Das (SAF-T) ist eine Spezifikation für eine computerlesbare Datei, die Buchhaltungsdaten aus dem ursprünglichen Buchhaltungssystem in ein vorgegebenes, von Extensible Markup Language (XML) abgeleitetes, Format überträgt und für Finanzbehörden zur Außenprüfung verfügbar macht.

Unter der Leitung des im der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurde SAF-T im Mai 2005 vorgeschlagen. Diese erste Version (1.0) basierte auf Einträgen, wie sie in einem Hauptbuch zusammen mit Stammdaten der Lieferanten und Kunden eines Wirtschaftsunternehmens, den Rechnungsdetails, Aufträgen, Zahlungen und weiteren ausgeführten Buchungen zu finden sind. Eine überarbeitete Fassung (2.0) lag 2010 als internationale Norm für die Umsetzung durch nationale Körperschaften vor.

Dateninhalt Grob gegliedert enthält eine SAF-T-Datei die folgende Information:

Hauptbuch Journale Forderungen Kundenstammdaten Rechnungen Zahlungen (Ein- und Ausgänge) Verbindlichkeiten Lieferantenstammdaten Rechnungen Zahlungen (Ein- und Ausgänge) Bestände (Anlagevermögen) Anlagenstamm Abschreibungen und Neubewertungen Bestände (Umlaufvermögen) Artikelstamm Materialbewegungen

Umsetzung der Richtlinie In nationales Recht wurde diese Spezifikation beispielsweise in den folgenden Ländern umgesetzt:

Frankreich Französische Unternehmen können ihre Unterlagen schon heute elektronisch zur Prüfung im SAF-T-Format übergeben. Luxemburg (19. Dezember 2008) Fichier d’Audit Informatisé AED (FAIA) Norwegen (August 2016): Norwegen plant die Einführung von SAF-T für kommerzielle Organisationen ab dem 1. Januar 2017. Damit verbunden ist auch ein Kontenrahmen, von dem nicht abgewichen werden darf. Österreich (20. März 2009): Das Standard Audit File - Tax wird als Format für die elektronische Überlassung von Daten zulässig. Die Bezeichnung lautet Standard Audit File-Tax_AT. Das Format ist sogar gegenüber dem OECD-Format um eigene Sachverhalte, beispielsweise Felder der Anlagenbuchhaltung, erweitert. Portugal: Singapur empfiehlt Unternehmen die Verwendung der SAF-T Standards, beispielsweise des Kontenplans.

In Belgien, Deutschland, Kroatien, Finland, Lettland, Malta, Slowakei, Slowenien, Spanien, und dem Vereinigten Königreich wird die Einführung von SAF-T diskutiert.

In anderen Ländern werden statt des voluminösen SAF-T-Verfahrens Flatfile-Verfahren verfolgt, darunter USA, Schweiz, Niederlande, Frankreich, Polen und weitere EU-Staaten.

Einzelnachweise Deliver your data on time and in the right format; Information/Werbung von Ernst & Young auf der eigenen Webseite; abgerufen am 7. Juni 2016. auf der Webseite von Ernest & Young; abgerufen am 21. Mai 2015. Erlass des BMF vom 20. März 2009, BMF-010102/0002-IV/2/2009, Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00), gültig ab gültig ab 1. April 2009. Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern - Standard Audit File-Tax (SAF-T), Information des Bundesministeriums für Finanzen (Österreich) auf FinDok. SAF-T (Standard Audit File–Tax) – New requirement to the accounting system for Norwegian corporate taxpayers; Informationsblatt von KPMG AS Norwegen; abgerufen am 7. Juni 2017. der Gesetzesänderung im Luxemburger Amtsblatt. Bernd Nowack, Digitale Betriebsprüfung im Ausland; Abgerufen am 19. Oktober 2015. Guidance for the Standard Audit File – Tax Version 2.0 des Forum on Tax Administration der OECD

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