Das Versorgungsausgleichsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Versorgungsausgleich nach der Scheidung zum Beispiel durch Halbteilung oder einen anderen Ausgleich regelt. Es trat durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs am 1. September 2009 in Kraft.

Nach § 1 sind Anrechte im Sinne dieses Gesetzes

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