesetze und Verordnungen 1792–1848, Nr. 71 / 1816 (= S. 199 f.).

Die Nationalbank besaß von nun an das Monopol für die Emission von Banknoten, was zu einer Beruhigung im österreichischen Geldwesen und zu einem Anstieg des Papiergeldwertes führte. Die Wirtschaft hatte nun wieder eine solide Geldquelle, die unabhängig von den Ausgabeplänen des Staates den Geldwert konstant hielt. Das Eigenkapital der Bank begründete diese durch Aktienemissionen.

Zunächst umfasste die Tätigkeiten der Bank – unter provisorischer Leitung – die Einlösung von Papiergeld und die Ausstellung von Aktien. Die volle Wirksamkeit erlangte die Nationalbank erst nach der Ausgabe von 1.000 Aktien und der damit verbundenen Möglichkeit der Aktionäre, die Leitung selbst festzusetzen.

1818–1878 Am 15. Juli 1817 Bei: oenb.at. erhielt die Nationalbank als „erstes Bankprivilegium“ das ausschließliche Recht zur unbeschränkten Ausgabe von Banknoten und in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung hinsichtlich des Rediskontgeschäfts. Anfang 1818 stand die definitive Bankleitung. Zu ihr zählten führende Personen der Wiener Gesellschaft, u. a. die Bankiers Johann Heinrich von Geymüller und Bernhard von Eskeles. Von 1830 bis 1837 wurde das Amt des Gouverneurs von Adrian Nicolaus Freiherr von BarbierS. Pressburger: Das Österreichische Noteninstitut 1816–1966. Wien, S. 163. bekleidet. Nach ihrer Gründung residierte die Bank zunächst in der Singerstraße 17–19, ehe sie 1823 in die Herrengasse 17 / Bankgasse 1 übersiedelte.

In den Ländern der Habsburgermonarchie, die zu großen Teilen durch eine landwirtschaftlich ausgerichtete Erwerbsstruktur charakterisiert waren, zeigten einige Regionen ein reges kommerziell-gewerbliches Wachstum. Das Ziel war nun, ein System wirtschaftlichen Austausches zwischen diesen Gebieten zu schaffen. Sukzessive etablierte die Nationalbank ein Zweigstellennetz und garantierte so eine gleichmäßige Geld- und Kreditversorgung. Vom Hauptsitz in Wien erstreckte sich dieses Netzwerk über frühindustrielle Regionen und Handelszentren in Ost- und Mitteleuropa bis zum nördlichen Mittelmeerraum.

Handelswechsel und Münzgeld waren bevorzugte Aktiva der Nationalbank, weniger die Abgabe von Geld an den Staat. Mit den Wechselgeschäften unterstützte die Nationalbank den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie und sicherte gleichzeitig den Vorrat an Silbermünzen für den Fall, dass der Bedarf an diesen im Tausch gegen Banknoten wider Erwarten zunimmt. 1818 blieb es der Nationalbank allerdings durch zunehmende Staatsverschuldung, aufgrund hoher Ausgaben in den Krisenzeiten, nicht erspart, eine Erhöhung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite ihrer Bilanz vorzunehmen.

Die Vorschriften des Gründungspatents der Nationalbank sicherten nicht ausreichend die Autonomie gegenüber der Staatsführung. Im Mittelpunkt des Kampfes um diese Unabhängigkeit stand die Frage, in welchem Ausmaß die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen darf. Im Jahr 1841 erreichte eine Erneuerung des Bankprivilegiums eine Schwächung dieser Unabhängigkeit, indem der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt wurde. Während der Revolution von 1848/49 erhielten Anhänger konstitutioneller Ziele große Unterstützung durch leitende Persönlichkeiten der Nationalbank. Für etwa hundert Jahre nahm der österreichische Bankzweig des Hauses Rothschild (aus dem ab 1855 die „k. k. privilegierte Österreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe“, die spätere Creditanstalt, hervorging) eine führende Rolle am Bankplatz Wien ein. Salomon Mayer von Rothschild war während des Vormärz an allen wesentlichen Transaktionen der Nationalbank zur Sanierung des Staatshaushaltes beteiligt.

Besonderes Augenmerk richtete die Nationalbank auf die Entwicklung des Aufgeldes, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im Geschäftsverkehr zu zahlen war. Der Anstieg, der eine Entwertung der von der Bank ausgegebenen Noten entsprach, sollte verhindert werden. Aus gesamtstaatlicher Sicht bedeutet die Zunahme des Silberagio eine Verschlechterung der Austauschverhältnisse gegenüber dem Ausland, wodurch die preisliche Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Außenwirtschaft negativ beeinflusst wird. Der Stabilisierung des Aufgeldes waren diverse Grenzen gesetzt. Zwar hing dessen Höhe von der Emissionstätigkeit der Bank ab, doch auch der Silberpreis und die möglichen Auswirkungen erhöhter staatlicher Verschuldung beeinflussten das Silberagio wesentlich. Vor allem die Revolution 1848 und Konflikte in den folgenden Jahren ließen das Silberagio ansteigen.

