Die Offene Kanal Schleswig-Holstein AöR (OKSH-Anstalt) ist eine am 15. September 2006 gegründete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Trägerin der Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein. Zu der OKSH-Anstalt gehören die mediaHubs in Kiel, Lübeck, Flensburg und der OKSH mediaHub Westküste sowie die Abteilung für Medienkompetenz. Sitz der Anstalt ist Kiel.

Leiter des OKSH ist seit dem 1. August 2021 Henning Fietze.Henning Fietze leitet ab August 2021 den Offenen Kanal Schleswig-Holstein abgerufen am 13. Juni 2026

Geschichte Vorgeschichte Am 22. Dezember 1989 wurde die Neufassung des Rundfunkgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesrundfunkgesetz – LRG) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 21 veröffentlicht. Abschnitt V des Gesetzes regelte auf Landesebene die Bedingungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Offenen Kanals in Schleswig-Holstein als Einrichtung der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR).Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgegeben in Kiel am 22. Dezember, auf lissh.lvn.parlanet.de, abgerufen am 1. Dezember 2021

Bereits im Oktober 1989 besetzte die ULR die Stelle des Beauftragten für den Offenen Kanal mit Peter Willers als Dezernent, der am 16. Oktober 1989 seine Arbeit aufnahm.Jutta Kürtz: Wie es begann und wie es wurde Der Offene Kanal Schleswig-Holstein 1991 - 2006 und 2006 - 2011. S. 7, in 20 Jahre offener Kanal in Schleswig-Holstein, Kiel 2011, PDF, auf yumpu.co, abgerufen am 28. Dezember 2021

Nachdem zunächst ein Studio ohne Sendemöglichkeit in der Kieler Lerchenstraße errichtet worden war, startete der Offene Kanal Kiel als erste Einrichtung des OKSH am 16. Dezember 1991 seinen Sendebetrieb in der Hamburger Chaussee in Kiel. Sein Fernsehprogramm wurde von da an im Kieler Breitbandkabelnetz der Deutschen Post auf Kanal 9 verbreitet.

In den Jahren 1992 bis 1997 wurden drei weitere Sender in Schleswig-Holstein in Betrieb genommen, in Lübeck (Radio), in Flensburg (Fernsehen) und in Heide nebst Außenstudio in Husum (Radio). 2002 ging Kiel FM auf Sendung, der Radiosender im Offenen Kanal Kiel.Jutta Kürtz: Wie es begann und wie es wurde Der Offene Kanal Schleswig-Holstein 1991 - 2006 und 2006 - 2011. S. 8, in 20 Jahre offener Kanal in Schleswig-Holstein, Kiel 2011, PDF, auf yumpu.co, abgerufen am 28. Dezember 2021

Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts Am 15. September 2006 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag, den Offenen Kanal in eigenständige Trägerschaft zu überführen, die Anstalt des öffentlichen Rechts Offener Kanal Schleswig-Holstein. Das betreffende Landesgesetz (OK-Gesetz) trat am 28. Oktober 2006 in Kraft.OK-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein, auf oksh.de, abgerufen am 28. Dezember 2021

Hintergrund war die Zusammenführung der Landesmedienanstalten von Hamburg (HAM) und Schleswig-Holstein (ULR) zur Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MAHSH).Die OKSH-Anstalt, auf oksh.de, abgerufen am 28. Dezember 2021

Die Offener Kanal Schleswig-Holstein AöR nahm zum 1. Oktober 2006 ihre Arbeit auf.Jutta Kürtz: Wie es begann und wie es wurde Der Offene Kanal Schleswig-Holstein 1991 - 2006 und 2006 - 2011. S. 9, in 20 Jahre offener Kanal in Schleswig-Holstein, Kiel 2011, PDF, auf yumpu.co, abgerufen am 28. Dezember 2021

Am 29. Mai 2026 wurde das neue Konzept des OKSH vorgestellt, durch das die klassischen Bürgermedien mit neuen Formaten und zeitgemäßer Medienbildung verbunden werden sollen. Außerdem werden neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe angeboten. Deser „Relaunch“ ging mit einer Veränderung im Außenauftritt daher, so wurden z. B. die einzelnen Standorte des OKSH in mediaHubs umbenannt.Offener Kanal wird "OKSH mediaHub" abgerufen am 13. Juni 2026

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, Hamburg und der Region Syddanmark können den OKSH nutzen.

Aktivitäten Gemäß den Vorgaben des schleswig-holsteinischen OK-Gesetzes gliedert sich das Aufgabenspektrum des OKSH in die Bereiche:

Bürgersender inklusive Beratung und Hilfestellung bei der Herstellung von Radio- und Fernsehproduktionen durch Bürgerinnen und Bürger Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz Förderung der Minderheitensprachen

Dazu gehören

Bereitstellung von technischer Ausrüstung zur Medienproduktion und -sendung Betreuung von inklusiven Radioprogrammen Konzeption und Durchführung von Multiplikatorenaus- und -fortbildung, u. a. in Kooperation mit weiteren Anbietern aus dem Netzwerk Medienkompetenz SH Organisation und Ausrichtung des schleswig-holsteinischen Medienkompetenzpreises (MeKo-Preis SH)Medienkompetenzpreis des Landes Schleswig-Holstein (Meko-Preis SH), auf oksh.de abgerufen am 28. Dezember 2021 Förderung Dritter bei der Vermittlung von Medienkompetenz – unter Zurverfügungstellung von Geldern durch die Landesregierung Schleswig-Holstein jährliche Ausrichtung des landesweiten Medienkompetenz-Tages in Kooperation mit dem Netzwerk Medienkompetenz Schleswig-HolsteinNetzwerk Medienkompetenz Schleswig-Holstein, auf oksh.de, abgerufen am 28. Dezember 2021 Durchführung von Seminaren und medialen Aktionen (MeerBlicke) Entwicklung und Durchführung von Medienprojekten in Zusammenarbeit mit Trägern der Bildungsarbeit Berufsausbildung von Mediengestaltern Bild/Ton Durchführung von Praktika Angebot von Plätzen für das FSJ (Kultur, Politik) erweiterte Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen, z. B. durch die technische Durchführung und Verbreitung des FriiskFunk über die Frequenzen von WestküsteFM jährliche Ausrichtung des Nur 48 Stunden Video-Wettbewerbs in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro des Studentenwerks Schleswig-Holstein und dem Landesverband Jugend und Film SHNur 48 Stunden, auf jugendundfilm.de, abgerufen am 28. Dezember 2021

Organe Organe sind der Beirat, das Beschlussorgan des Offenen Kanals, und die Leiterin oder der Leiter (Leitung).

Beirat Der Beirat ist das Beschlussorgan der OKSH-Anstalt. Laut OK-Gesetz § 6 setzt er sich wie folgt zusammen:

zwei Vertreterinnen oder Vertretern der schleswig-holsteinischen Mitglieder des Medienrates der Landesmedienanstalt, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Heimatbunds e. V., einer Vertreterin oder einem Vertreter des Interdisziplinären Zentrums Multimedia der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, einer Vertreterin oder einem Vertreter, der oder die von der oder dem Beauftragten für Minderheiten und Kultur der Landesregierung bestimmt wird.

Aktueller Beirat (von 2023 bis 2028) Mitglieder des Beirates des Offenen Kanals Schleswig-Holstein sind seit April 2023: Ingwer Nommensen Heidrun Allert Peter Stoltenberg Manuela Ross Steffen Voß

Weblinks

Offizielle Website Rechtsfragen OK-Gesetz OK-Nutzungssatzung

Einzelnachweise

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