Zur Jahrhundertmitte zeigten sich die privaten Bank- und Großhandelshäuser nicht mehr imstande, die rasch anwachsende Finanzintermediation der Habsburgermonarchie zu bewältigen. Neue Formen der Kapitalbildung waren gefragt. Aus einer Initiative des Hauses Rothschild entstand die erste, von der Regierung zugelassene, private Aktienbank. Dieser Gründung folgten in den Jahren 1863 und 1864 zwei weitere Aktienbanken, zu deren Großaktionären wichtige Persönlichkeiten der Hocharistokratie zählten, die über große liquide Fonds verfügten. Insgesamt wuchs mit diesen Banken das Geldschöpfungspotential des „Finanzplatzes Wien“.

Die Notenbank stand vor einer weiteren schwierigen Aufgabe: mit ihren begrenzten Mitteln musste sie einerseits ausreichende Liquidität sichern und andererseits die inflationäre Ausbreitung der Geldmenge verhindern. Durch enge Kontakte zu den Aktionären des Wiener Finanzplatzes war eine (informelle) Abstimmung, vor allem zu Krisenzeiten, leicht gegeben. Dem gegenüber standen Meinungsverschiedenheiten im Notenbankdirektorium, die eine Durchsetzung von Beschlüssen erforderlich machten.

1861 wurde Friedrich Schey von Koromla Direktor der Nationalbank. Am 27. Dezember 1862 erfuhr das Bankprivilegium eine weitere Neuerung.RGBl. Nr. 2 / 1863 (= S. 95). Die Unabhängigkeit der Nationalbank vom Staat wurde wiederhergestellt und verankert. Des Weiteren wurde die direkte Kontingentierung des Notenumlaufs nach dem System der „Peel’schen Bankakte“, die besagt, dass der das fixe Budget von 200 Millionen Gulden überschreitende Notenumlauf durch Silbermünzen bedeckt sein muss, eingeführt. Schon 1866, als der Deutsche Krieg für Österreich mit einer Niederlage endete, war die Einhaltung dieses Systems nicht mehr gegeben.RGBl. Nr. 83 / 1868 (= S. 246).RGBl. Nr. 146 / 1868 (= S. 427 f.). Der Staat sah sich genötigt, eine Entschädigung für die Verletzung des Privilegiums zu leisten. Dieser Ausgleich wurde durch ein Gesetz vom Jahr 1872 gestützt, nach dem die Nationalbank Noten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Millionen Gulden ausgeben darf und jede weitere Auszahlung vollständig durch Gold oder Silber gedeckt sein muss.RGBl. Nr. 31 / 1872 (= S. 89).

1873 stellte sich der wirtschaftliche Aufschwung der Habsburgermonarchie in einem lang anhaltenden Kursanstieg dar. Ein nun zu erwartender Einbruch konnte durch das Verhalten der Wiener Börse nicht abgefangen werden, sodass es zu dem „Großen Krach von 1873“ kam. Die 1872 festgelegten Beschränkungen des Notenumlaufs wurden für kurze Zeit außer Kraft gesetzt. Wider Erwarten wuchs die Geldmenge am Krisenhöhepunkt allerdings nur um knapp 1 % über das in der Bankakte vorgeschriebene Limit hinaus. Die Banken sowie die Industrie- und Gewerbeunternehmen überstanden den Krach ohne größere Verluste, obwohl die Aktienkurse deutlich unter dem Anfangsniveau lagen.

Auf die Jahre großen Wachstums folgte eine Zeit der Stagnation.

1878–1922 Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Österreich und Ungarn im Jahr 1867 Bei: oenb.at. konnte die Nationalbank ihre Privilegialrechte uneingeschränkt ausüben; das Königreich Ungarn hatte nunmehr allerdings das verbriefte, alle zehn Jahre ausübbare Recht, eine eigene Notenbank (Zettelbank) zu gründen. Da sich nach der ersten 10-Jahre-Periode ergab, dass weiterhin keiner der beiden Teile der Monarchie eine selbständige Zettelbank errichten wollte, wurde am 28. Juni 1878, vorerst bis 31. Dezember 1887 limitiert, die Oesterreichisch-ungarische Bank errichtet und mit dem Notenbankprivileg ausgestattet.RGBl. Nr. 66 / 1878 (= S. 159 f.). Siehe auch Nr. 64 und Nr. 65 / 1878. Das erste Privilegium der neuen Bank war ein Kompromiss, in dem einerseits Regelungen zur Haftung für die Staatsschulden sowie andererseits Vorschriften zur Begrenzung des Einflusses der Regierung auf die Bankgeschäfte enthalten waren. 1878 wurde Gustav von Leonhardt Generalsekretär der Bank.